Beim Privat- wie auch beim Geschäftskredit gilt der erste Blick der Einkommensseite. Zwar gibt es keine starre Grenze, bei deren Unterschreitung eine Kreditvergabe unmöglich wird, aber auf jeden Fall müssen Einkünfte und Kreditsumme bzw. die später zu zahlenden Raten für Tilgung und Zinsen in einem angemessenen Verhältnis stehen. Neben der Höhe möchte der Kreditgeber auch die Regelmäßigkeit und Sicherheit des Einkommens beurteilen. Von Lohn- und Gehaltsempfängern lässt er sich deshalb den Arbeitsvertrag und in der Regel die drei aktuellsten Abrechnungen vorlegen. Aus dem Arbeitsvertrag geht zunächst hervor, wer der Arbeitgeber ist. Klein- oder Großbetrieb, gesunde wirtschaftliche Lage oder Hinweise auf Schwierigkeiten – solche Informationen lassen sich aus öffentlich zugänglichen Quellen recherchieren. Weiterhin wird deutlich, wie lange der Arbeitnehmer schon im Betrieb beschäftigt ist, ob noch Probezeit besteht oder ob er einen soliden Kündigungsschutz genießt. Mit der Vorlage mehrerer fortlaufender Gehaltsabrechnung stellt der Kreditgeber sicher, dass der Interessent nicht nur einen für ihn günstigen, aber untypischen Beleg herauspickt.
Vom Einkommen abgezogen werden die laufenden Kosten. Manche Banken verlangen hierzu lückenlose Kontoauszüge über mehrere Monate, andere geben sich mit einer Selbstauskunft zum Beispiel über die Höhe der Miete und andere Lebenshaltungskosten zufrieden. Noch einfacher geht es mit einer Haushaltspauschale, deren Höhe der Kreditgeber nach eigenem Ermessen festlegt und anhand dessen errechnet, ob Sie sich den gewünschten Kredit leisten können. Bei selbstständigen Gewerbetreibenden und Freiberuflern ist das Netto-Einkommen schwieriger zu beurteilen. Umsätze fallen nicht so regelmäßig an wie das Gehalt, und ein guter Umsatz lässt noch nicht den Schluss zu, das Unternehmen mache auch Gewinn. Deshalb werden abhängig von der gewünschten Kreditsumme diverse Kennzahlen oft über mehrere Jahre rückwirkend geprüft. Wer einen Steuerberater hat, sollte ihn hier einbeziehen. Die Software, mit der die Steuererklärung gefertigt wird, kann üblicherweise die benötigten Auswertungen ohne viel Aufwand auf Knopfdruck liefern. Der Steuerberater hilft auch bei der Interpretation der Kennzahlen.