Was tun bei Arbeitgeber-Insolvenz?

       

Mehr als 20.000 Unternehmen gehen in Deutschland jedes Jahr in die Insolvenz. Was tun, wenn der Arbeitgeber plötzlich keinen Lohn mehr zahlen kann? Die eigenen Kosten laufen weiter. Miete, Versicherung und Telefonrechnung werden abgebucht. Die meisten Arbeitnehmer haben keine üppig gefüllten Sparkonten, mit denen sie das Girokonto zeitweise auffüllen können. Ist das Dispolimit ausgeschöpft, werden Lastschriften nicht mehr eingelöst, Überweisungen nicht ausgeführt, und der Geldautomat spuckt kein Bargeld mehr aus. Obwohl Sie schuldlos sind an der Insolvenz, drohen gravierende Konsequenzen. Mahnkosten gehen zu Ihren Lasten, Verträge werden gekündigt. Erlischt der Versicherungsschutz in der Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung, wird die Behörde das Auto zwangsweise stilllegen. Und zahlen sie nicht für Energie, stellt der Versorger irgendwann den Strom ab. So weit muss es aber nicht kommen.

Insolvenz kündigt sich an

In manchen Fällen gibt es vor der offiziellen Anmeldung der Insolvenz Warnzeichen. Achten Sie darauf, dass Ihre Gehaltsabrechnung richtig ist und der ausgewiesene Betrag auch gezahlt wird. Ist das nicht der Fall, reklamieren Sie schriftlich falsche Abrechnungen und unvollständige Zahlungen. Handeln Sie sofort. Es gilt zwar eine dreijährige Verjährungsfrist ab dem Schluss des Kalenderjahres, oft regeln Arbeits- oder Tarifvertrag aber kürzere Zeiträume. Geben Sie Ihre Forderungsaufstellung dem Chef persönlich und lassen Sie sich den Empfang quittieren. Geht das nicht, schicken Sie ein Einschreiben mit Rückschein. Auf eine Stundungsbitte oder einen Lohnverzicht sollten Sie sich nicht einlassen. Nur selten bringt das den Betrieb wieder auf die Beine. Gibt es in Ihrem Unternehmen einen Betriebsrat, holen Sie sich dort Unterstützung und fragen Sie, was zu tun ist bei Insolvenz oder vorgelagerten Zahlungsausfällen.

Keine Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Durch die Anmeldung der Insolvenz beim Amtsgericht wird das Arbeitsverhältnis nicht beendet. Vorher sind betriebsbedingte ordentliche Kündigungen nur mit den normalen Kündigungsfristen und unter Beachtung der sonstigen rechtlichen Grundsätze möglich. Zum Beispiel muss eine Sozialauswahl stattfinden. Die zu kündigenden Arbeitnehmer dürfen also nicht beliebig benannt werden, sondern sie werden nach gesetzlich festgelegten Kriterien ausgesucht. Ohne Sozialauswahl ist die Kündigung unwirksam. Nach Insolvenzeröffnung sind Kündigungen in begründeten Fällen möglich, etwa wegen Auftragsmangels oder wenn Betriebsteile stillgelegt werden. Auch hier ist eine Sozialauswahl zwingend erforderlich.

Und so kommen Sie zu Geld

Sie haben also in der Regel einen Arbeitsvertrag trotz Insolvenz. Was Sie tun müssen, um auch Lohn zu bekommen, erklären Ihnen Insolvenzverwalter und Arbeitsamt. Forderungen aus der Zeit vor der Insolvenz melden Sie beim Insolvenzverwalter an. Das ist ein vom Insolvenzgericht bestellter Jurist. Ab der Insolvenz zahlt der Insolvenzverwalter. Fehlen dafür die Mittel, gibt es Insolvenzgeld von der Arbeitsagentur für Zeiträume bis zu drei Monate vor Insolvenzeröffnung. Das gilt sogar für Weihnachts- und Urlaubsgeld oder Beiträge für die Direktversicherung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung.


Marcel Ziegler

Als ehemaliger Finanz- und Honorarberater habe ich jahrelang direkt mit Privatkunden gearbeitet und weiß daher aus eigener Erfahrung, welche Fehler Menschen beim Umgang mit Geld machen. Ich kenne die Fallstricke von Bank- und Versicherungsprodukten und habe es mir zur Aufgabe gemacht, das Thema Finanzen so zu erklären, dass es wirklich jeder versteht.


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