Die auf 99 Cent endenden Preise kennt man aus dem Einzelhandel. Auch der Kredit zu 0,99 % klingt verlockend billig, auch wenn der absolute Unterschied zu einem Prozent Zinsen kaum spürbar ist. Es gibt Darlehen mit diesem Zins sogar tatsächlich – allerdings regelmäßig beschränkt auf genau eine Kreditsumme und eine Laufzeit, also zum Beispiel für ein Darlehen von 1.000 Euro über zwölf Monate. Damit passt das Angebot nur auf wenige Kunden. Wer auch nur geringfügig davon abweicht, also zum Beispiel 1.500 Euro braucht oder 18 Monate Laufzeit, oder außerhalb des Aktionszeitraums abschließt, den erwarten völlig andere Konditionen. Nicht selten schließen Interessenten trotzdem bei der Bank ab, auf die sie wegen der 0,99 % aufmerksam geworden sind.
Um reine Lockvogel-Angebote möglichst zu vermeiden, gibt es die Preisangabenverordnung (PAngV). In Kreditgeschäft wird beispielsweise sehr ausführlich geregelt, wie ein effektiver Jahreszins anzugeben ist. Bei Ratenkrediten mit gleichbleibender monatlicher Belastung aus Tilgung und Zinsen ist das gar nicht so einfach, weil sich die Restschuld mit jeder Rate reduziert und der neue Zins darauf bezogen sein muss. Interessanter ist die Angabe des sogenannten repräsentativen Beispiels, auch Zweidrittelzins genannt. Rund 80 % der Banken gestalten ihre Zinssätze bonitätsabhängig. In einer allgemein gehaltenen Werbung wird deshalb meist nur der niedrigste mögliche Zins bei optimalen Voraussetzungen herausgestellt, bestenfalls eine Zinsspanne. Das repräsentative Beispiel ist zwingend vorgeschrieben. Es muss den Zins nennen, zu dem mindestens zwei Drittel aller Antragsteller den beworbenen Kredit auch tatsächlich erhalten haben. Zum Preisvergleich ohne Eingabe individueller Daten ist das Beispiel nach der PAngV deshalb sehr gut geeignet.
Warum einen Kredit zu 0,99 % Zinsen nehmen, wenn es auch Gratis-Finanzierungen gibt? Der Bundesgerichtshof hat 2014 entschieden, dass sogenannte 0-%-Finanzierungen des Handels keine Verbraucherkredite im rechtlichen Sinn sind. Damit gehen wichtige Rechte verloren, insbesondere das Recht auf Widerruf. Prüfen Sie vor dem Abschluss, ob die Finanzierung trotzdem sinnvoll und wirklich kostenlos ist. Auch ohne Zinsen können Gebühren anfallen, zum Beispiel für eine mit dem Darlehen verbundene Kreditkarte oder Beiträge für eine obligatorische Restschuldversicherung.