Bevor ein Treuhänder pfändet und damit der eigentliche Privatkonkurs beginnt, schreibt das Gesetz einen außergerichtlichen Einigungsversuch vor. Überschuldete holen bei ihren Gläubigern aktuelle Aufstellungen der Forderungen ein, auf dieser Basis formulieren sie einen Schuldenbereinigungsplan. Eine Schuldnerberatung unterstützt hierbei. Anschließend können die Gläubiger zustimmen oder ablehnen. Bereits bei einer Verweigerung gilt der Plan als gescheitert, die Schuldnerberatung stellt anschließend eine Bescheinigung über das Scheitern aus. Dieser Prozess dauert einige Wochen.
Bei einem Scheitern stellen Verschuldete einen Antrag auf Privatinsolvenz, sie reichen neben der Bescheinigung unter anderem den Schuldenbereinigungsplan sowie einen Antrag auf Restschuldbefreiung ein. Das Gericht prüft die Unterlagen und setzt eventuell ein gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren in Gang. Kommt das nicht zustande, startet die Pfändung und damit der Kern des Verbraucherinsolvenzverfahrens. Auch diese Phase nimmt einige Wochen in Anspruch. Wie lange es genau braucht, hängt wesentlich von der Arbeitsgeschwindigkeit des Insolvenzgerichts ab.
Die anschießende Privatinsolvenz Dauer beträgt sechs Jahre. In diesen sechs Jahren pfändet der Treuhänder alle Summen über dem Freibetrag. Danach tritt die Restschuldbefreiung in Kraft, Verbraucher können sich wieder schuldenfrei nennen. Das setzt aber Wohlverhalten voraus, ansonsten kann das Gericht die Befreiung versagen. Wohlverhalten bedeutet zum einen, dass Verbraucher den bestmöglichen Job annehmen. Sie müssen sich zum anderen stets melden, wenn sich bei den Wohn- und Beschäftigungsverhältnissen etwas ändert. Auch Geldzuflüsse wie durch eine Erbschaft dürfen sie nicht verschweigen.
Seit 2014 gibt es die Möglichkeit, die Wohlverhaltensphase auf drei Jahre zu verkürzen. Diese halbierte Privatinsolvenz Dauer kommt dann infrage, wenn Verschuldete innerhalb dieser Zeitspanne sämtliche Verfahrenskosten und mindestens 35 % der Schulden getilgt haben. Diese neue Option soll Insolvente motivieren, sich insbesondere auf dem Arbeitsmarkt besonders anzustrengen. Erfüllen sie die finanzielle Voraussetzung zum Beispiel durch die Annahme eines gut bezahlten Jobs, erlangen sie wesentlich schneller wieder ihre finanzielle Freiheit. Ob das im Bereich des Möglichen liegt, entscheidet sich vornehmlich an der Höhe der Schulden sowie an der Einkommenssituation.