Zunächst einmal recherchiert die Schufa keinerlei Informationen, sondern sammelt nur jene Daten, die sie von ihren Vertragspartnern erhält. Laufende Konten und Handyverträge sind darin also ebenso vermerkt wie Konsumkredite oder abgeschlossene Versicherungen. Außerdem werden Meldungen über das Zahlungsverhalten der betreffenden Person gespeichert, beispielsweise ausbleibende Ratenzahlungen oder Kontopfändungen. Eine Kontoeröffnung oder die Bewilligung einer Kreditkarte gilt hierbei jedoch als positives Merkmal.
Aus diesen Daten errechnet die Schufa einen Score, der die Wahrscheinlichkeit mit der ein Vertrag erfüllt wird, in Prozent angibt. Je höher dieser ausfällt, als desto kreditwürdiger gilt die betreffende Person. Allerdings sind nicht alle Daten allen Vertragspartnern zugänglich. Nur Banken erhalten die sogenannte A-Auskunft, die sowohl die positiven Merkmale als auch die finanziellen Belastungen des Kunden enthalten. Versandhäuser oder Stromanbieter können nur eine B-Auskunft einholen, in der lediglich die Negativmerkmale aufgeführt sind.
Da die Schufaauskunft nur gesammelte, nicht aber recherchierte oder gar überprüfte Daten enthält, kommt es immer wieder zu einer fälschlichen Herabstufung der Kreditwürdigkeit. Beispielsweise sollten beglichene Forderungen oder abgeschlossene Kreditverträge aus dem Schufa-Register nach Ablauf von drei Jahren gelöscht werden. Manchmal jedoch bleiben veraltete Einträge stehen und beeinflussen die Bonitätsbewertung weiterhin. Um dem zuvorzukommen, sollte die eigene Schufaauskunft regelmäßig überprüft werden.
Das Bundesdatenschutzgesetz legt fest, dass jeder Bürger einmal jährlich eine kostenfreie Selbstauskunft bei der Schufa beantragen kann. Wer darin fehlerhafte oder veraltete Einträge findet, sollte diese schnellstmöglich löschen lassen. Entsprechende Vordrucke finden sich im Internet. Für komplizierte Sachverhalte hat die Schufa außerdem eine Schlichtungsstelle eingerichtet, die sich um die rasche und unbürokratische Klärung schwieriger Fälle bemüht.