Der Weg aus der Schuldenfalle

       

Bei immer mehr Menschen schnappt die Schuldenfalle zu, dafür gibt es viele unterschiedliche Gründe. Manche übernehmen sich mit einer Baufinanzierung, andere konsumieren auf Kredit und können später die Raten nicht mehr bezahlen. Auch der Verlust eines Jobs, der Tod eines Partners oder Spielsucht können in die Überschuldung führen.

Daraus lässt sich aber immer ein Ausweg finden, wenn Betroffene sich ihrer Situation stellen und das Problem beherzt anpacken.

  • Wer sich bereits in der Schuldenfalle befindet, hat häufig den Überblick über seine finanzielle Situation verloren.
  • Erstens ordnen Betroffene oftmals Rechnungen und Mahnungen nicht mehr.
  • Zweitens wissen sie nicht, in welchem Verhältnis die monatlichen Einnahmen und Ausgaben stehen.
  • Beides sollten Verschuldete rasch überwinden.
  • Sie sollten eine Aufstellung über sämtliche Forderungen anfertigen und jeweils dazu notieren, von wann Rechnungen und Mahnungen stammen und welches Zahlungsziel gefordert ist.

Darüber hinaus sollten sie einen Haushaltsplan mit Einkünften, Fixkosten sowie Kosten für den täglichen Lebensunterhalt aufstellen. Daran sehen, ob sie über Spielraum für die Schuldentilgung verfügen. Die Schulden können sie nur reduzieren, wie sie einen Überschuss erwirtschaften. Je mehr Überschuss sie erzielen, desto besser.

Im zweiten Schritt folgen konkrete Maßnahmen. Zum einen sollten Überschuldete die Kosten senken, insbesondere bei den Fixkosten besteht meist ein hohes Einsparpotenzial. Viele zahlen zum Beispiel für Strom, Versicherung, Handyverträge und Bankkonten zu viel Geld. Sie sollten einen Anbietervergleich durchführen und bei einem günstigeren Angebot einen Wechsel durchführen. Manche Kostenpunkte lassen sich auch komplett tilgen, etwa für unnötige Abos oder Vereinsmitgliedschaften.

Zudem sollten Betroffene mit Gläubigern Kontakt aufnehmen, wenn sie Zahlungsziele nicht einhalten können oder bereits verfehlt haben. Melden sie sich nicht, halten sich die Gläubiger an das übliche Verfahren. Sie versenden diverse Mahnungen, schalten eventuell ein teures Inkasso-Büro ein und am Ende ein Gericht. Für Schuldner bedeutet jeder einzelne Schritt eine Erhöhung der Kosten. Sprechen sie die Gläubiger dagegen an und schlagen ihnen ein realistisches Rückzahlszenario vor, können sie auf eine Einigung hoffen. Viele Gläubiger scheuen langwierige Verfahren und ziehen eine Ratenzahlung vor.

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Privatinsolvenz als letzte Möglichkeit

Manche Betroffene sind aber so hoch verschuldet, dass sich die Forderungen auch bei allen Bemühungen nicht begleichen lassen. Für sie empfiehlt sich das gesetzlich geregelte Privatinsolvenzverfahren. Der Vorteil besteht darin, dass sich Verschuldete höchstens für sechs Jahre finanziell einschränken müssen. In dieser Zeit pfändet ein Verantwortlicher alle Einkünfte, die über einen bestimmten Freibetrag hinausgehen und verteilt sie an die Gläubiger. Nach dieser Frist profitieren Betroffene von einem Erlass aller Restschulden, sie lassen die Schuldenfalle hinter sich.

Wer hilft bei hohen Schulden?

Wenn der Schuldenberg so angewachsen ist, dass der Betroffene keine Möglichkeit mehr sieht, um jemals wieder schuldenfrei zu werden, bietet die Schuldnerhilfe eine wertvolle Unterstützung. Sie berät und begleitet den Schuldner beim Abbauen seiner Schulden und hilft dabei, zukünftige Geldprobleme zu vermeiden. Schuldnerhilfen werden von Städten und Gemeinden als kostenlose Schuldnerberatung angeboten. Aber auch gemeinnützige Vereine wie die Caritas helfen verschuldeten Menschen dabei, ihre Verbindlichkeiten in den Griff zu bekommen.

Neben den staatlichen Stellen kann sich der Schuldner auch an einen Anwalt für Schuldenberatung wenden. Dessen Unterstützung ist allerdings nicht immer kostenlos.

  • Viele Menschen geraten gewollt oder ungewollt in die Schuldenfalle.
  • Häufig ist das Konsumverhalten dafür verantwortlich, dass alle finanziellen Reserven aufgebraucht sind.
  • Käufe auf Raten, teure Telefon- und Handyverträge oder kostspielige Urlaubsreisen verursachen die größten Schuldenprobleme.
  • Doch nicht immer ist der Schuldner selbst verantwortlich für seine Situation.
  • Wer plötzlich arbeitslos wird, kann die Abträge für das eigene Heim oder die Raten für das dringend benötigte Auto nicht mehr zahlen.

Eine Scheidung gehört ebenfalls zu den Ereignissen, durch die sich viele finanzielle Probleme ergeben. Wenn die Verbindlichkeiten zu groß werden, ist der Gang zur Schuldnerhilfe die beste Lösung, um auf lange Sicht wieder ein schuldenfreies Leben führen zu können.

Bei der Schuldnerberatung arbeiten ausgebildete Berater, die über die notwendige Sachkunde verfügen. Bei den staatlichen Beratungsstellen kann es lange dauern, bis ein Termin frei wird. Dafür sind diese Beratungen kostenlos. Wer einen Schuldenanwalt aufsucht, kann einen Beratungsschein bei Gericht beantragen, damit er für die Beratung nichts zahlen muss. Ob Anwalt oder öffentliche Beratungsstelle – ohne Mithilfe des Betroffenen geht es nicht. Zunächst muss er alle Unterlagen vorlegen, aus denen seine Einkünfte, Ausgaben für Wohnung, Lebensmittel und Ratenzahlungen hervorgehen. Weiterhin braucht die Schuldnerhilfe eine genaue Übersicht über Raten- und Kreditverträge sowie die Forderungen, die von Versandhäusern, Telefongesellschaften und anderen Gläubigern erhoben werden.

Der schnellste Weg zur Schuldenfreiheit

Die Beratung durch die Schuldnerhilfe hat zum Ziel, den Betroffenen möglichst schnell schuldenfrei zu machen. Sie berät, wie er seine Schulden abbauen und eine Privatinsolvenz vermeiden kann. Zunächst besteht die Hilfe darin, nach Wegen zu suchen, wie die laufenden Kosten für Lebensunterhalt und Ratenzahlungen gesenkt werden können. Gleichzeitig prüft der Berater, ob das Einkommen beispielsweise durch einen Wohngeldantrag erhöht werden kann. Eine Lösung kann sein, durch ein schnelles Darlehen einen Teil der Verbindlichkeiten abzuzahlen, damit der Betroffene seine Verbindlichkeiten nur noch an einen Gläubiger abzahlen muss.

Schlagen die Bemühungen des Schuldenberaters fehl und ist überhaupt kein finanzieller Spielraum mehr vorhanden, unterstützt die Schuldenhilfe den Gang in die Insolvenz. Dafür verhandelt sie zuvor mit den Gläubigern, um diese zu bewegen, auf Teile ihrer Forderungen zu verzichten. Führen die Verhandlungen nicht zum Erfolg, kann das Privatinsolvenzverfahren eröffnet werden. Während eines Zeitraums von sieben Jahren darf der Schuldner nur das gesetzliche Mindesteinkommen behalten. Alle weiteren Einnahmen werden unter den Gläubigern verteilt. Der Schuldner darf keine neuen Kredite aufnehmen und auch keinen Dispositionskredit in Anspruch nehmen. Hält er das durch, ist er nach sieben Jahren schuldenfrei.

Vorbeugung vor finanziellen Problemen

Ein weiterer Bereich der Schuldenhilfe umfasst die Prävention. Damit es nicht zu neuen finanziellen Problemen kommt, zeigen die Beratungsstellen mögliche Wege auf, wie verschuldete Verbraucher ihre Lebensunterhaltungskosten senken können. Das Führen eines Haushaltsbuches ist ein wichtiger Schritt, damit die Betroffenen wissen, wie hoch ihr Einkommen tatsächlich ist und wie viel Geld sie wofür ausgeben. Wochenpläne mit festgesetztem Budget, der Verzicht auf die Bezahlung mit Kreditkarten und auf Einkäufe im Internet helfen dabei, eine Kaufsucht zu behandeln. Mit Sonderangeboten und dem Griff zu preiswerteren No Name Produkten lässt sich ebenfalls sparen. Die Betroffenen lernen, besser mit ihrem Geld umzugehen und nicht erneut in die Schuldenfalle zu tappen.

Schuldentilgungsplan zur Schuldenrückzahlung

Schulden machen ist einfach – Schulden tilgen stellt sich dagegen als sehr viel schwieriger heraus. Diese Erfahrung machen nicht nur Jugendliche, auch viele Erwachsene übernehmen sich finanziell für teure Handy-Verträge, kostspielige Extra-Wünsche oder die Kfz-Finanzierung. Nicht immer sind Menschen mit vielen Schulden selbst dafür verantwortlich. Unvorhersehbare Ereignisse wie Krankheiten und Arbeitslosigkeit, eine Scheidung oder ähnliches können dazuführen, dass sich ein Schuldenberg aufhäuft.

Um Schulden zu tilgen, gibt es mehrere Möglichkeiten. Vor allem aber muss der Schuldner den festen Willen haben, seine finanzielle Situation wieder in den Griff zu bekommen.

  • Um die Schulden zu tilgen, muss sich der Betroffene zunächst einmal einen Überblick verschaffen.
  • Wie hoch sind die monatlichen Einnahmen aus Arbeit, Rente, Hartz IV oder Unterhalt?
  • Wie viel Geld muss monatlich für die dringlichen Ausgaben wie Wohnung, Nebenkosten und Lebensmittel zur Verfügung stehen?
  • Wie hoch sind die Raten, mit denen der Konsumkredit, der Bankkredit oder Zahlungen an Kaufhäuser abgelöst werden?
  • Auf welche Summe belaufen sich die Gesamtschulden, die der Schuldner zurückzahlen muss?

Wenn feststeht, ob überhaupt oder wie viel Geld gegebenenfalls zur Verfügung steht, kann ein Schuldentilgungsplan aufgestellt werden.

Ist die Höhe der Schulden überschaubar und bleibt vom Einkommen etwas Geld übrig, um die Schulden zu tilgen, können die meisten Menschen ihre finanziellen Angelegenheiten allein in den Griff bekommen. Um Tipps zum Geldsparen zu bekommen, sind Internetseiten mit Haushalts- und Einkaufsratschlägen eine gute Hilfe. Anders sieht es aus, wenn die Schulden so hoch sind, dass eine Rückzahlung ausgeschlossen ist. In diesem Fall sollte der Schuldner professionelle Hilfe durch eine Schuldnerberatung in Anspruch nehmen, um die Tilgung in die Wege zu leiten.

Professionelle Schuldnerberatungsstelle aufsuchen

Staatliche Schuldnerberatungsstellen arbeiten kostenlos. Sie vergeben Termine oder bieten wie die Caritas an, sich online beraten zu lassen. Eine Schuldenberatung bekommen Betroffene auch bei speziellen Anwälten, die auf diesem Gebiet tätig sind. Dafür fallen jedoch Kosten an. Mit einem Beratungsschein vom Gericht werden die Ausgaben übernommen. Bei der Auswahl des Schuldenberaters sollte auf hohe Seriosität geachtet werden, denn es gibt einige schwarze Schafe, die wenig professionell arbeiten und allenfalls zusätzliche Kosten verursachen.

Um einen Termin bei einer professionellen Schuldnerberatungsstelle zu bekommen, braucht es viel Geduld. Oft sind die Termine monatelang ausgebucht. Hat die Beratung stattgefunden, muss sich der Schuldner auf eine längere Zeit einstellen, in der er mit dem Berater erarbeitet, wie er seine Schulden tilgen kann. Dabei wird geprüft, wie das zur Verfügung stehende Einkommen auf Lebenshaltung und Tilgung verteilt werden kann. Außerdem suchen die Berater nach Möglichkeiten, das Einkommen beispielsweise durch staatliche Zuschüsse zu erhöhen, und die Ausgaben durch Sparmaßnahmen zu senken.

Verhandlungen mit den Gläubigern führen

Vor allem wird sich der Schuldenberater mit den Gläubigern in Verbindung setzen, um herauszufinden, ob jener bereit ist, einen Teil der Schulden zu erlassen und der Schuldner so weniger Forderungen ausgleichen muss. Manche Gläubiger lassen sich darauf ein, weil sie auf diese Weise wenigstens etwas Geld zurückbekommen. Bleibt dem Schuldner nur das Insolvenzverfahren, sieht der Gläubiger in der Regel überhaupt nichts mehr von seinem Geld. Soll das Insolvenzverfahren vermieden werden, müssen alle Gläubiger einer Reduzierung ihrer Forderungen zustimmen. Anderenfalls ist der Gang zum Gericht unvermeidlich.

Findet sich keine Lösung, die Schulden zu begleichen, kann der Schuldner nur durch die Privatsolvenz wieder schuldenfrei werden und einen Neuanfang ohne Schulden starten. Sieben Jahre lang bekommt er von seinem Einkommen nur den gesetzlichen Mindestsatz und muss die restlichen Einkünfte zur Rückzahlung seiner Verbindlichkeiten einsetzen. Wenn er während dieser Zeit neue Schulden macht oder gar Kredite aufnimmt, wird das Verfahren ausgesetzt. In diesem Fall muss der privatinsolvente Schuldner den Rest seines Lebens mit Besuchen vom Gerichtsvollzieher rechnen, der das Geld im Auftrag der Gläubiger eintreiben soll.

Schulden verringern

Wer unter Überschuldung leidet, sollte möglichst rasch seine Schulden reduzieren. Manche verlieren den Glauben daran, geben auf und geraten so immer tiefer in die Schuldenfalle. Besser ist es, das Problem beherzt anzugreifen.

Das Verringern der Schulden lässt sich bewerkstelligen, dafür bedarf es aber Engagements.

  • Zuerst sollten sich Verschuldete einen umfassenden Überblick verschaffen.
  • Zum einen sollten sie sämtliche finanziellen Forderungen auflisten, die Gläubiger an sie stellen. Überschuldete sehen sich häufig mit einer Reihe an Schulden konfrontiert, von Kreditraten über die Stromrechnung bis zur Miete.
  • Alle diese Posten sollten sie niederschreiben und jeweils mit dem aktuellen Aufforderungsstand versehen.
  • Es interessiert, ob es sich zum Beispiel um eine Rechnung, die erste Mahnung oder um einen gerichtlichen Zahlungsbescheid handelt.

Zum anderen sollten sie sämtliche festen Einnahmen und Ausgaben notieren. Nur wenn die Einnahmen die Ausgaben übertreffen, können sie die Schulden bereinigen. Verschuldete sollten einen möglichst hohen Überschuss erwirtschaften, das realisieren sie mit Einnahmeerhöhungen und Ausgabesenkungen. Vielleicht finden sie einen Job, einen Arbeitsplatz mit besserem Verdienst oder können zusätzlich in einem Nebenjob Geld verdienen. Das kommt aber jeweils auf die persönliche Situation an, zudem kann die Jobsuche dauern. Sofort können sie dagegen Ausgabekürzungen umsetzen. Besondere Aufmerksamkeit verdienen dabei alle Fixkosten. Häufig erweisen sich Kostenpunkte als verzichtbar. Überschuldete sollten etwa Abos und unnötige Vereinsmitgliedschaften kündigen. Vielleicht zahlen sie auch für Versicherungen, die sie nicht dringend benötigen. Darüber hinaus lassen sich einige Kosten verringern. So empfiehlt sich ein Vergleich von Stromanbietern, Kommunikationsdienstleistern, Versicherer und Banken. Vielfach findet sich ein hohes Einsparpotenzial. Auch wenn die Ersparnis gering erscheint, Betroffene sollten sie realisieren. Wenn sie zum Beispiel im Monat vier Euro für ihr Girokonto zahlen, sollten sie zu einer Bank mit kostenfreiem Konto wechseln. Die Einsparung summiert sich im Jahr auf 48 Euro: Auch ein solcher Betrag hilft, die Schulden zu reduzieren.

Unnötige Zusatzkosten meiden

Ebenfalls wichtig: Überschuldete sollten jegliche zusätzliche Kosten vermeiden, die durch ihre Schulden entstehen können. Schuldner verlangen zum Beispiel Mahngebühren, zum Teil handelt es sich um hohe Kosten. Leiten sie gerichtliche Schritte ein, kommen noch höhere Gebühren auf die Verschuldeten zu. Solche Kosten lassen sich verhindern, indem die Betroffenen ein aktives Schuldenmanagement angehen. So sollten sie entweder eine schnelle Bezahlung offener Forderungen vornehmen. Oder sie nehmen Kontakt mit den Gläubigern auf.

Bei einem solchen Kontakt sollten Verschuldete einen Zahlungsaufschub oder eine Ratenzahlung herausverhandeln. Bestenfalls machen sie selbst einen realistischen Vorschlag mit konkreten Daten. Das erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass die Gegenseite zustimmt. Bei einer unkonkreten Bitte müssen Fragende dagegen mit einer Ablehnung rechnen. Wie genau ein solcher Vorschlag aussehen soll, hängt von den finanziellen Möglichkeiten und der Dringlichkeit sowie der Höhe der Schulden ab. Wichtig ist immer, dass Gläubiger rasch Geld sehen. Betroffene sollten eine zeitnahe Anzahlung oder Anfangsrate in Aussicht stellen. Ebenfalls wichtig: Stimmt der Gläubiger zu, müssen die Schuldner den Abzahlplan auch einhalten. Ansonsten verlieren sie das Vertrauen.

Spätestens, wenn sich auch mit allen diesen Maßnahmen die Schulden nicht reduzieren lassen, sollten Überschuldete eine Schuldnerberatung besuchen. Solche Einrichtungen fungieren zum einen als Ratgeber. Sie begutachten die finanzielle Situation und zeigen Möglichkeiten auf, die Schulden zu senken. Zum anderen leisten sie bei einer Verbraucherinsolvenz konkrete Unterstützung. Dieses staatlich geregelte Verfahren kommt infrage, wenn aus der Schuldenfalle kein anderer Ausweg mehr besteht. Der Nachteil: Bis zu sechs Jahren pfändet ein Insolvenzverfahren die Einkünfte. Der große Vorteil: Nach dieser Phase tritt eine Restschuldbefreiung ein, sämtliche übrig gebliebenen Schulden verfallen. Die schuldenfreien Betroffenen können finanziell von vorne beginnen.

Schuldnerberatung durch Anwalt

Wenn hohe Schulden drücken, hilft der Gang zur Schuldnerberatung oder einem Anwalt für Schulden. Während in der Beratungsstelle ausgebildete Berater sitzen, verfügt ein Anwalt, der sich auf die Schuldenberatung spezialisiert hat, über ein abgeschlossenes Jurastudium. Damit kennt er sich im rechtlichen Bereich bestens aus. Ein Jurist steht dem Schuldner bei einem anstehenden Privatinsolvenzverfahren zu Seite. Er kann aber auch alle Schritte für eine außergerichtliche Einigung bei der Schuldentilgung einleiten. Die Beratung durch einen Anwalt für Schulden ist nicht kostenlos. Allerdings können Menschen mit wenig oder ganz ohne Einkommen bei Gericht einen Beratungsschein ähnlich der Prozesskostenhilfe beantragen.

Bei Bewilligung werden die Beratungsgebühren übernommen. Bei einem Anwalt muss der Schuldner nicht so lange auf einen Termin warten wie bei einem staatlichen Schuldenberater.

  • Grundsätzlich hat ein Anwalt für Schulden die gleichen Aufgaben wie eine Schuldnerberatungsstelle.
  • Auch hier verschafft sich der Anwalt zunächst einen Überblick über die vorhandenen Schulden.
  • Dazu muss der Betroffene alle Unterlagen vorlegen, aus denen sämtliche Gläubiger, die Überschuldung und bisher gezahlte Raten hervorgehen.
  • Außerdem benötigt der Anwalt für die Schuldenberatung Auskünfte über das Einkommen.
  • Liegen alle Informationen vor, berät der Jurist gemeinsam mit dem Schuldner, wie dieser raus aus den Schulden kommen kann.

Verfügt der Betroffene über ein festes Einkommen oder besitzt Vermögenswerte, die sich beleihen lassen, wird der Anwalt erst einmal versuchen, mit den Gläubigern eine Einigung zu erzielen. Dazu wird er sie anschreiben und die Zahlung eines Teils der Forderungen anbieten. Dieser Weg verspricht häufig Aussicht auf Erfolg, denn für den Gläubiger ist es immer noch günstiger, wenigstens einen Teil seines Geldes zurückzubekommen. Muss das Privatinsolvenzverfahren eröffnet werden, geht er in der Regel leer aus.

Schulden außergerichtlich regeln

Zur Vermeidung des Insolvenzverfahrens schreibt der Anwalt alle Personen und Institutionen an, bei denen der Betroffene in der Kreide steht. Wenn alle Gläubiger einer außergerichtlichen Einigung zustimmen, lässt sich das Privatinsolvenzverfahren umgehen. Verweigert nur einer seine Einwilligung, scheitert die außergerichtliche Einigung. Einige Schulden lassen sich nicht außergerichtlich reduzieren. Dazu gehören Bußen für Ordnungswidrigkeiten oder Geldstrafen, die im Rahmen eines Strafverfahren verhängt wurden. Auch das Finanzamt besteht auf Zahlung des gesamten Schuldenbetrags.

Sind die Bemühungen des Anwalts für Schuldenberatung erfolgreich, muss sich der Schuldner unbedingt an die Abmachungen halten. Die vereinbarten Raten sind pünktlich zu zahlen oder der Empfänger muss im Falle einer vorübergehenden Zahlungsunfähigkeit informiert und um weitere Stundung gebeten werden. Der Schuldner muss also sehr sorgfältig mit seinen Ausgaben umgehen. Ein Haushaltsplan hilft dabei, die Übersicht über Einnahmen und Ausgaben zu behalten. Eine eventuelle Kaufsucht sollte er deshalb von Fachleuten behandeln lassen.

Betreuung des Insolvenzverfahrens

Hat der Schuldner kein Einkommen und auch keine Wertgegenstände, die sich zu Geld machen lassen, bleibt nur der Gang in die Privatinsolvenz. Die notwendigen Schritte leitet der Anwalt für Schulden ein und betreut das Verfahren. Er kann auch die Bescheinigung ausstellen, die für Eröffnung des Verfahrens notwendig ist. Wer hohe Schulden hat, sollte unbedingt ein Pfändungsschutzkonto bei der Bank einrichten. Ein bestimmter Betrag darauf darf nicht gepfändet werden, sodass auch bei hohen Schulden das Geld für Miete, Strom und Lebensmittel auf dem Konto verbleibt. Für die Einrichtung eines P-Kontos muss der Bank eine Bescheinigung vorgelegt werden. Auch diese Bescheinigung darf der Anwalt für Schulden seinem Mandaten ausstellen.

Wer seine Schulden schnell loswerden möchte, ist mit einem Anwalt für die Schuldenberatung manchmal besser bedient als mit einer Beratungsstelle. Zwar werden für die Beratung und die Betreuung des Verfahrens Kosten fällig, dafür bekommt der Schuldner sehr viel schneller einen Termin. Auf diese Weise kann er seinen Schuldenberg schneller abbauen und so eher wieder schuldenfrei werden. Läuft im Verfahren etwas schief, greift die Berufshaftpflicht des Anwalts und entschädigt den Schuldner für mögliche Nachteile.

Schulden so schnell wie möglich abzahlen

Viele Menschen, die einen hohen Schuldenberg angehäuft haben, fragen sich, wie sie ihre Schulden abbauen können. Um schuldenfrei zu werden, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Ob ein Schuldner es allein schafft oder ob er die Hilfe eines Schuldenberaters in Anspruch nimmt, hängt von der persönlichen Situation ab. Am wichtigsten ist es, keine neuen Schulden zu machen und sich einen konsequenten Überblick über die finanzielle Situation zu machen.

Nur wer weiß, wie viel Geld ihm tatsächlich zur Verfügung steht, kann einen Weg finden, auf dem er seine Schulden so schnell wie möglich abbezahlen kann. Generell müssen Schulden abgezahlt werden, nur Geldstrafen, die von einem Gericht verhängt wurden, kann der Schuldner auch absitzen.

  • Schulden abbauen kann der Schuldner in drei Schritten.
  • Zunächst müssen die Ausgaben gesenkt werden.
  • Dazu muss sich der Schuldner fragen, wo er sparen kann.
  • An den Kosten für Wohnung und Nebenkosten lässt sich meist wenig machen.
  • Das gilt auch für die Zinsen für die Baufinanzierung, wenn der Schuldner ein eigenes Haus besitzt.

Wenn die Wohnung zu teuer ist, lässt sich möglicherweise eine preiswertere Wohnung suchen, um Miete zu sparen. Die Ausgaben für den täglichen Bedarf lassen sich durch gezieltes Einkaufen senken. Der Verzicht auf Luxus und nicht notwendige Extras bringt etwas Geld in die Kasse. Der Betroffene sollte nur so viel einkaufen, wie er tatsächlich braucht und dabei auf No Name Produkte und Werbeangebote achten. Sind Raten zu zahlen, lohnt es sich, mit den Gläubigern über eine Reduzierung der Ratenhöhen zu verhandeln, damit etwas mehr Geld für die Lebensführung übrig bleibt.

Der zweite Schritt besteht darin, das Einkommen zu erhöhen. Gerade wenn jemand der Bank, den Versandhäusern oder der Telefongesellschaft viel Geld schuldet, ist das der einzige Weg, mit dem sich tatsächlich Schulden abbauen lassen. Vielleicht gibt es die Möglichkeit, einen Nebenjob anzunehmen, mit dem die Einkünfte erhöht werden. Zeitung austragen, am Wochenende als Kellner jobben oder nach Feierabend Putzen gehen lassen sich neben dem Hauptjob meist gut erledigen. Allerdings hat der Arbeitgeber dabei ein Wort mitzureden. Ohne Genehmigung darf ein Nebenjob nicht ausgeübt werden.

Neben dem Schuldenabbau Vermögen ansparen

Wer Schulden abbauen möchte, sollte gleichzeitig versuchen, Vermögen aufzubauen. Dafür wird nicht alles zur Verfügung stehende Geld ausgegeben, sondern ein Anteil wird jeden Monat zurückgelegt. Sobald eine bestimmte Summe zusammen ist, lässt sich damit ein Teil der Schulden abzahlen. Durch diese Maßnahme spart der Schuldner Zinsen und wird schneller schuldenfrei. Die drei Wege zum Schuldenabbau funktionieren allerdings nur dann, wenn die Verschuldung noch überschaubar ist. Menschen, die völlig überschuldet sind, brauchen die Hilfe eines Schuldnerberaters, um aus ihrer Situation herauszukommen.

Die Aufgabe des Schuldnerberaters besteht darin, einen Weg zu suchen, um die Schulden so schnell wie möglich zu tilgen. Er wird zunächst eine Aufstellung von Einnahmen und Ausgaben machen und sich einen Überblick über die Gesamthöhe der Schulden verschaffen. Danach wird er Gespräche mit den Gläubigern vereinbaren und versuchen, einen Vergleich anzustreben, um einen Teil der Schulden erlassen zu bekommen. Viele Gläubiger lassen sich auf diesen Handel ein, um wenigstens einen Teil ihrer Forderungen zu erhalten.

Durch Privatinsolvenz schuldenfrei werden

Bei einer völligen Überschuldung bleibt zum Schulden abbauen nur der Weg über die Privatinsolvenz. Dabei werden dem Schuldner die Forderungen dann erlassen, wenn er sich sieben Jahre lang gemäß den Bestimmungen des Gesetzes zur Privatinsolvenz verhält. Neue Schulden darf er in dieser Zeit auf keinen Fall machen. Von seinem Einkommen behält er nur den Mindestsatz und überweist die Überschüsse nach einem festgelegten Schlüssel an seine Gläubiger. Ohne eine Schuldenberatung oder einen Anwalt, der sich mit Schuldenberatung befasst, lässt sich die Privatinsolvenz nicht durchführen. Sie ist aber bei hoher Verschuldung der einzige Weg, wieder schuldenfrei zu werden.

Schuldnerberatung der Arbeiterwohlfahrt

Die AWO Schuldnerberatung gehört zu den Einrichtungen, die kostenlose Hilfe für Menschen anbieten, die raus aus den Schulden kommen möchten. Die Arbeiterwohlfahrt, abgekürzt AWO genannt, unterhält Beratungsstellen im Auftrag von Städten und Gemeinden. Deshalb ist das Angebot für die Ratsuchenden kostenlos.

Jeder, der hohe Schulden hat, und Gefahr läuft, Wohnung und Job zu verlieren oder der gar einen Haftbefehl wegen Schulden befürchten muss, kann sich an die AWO wenden. Allerdings darf niemand erwarten, dass er auf die Schnelle seine Schulden los wird.

  • Um einen Termin bei der AWO Schuldnerberatung zu bekommen, braucht der Betroffenen erst einmal Geduld.
  • Es kann Wochen dauern, bis die Berater für einen neuen Fall Zeit haben.
  • Ist die Sache sehr eilig, kann möglicherweise ein Anwalt für Schulden oder ein freiberuflicher Schuldenberater die bessere Adresse sein, weil der Schuldner hier sofort Hilfe bekommt.
  • Die ist allerdings nicht kostenlos.
  • Für verschuldete Menschen können zusätzliche Kosten ein echtes Problem darstellen, sodass nur die AWO Beratungsstelle infrage kommt.

Die AWO Schuldnerberatung hat die Aufgabe, den Schuldner in allen Fragen rund um die Schulden zu unterstützen. Dafür braucht der Berater alle Unterlagen des Betroffenen. Einkommensnachweise sowie Belege für Ausgaben für Wohnung und Lebenshaltungskosten und vor allem für alle Kreditverträge, Ratenzahlungsverträge, Mahnungen und Briefe müssen vorgelegt werden. Anhand der Fakten lässt sich ermitteln, wie hoch der Schuldenberg tatsächlich ist. Meist wird das Einkommen nicht reichen, um die Schulden zu bezahlen. Die AWO Schuldnerberatung berät den Schuldner über die Wege, die jetzt beschritten werden können.

Wege aus den Schulden aufzeigen

Dazu gehört die Aufstellung eines Haushaltsplanes und eines Schuldentilgungsplans, damit der Betroffene weiß, wie viel Geld er überhaupt noch ausgeben kann. Die AWO Schuldenberatung nimmt außerdem Kontakt zu den Gläubigern auf, um ein Privatinsolvenzverfahren zu vermeiden. Ziel ist es, dass die Gläubiger auf einen Teil ihrer Forderungen verzichten, wenn sie wenigstens den Rest der ausstehenden Zahlungen erhalten. Hat der Schuldner überhaupt kein Geld, um auch nur einen Teil seiner Schulden zu zahlen, ist der letzte Weg in die Schuldenfreiheit die Privatinsolvenz. Diese wird vor Gericht verhandelt und durch einen durch die AWO vermittelten Anwalt betreut.

Nicht immer ist die Schuldensituation so dramatisch. Viele Menschen kommen mit ihrem Geld nicht aus, sodass die Gefahr einer Überschuldung besteht. Wer stets mehr ausgibt, als er einnimmt, wird langfristig vor einem Schuldenberg stehen. Die AWO Schuldnerberatung arbeitet in solchen Fällen präventiv. Sie berät, an welchen Stellen sich Geld sparen lässt, und verhindert damit, dass der Ratsuchenden in die Schuldenfalle gerät.

Schritt für Schritt in eine schuldenfreie Zukunft

Jeder kann in die Schuldenfalle tappen. Kein Verbraucher ist davor sicher. Ob Handy, Konsumentenkredit oder eine falsch geplante Eigenheimfinanzierung.

Die Gründe für eine Überschuldung sind vielfältig und niemand sollte sich dafür schämen müssen.

  • Der Weg aus den Schulden ist lang und steinig, dabei spielt es keine Rolle ob man ihn mit oder ohne Insolvenzverfahren geht.
  • Einfach wird es in keinem Fall wieder schuldenfrei zu werden.

Schritt 1: Sich einen Überblick verschaffen

Der erste Schritt in eine schuldenfreie Zukunft besteht oft darin, sich einen Überblick über die eigene Situation zu verschaffen. Überschuldete Haushalte haben oft keinen Überblick mehr über die Verbindlichkeiten und deren genaue Höhe. Erst wenn man hier eine Aufstellung hat und genau weiß, wie viel Schulden und vor allen Dingen auch wie viele Gläubiger im Spiel sind, kann der nächste Schritt gegangen werden.

Schritt 2: Hilfe finden

Dieser besteht in vielen Fällen darin, sich einen kompetenten und seriösen Schuldnerberater zu suchen. Dies kann ein spezialisierter Anwalt sein oder eine Schuldnerberatungsstelle.

Eine seriöse und qualifizierte Beratungsstelle lässt sich daran erkennen, dass hier eine Bescheinigung nach § 305 InsO ausgestellt werden kann, wenn diese benötigt wird. Weiterhin ist umfasst die erste Beratung ein detailliertes Angebot, in dem die Kosten der Tätigkeit und die darin enthaltenen Erledigungen aufgeführt sind. Auch die einfach Erreichbarkeit sollte gewährleistet sein, damit auch bei zeitlich drängenden Problemen schnell eine Lösung gefunden werden kann.

Schritt 3: Eine Strategie erstellen

Wenn man kompetente Hilfe in Form des passenden Schulderberaters gefunden hat, muss man mit diesem eine Strategie erstellen. Welche das ist, kann je nach persönlicher Situation sehr unterschiedlich sein. Das hängt von vielen Faktoren ab.

Anzahl der Gläubiger

Höhe der Gesamtschulden

Höhe der Schulden beim einzelnen Gläubiger

bereits erfolgte Zwangsmaßnahmen wie Kontopfändung und ähnliches

Haushaltseinkommen bzw. Möglichkeiten zu Ratenzahlung oder anderen Vergleichen

Im Prinzip läuft es immer auf die Frage hinaus, ob man schuldenfrei werden kann und es möglich ist dabei auf ein Insolvenzverfahren verzichten. Entscheidet man sich dafür dies gegen das Verfahren zu versuchen sollte man darauf achten, dass bei Vergleichen immer eine Endsumme genannt wird, bzw. die Lauflänge der Ratenzahlungen im Vergleich klar definiert sind. Besonders professionelle Gläubiger wie Inkassounternehmen schließen gerne Vergleiche über Ratenzahlungen ab, die nicht zeitlich oder in der Höhe limitiert sind. In diesen Fällen zahlt man meistens sehr lange und erreicht keine wirkliche Reduzierung der Grundschuld, denn die geleisteten Zahlungen werden immer zuerst auf Zinsen und aufgelaufene Gebühren angerechnet.

Neben den Vergleichen mit den Gläubigern kann natürlich auch in schwierigen Fällen eine Insolvenz angestrebt werden. Auch dieses sehr umfangreiche Verfahren beinhaltet den Versuch, sich mit den Gläubigern außergerichtlich zu einigen, bevor das gerichtliche Verfahren eingeleitet wird. Dieser Versuch muss von einem anerkannten Schuldnerberater oder einer Schuldnerberatungsstelle durchgeführt und bestätigt werden.

Schritt 4: Verpflichtungen einhalten

Einmal eingegangene Verpflichtungen aus Vergleichen müssen in jedem Fall eingehalten werden. Wer hier schnell den Überblick verliert, weil es mehrere Verpflichtungen sind, der kann sich dazu Hilfe bei seinem Berater holen. Oft ist es hier möglich, dass die beratende Stelle auch ausserhalb des Insolvenzverfahrens jeden Monat einen Geldbetrag treuhänderisch annimmt und dann gemäß Vereinbarungen mit den Gläubigern an die Gläubiger überweist. Allerdings werden solche Leistungen nicht kostenfrei sein, hier sollte man sich vorher über die anfallenden Kosten informieren.

Im Falle eines Insolvenzverfahrens wird vom Gericht ein Treuhänder bestimmt. Nach der Eröffnung findet mit dem Treuhänder ein erstes Gespräch statt, in dem bestimmte Dinge wie Einkommen, Vermögen und erwartete Geldeingänge besprochen werden. Das pfändbare Einkommen muss in diesem Falle an den Treuhänder abgeführt werden, der es nach einem festgelegten Schema an die Gläubiger verteilt. Diese Zahlungen erfolgen 5 Jahre lang regelmäßig, nach einem weiteren Jahr erfolgt dann die Restschuldbefreiung und man ist raus aus den Schulden.

Trotzdem ist ein Insolvenzverfahren für die meisten Betroffenen unangenehm. Die Bank, der Arbeitgeber und eventuell auch der Vermieter erfahren von der Privatinsolvenz. Dies kann unangenehm sein, lässt sich aber leider nicht verhindern. Aber schließlich zeigt dass ja, dass man auf dem Weg ist, etwas gegen seine Schulden zu unternehmen und kann so auch als positives Zeichen gewertet werden.

Fazit

Wer endlich wieder schuldenfrei werden will, und sein Leben ohne Gerichtsvollzieher leben möchte, der kann das schaffen. Der Weg dahin ist allerdings schwierig und es geht nicht wenn man nicht konsequent ist, und Anstrengung meidet.

Schulden einfach berechnen

Das Vorurteil, dass viele Schuldner sich nicht um ihre Verpflichtungen kümmern möchten, ist meist nicht. Sehr viele Menschen mit Schulden möchten ihre Schulden so schnell wie möglich loswerden, aber wer hilft schnell und mit vielen Informationen weiter? Die Schuldnerhilfe hat oft monatelange Wartezeiten und ein Anwalt für Insolvenzrecht kostet zusätzlich Geld.

Wir verraten, wie Sie Ihre Schuldenlast bestimmen können und dann die Tilgung in Angriff nehmen können.

  • Am Anfang einer jeden Entschuldung steht die Ordnung.
  • Unterlagen müssen akribisch geordnet und aufgelistet werden.
  • Jeder Brief sollte aufgehoben werden, denn oft geben Unternehmen ihre Schulden an andere ab, zum Beispiel Inkassounternehmen.
  • Dann ändert sich Gläubiger und damit oft auch Zinssätze.
  • Ordnung in seine Unterlagen zu bringen ist relativ leicht, wenn man nur einen Gläubiger hat – bei mehreren kann dieser Vorgang auch länger dauern.

Nun kann man die Arten der Schulden leichter differenzieren und damit auch die Zinsbelastung besser errechnen. Schulden kommen nämlich in unterschiedlichen Formen daher und Gläubiger können Tageszinsen auf unterschiedlichen Grundlagen berechnen. Es besteht ein großer Unterschied darin, ob man einen Kredit der Hausbank oder Verbindlichkeiten beim Stromanbieter zurückzahlt.

Zinsrechnung für Verzugszinsen

Sind Schulden schon angemahnt, fällt schnell ein großer Betrag Zinsen an, der den ursprünglichen Betrag unverhältnismäßig in die Höhe treibt. Viele Schuldner verlieren beim Anblick der Zinssätze den Mut, denn oft zahlt man mit kleinen Raten mehr Zinsen ab, als den eigentlichen Betrag. Der Zinssatz, den Gläubiger ist übrigens gesetzlich vorgeschrieben, und liegt bei fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, der halbjährlich von der Deutschen Bundesbank herausgegeben wird. Das bedeutet auch, das sich die Zinsen halbjährlich ändern, auch für ältere Fälligkeiten. Zur Berechnung von Verzugszinsen benötigt man die Formel der Effektivzinsmethode. Mit dieser kann man exakt die Anzahl der Tage berücksichtigen, das ist vor allem bei Schaltjahren wichtig. Die Formel lautet: Tageszinsen = Kapital x Zinssatz x Tage / 100 x 365.

Schuldenrechner online

Mittlerweile gibt es viele Möglichkeiten, seine Schuldenbelastung online auszurechnen. Um solche Schuldenrechner in Anspruch nehmen zu können, benötigt man allerdings einiges an Angaben. Sind die Unterlagen alle geordnet, findet man diese aber recht zügig. Man kann zusätzlich zur Schuldenlast auch die mögliche Tilgung ausrechnen. Dazu ist es sinnvoll, sich vorher darüber Gedanken zu machen, wie viel Geld man monatlich zur Schuldentilgung ausgeben kann. Angaben die benötigt werden sind zum Beispiel das Fälligkeitsdatum, denn erst ab dem Tag dürfen auch Zinsen berechnet werden. Außerdem benötigt man den Zinssatz, den ursprünglichen Fälligkeitsbetrag, und möglicherweise schon getilgte Beträge.

Forderungen eintreiben, aber richtig

Wer Geld verleiht, oder Waren auf Rechnung liefert, der muss mitunter auch die ausstehenden Beträge eintreiben. Das gilt für Privatpersonen genau so wie für Geschäftsleute. Der Gesetzgeber hat für das Einfordern von Außenständen einen bestimmten Weg vorgesehen.

Aber auch vor dem Einschlagen der gerichtlichen Beitreibung von Außenständen kann man bereits einiges falsch machen.

  • Der richtige Weg zum Schulden eintreiben ist immer der schriftliche Weg.
  • Mündliche Aussagen sind meistens schlecht belegbar.
  • Auch E-Mail-Verkehr gilt vor Gericht nicht immer als beweiskräftig.
  • Der erste richtige Schrift für diesen Weg wird allerdings gemacht bevor man einen Aussenstand beitreiben muss, nämlich mit einer Quittung beziehungsweise mit einer schriftlichen Vereinbarung darüber wie die Rückzahlung/Bezahlung erfolgen soll.
  • Eine reine Quittung ohne eine solche Vereinbarung besagt lediglich dass man jemandem Geld geliehen hat, aber nicht zu welchem Zweck oder mit welchem Zahlungsziel.

Ohne eine solche Vereinbarung entsteht natürlich auch kein Rückstand bei der Bezahlung.

Die erste Mahnung kann frühestens nach dem Zahlungsziel erfolgen, sie darf noch keine Kostenbeteiligung enthalten. Hier sollte ein erneutes Zahlungsziel gesetzt werden. Dem Schuldner muss dabei genug Zeit bleiben, dies zu erfüllen. Mindestens acht Tage gelten als angemessene Frist. Erst nach dem Verstreichen des erneuten Zahlungsziels kann eine erneute Mahnung geschrieben werden, hier dürfen dann auch die Kosten für die Mahnung aufgeführt werden. Soll ein gerichtliches Mahnverfahren angestrebt werden, muss in der Mahnung darauf hingewiesen werden. Vereinzelt haben Gerichte sonst die Pflicht zur Kostenübernahme durch den Schuldner zurückgewiesen. Erst danach kann das gerichtliche Mahnverfahren zum Schulden eintreiben angestrebt werden.

Einschaltung eines Inkassounternehmens

Manchmal kann es eine gute Idee sein, ein Inkassounternehmen einzuschalten. Dies gilt für Privatpersonen nur bei großen Schuldsummen. Die Einschaltung eines Inkassounternehmens ist sehr kostspielig, die Kosten hierfür muss der Gläubiger nur dann tragen, wenn diese in einem angemessenen Verhältnis zur Schuldsumme stehen, und wenn für den Gläubiger hier nicht absehen kann, ob der Schuldner in der Lage ist, die Schuldsumme zu zahlen. Hat hier der Schuldner bereits mitgeteilt, dass er nicht in der Lage sein wird, die Summe zu bezahlten und dies glaubhaft nachgewiesen, beispielsweise durch die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung auch in einer anderen Sache, dann darf der Gläubiger kein Inkassoinstitut mit der Beitreibung der Außenstände beauftragen. Der Gläubiger hat hier die Schadenminderungspflicht.

Anzeige bei der Polizei als Alternative

Da man für die Kosten für die gerichtliche Beitreibung eines Außenstandes als Gläubiger in Vorlage gehen muss, ohne zu wissen ob man diese erstattet bekommt, kann auch alternativ unter bestimmten Bedingungen eine Anzeige bei der Polizei erstatten. Diese Anzeige kommt vor allen Dingen dann in Frage, wenn der Schuldner den Gläubiger über eine bereits erfolgte Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung oder der Eröffnung eines Insolvenzverfahren informiert, um weitere Kosten zu vermeiden. Oder der Gläubiger anderweitig davon erfährt. In diesem Fall darf ein Schuldner keine weiteren Schulden machen, denn er hat ja bereits eingeräumt, dass er nicht in der Lage ist zu zahlen. Dies erfüllt den Tatbestand des Betruges. Anders als bei der Betreibung eines gerichtlichen Mahnverfahrens fallen hier keine Kosten an, die Anzeige kann man postalisch an die Polizei schicken, die zur Verfolgung verpflichtet sind. Erfolgt eine Verurteilung kann der Gläubiger dann bei einem eventuellen Insolvenzverfahren seine Forderung als Forderung aus unerlaubter Handlung einstufen lassen. Für diese Forderung wird dann keine Restschuldbefreiung erteilt, bzw. aufgrund einer solchen Forderung kann auch die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens verweigert werden. Aus diesem Grund kann ein Schuldner an der Erledigung einer solchen Forderung deutlich mehr interessiert sein, als an anderen Forderungen. Auch dies kann für den Gläubiger beim Schulden eintreiben ein Vorteil sein.

Zwangsmaßnahmen wie eine Konto- oder Lohnpfändung können damit nicht eingeleitet werden, aber die Anzeige eignet sich als eigenes Zwangsmittel, und das ohnehin nur für Schuldner, bei denen die Überschuldung bereits eingetroffen ist und demzufolge Zwangsmaßnahmen fruchtlos wären.

Das gerichtliche Mahnverfahren

Wenn alle vorgerichtlichen Maßnahmen beim Schulden eintreiben nicht greifen, kann das gerichtliche Mahnverfahren eröffnet werden. Dies besteht aus drei Schritten. Dem Mahnbescheid, dem Vollstreckungsbescheid und den eventuell folgenden Zwangsmaßnahmen wie Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen sowie eidesstattliche Versicherung oder Pfändung von Wertgegenständen durch den Gerichtsvollzieher. Vordrucke für den Mahnbescheid findet man im Schreibwarenhandel. Der ausgefüllte Vordruck muss dann bei Gericht eingereicht werden und nach Bezahlung der Gebühren wird dieser dem Schuldner zugestellt. Wird kein Widerspruch innerhalb von 30 Tagen eingelegt, kann hiernach der Vollstreckungsbescheid beantragt werden, mit dem dann die gerichtlichen Zwangsmaßnahmen beantragt werden können. Legt der Schuldner aber gegen den Mahnbescheid Widerspruch ein, muss die Forderung durch das Gericht überprüft werden oder der Gläubiger nimmt den Mahnbescheid zurück. In diesem Fall ist die Forderung ausschließlich durch den Klageweg beizutreiben.

Für alle Stufen eines Mahnverfahrens kann anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden, aber auch hier gilt die Schadenminderungspflicht des Gläubigers und er muss damit rechnen, dass eventuell dieser Teil der Kosten für die Beitreibung der Forderung nicht erstattet wird.

Alles über die Verjährung von Schulden

Viele Schuldner verlassen sich auf Briefe und Drohungen von Gläubigern, wenn es um die Rechtmäßigkeit von Schulden geht. Besonders Menschen, die sehr viele Gläubiger haben, verlieren schnell den Überblick und sind so leichte Beute für Firmen, welche längst verjährte Schulden eintreiben möchten. Doch das Schuldrecht ist kompliziert und auch beim Thema Schulden und Verjährung gibt es einiges zu beachten.

Was bedeutet Verjährung überhaupt und wann kann man sich darauf berufen?

  • Sind Forderungen verjährt bedeutet dies keineswegs, dass sie nicht mehr bestehen.
  • Der Anspruch kann lediglich vom Gläubiger nicht mehr eingefordert werden.
  • Der Schuldner erhält mit die rechtlich formulierte „Einrede der Verjährung“.
  • Er kann sich bei eventuellen Forderungen darauf berufen und muss nichts zurückzahlen.

Titulierung

Viele Schuldner werden unvorbereitet mit alten Schulden konfrontiert und wissen nicht, dass die hohen Schulden mit Verjährung eigentlich nicht mehr eingefordert werden können. Als erstes sollte daher überprüft werden, ob die geforderten Schulden tituliert wurden, d. h. ob ein Titel besteht. Mit einem Titel unterliegt die Forderung nicht mehr der gesetzlichen Verjährungsfrist. Sie verjährt mit einem Titel erst nach 30 Jahren. Das gleiche gilt für Forderungen, die in einem Insolvenzverfahren festgestellt worden sind. Für alle anderen Arten von Schulden gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.

Schulden und Verjährung

Laut Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) beträgt die gesetzliche Verjährungsfrist 3 Jahre. Zu beachten ist aber, dass diese erst mit dem Schluss des Jahres, in welchem der Anspruch entstanden ist. Ein Beispiel: Eine Forderung ist zum 30.06.2010 fällig und wird nicht gezahlt. Die Frist für die Verjährung beginnt dann am 31.12.2010, verjährt ist die Forderung dann 3 Jahre später, also am 01.01.2014. Diese Verjährungsfrist kann aber neu beginnen, wenn der Schuldner zum Beispiel eine Ratenzahlung leistet oder die Forderung in irgendeiner Art und Weise anerkennt. Dies ist der Grund, warum Inkassounternehmen sehr schnell eine Unterschrift fordern, mit der der Anspruch anerkannt wird (Schuldanerkenntnis). Wichtig zu wissen: Eine bereits eingetretene Verjährung kann durch eine solche Schuldanerkenntnis nicht zurückgesetzt werden. Die Forderung bleibt verjährt. Zahlen Sie aber unwissentlich nach Verjährung der Schulden eine Rate, dann können Sie dieses Geld nicht zurückfordern.

Hemmung der Verjährung

Während die reguläre Verjährungszeit 3 Jahre beträgt, kann diese Zeit auch verlängert werden, und zwar durch Hemmung. Eine Hemmung tritt ein, wenn Klage erhoben wird oder eine Ratenzahlung vereinbart wird. Die Zeit der Verjährung läuft dann nicht weiter, sondern wird unterbrochen. Unabhängig von der Verjährung, können Forderungen auch verwirken. Diese ist gesetzlich wenig geregelt und tritt beispielsweise dann ein, wenn sich ein Gläubiger lange nicht meldet, und dies branchenunüblich ist.

Schulden schnell loswerden durch Schuldenerlass

Wird einem Schuldner von seinem Gläubiger ein Teil oder sogar der ganz Betrag seiner Schulden erlassen, handelt es sich um einen Schuldenerlass. Dieser Erlass ist ein Entgegenkommen, mit dem sich der Gang in die Verbraucherinsolvenz vermeiden lässt. Deshalb wird bei der Verhandlung mit den Gläubigern versucht, einen Vergleich abzuschließen. Für den Schuldner hat dies den Vorteil, dass er seine Schulden schnell loswerden kann. Aber auch der Gläubiger selbst kann von einem Schuldenerlass profitieren.

Kommt es nämlich zu einem Insolvenzverfahren, geht er in der Regel völlig leer aus. Erlässt er hingegen dem Schuldner einen Teil seiner Forderungen, bekommt er wenigstens einen Teil seines Geldes zurück.

  • Ist ein Verbraucher völlig überschuldet, kann er also seine Verbindlichkeiten nicht mehr bezahlen, hat das große Auswirkungen auf seine Existenz.
  • Es besteht die Gefahr, dass er Wohnung und möglicherweise sogar seinen Job aufs Spiel setzt.
  • Im schlimmsten Fall wird ein Haftbefehl gegen ihn erlassen, um ihn zu zwingen, seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen.
  • Spätestens jetzt ist der Gang zur Schuldnerberatung dringend anzuraten.
  • Aus eigener Kraft kann sich kaum ein Schuldner aus dieser Lage retten.

Als Einstieg kann ein Besuch der Internetseiten der Schuldnerberatungen wie zum Beispiel Caritas online empfohlen werden. Der Ratgeber informiert über die Möglichkeiten, aus den Schulden herauszukommen.

Um einen konkreten Fall zu bearbeiten, ist ein persönlicher Kontakt mit der Schuldnerhilfe erforderlich. Der Berater macht sich ein Bild von der finanziellen Lage des Ratsuchenden. Dazu benötigt er Unterlagen über die Einnahmen aus Arbeit, Rente oder Hartz 4, über die Ausgaben wie Miete und Versicherungen und alle Belege über die Schulden. Alle Ratenverträge, Kreditverträge, Mahnungen und Zwangsvollstreckungsandrohungen müssen vorgelegt werden, um erst einmal einen Überblick über die tatsächliche Schuldenhöhe zu gewinnen. Danach wird in Zusammenarbeit mit dem Schuldner nach Auswegen gesucht.

Mit den Gläubigern einen Vergleich aushandeln

Um ein Verbraucherinsolvenzverfahren zu vermeiden, müssen alle Gläubiger angeschrieben werden. Diese Aufgabe übernimmt der Schuldnerberater mit dem Ziel, einen Schuldenerlass für seinen Mandanten zu erreichen. Dafür bietet er Teilzahlungen und niedrigere Raten zur Abdeckung der Schulden an. Häufig lassen sich Gläubiger sich auf eine außergerichtliche Bereinigung der Schulden ein, weil dann die Aussicht besteht, wenigstens einen Teil des Geldes zu bekommen. Ist bei dem Schuldner ohnehin nichts zu holen, kann der Schuldenerlass auch für die ganze Schuldsumme gelten, da für den Gläubiger das Geld ohnehin verloren ist. Lässt allerdings nur ein Gläubiger sich nicht auf einen Vergleich ein, ist dieser Weg aus den Schulden verbaut. Das gerichtliche Insolvenzverfahren ist dann unvermeidlich.

Der erste Schritt im Insolvenzverfahren – außergerichtliche Schuldenbereinigung

Die außergerichtliche Schuldenbereinigung ist Teil des privaten Insolvenzverfahrens, auch Verbraucherinsolvenz genannt.

Der Gläubiger versucht hierbei zuerst mit Hilfe eines Schuldnerberaters den Ausgleich der Forderungen über Vergleiche herbeizuführen.

  • Zu diesem Zweck müssen alle Gläubiger erfasst werden, dies geschieht in einem ersten Schritt in Zusammenarbeit von Schuldner und Berater.
  • Oft gibt es mehrere Gläubiger, diese müssen dann alle angeschrieben werden.
  • In diesem Schritt wird von den Gläubigern eine aktuelle Forderungsaufstellung verlangt, diese steht dem Gläubiger von Gesetz wegen zu.
  • Diese Aufstellungen geben Aufschluss darüber wie hoch aktuell die Verschuldung genau ist.
  • Der Schuldnerberater kann nun gemeinsam mit seinem Klienten entscheiden, ob er ein privates Insolvenzverfahren einleitet.

In diesem Fall ist die außergerichtliche Schuldenbereinigung der erste Schritt in dieses Verfahren. Hier wird nun versucht den Gläubigern ein Angebot zu unterbreiten zur Tilgung der Schulden zu unterbreiten. In vielen Fällen müssen die Gläubiger dabei mit erheblichen Einbußen im Vergleich zur eigentlichen Schuldsumme rechnen. Trotzdem werden diese Angebote in einigen Fällen angenommen.

Liegen mehrere Verpflichtungen vor, kommt ein Vergleich mit dem Gläubiger nur zustande, wenn alle Gläubiger einwilligen. In diesem Falle wäre die außergerichtliche Schuldenbereinigung erfolgreich. Aber dieser Fall tritt selten ein. In den meisten Fällen liegen die angebotenen Summen in einem sehr niedrigen Bereich, manchmal liegen sie auch bei Null Euro. In solchen Fällen werden die Angeboten nicht angenommen, und der Gläubiger riskiert lieber die weiteren Kosten die für die Verwaltung der Forderung anfallen. Immerhin könnte der Schuldner doch noch während der Insolvenzphase zu Geld kommen, beispielsweise durch Erbschaft oder Glücksspielgewinn und kann seine Schulden dann doch noch bezahlen.

In einigen Fällen kommt es auch vor, dass die Schuldnerberater Geld von Angehörigen oder Freunden akquirieren, um den Gläubigern ein Angebot machen zu können. Hier steht dann im Angebot, dass man die Summe X bietet, wenn der Gläubiger auf seine Forderung verzichtet. Meistens wird in den Verhandlungen erwähnt, dass der Schuldner vor einem Insolvenzverfahren steht, was für den Gläubiger ein Zeichen ist, dass er sonst oft überhaupt kein Geld oder noch weniger als das im Angebot zur Verfügung gestellte Geld bekommt. Hier wird dann oft überlegt, ein solches Angebot doch anzunehmen, weil es vorteilhaft erscheint.

Scheitert die außergerichtliche Schuldenbereinigung kann der Antrag über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt werden. Das Gericht benötigt hierzu neben dem Antragsformular auch eine Aufstellung der Verbindlichkeiten sowie eine Bescheinigung des Schuldnerberaters, dass das außergerichtliche Schuldenbereinigunsverfahren gescheitert ist. Damit ist der Weg ins Insolvenzverfahren frei. Das Gericht führt ein ähnliches Verfahren allerdings noch mal durch, wenn es eine Aussicht auf Erfolg sieht.

Kredite sparsam einsetzen

Schulden zu vermeiden, ist auch in Zeiten historisch niedriger Zinsen eine gute Idee. Wer die Kontrolle über Einnahmen und Ausgaben behält und nicht über seine Verhältnisse lebt, braucht sich um Kreditkonditionen nicht zu kümmern. Überraschende, unvermeidbare Kosten zwingen aber selbst Menschen mit soliden finanziellen Verhältnissen, sich Geld zu leihen.

Und auch bei großen Wünschen wie der Immobilienfinanzierung ist die Kreditaufnahme kein Makel.

  • Idealerweise sparen Sie für größere Anschaffungen oder mögliche Reparaturen, zum Beispiel am Auto oder bei den Haushaltsgeräten.
  • Unternehmen machen das in ihrem Rechnungswesen über Abschreibungen.
  • Sie rechnen zum Beispiel damit, eine Maschine über fünf Jahre zu nutzen.
  • Deshalb buchen sie jedes Jahr ein Fünftel des Wertes als Kosten.
  • Gehen Sie ähnlich vor und legen Sie das Geld am besten auf ein Tagesgeldkonto.

Dort ist es jederzeit verfügbar und bringt trotzdem ein klein wenig Zinsertrag. Wenn nach einigen Jahren ein neues Auto angeschafft werden soll, können Sie Schulden vermeiden und stattdessen bar bezahlen, was oft auch noch einen attraktiven Rabatt beim Händler einbringt.

Dispokredit als finanzieller Airbag

Geht das Auto aber kurz nach Ablauf der Garantiezeit kaputt, haben Sie noch nicht genug gespart für eine größere Reparatur oder gar eine Neuanschaffung. Auf die nächste Gehaltszahlung können Sie nicht warten, wenn Sie das Fahrzeug dringend benötigen. Die meisten Girokonten sind für solche Fälle mit einer eisernen Reserve ausgestattet. Der Dispositionsrahmen erlaubt es Ihnen, mit dem Konto auch ins Minus zu gehen. Die Höhe des Dispo-Limits legt die Bank fest. Bei regelmäßigem Geldeingang sind ein bis drei Monatsgehälter üblich. Oft ist die Bank bereit, das Limit temporär zu erhöhen, wenn es kurzfristig finanziell klemmt. Allerdings ist der Dispo nicht gerade billig. Knapp unter 10 % beträgt der mittlere Zins. Die teuersten Banken erheben bis zu 14 %, obwohl sie selbst das Geld bei der Zentralbank zinslos leihen können. Rechnen wir nach: 2.000 Euro Minus auf dem Girokonto kosten bei 10 % Zinsen rund 56 Cent am Tag. Das fällt nicht wirklich ins Gewicht, wenn das Konto mit der nächsten Gehaltszahlung wieder ausgeglichen wird. Geht das nicht, wird es erstens teuer, und zweitens verliert der Dispo seine Schutzfunktion für weitere überraschende Ausgaben.

Ein günstiger Ratenkredit

Können Sie absehen, dass das Soll auf dem Girokonto nicht innerhalb eines Monats ausgeglichen werden kann, fragen Sie Ihre Hausbank nach einem Ratenkredit. Die Zinsen sind deutlich billiger als beim Dispo. Gestalten Sie den Vertrag so, dass sich aus Kreditsumme und Laufzeit monatliche Raten ergeben, die Ihrem verfügbaren Einkommen entsprechen. Vergleichen Sie das Angebot Ihrer Bank auch mit Konditionen, die Sie im Internet finden. Zwar werden Sie ohne konkrete Bonitätsprüfung keine genauen Zinssätze erfahren, aber Sie sehen zumindest eine Zinsspanne und können entscheiden, ob sich eine konkrete Anfrage lohnt. Reine Konditionsauskünfte führen übrigens nicht zu negativen Schufa-Eintragungen.

Schuldenbereinigung bei Überschuldung

Familien, die in die Schuldenfalle geraten sind, bleiben zur Schuldenregulierung zwei Wege. Zum einen können sie versuchen, sich außergerichtlich mit den Gläubigern über die Rückzahlung zu einigen. Wenn das nicht gelingt, erfolgt eine gerichtliche Schuldenbereinigung durch ein Privatinsolvenzverfahren. Dabei legt das Gericht die Modalitäten fest, nach denen sich die Schuldner zu richten haben.

Nach der festgesetzten Zeit profitieren sie von der Restschuldbefreiung. Die noch ausstehenden Schulden müssen sie nicht mehr zurückzahlen und können noch einmal von vorn anfangen.

  • Schulden sind schnell gemacht.
  • Ein Kredit für eine Anschaffung, Reparaturen für das Familienauto, Ratenzahlungskäufe für Kleidung oder Telefon – wer hier nicht aufpasst, steht schnell vor einem Schuldenberg.
  • Solange die fälligen Raten noch pünktlich bezahlt werden, besteht keine Gefahr.
  • Geraten die Schuldner jedoch in einen finanziellen Engpass zum Beispiel durch plötzliche Arbeitslosigkeit oder Krankheit oder weil sich die Betroffenen einfach übernommen haben, wird es problematisch.
  • Wenn kein Geld mehr da ist, um die Verbindlichkeiten abzuzahlen, ist eine Schuldenregulierung nicht mehr möglich.

Viele Betroffene schließen vor diesem Problem die Augen. Sie lesen die Mahnungen nicht mehr und öffnen keine Anschreiben der Gläubiger. Irgendwann ist der Gerichtsvollzieher ein häufiger Gast, ohne dass dadurch irgendeine Schuld abbezahlt wird. Aus dieser Situation kommen die Betroffenen aus eigener Kraft in den meisten Fällen nicht mehr heraus. Um eine Schuldenregulierung in die Wege zu leiten, stehen die Schuldnerberatungsstellen zur Verfügung. Jeder kann sich hier beraten lassen, um eine außergerichtliche Bereinigung der Schulden zu erreichen.

Außergerichtliche Schuldentilgung durch Schuldnerberatung

Die Beratung in einer Schuldenberatungsstelle einer gemeinnützigen Organisation wie der Caritas oder der AWO ist diskret und kostenlos. Dafür müssen Schuldner meist lange auf einen Termin warten. Wer schneller von den Schulden herunterkommen möchte, kann sich auch an einen Anwalt für Schulden oder einen freiberuflichen Schuldenberater wenden. Deren Dienste sind jedoch nicht umsonst. Dennoch kann es sich lohnen, das Honorar in Kauf zu nehmen, um die Schuldenregulierung so schnell wie möglich in Angriff zu nehmen.

Bei einer außergerichtlichen Schuldensanierung versuchen Berater und Betroffene, mit einem Entschuldungsplan für den Abtrag der Schulden zu sorgen. Der Berater verhandelt mit den Gläubigern über Ratenzahlungen, die sich der Betroffene leisten kann. Ein Vergleich über den Teilerlass von Schulden ist ebenfalls eine Alternative, auf den sich Gläubiger auch einlassen. Dadurch lässt sich die gerichtliche Schuldensanierung vermeiden und der Gläubiger geht nicht ganz leer aus. Bei Überschuldung ist dies der beste Weg, um die Schulden zu tilgen und die finanzielle Situation langfristig zu verbessern.

Der Schuldenvergleich im Überblick

Die meisten Menschen mit Schulden wünschen sich nichts sehnlicher, als den Berg an Altlasten endlich loszuwerden. Neben einer guten Planung und einem Termin bei der Schuldnerberatung, können Schuldner auch mit dem Vergleich arbeiten. Dabei wird dem Gläubiger ein bestimmter Betrag angeboten, der sofort gezahlt werden kann und der die Schulden komplett tilgt.

Doch wie funktioniert dies genau, wer kann einen Vergleich anstreben und kann man damit wirklich hohe Summen mit wenig Geld tilgen?

  • Vergleiche werden besonders von Schuldnerberatungen gerne genutzt, um die geschuldete Summe schnell auf ein übersichtliches Niveau zu drücken und den Schuldner schnell zu entlasten.
  • Besonders bei Fällen, wo viele Gläubiger vorhanden und die Beträge nicht zu groß sind, lohnen sich Vergleiche.
  • Bevor also eine Privatinsolvenz angestrebt wird, kann man mit dem Vergleich Schulden loswerden.
  • Das Insolvenzverfahren dauert lange und kostet neben Zeit auch Geld.
  • Mit dem Vergleich können große Teile der geschuldeten Summe in nur wenigen Wochen getilgt werden.

Auch Schufa Einträge, die den Schuldner oft in seinem täglichen Leben einschränken (keine Mobilfunkverträge, keine Bestellungen auf Rechnung etc.), werden bei einem Vergleich schnell gelöscht und bleiben keine 6 Jahre bestehen. Außerdem spart man sich die Gerichtskosten, die mit dem Insolvenzverfahren entstehen. Das Insolvenzverfahren tilgt übrigens nicht jede Art von Schulden: Schadensersatz aus Straftaten, Steuerstraftaten oder Unterhaltsverletzungen werden nicht getilgt. Hier kann der außergerichtliche Vergleich besser helfen. Außerdem ist ein Vergleich diskreter, denn eine Verbraucherinsolvenz wird immer öffentlich gemacht und kann von jedem eingesehen werden.

Wer hilft mir bei dem Vergleich von Schulden?

Jeder kann mit dem Gläubiger seiner Wahl einen Vergleich anstreben, mit einem Anwalt im Rücken sind die Erfolgsaussichten aber wesentlich höher. Keine Angst vor den Anwaltskosten! Die Kosten können meist gestundet werden, oder Verfahrenskostenhilfe beantragt werden. Der Anwalt weiß immerhin um Ihre finanzielle Situation und kann kaum große Vorteile daraus schlagen. Wird der Vergleich als Versuch erachtet, das Insolvenzverfahren möglicherweise abzuwenden, muss sich laut Gesetz der Schuldner sowieso bei einer „geeigneten Stelle“ beraten lassen. Schuldnerberatungsstellen, die meist von Wohlfahrtsverbänden bereitgestellt werden, erfüllen diese Vorgabe und helfen auch bei Vergleichen.

Wie funktioniert ein Schuldenvergleich?

Egal ob der Schuldner selbst, der beauftragte Anwalt oder eine Schuldenberatung einen Vergleich der Schulden anstrebt, zuerst muss die Sachlage geprüft und aufgenommen werden. Dafür sind makellose Unterlagen eine Voraussetzung. Der Schuldner muss seine Schulden komplett aufgelistet und in Ordnung haben, um den Prozess erfolgreich gestalten zu können. Gerade bei sehr vielen Gläubigern kann dies eine wahre Mammutaufgabe sein. Der Vergleichsversuch wird in der Regel mit einem Vergleichsangebot gestartet. Dabei bietet der Schuldner einen Prozentsatz der Schuldensumme zu Zahlung an. Meist handelt es sich um Sofortzahlungen, aber auch Stundungen sind möglich. Es ist also ratsam, sich vor dem Vergleichsversuch etwas Geld zur Seite zu legen, welches man dem Gläubiger anbieten kann. Realistisch sind Quoten von ungefähr 20 Prozent, allerdings kann je nach Lage diese Quote auch wesentlich niedriger liegen. Die besten Erfolgsaussichten hat ein Schuldner, wenn er glaubhaft machen kann, dass der Gläubiger auch in den nächsten Jahren wenig von ihm erwarten kann.

Was ist eine Schuldnerberatung?

Die Schuldnerberatungsstelle unterstützt alle Menschen, die entweder hoch verschuldet sind oder deren Einkommen nicht zur Deckung ihres Lebensunterhalts ausreicht. Dabei ist es unerheblich, woher die finanziellen Schwierigkeiten rühren. Ob die Betroffenen einen Kredit oder ein Darlehen nicht zurückzahlen können, oder ob sie als Jugendliche hohe Handyschulden gemacht haben, spielt keine Rolle.

Wichtig ist nur, dass der Schuldner den festen Willen hat, etwas an seiner Situation zu ändern, um ein schuldenfreies Leben zu führen. Ohne seine Mithilfe können auch die Mitarbeiter der Schuldenberatung nichts erreichen.

  • Was ist eine Schuldnerberatung und was kann sie leisten, das fragen sich viele Betroffene.
  • Ihre Aufgabe besteht darin, sich einen Überblick über die finanzielle Situation des Ratsuchenden zu verschaffen und ihm anschließend Lösungswege aufzuzeigen, mit denen er seine Schulden tilgen kann.
  • Außerdem arbeitet die Schuldnerberatungsstelle vorbeugend.
  • Sie berät, wie sich Kosten einsparen lassen und ob es Möglichkeiten gibt, das monatliche Einkommen beispielsweise durch staatliche Zuschüsse zu erhöhen.
  • Das Ziel ist immer, dafür zu sorgen, dass der Schuldner zukünftig mit seinem Geld auskommt und keine neuen Schulden machen muss.

Wer die Hilfe einer Schuldnerberatungsstelle in Anspruch nehmen möchte, kann unter staatlichen und privaten Schuldenberatungsstellen wählen. Viele Städte und Gemeinden unterhalten eigene Beratungsstellen oder beauftragen gemeinnützige Organisationen wie die Caritas oder die Diakonie damit. Die Beratung in diesen Stellen ist für den Schuldner kostenlos. Dafür muss er häufig lange auf einen Termin warten. Um sich vorab zu informieren, kann er im Internet Angebote wie Caritas online nutzen. Hier erfährt er, welche Möglichkeiten ihm zur Verfügung stehen, um seine Schulden in den Griff zu bekommen. Schneller geht es bei einer Schuldenberatung, die von einem Anwalt oder einem freiberuflichen Schuldenberater durchgeführt wird. Dort bekommen Betroffene sofort einen Termin. Allerdings arbeiten weder Anwalt noch freiberuflicher Schuldenberater umsonst. Sie verlangen ein Honorar, das vorab vereinbart wird.

Begleitung beim Gang in die Privatinsolvenz

Die Arbeit der Schuldnerberatungsstellen ist überall gleich. Der Schuldner legt alle Unterlagen vor, aus denen die Höhe des Einkommens und aller Verbindlichkeiten hervorgeht. Der Berater nimmt Kontakt zu den Gläubigern auf und versucht, einen Teil der Schulden herunter zu handeln. Bei Erfolg kann er damit verhindern, dass der Schuldner in die Privatinsolvenz gehen muss. Das funktioniert allerdings nur, wenn der Betroffene wenigstens einen Teil seiner Schulden tilgen kann. Ist überhaupt kein Geld mehr vorhanden, begleitet die Schuldnerberatungsstelle den Schuldner auf dem Weg in die Privatinsolvenz. Dann kann der Betroffene nach sieben Jahren einen Neuanfang ohne Schulden starten.

Wo gibt es Hilfe bei Verschuldung?

Die Verschuldung von Privatverbrauchern ist kein seltenes Problem. Nicht nur Investitionen in ein Eigenheim oder der Kauf eines Autos führen dazu, dass ein Verbraucher sich verschuldet. Auch Ratenkäufe, teure Handyverträge und viele andere finanzielle Ausgaben führen dazu, dass Betroffene Schulden machen. Solange die Schulden noch abgezahlt werden können, ist das auch nicht weiter schlimm. Problematisch wird es erst dann, wenn aus der Verschuldung eine Überschuldung wird.

Das bedeutet, dass die Raten für die Rückzahlung eines Kredits oder Ratenkaufs nicht mehr bezahlt werden können. In diesem Fall sollte sich der Schuldner so schnell wie möglich an eine Stelle für Schuldnerberatung wenden, die ihm in seiner schwierigen Lage hilft.

  • Die Gründe, weswegen die Kredite oder Ratenkäufe nicht zurückgezahlt werden können, sind ganz unterschiedlich.
  • Manchmal ist es eine plötzliche Arbeitslosigkeit, die dazu führt, dass nicht genügend Geld in die Haushaltskasse fließt.
  • Krankheit mit einer daraus resultierenden Arbeitsunfähigkeit kann auch zu einer zu hohen Verschuldung führen.
  • Oft hat sich der Schuldner einfach nur übernommen und mehr Geld ausgegeben, als er sich leisten kann.
  • Manche Betroffene versuchen durch die Aufnahme eines Kredits, die Forderungen der anderen Gläubiger zu befriedigen.

Das bedeutet jedoch neue Löcher aufzureißen, um alte zu stopfen. Der Weg in eine ausweglose Situation ist auf diese Weise vorprogrammiert.

Sich selbst aus dieser Situation zu befreien, ist kaum möglich. Ohne professionelle Unterstützung gelingt es in der Regel nicht. Schuldnerberatungsstellen bieten eine seriöse und diskrete Hilfe in allen Fällen an, in denen Betroffene mit zu hohen Schulden kämpfen. Die Beratung ist in den meisten Fällen kostenlos oder wird bei zu niedrigem oder gar keinem Einkommen durch die Gemeinde finanziert. Allerdings können bis zum ersten Beratungstermin einige Wochen vergehen, da die Beratungsstellen großen Zulauf haben.

Die Arbeit der Schuldnerberatungsstelle

Zum Termin bringt der Schuldner alle Unterlagen mit, die seine finanzielle Situation betreffen. Gehaltsabrechnungen oder Hartz 4 Bescheide, Belege über Ausgaben wie Mieten und Versicherungen gehören dazu. Vor allem aber braucht der Berater alle Unterlagen über Kredite, Ratenzahlungen, Mahnungen durch Inkasso und Pfändungsbescheide. Nur so kann er errechnen, wie hoch die Verschuldung des Ratsuchenden tatsächlich ist. Gemeinsam mit dem Betroffenen wird beraten, wie dieser seine Schulden loswerden kann. Je nach Einkommenssituation kann eine außergerichtliche Schuldensanierung angestrebt werden. Dafür wird mit den Gläubigern über Ratenzahlungen verhandelt. Ist überhaupt kein Geld zur Abdeckung der Forderungen vorhanden, bleibt dem Schuldner nur der Weg in die Verbraucherinsolvenz. Auch hierbei wird er von den Beratern der Schuldnerberatungsstelle unterstützt.

Die Schuldnerberatung der Diakonie

Für überschuldete Menschen bietet die Diakonie eine Schuldnerberatung an vielen Orten an. Verbraucher, die in einer schwierigen finanziellen Situation stecken, finden hier unabhängig von ihrer Konfession oder Herkunft Hilfe bei ihren Problemen mit Schulden. Die Schuldnerberatung der Diakonie gehört zu den von Städten und Gemeinden beauftragten gemeinnützigen Organisationen, die wie die Caritas oder die AWO arbeiten.

Sie steht jedem offen, der seine Schulden in den Griff bekommen möchte. Auch in schwierigen Fällen, wenn ein Haftbefehl wegen Schulden droht oder der Gerichtsvollzieher regelmäßig vorbeikommt, stehen die Berater, die bei der Diakonie für die Schuldnerberatung angestellt sind, zur Verfügung.

  • Die Schuldenberatung ist für Menschen ohne Einkommen, die zum Beispiel Hartz 4 oder Sozialhilfe beziehen oder noch in der Ausbildung sind, kostenlos.
  • Für sie übernimmt die zuständige Gemeinde die Beratungskosten.
  • Schuldner, die über ein Einkommen verfügen, müssen sich an den Kosten beteiligen.
  • Um einen Termin für eine Beratung zu bekommen, muss der Betroffene lediglich anrufen.
  • Für Interessierte besteht die Möglichkeit, an einer Informationsveranstaltung teilzunehmen.

Dort werden die Zuhörer mit den Bestimmungen des Verbraucherinsolvenzrechtes vertraut gemacht. Dabei werden schon einmal die wichtigsten Fragen beantwortet. Natürlich kann diese Veranstaltung, die kostenlos angeboten wird, nicht die individuellen Probleme berücksichtigen.

Das Angebot der Diakonie für die Schuldenberatung umfasst die Sichtung der bestehenden Finanzsituation. Einnahmen und Ausgaben werden aufgelistet und daraus ein Haushaltsplan und ein Schuldentilgungsplan erstellt. Hat der Schuldner ein Einkommen, das Ratenzahlungen an die Gläubiger zulässt, setzen sich die Berater mit der Bank, dem Kaufhaus oder Telefongesellschaft zusammen. Angestrebt wird eine Übereinkunft über die Höhe der zukünftig zu zahlenden Raten, um die Schulden zu tilgen. Auch wird versucht, mit den Gläubigern einen Vergleich zu schließen, bei dem diese auf einen Teil ihrer Forderungen verzichten. Dadurch verringert sich der Schuldenberg und lässt sich schneller abzahlen.

Betreuung während des Insolvenzverfahrens

Nur wenn alle Gläubiger zu einem Entgegenkommen bereit sind, lässt sich das Verbraucherinsolvenzverfahren vermeiden. Ist nur einer nicht einverstanden, sind die Verhandlungen gescheitert und der Betroffene muss in das Verbraucherinsolvenzverfahren eintreten. Dabei unterstützt ihn die Diakonie mit der Schuldnerberatung und berät ihn bei allen Schritten. Sie hilft auch dabei, mit dem wenigen verbleibenden Geld während des Verfahrens auszukommen, damit der Schuldner keine neuen Schulden macht. Eine weitere Aufgabe der Diakonie Schuldnerberatung besteht in der Prävention. Mit Jugendlichen in der Schule wird der Umgang mit Geld geübt, damit diese nicht in die Schuldenfalle tappen und ihnen später eine schwierige Regulierung ihrer Schulden erspart bleibt.

Raus aus den Schulden

Viele Schuldner fragen ich fast täglich beim Blick auf das eigene Konto: „Wie komme ich raus aus den Schulden?“ Die TV-Sendung „Raus aus den Schulden“ mit Peter Zwegat zeigt, wie Menschen in die Schuldenfalle tappen. Sehr anschaulich und mit großen roten Zahlen zeigt der Schuldnerberater aus Berlin wie sich die Schulden zusammensetzen und um wie viel größer das Loch in der Kasse jeden Monat wird – oder im besseren Fall wie viel Geld zur Tilgung eigentlich überbleiben müsste. In 45 Sendeminuten werden die Probleme dann gelöst.

Eigentlich sieht es immer ganz simpel aus und der erfahrene Berater für überschuldete Menschen löst die Probleme immer mit ganz typischen Strategien und macht mit kleinen Tricks auf die eigentlichen Probleme aufmerksam und gibt dabei Tipps wie der Betroffene aus der Schuldenfalle kommt.

  • 1.
  • Prüfung aller Verbindlichkeiten

Der erste Schritt der mit den Schuldnern gegangen wird, ist immer das Überprüfen der Ausgaben und der Einnahmen. Oft zeigt sich hier bereits, warum Menschen verschuldet sind. In einer übersichtlichen Darstellung an einer Flip-Chart macht der TV-Schuldnerberater schnell klar, wo erste Einsparpotentiale liegen und wo sich der Betroffene über die Höhe der Ausgaben gar nicht im Klaren ist.

2. Das Haushaltsbuch

Im Haushaltsbuch sollen alle Ausgaben vermerkt werden, besonders jene Ausgaben, die man mit Bargeld tätigt. Über diese vielen kleinen Ausgaben verliert man besonders schnell den Überblick. Mit Hilfe des Haushaltsbuches, wenn es konsequent geführt wird, kann so ein Blick auf die tatsächlichen Ausgaben gewonnen werden und in einem zweiten Schritt werden Einsparpotentiale sichtbar gemacht.

3. Der Vergleich mit Gläubigern

Eine weitere Strategie des TV-Beraters aus Berlin ist der Vergleich. Er gehört zur täglichen Arbeit aller Schuldnerberatungen. Dabei wird mit vorhandenem oder geliehenem Geld dem Gläubiger ein Angebot gemacht. Dieses ist oft verbunden mit dem Hinweis, dass sonst ein Insolvenzverfahren folgen würde. In diesem Fall würde der Gläubiger leer ausgehen. Das ist einer der Gründe, warum ein Vergleich nicht selten funktioniert. Oft ist die Vergleichssumme deutlich niedriger als die ursprüngliche Schuldsumme. Aber hier wird oft nicht mehr mit den eigentlichen Gläubigern verhandelt, sondern mit Inkassounternehmen, die Forderungen billig aufgekauft haben, und auch mit niedrigen Summen noch einen Gewinn einfahren.

Die Vergleichsverhandlungen mit Ursprungsgläubigern sind oft deutlich schwieriger, da diese sich mit dem Hinweis auf das Insolvenzverfahren hintergangen fühlen, und dies zu einer geringeren Kompromissbereitschaft führt.

4. Das Insolvenzverfahren

Die Arbeit des Schuldnerberaters führt oft dazu, dass ein Insolvenzverfahren nicht angestrengt werden muss. Beim Insolvenzverfahren legt der Schuldner über mehrere Jahre sein Einkommen einem vom Gericht bestellten Treuhänder offen und muss alles Einkommen oberhalb der Pfändungsgrenze an diesen abführen. Aus den abgeführten Beträgen werden dann die Gläubiger befriedigt. Nach einem weiteren Jahr wird dann vom Gericht die sog. Restschuldbefreiung erteilt. Damit können alle Einträge aus der Schufa gelöscht werden und die Kreditweste ist wieder reingewaschen.

Ein erneutes Insolvenzverfahren kann dann nach einer sog. Schamfrist von zehn Jahren angestrengt werden.

Diese vier Maßnahmen werden in fast jeder Sendung gezeigt, und besonders Nummer 3 führt in vielen Fällen zur Abwendung einer privaten Insolvenz. Natürlich wird in der Sendung aus dramaturgischen Gründen oft auch die Not der Schuldner in den Vordergrund gestellt. Aber abseits aller medialen Effekthascherei wird in dieser Sendung sehr gut und einfach dargestellt wie Schuldnerberatungen arbeiten und wie eine solche Beratung funktioniert. Dinge wie ein Haushaltsbuch können die Arbeit des Beraters beim ersten Gespräch also deutlich erleichtern, und sind darüber hinaus für jeden Verbraucher empfehlenswert, um die Ausgaben im Griff zu haben. Und natürlich um für sich selber die Frage zu beantworten: „Wie komm ich raus aus den Schulden?“ Im Internet gibt es mehr als ein Forum, in dem sich Schuldner gegenseitig Tipps und Tricks erklären, wie sie es geschafft haben, ihre Situation zu bereinigen.

Schulden sanieren durch Schuldenhilfe

Menschen, die wegen einer starken Verschuldung kompetente Hilfe benötigen, finden bei der Caritas Schuldnerberatung professionelle Berater zu allen Fragen rund um das Thema Schulden. Sie lassen sich das Problem schildern und geben den Ratsuchenden wertvolle Hinweise, wie eine Schuldensanierung gelingen kann. Die Caritas ist eine gemeinnützige Organisation, die von der katholischen Kirche getragen wird.

Sie hilft jedem Menschen unabhängig von seiner Konfession. Die Beratungen sind kostenlos und können sogar ganz diskret online durchgeführt werden.

  • Ein hoher Schuldenberg ist den meisten Menschen peinlich.
  • Die Nachbarn, Bekannten und Verwandten sollen nicht wissen, wie schlimm die finanzielle Situation tatsächlich ist.
  • Deshalb scheuen viele Betroffene den Gang zu einer Stelle für Schuldenberatung, die die Möglichkeit aufzeigt, aus der Schuldenfalle zu entkommen.
  • Eine Besonderheit der Caritas Schuldenhilfe besteht darin, dass sich jeder Ratsuchende anonym über das Internet beraten lassen kann.
  • Er braucht nur so viele Informationen über sich preiszugeben, wie er selbst möchte.

Durch ein ausgefeiltes Verschlüsselungssystem ist sichergestellt, dass die Berater keine Rückschlüsse auf die Person ziehen können. Andererseits muss natürlich bedacht werden, dass eine hilfreiche Beratung nur funktionieren kann, wenn die Schuldnerberater alle Fakten kennen.

Jeder kann sich an die Caritas Schuldnerberatung wenden, selbst wenn er kaum Verbindlichkeiten hat, aber mit seinem Geld nicht auskommt. Das ist der Fall, wenn für Miete, Lebenshaltungskosten, Telefon und Auto mehr Kosten anfallen als der Betroffene durch seine Arbeit, das Arbeitslosengeld oder die Sozialhilfe erhält. Schon die Tipps auf der Internetseite sind hilfreich, um zu erkennen, an welchen Posten sich sparen lässt und ob weitere staatliche Zuschüsse beantragt werden können. Gerade die Tipps zur Haushaltsführung helfen dabei, die Lebenshaltungskosten zu verringern, sodass kein Schuldenberg aufgebaut wird.

Informationen zu allen Themen rund um Schuldenabbau

Wer sich erst einmal allgemein über das Thema Schuldenabbau informieren möchte, findet auf den Seiten der Caritas Schuldnerberatung viele interessante Themen. Sie reichen von der sparsamen Haushaltsführung über die Möglichkeit von staatlichen Zuschüssen bis hin zu Lösungsvorschlägen, wie ein Schuldenberg abgetragen werden kann. Ist die Lage sehr ernst, weil der Betroffene völlig überschuldet ist, sollte er einen persönlichen Termin in der Beratungsstelle ausmachen. Viele Dinge lassen sich nur im direkten Kontakt klären. Auf die Diskretion der Berater kann sich jeder Schuldner verlassen.

Hohe Schuldenberge lassen sich nicht über Nacht abtragen. Jeder Betroffene muss sich darauf einstellen, dass er mehrere Termine wahrnehmen muss und dass die Beratung einige Monate dauern wird. Im Erstgespräch in der Caritas Schuldnerberatung verschafft sich der Berater einen Überblick über die Gesamtsituation. Wie hoch sind die Einnahmen und Ausgaben, woran lässt sich sparen oder gibt es Möglichkeiten, die Einkünfte zu erhöhen? Diese Fragen werden geklärt. Außerdem muss festgestellt werden, wie hoch die Schuldenhöhe tatsächlich ist. Viele Betroffene haben keinen Überblick darüber, bei wem sie welche Verbindlichkeiten haben. Ratenkäufe im Internet, Schulden bei Telefon- und Handygesellschaften, Kredite und überzogene Konten bei der Bank – alle Posten müssen auf den Tisch.

Unterstützung auf dem Weg in die Schuldenfreiheit

Stellt der Berater bei der Überprüfung fest, dass die finanzielle Situation so schlecht ist, dass es eine Abzahlung nicht möglich sein wird, suchen die Berater das Gespräch mit den Gläubigern. Häufig lässt sich durch das Angebot von Teilzahlungen erreichen, dass diese auf einen Teil der Forderungen verzichten. Für sie ist es immer noch günstiger, weil sie im Falle einer Privatinsolvenz überhaupt kein Geld bekommen. Durch die Verhandlungen wird der Schuldenberg oft schon viel kleiner und lässt sich leichter tilgen. Falls ein Abtrag der Verbindlichkeiten trotzdem nicht möglich ist, oder wenn sich die Gläubiger auf keinen Handel einlassen, bleibt der Weg in die Privatinsolvenz. Auf diesem Weg begleitet die Caritas Schuldnerhilfe die Ratsuchenden und unterstützt sie bei ihrem Weg in eine schuldenfreie Zukunft.

Steuerschulden

Finanzamt Schulden können Betroffene in arge Bedrängnis bringen: Dabei spielt keine Rolle, ob sie die Zahlung einer festgesetzten Vorauszahlung oder einer Steuernachforderung versäumt haben. Finanzbehörden versenden eine Mahnung und schreiten kurz danach zum Einzug des Gelds, sie brauchen dafür keinen gerichtlichen Beschluss.

Für Schuldner bedeutet das die zeitnahe Pfändung der Konten und von Vermögenswerten.

  • Diesen massiven Eingriff in die privaten oder gewerblichen Finanzen sollten Betroffene unbedingt meiden.
  • Das Finanzamt kann umfänglich Vermögenswerte einziehen, dazu zählen auch elektronische Unterhaltungsmedien oder ein Auto.
  • Die zwischenzeitlich gesperrten Konten können Schuldner nach einem entsprechenden Antrag zwar wieder nutzen, sie dürfen aber nur bis zur Pfändungsgrenze über das Geld verfügen.
  • Zudem erhöhen sich die Steuerschulden im Laufe der Zeit.
  • Das Finanzamt setzt einen Zinssatz von 1 % pro Monat an, also 12 % pro Jahr.

Das liegt weit über dem Marktniveau. Nach einem Jahr steigt eine Steuerschuld von 5.000 Euro somit auf 6.100 Euro, das verschlimmert die persönlichen Geldsorgen noch.

Mit einem engagierten Tun können Betroffene diesen Verfahrensablauf verhindern. Sie können einen Antrag auf Stundung stellen. Bei einem positiven Bescheid legt das Finanzamt eine Ratenzahlung zu bestimmten Fälligkeitsdaten fest, diese Fristen sollten Säumige dann einhalten. Die Rückzahlung der Finanzamt Schulden streckt die Behörde aber nur, wenn eine sogenannte erhebliche Härte vorliegt. Schuldner müssen nachweisen, dass ihnen die Bezahlung der Steuerschuld nicht auf Anhieb möglich ist. Bestenfalls belegen sie schlüssig, dass die Begleichung in eine Privat- oder Unternehmensinsolvenz führen könnte. Die Entscheidung liegt jeweils im Ermessen der Behörde. Erfahrungsgemäß empfiehlt es sich deshalb, den persönlichen Kontakt zum zuständigen Finanzbeamten zu suchen.

Ein positiv beschiedener Stundungsantrag verschafft Steuerschuldnern Luft. Kostenlos ist die Ratenzahlung aber nicht. Pro Monat fallen Zinsen in Höhe von 0,5 % an, das summiert sich auf immerhin 6 % im Jahr. Für einen Online Kredit verlangen empfehlenswerte Banken oftmals weniger. Im günstigsten Fall stellen diese Zinsen nur ein Ärgernis dar. Im schlechtesten Fall können Schuldner die Schulden mitsamt den Zinsen nicht tilgen. Betroffene können es dann mit einem Antrag auf Erlass der Finanzamt Schulden versuchen. Finanzbeamten stimmen einem Vergleich über Reduzierung der Schulden oder dem vollständigen Erlass aber nur in Ausnahmefällen zu. Das trifft zum Beispiel zu, wenn die Steuerschulden ein Unternehmen in die Insolvenz führen könnten und deshalb Arbeitnehmer ihren Job verlieren würden.

Steuern dank Kredit sofort zurückzahlen

Vielfach erweist es sich als besser, die Finanzamt Schulden mithilfe eines Kredits sofort zu bezahlen. Am besten warten Schuldner nicht die Mahnung von Finanzbehörden ab, sondern bezahlen schon die fällige Forderung. Eine Darlehensfinanzierung empfiehlt sich insbesondere dann, wenn ein Finanzamt einen Antrag auf Stundung mit hoher Wahrscheinlichkeit ablehnt oder bereits abgelehnt hat. Doch auch bei einem voraussichtlich positiven Bescheid können die Kosten für einen Kredit sprechen: Verlangen die Banken dafür weniger als die Stundungszinsen in Höhe von 6 % im Jahr, sparen die Schuldner. Zudem lassen sich Bankkredite meist flexibler zurückzahlen.

Wer eine Kreditfinanzierung vorzieht, sollte im ersten Schritt einen Vergleich möglichst vieler Bankangebote durchführen. Das lässt sich am leichtesten auf einem Vergleichsportal bewerkstelligen. Auf einem solchen Portal erhalten User nach der Eingabe relevanter Daten wie Summe und Laufzeit eine Übersicht der Zinsen angezeigt. In der Regel steht hinter jedem Institut eine Zinsspanne, die konkreten Kosten hängen von der persönlichen Bonität ab. Deswegen sollten Interessierte im zweiten Schritt bei grundsätzlich attraktiven Banken eine konkrete Kreditanfrage stellen. Die Antworten sollten sie schließlich vergleichen und das beste Angebot abschließen. Bei einer hohen Dringlichkeit, weil vielleicht unmittelbar eine Pfändung bevorsteht, sollten Schuldner ein Darlehen mit besonders schneller Auszahlung bevorzugen. Bei einem solchen Kredit können sie die Schulden beim Finanzamt bereits nach wenigen Tagen begleichen.

Jugendliche und Schulden

Immer mehr Jugendliche sind verschuldet. Die Schulden werden schnell zum Problem.

Vor allen Dingen Handyverträge und Telekommunikationsschulden sowie Ratenkaufverträge werden für die Heranwachsenden oft zur Falle.

  • Heranwachsenden wird heute oft von der Wirtschaft suggeriert, dass sie alles haben könnten und die Bezahlung auf später verschieben können.
  • Sobald die erste Ausbildungsvergütung oder der erste Lohn vom Nebenjob auf das erste Girokonto wandert, werden den jungen Leuten oft Kreditlinien eingeräumt, und die Banken bieten ihnen Möglichkeiten zur bargeldlosen Bezahlung an.

Aber auch im Internet und beim Online-Shopping wird heute viel Geld für Waren und Dienstleistungen ausgegeben. Die Bezahlung erfolgt hier natürlich auch nicht in Bar. Selbst in Finanzdingen erfahrene Menschen können so schnell den Überblick verlieren. Lastschrifteinzüge von Online-Einkäufen erfolgen oft erst Tage später, manche im Internet gängige Zahlungsarten – beispielsweise für Spiele und Dienstleistungen – tauchen erst Wochen später auf der Telefon- oder Mobilfunkrechnung auf. Auch hier verliert man schnell den Überblick und gerät in die Schuldenfalle.

Besondere Rechtssituation

Jugendliche unter 18 sind in einer besonderen rechtlichen Situation. Sie besitzen noch gar nicht die vollständige Geschäftsfähigkeit. Der Jurist bezeichnet sie als mündige Minderjährige. Sie dürfen nur Verträge abschließen, die sie nicht über Gebühr belasten. Das bedeutet Handyverträge, die eine lange Laufzeit haben und eine monatliche Zahlung voraussetzen dürften von ihnen nicht abgeschlossen werden. Geben sie hier ein falsches Geburtsdatum an, ist der Vertrag ebenfalls nicht wirksam, denn der Anbieter wäre verpflichtet anhand geeigneter Dokumente das Alter zu überprüfen. Dies gilt auch für andere Waren und Dienstleistungen die über die übliche Taschengeldhöhe hinausgehen. Auch ein Kredit darf an Jugendliche unter 18 nicht eingeräumt werden. Diese Regelung gilt auch für Banken. Bieten sie den Kredit trotzdem an, benötigen sie für die Ausführung eine Erklärung der Eltern. Wird diese nicht gegeben, und die Bank zahlt den Kredit (auch Dispositionskredit) trotzdem aus, dann können die gesetzlichen Vertreter den Vertrag für nichtig erklären lassen und die Rückzahlung muss nicht erfolgen.

Hilfe für Jugendliche

Es gibt auch für Heranwachsende Hilfe in Form von Schuldnerberatungen. Es gibt einige spezialisierte Beratungsstellen, die besonders häufig in großen Städten zu finden sind. Hier versucht man den Jugendlichen nicht nur mit der momentanen Situation zu helfen, sondern ihnen auch für die Zukunft Strategien an die Hand zu geben, wie sie mit Geld umgehen können. Jugendliche über 18 können in besonders schwierigen Fällen einen Antrag auf die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellen. Aber dieser Schritt ist schwerwiegend und verkompliziert das Erwachsen werden sehr. Eine Wohnung zu finden ist schwierig mit dem Eintrag einer Privatinsolvenz in die üblichen Schuldnerverzeichnisse wie Schufa oder Creditreform und die meisten Vermieter möchten heute eine schriftliche Auskunft, auch bei jungen Leuten. Auch Handyverträge oder Telefonanschluß wären dann ein Problem. Aus diesem Grund sollten Jugendliche rechtzeitig die Bremse ziehen und eine Schuldnerberatung aufsuchen, wenn sie den Überblick über ihre finanzielle Situation verloren haben. Denn Schulden für Jugendliche sollten nicht auf die leichte Schulter genommen werden.

Kostenlose Hilfe bei hohen Schulden

Angesichts der stetig steigenden Anzahl von Haushalten, die in finanzielle Schwierigkeiten geraten, bieten viele Städte und Gemeinden eine staatliche Schuldnerberatung für Betroffene an. Ziel der Beratung durch anerkannte Schuldnerberater ist es, die derzeitige Situation zu klären und beim Abbau der Schulden zu helfen. Für überschuldete Familien bietet die öffentliche Schuldnerberatung eine wirksame Hilfe, die zudem kostenlos durchgeführt wird.

Allerdings ist es nicht einfach, einen Termin für ein erstes Gespräch zu bekommen. Es kann mehrere Wochen oder gar Monate dauern, bis ein Beratungstermin frei wird.

  • Die staatliche Schuldnerberatung arbeitet in drei Schritten.
  • Als erster Schritt wird mit den Betroffenen eine Aufstellung erstellt, aus der sich die aktuelle wirtschaftliche Lage ergibt.
  • Einnahmen, Ausgaben und die Höhe der aufgelaufenen Verbindlichkeiten werden gegenübergestellt, sodass der Berater sich ein Bild davon machen kann, wie schlimm die Situation ist.
  • Gemeinsam mit den Schuldnern erarbeitet die staatliche Schuldnerberatung einen Plan, wie sich die Kosten der Lebensführung reduzieren lassen.
  • Der Umzug in eine preiswertere Wohnung, Tipps zum Sparen im Haushalt und die Festlegung eines wöchentlichen oder monatlichen Budgets für unumgängliche Ausgaben sind zu erwägen.

Weiterhin wird darüber beraten, ob es möglich ist, die Einnahmen zu erhöhen. Durch die Annahme eines Zweitjobs oder die Arbeitsaufnahme des bisher nicht berufstätigen Ehepartners lässt sich mehr Geld in die Haushaltskasse bringen. Bei Betroffenen, die Hartz IV erhalten oder aus Alters- oder Krankheitsgründen nicht arbeitsfähig sind, ist ein zusätzliches Einkommen nicht möglich.

Der nächste Schritt, denn die staatliche Schuldnerberatung unternimmt, ist die Sichtung der bestehenden Schulden. Dazu müssen die Schuldner alle Unterlagen über Kredite, Ratenverträge, Mahnungen und Konten bei der Bank vorlegen. Der Berater nimmt Kontakt mit den Gläubigern auf und versucht, eine Lösung zu erzielen. In vielen Fällen bietet er die Zahlung eines Teils der Verbindlichkeiten an, wenn der Gläubiger auf den Rest seiner Forderungen verzichtet. Diese Maßnahme ist häufig erfolgreich, weil der Gläubiger auf diese Weise wenigstens einen Teil seines Geldes erhält. Wenn der Schuldner in die Privatinsolvenz gehen muss, weil keine Einigung erzielt werden kann, ist der gesamte Schuldenbetrag verloren.

Der Weg in die Privatinsolvenz

Wenn der Schuldenberg so hoch ist, dass Verhandlungen mit Gläubigern daran scheitern, dass der Schuldner auch kleine Beträge nicht zahlen kann, bleibt nur der Weg in die Privatinsolvenz. Die staatliche Schuldnerberatung leitet das Verfahren ein und unterstützt den Ratsuchenden auf diesem Weg. Um schuldenfrei zu werden, muss der Schuldner sich sieben Jahre lang in finanziellen Fragen vorbildlich verhalten. Ihm steht während dieser Zeit nur der Mindestbetrag zu. Alle diesen Betrag übersteigenden Einnahmen müssen an die Gläubiger weitergeleitet werden. Neue Kredite oder Verbindlichkeiten dürfen auf keinen Fall aufgenommen werden. Nach sieben Jahren werden dem Schuldner alle Forderungen erlassen und er kann noch einmal von vorne anfangen.

Ein weiterer Arbeitsbereich der staatlichen Schuldnerberatung ist die Prävention. Damit nicht immer mehr Familien oder Einzelpersonen in die Schuldenfalle tappen, bieten die Mitarbeiter Kurse an, in denen der Umgang mit Geld erlernt werden kann. Sie geben Tipps, wie sich im Haushalt und in der Freizeit Geld sparen lässt. Außerdem helfen sie dabei, Budgets für die Haushaltsführung und andere Ausgaben zu erstellen. Dabei setzt der Betroffene Beträge fest, die er zum Beispiel für Lebensmittel ausgeben darf. Gezahlt wird dann nicht mehr mit Karte, sondern nur mit Bargeld, sodass die festgesetzten Summen nicht überschritten werden.

Kostenlose Hilfe durch die Schuldnerberatung

Eine der größten Kostenfallen ist das Internet. Mit Knopfdruck lassen sich viele Dinge einfach bestellen, sodass viele Menschen in die Schuldenfalle geraten. Auch in diesem Fall hilft die staatliche Schuldenberatung, damit niemand mehr Geld ausgibt, als ihm zur Verfügung steht. Der größte Vorteil der staatlichen Schuldenberatung liegt darin, dass ein anerkannter Schuldenberater eine seriöse, unabhängige Beratung anbietet, die den Nutzer nichts kostet.

Ich habe Schulden und brauche Hilfe

Schulden zu haben ist zu einem gesellschaftlichen Phänomen geworden. Das Konto überziehen, um sich Wünsche möglichst sofort zu erfüllen, Darlehen für Urlaubsreisen aufnehmen, Kaufsucht, die im Internet befriedigt wird – es gibt viele Gründe für die hohe Überschuldung vieler Familien. Doch nicht immer sind persönliche Gründe schuld an den finanziellen Schwierigkeiten.

Eine unerwartete Krankheit, Arbeitslosigkeit oder auch eine Scheidung können dazu führen, dass jemand einen Schuldenberg anhäuft. Was auch immer die Verbindlichkeiten verursacht hat, sicher ist, dass der Betroffene jemanden braucht, der ihm aus der Misere hilft.

  • Wer sich bei seinem Kontostand und den stetig eintrudelnden Mahnung sagt: „Ich brauche eine Beratung, wie komme ich raus aus meinen Schulden“, kann sich an eine Schuldenberatungsstelle oder einen auf Schuldenregulierung spezialisierten Anwalt wenden.
  • Hier bekommt er die Hilfe, die er braucht, um seine Schuldenprobleme in den Griff zu bekommen.
  • Schuldnerberatungsstellen gibt es in allen größeren Städten.
  • Häufig werden sie von gemeinnützigen Vereinen wie der der katholischen Kirche angehörenden Caritas getragen.
  • Leider sind die Schuldnerberatungen meist auf lange Zeit ausgebucht.

Bis der Betroffene einen Termin bekommt, können ein paar Monate ins Land gehen.

Eine Alternative bietet die Beratung im Internet, die unter Caritas online angeboten wird. Hier können sich unabhängig von ihrer Konfession alle verschuldeten Menschen beraten lassen. Dabei dürfen sie völlig anonym bleiben, wenn sie es wünschen. Sie müssen nur die Daten preisgeben, die sie wollen. Das Internetangebot bietet detaillierte Informationen zu allen Bereichen rund um Schulden und Wege aus der Überschuldung. Für Spezialfragen steht eine Anfragemöglichkeit zur Verfügung. Auch ein Termin kann vereinbart werden.

Schnelle Schuldenregulierung

Verschuldete Menschen haben meist wenig Zeit. Je länger sie mit der Schuldenregulierung warten, desto höher türmt sich der Schuldenberg. Wenn es brennt, ist ein auf Schuldenberatung spezialisierter Anwalt die schnellere Lösung. Bei einem Anwalt bekommen Hilfesuchende meist sofort einen Termin. Allerdings entstehen dafür Beratungshonorare, die sich verschuldete Menschen selten leisten können. Es kann sich dennoch lohnen, diese Kosten in Kauf zu nehmen, da sich durch eine schnellere Schuldenbereinigung auch Geld sparen lässt. Sozialschwache Schuldner erhalten auf Antrag einen Beratungsschein und müssen dann die Anwaltsgebühren nicht selbst zahlen.

Für den ersten Beratungstermin sind die Unterlagen zusammenzustellen und mitzubringen. Dazu gehören alle Einnahmen aus Arbeit, Rente oder Sozialleistungen. Weiterhin muss eine Aufstellung aller Gläubiger, bei denen die Betroffenen verschuldet sind, angefertigt werden. Neben dem Gläubiger, also der Bank, dem Kaufhaus oder dem Telefonanbieter, müssen die geschuldeten Beträge und eventuell schon geleistete Rückzahlungen aufgelistet werden. Das ist meist nicht ganz einfach, da viele überschuldete Menschen die Übersicht über ihre Verbindlichkeiten längst verloren haben. Im Notfall werden dem Berater die Mahnschreiben und Darlehensverträge vorgelegt.

Der Berater oder Anwalt verschafft sich zunächst einen Überblick über die finanzielle Situation und überlegt dann mit dem Mandanten, welcher Weg sinnvoll ist. Soll eine außergerichtliche Einigung angestrebt werden, muss der Kontakt zu allen Gläubigern hergestellt werden, bei denen die Betroffenen in der Kreide stehen. In der Regel wird ihnen ein Teilbetrag zur Abdeckung der Forderungen angeboten. Gehen die Angesprochenen darauf ein, verringert sich der Schuldenberg bereits erheblich. Manchmal macht es auch Sinn, einen neuen Kredit aufzunehmen, um die anderen Verbindlichkeiten abzulösen. Der Schuldner muss dann nur noch an eine Stelle zahlen.

Durch Privatinsolvenz wieder schuldenfrei werden

Verfügt der Schuldner über keinerlei Einkünfte oder Vermögen oder lassen sich einer oder mehrere Gläubiger nicht auf den Einigungsvorschlag ein, bleibt nur noch der Gang in die Privatinsolvenz. Bei diesem Schritt ist die Begleitung durch einen Anwalt notwendig, damit die Sache rechtsgültig angewickelt werden kann. Der privatinsolvente Mensch muss sich über einen Zeitraum von sieben Jahren den Bestimmungen des Insolvenzverfahrens unterwerfen. Nach dieser Zeit ist er seine Verbindlichkeiten los und kann einen Neuanfang ohne Schulden beginnen.

Wie finde ich eine seriöse Schuldnerberatung?

Verschuldet zu sein ist eine unangenehme Situation. Wenn etwas daran geändert werden soll, funktioniert dies am besten mit professioneller Hilfe. Schuldnerberatungen gibt es mittlerweile viele, aber nicht alle sind davon seriös. Manche verlangen hohe Gebühren oder die Beratung ist schlecht.

Aber wie findet man eine seriöse Schuldnerberatung? Es gibt einige Punkte, auf die man achten kann.

  • 1.
  • Bescheinigung nach § 305 InsO

Ein seriöser Schuldnerberater kann ihnen eine Bescheinigung nach § 305 InsO ausstellen, mit der für die Bank festgelegt wird, wie viel Geld neben den gesetzlichen Freibeträgen ausgezahlt werden darf. Kann ein Schuldnerberater dies nicht, sollten sie generell eine andere Beratungsstelle aufsuchen. Damit ist sichergestellt, dass die Beratungsstelle eine geeignete Person oder Stelle im Sinne des Gesetzes nach der Insolvenzordnung ist.

Laut Gesetz können dies neben öffentlichen Stellen auch Einzelpersonen wie beispielsweise Anwälte sein.

2. Zeit für die Auswahl nehmen

Gute Beratungsstellen drängen nicht zu einer Unterschrift unter die Beratungsvereinbarung, sondern geben ihnen genug Informationen und Zeit damit eine unabhängige und passende Auswahl getroffen werden sollen. Zwischen dem Schuldner und dem Berater sollte es auch menschlich passen. Da man üblicherweise über einen längeren Zeitraum mit dem Schuldnerberater zusammenarbeitet, muss man sich mit diesem auch verstehen. Nehmen sie keine Originalunterlagen mit zum ersten Termin, sondern lediglich Kopien. Wenn es sich um mehrere Gläubiger handelt, dann empfiehlt es sich eine Liste mit den wichtigsten Fakten zu erstellen, und diese mitzunehmen. Ein seriöser Berater wird erst nach Abschluss des Beratungsvertrages nach originalen Unterlagen fragen.

3. Kostenkontrolle

Eine seriöse Schuldnerberatung informiert beim ersten Besuch über die anfallenden Kosten. Wer Leistungen der ArGe oder Sozialhilfe bezieht, der kann von seiner zuständigen Stelle einen Berechtigungsschein für die Beratung und alle daraus anfallenden Kosten beantragen. Für diesen Personenkreis fallen dann keine weiteren Kosten an. Alle anderen müssen die Kosten für die Beratung und alle sich hieraus ergebenden Tätigkeiten selber tragen. Für alle Mandanten einer Schuldnerberatung muss aber vor der Aufnahme der Tätigkeit klar sein, was sie am Ende zahlen müssen, und welche Leistungen in diesem Betrag enthalten sind. Die Aufstellung der Leistungen muss folgende Posten enthalten:

Kontaktaufnahme zu den Gläubigern

Vergleichsangebote für einen Schuldenbereinigungsversuch nach § 305 InsO

Abfragen bei den Gläubigern zur Überprüfung der Forderungsstände und sonstiger für die Abwicklung erheblicher Tatsachen

Schufaabfragen und Abfragen in anderen relevanten Schuldnerverzeichnissen

Bescheinigungen nach § 305 InsO

Vorbereitung und Fertigstellung des Insolvenzantrags

Auswahlkriterien erweitern

Neben den aufgeführten Auswahlkriterien gibt es noch weitere Kriterien, nach denen man sich einen Schuldnerberatner auswählen sollte. Dazu gehört auch die Erreichbarkeit per E-Mail, Telefon oder persönlich. Für kurzfristig auftretende Probleme sollte es vielleicht eine offene Sprechstunde geben.

Außerdem sollte die Beratungsstelle in erreichbarer Nähe liegen und Termine möglichst kurzfristig vergeben können.

Schuldnerberatung ist eine Vertrauenssache, deswegen sollte man die Entscheidung nicht übers Knie brechen. Aber hat man den richtigen Berater gefunden, dann sollte einer Schuldensanierung nichts im Wege stehen.

Selbstständig mit Schulden

Die Privatinsolvenz ist für viele Schuldner eine rettende Lösung, die sie nach nur wenigen Jahren wieder in das freie Leben ohne Schulden führt. Selbstständige haben ebenfalls die Optionen einer Insolvenz, allerdings gibt es große Unterschiede zur Privatinsolvenz. Doch mittlerweile gibt es auch die Möglichkeit eine Schuldnerberatung für Selbstständige in Anspruch zu nehmen.

Worauf man dabei achten muss, erfahren Sie hier.

  • Das Insolvenzverfahren für Selbstständige nennt sich Regelinsolvenz.
  • Viele Schuldner suchen Hilfe bei Beratungen, nur um festzustellen, dass eine Schuldnerberatung für Selbständige eher schwierig zu finden ist.
  • Da liegt vor allen Dingen daran, dass Berater oder Schuldenberatungsstellen für ihre Beratung haftbar gemacht werden können und eine Regelinsolvenz unter Umständen ein viel größeres Ausmaß haben kann, als eine einfach Verbraucherinsolvenz.
  • Trotzdem finden sich oft auch Schuldnerberatungen, die Selbständige in Nöten beraten.
  • Die Chance eine Schuldnerberatung für Selbständige zu finden steigen, je kleiner das Unternehmen ist.

So gibt es heute viele Beratungsstellen, die vor allem Kleingewerbetreibende mit Einzelfirmen oder BgRs beraten, solange die Mitarbeiterzahl noch überschaubar ist. Allerdings sind diese Beratungen noch relativ rar gesät. Am besten informiert man sich direkt bei Stellen wie der Arbeiterwohlfahrt oder der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e. V, ob in der gewählten Stadt eine Schuldnerberatung auch Selbständige berät.

Schuldnerberatung für ehemalige Selbständige

Viele Menschen denken, wenn sie einmal selbstständig waren, würde eine Verbraucherinsolvenz auf sie nicht anwendbar sein. Trotzdem können viele ehemalige Selbständige die günstigere Verbraucherinsolvenz in Anspruch nehmen. Allerdings ist dies an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Eine Verbraucherinsolvenz kann nur angewandt werden, wenn ehemals Selbständige nicht mehr als 19 Gläubiger haben oder Forderungen mehrheitlich aus Arbeitsverhältnissen beruhen, d. h .wenn der Selbständige seinen ehemaligen Arbeitnehmern noch Lohn schuldet. Auch Schulden bei dem Finanzamt, Sozialversicherungsträgern, Berufsgenossenschaften oder Arbeitsämtern dürfen nicht vorhanden sein.

Unterschiede zwischen Verbraucher- und Regelinsolvenz

Wer nicht genau weiß, welches Verfahren auf ihn zukommt, der sollte sich bei seiner zuständigen Beratungsstelle erkundigen. Denn ob eine Regel- oder Verbraucherinsolvenz durchgeführt wird, hat unter Umständen große Auswirkungen auf den Schuldner. Eine Regelinsolvenz ist generell immer teurer als das private Pendant. Dies liegt unter anderem auch an nötigen Anwaltskosten für die Regelinsolvenz. Außerdem kann eine Regelinsolvenz auch dann eröffnet werden, wenn keine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern angestrebt worden ist. Für die Zeit der Insolvenz wird dem Verbraucher ein Treuhänder zur Seite gestellt, das Gegenstück zum Insolvenzverwalter. Ein Insolvenzverwalter trägt allerdings wesentlich Verantwortung und hat weitreichendere Aufgaben als der Treuhänder. Am Ende des Insolvenzverfahrens steht aber in beiden Fällen die Restschuldbefreiung nach 6 bzw. 3 (neues Insolvenzrecht) Jahren.

Wer zahlt bei der Scheidung die Schulden?

Neben vielen anderen Problemen spielt die Frage, was bei einer Scheidung mit den Schulden passiert, eine große Rolle. Welcher der Ehepartner für welche Schulden aufkommen muss, ist nicht einfach zu beantworten. Grundsätzlich gilt, dass nur derjenige, der den Kreditvertrag oder Ratenvertrag unterschrieben hat, auch für die Zahlung verantwortlich ist. Es gibt jedoch einige Ausnahmen, die meist während der Scheidungsverhandlung geklärt werden müssen. Im Zuge einer Scheidung können außerdem weitere Schulden entstehen.

So müssen Gerichts- und Anwaltskosten getragen werden. Bei gemeinsamem Eigentum muss einer der Partner den anderen auszahlen, wenn einer der Beteiligten Auto oder Wohnung nach der Scheidung weiternutzen möchte.

  • In einer Ehe fallen häufig Ausgaben an, die sich nur durch die Aufnahme eines Kredits zum Beispiel für eine KFW-Baufinanzierung oder durch einen Ratenkauf finanzieren lassen.
  • Während der Ehe spielt es keine Rolle, wer den Vertrag abgeschlossen hat.
  • Beide Eheleute sind Nutznießer, wenn sie ihre Geldsorgen durch Schulden beseitigen.
  • Das gemeinsame Einkommen wird zur Finanzierung verwendet.
  • Problematisch wird es, wenn bei einer Scheidung diese Schulden noch nicht abgezahlt sind.

Haben beide Eheleute den Vertrag unterschrieben, kann der Gläubiger von beiden die Rückzahlung des vollen Betrags verlangen. Die Schuldner können nicht verlangen, dass diese Schulden bei der Scheidung halbiert werden.

In der Regel wird der Ehepartner, der das höhere Einkommen hat, die Schulden bezahlen. Allerdings darf er den Gesamtbetrag von seinem monatlichen Einkommen absetzen. Der Trennungsunterhalt für den Ehepartner verringert sich entsprechend. Das gilt auch für alle Schulden, die während der Ehezeit von einem Partner gemacht wurden. Über den verringerten Unterhalt zahlt der andere ebenfalls seinen Anteil. Voraussetzung ist allerdings, dass die Schulden für den gemeinsamen Lebensbedarf aufgenommen wurden, etwa bei Anschaffungen oder dem Hausbau.

Auswirkungen von Schulden auf den Unterhalt

Hat einer der Ehepartner Schulden mit in die Ehe gebracht, ist er auch allein für das Zahlen der Raten verantwortlich. Wurden Schulden gemacht, die der ehelichen Gemeinschaft nicht dienten, zum Beispiel bei einer Spielsucht oder persönlichen Anschaffungen, haftet der Ehepartner bei der Scheidung für diese Schulden nicht. Dabei ist es unerheblich, ob eine Gütertrennung vereinbart wurde oder nicht. Auch hier können sich persönliche Verbindlichkeiten auf die Höhe des Trennungsunterhaltes auswirken. Der Gläubiger hat aber keine Handhabe, den Ehepartner zur Zahlung zu zwingen, wenn dieser die Schulden nicht verursacht hat. Es gibt eine Reihe von Gerichtsurteilen, die Ausnahmen von diesen Regelungen festgelegt haben. Betroffene sollten sich von ihrem Anwalt im Rahmen des Scheidungsverfahrens umfassend beraten lassen, um keine finanziellen Nachteile zu erleiden.

Eine Scheidung ist teuer. Anwälte, Gerichtskosten, Unterhalt oder Ausgleichszahlungen für Anteile am Haus oder Auto schlagen hoch zu Buche. Da passiert es schnell, dass wegen der Scheidung Schulden aufgenommen werden müssen. Wer bedürftig ist, kann einen Antrag auf Verfahrenskostenhilfe, im Volksmund auch Prozesskostenhilfe genannt, stellen. Bei Bewilligung muss er weder Anwalts- noch Gerichtskosten zahlen. Verdient einer der Partner sehr viel mehr als der andere, kann dieser dazu verpflichtet werden, auch die Kosten für den geschiedenen Partner zu übernehmen.

Rechtzeitig beraten lassen

Um nicht nach der Scheidung in der Schuldenfalle zu sitzen, sollten sich Betroffene genau informieren, was sie wirklich zahlen müssen. Bleibt nur die Option, Geld zu leihen, um den Ehepartner auszahlen oder die Scheidungskosten begleichen zu können, sollte online nach dem besten Kredit gesucht werden. Bestehen schon Kredite, sollte überprüft werden, ob sie sich zusammenfassen lassen, damit nur an einen Gläubiger gezahlt werden muss. Durch einen günstigen Kredit lassen sich oftmals Zinsen sparen. Steht der Betroffene durch die Scheidung vor einem großen Schuldenberg, kann er sich bei einer Schuldnerberatung Hilfe holen. Manchmal ist auch der Scheidungsanwalt gleichzeitig als Schuldnerberater tätig. Durch die Beratung lässt sich vermeiden, dass nach der Scheidung zu viele Schulden angehäuft werden.

Runter von den Schulden

Wie komme ich aus meinen Schulden raus? Überschuldete Menschen, die sich diese Frage stellen, brauchen professionelle Hilfe. Unterstützung bietet eine Schuldenberatung. Jede Stadt oder Gemeinde unterhält eine Schuldnerberatung, die meist durch eine gemeinnützige Organisation wie die Caritas oder die Diakonie unterhalten wird.

Aber auch Anwälte und freie Schuldnerberater beraten überschuldete Menschen. Während die Beratung in einer Schuldnerberatungsstelle kostenlos ist, müssen Ratsuchende einem Anwalt für Schulden oder einem freiberuflichen Schuldenberater ein Honorar zahlen.

  • Egal, ob sich ein Betroffener durch eine Autofinanzierung, durch Ratenkäufer oder teure Handyverträge in eine schwierige finanzielle Situation gebracht hat, Schuldnerberatungsstellen sind für jeden da.
  • Das gilt natürlich auch für diejenigen, die ohne eigene Schuld in die Misere geraten sind.
  • Das Problem bei einer Schuldenberatung besteht darin, einen Termin zu bekommen.
  • Oft dauert es einige Monate, bis das Erstgespräch in einer Beratungsstelle stattfinden kann.
  • Bei einem Schuldenanwalt oder einem freiberuflichen Schuldnerberater geht es schneller.

Schuldner, die sich fragen: Wie komme ich aus meinen Schulden raus? müssen überlegen, ob sie es sich leisten können, auf einen Termin zu warten. Droht möglicherweise schon ein Haftbefehl, kann es zu spät für eine staatliche Beratung sein.

Ein Schuldner, der die Frage: Wie komme ich aus meinen Schulden raus? ernst meint, hat einen langen Weg vor sich. So schnell wie im Fernsehen bei der Sendung „Raus aus den Schulden“ geht es im realen Leben nicht, von den Schulden runter zu kommen. Voraussetzung ist der feste Wille, wirklich etwas an der Situation zu ändern und auch unangenehme Konsequenzen in Betracht zu ziehen. Die Mitarbeit des Schuldners ist in vieler Hinsicht gefordert. Zunächst einmal muss er alle Unterlagen vorlegen, aus denen sich die finanzielle Notlage ablesen lässt.

Überblick über die finanzielle Situation verschaffen

Schuldner, die sich fragen: wer hilft mir von meinen Schulden runter, legen ihre Gehaltsabrechnungen und andere Unterlagen über Einnahmen wie Mieten, Renten, Unterhaltszahlungen vor. Bezieher von Hartz 4 oder anderer Sozialleistungen haben darüber Bescheide der Behörde. Außerdem benötigt der Berater eine Übersicht über alle Ausgaben wie Miete, Nebenkosten, Versicherungen, Autokosten, Ratenzahlungen und Lebenshaltungskosten. Wenn der Schuldner die Übersicht über die Höhe seiner Schulden verloren hat, legt er einfach alle Papiere vor. Anhand der Kreditverträge, Ratenverträge, Mahnungen, gerichtlicher Mahnbescheide und anderer Briefe verschafft sich der Berater einen Überblick. Er errechnet, ob der Schuldner überhaupt in der Lage ist, Rückzahlungen zu leisten. Er prüft die Möglichkeit von zusätzlichen Einnahmen durch Wohngeld oder ähnliches. Außerdem erarbeitet er mit dem Schuldner einen Plan, wie dieser seine persönlichen Kosten senken kann, etwa durch eine sparsamere Haushaltsführung.

Stellt sich heraus, dass es unmöglich ist, die Schulden abzuzahlen, wendet sich der Schuldenberater an die Gläubiger. Er bietet ihnen einen Vergleich über eine Teilzahlung an, wenn diese dafür auf den Rest der Rückzahlung verzichten. Eine Teilrückzahlung funktioniert natürlich nur, wenn der Schuldner auch das Geld hat, um die ausgehandelten Rückzahlungen zu leisten. Ist überhaupt kein Geld mehr da, bleibt nur das Privatinsolvenzverfahren. Das ist auch dann der Fall, wenn auch nur ein Gläubiger der Teilrückzahlung nicht zustimmt. Voraussetzung für die Vermeidung des Verfahrens ist, dass alle Personen und Institutionen mit den Vorschlägen des Schuldnerberaters einverstanden sind.

Privatinsolvenzverfahren vermeiden

Der Schuldenberater unterstützt den Schuldner bei der Antragstellung und betreut ihn während des Verfahrens. Für den Betroffenen bricht jetzt eine harte Zeit an. Er muss sich sieben Jahre lang wohl verhalten, wie es in den Bestimmungen zur Privatinsolvenz heißt. Er darf in dieser Zeit auf keinen Fall neue Schulden machen. Alle Einnahmen, die über eine festgelegte Höhe hinausgehen, werden zum Ausgleich der Schulden verwendet. Während des Verfahrens erhält der Betroffene einen Betreuer, der die Einhaltung aller Vorschriften überwacht. Nach sieben Jahren ist der Betroffene dann wieder schuldenfrei.

Schulden

Mehrere gemeinnützige Vereine bieten eine Schuldnerberatung online an. Für viele Verschuldete stellt das eine attraktive Alternative zur Vor-Ort-Schuldenhilfe an: Im Internet können sie sich anonym beraten lassen, die Hemmschwelle bei der Kontaktaufnahme liegt dadurch deutlich niedriger.

Und auch wenn sie sich auf diese Weise diskret helfen lassen, kann die Schuldenberatung wertvolle Unterstützung leisten.

  • Eine Beratung per Internet organisieren mittlerweile einige Schuldenhilfen: Dazu zählen die Caritas, die Arbeiterwohlfahrt und Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung.
  • Bei sämtlichen diesen Institutionen erfolgt die Unterstützung kostenlos.
  • Alle diese Einrichtungen führen die Schuldnerberatung online zudem anonym durch.
  • In der konkreten Form unterscheiden sie sich aber.
  • Manche ermöglichen neben dem Kontakt per E-Mail das Gespräch im Chat.

Bei einigen Schuldenberatungen müssen sich Nutzer registrieren, anschließend können sie nur über diesen Account Kontakt aufnehmen. Für eine solche Anmeldung benötigen sie aber nur eine E-Mail-Adresse und ein Passwort, weitere Angaben müssen sie nicht tätigen. Auch hier bleibt die Anonymität gewahrt, sofern User keine bekannte E-Mail-Adresse verwenden.

Die Art des konkreten Angebots differiert ebenfalls. Verschuldete sollten sich zuvor informieren, was eine Schuldnerberatung online leisten kann. In der Regel können Nutzer mindestens grundlegende Informationen über unterschiedliche Facetten der Überschuldung erwarten. Berater klären zum Beispiel über Mahnverfahren, Inkasso-Forderungen, den Besuch eines Gerichtsvollziehers, die eidesstattliche Erklärung sowie die Privatinsolvenz auf. Einige Schuldenberatungen gehen darüber hinaus. Sie helfen bei der Analyse der finanziellen Forderungen und der Einnahmen- und Ausgabensituation. Sie geben Tipps für die Budgetplanung und für Einsparungen. Zudem erläutern sie, wie Verschuldete mit Gläubigern am besten verhandeln.

Wie sich Verschuldete vorbereiten sollten

Bevor Verschuldete eine Schuldnerberatung online kontaktieren, sollten sie sich dafür präparieren. Erstens sollten sie sich präzise Fragen überlegen. Auf unkonkrete Anfragen können Beratungen nur Allgemeines und wenig Hilfreiches antworten. Zweitens sollten Verbraucher zuvor ihre Finanzen durchforsten, damit sie ihre Situation möglichst genau schildern können. Finanzielle Forderungen listen sie hierfür detailliert auf. Sie schreiben dazu, vom wem die Forderung stammt und ob es sich um eine Rechnung, eine Mahnung oder schon um einen gerichtlichen Bescheid handelt. Zum anderen fassen Verschuldete ihre Einnahmen und Ausgaben zusammen. Bei den Ausgaben sollten sie insbesondere die regelmäßigen Kostenpunkte einzeln notieren.

Nur auf einer solchen Datenbasis kann eine Schuldnerberatung fundierte Auskünfte erteilen. Sie kann zum Beispiel anhand der Liste der Schulden raten, welche Forderungen Schuldner zuerst begleichen sollten und in welcher Form sich eine Kontaktaufnahme empfiehlt. Die Aufstellung mit Fixkosten versetzt die Beratung in die Lage, nützliche Einspartipps zu geben. Oftmals lassen sich erhebliche Summen einsparen, wenn Verbraucher zum Beispiel einen Vergleich von Stromanbietern und Versicherern durchführen und anschließend zu einem günstigeren Unternehmen wechseln. Schuldnerberatungen erkennen auch, welche Ausgaben sich komplett meiden lassen. So gelten manche Versicherungen als nutzlos. Alle diese Einsparungen verschaffen finanzielle Spielräume für die Tilgung der Schulden.

Viele Verschuldeten genügen diese Online-Auskünfte, um ihre Finanzen wieder in den Griff zu bekommen. Reichen sie nicht aus, sollten Betroffene doch eine Vor-Ort-Beratung besuchen. Diese Einrichtungen bieten Dienstleistungen an, die sie per Internet nicht ausführen können und dürfen. Dazu gehören die Rechtsberatung, die Vermittlung von Umschuldungen, die Kontaktaufnahme zu den Gläubigern durch Berater sowie das Ausstellen der Bescheinigung, welche Verschuldete bei einem Privatinsolvenzverfahren benötigen.

Was machen bei Schulden?

Schulden zu machen, ist im Wirtschaftsleben ein völlig normaler Vorgang. Unternehmen sind zu großen Teilen mit Fremdkapital finanziert. Privatleute, die sich bislang in soliden finanziellen Verhältnissen glaubten, haben aber oft ein Problem, wenn sie einen Kredit aufnehmen wollen oder müssen.

Dabei sind Darlehensverbindlichkeiten keineswegs ehrenrührig und auch kein Weg in die Schuldenfalle, immer vorausgesetzt, dass die Kreditaufnahme verantwortungsbewusst erfolgt und eine solide Planung zugrunde liegt.

  • Am besten ist es natürlich, für ungeplante Kosten ein wenig Geld beiseite zu legen.
  • Auszubildende, Studenten, Berufseinsteiger und junge Familien haben aber (noch) nicht die Möglichkeit, große Rücklagen zu bilden.
  • Es hat auch keinen Sinn, die Altersversorgung zu kündigen oder Wertpapiere zu einem ungünstigen Zeitpunkt zu verkaufen, wenn die Waschmaschine vorzeitig ihren Geist aufgibt.
  • Für solche Fälle ist der Dispokredit die schnellste Lösung.
  • Mit der Einrichtung eines Girokontos räumt die Bank im Allgemeinen die Möglichkeit ein, mit dem Konto auch ins Minus zu gehen.

Bei regelmäßigem Geldeingang sind ein bis drei Monatsgehälter üblich. Konten für Studenten und Azubis haben meist niedrigere Limits, zum Beispiel 300 oder 500 Euro. Der Vorteil des Dispokredits ist seine flexible Nutzbarkeit. Das Geld steht als Barkredit am Geldautomaten zur Verfügung, kann aber auch per Überweisung ausgegeben werden. Lastschriften werden trotz fehlender Deckung des Kontos eingelöst, das spart teure Rückläufer und Mahnkosten. Die Kehrseite: Der Dispo ist teuer. Knapp 10 % Zinsen verlangen die Banken im Schnitt. Wer sein Konto bei einer Direktbank führt, kommt mit rund 6 bis 7 % etwas billiger weg. Dispo-Schulden sollten deshalb nur für kurze Zeit gemacht werden. Ist das Konto im Folgemonat nicht wieder ausgeglichen, ist ein Ratenkredit die bessere Lösung. Ein Vergleich der Konditionen der Hausbank mit anderen Angeboten über einschlägige Portale im Internet zeigt den Weg zum besten Preis.

Fall 2: Große Wünsche

Angesichts historisch niedriger Zinsen für Immobiliendarlehen steht der Wunsch nach den eigenen vier Wänden für viele Menschen jetzt im Vordergrund. Richtig berechnet ist die monatliche Belastung kaum höher als die aktuelle Miete. Am Beispiel des Eigenheims oder der Eigentumswohnung wird deutlich, dass Schulden machen ein ganz normaler Vorgang ist. Ein wenig anders ist die Situation bei Konsumausgaben. Hier gilt es abzuwägen, ob man mit der Erfüllung der Wünsche nicht lieber warten sollte, bis der Betrag zusammengespart ist. 0-%-Finanzierungen verleiten dazu, sich ein Großbild-TV zu kaufen, das man sich eigentlich nicht leisten kann. Bei Urlaubsreisen auf Pump steht den Schulden kein bleibender Wert gegenüber.

Umschulden schafft Übersicht

Was aber machen bei Schulden, die man bereits leichtfertig aufgehäuft hat? Um den Überblick zu behalten, ist die Umschuldung auf einen Ratenkredit die beste Lösung. Rechnen Sie alle Verpflichtungen zusammen, nehmen Sie über diese Summe einen günstigen Ratenkredit auf und zahlen Sie daraus die anderen Schulden zurück. Die Laufzeit des Ratenkredits legen sie so fest, dass die monatlichen Raten zum verfügbaren Einkommen passen und Sie auch in Monaten mit hohen anderen Ausgaben nicht überfordern.

Wie kann man seine Schulden loswerden?

Endlich die Schulden loswerden – das ist einfacher gesagt als getan. Wenn sich die Schulden zu echten Schuldenbergen türmen, ist Hilfe notwendig. Aus einer Kraft schafft es kaum ein Schuldner, der stark überschuldet ist. Oft fehlt sogar der Überblick, wie hoch sich die Gesamtschulden überhaupt belaufen. Viele Betroffene öffnen Mahnung nicht mehr, sondern legen die Post ungeöffnet in die Schublade. Dadurch verschärft sich das Problem immer mehr, bis kein Ausweg mehr zu sehen ist. Häufige Besuche des Gerichtsvollziehers sind eine der Folgen.

Der Verlust der Wohnung und möglicherweise sogar des Arbeitsplatzes drohen. Kommt es ganz schlimm, wird ein Schuldner sogar per Haftbefehl gesucht.

  • Ist die Situation derart angespannt, sollte der Schuldner einen Termin bei einer Schuldnerberatung machen.
  • Wer seine Schulden loswerden möchte, muss sich professionell beraten und unterstützen lassen.
  • Schuldnerberatungsstellen gibt es in allen größeren Orten.
  • Meist werden sie von einer gemeinnützigen Organisation wie der AWO, der Diakonie oder der Caritas unterhalten.
  • In den Beratungsstellen arbeiten seriöse Schuldnerberater, die sich mit den Problemen der Ratsuchenden bestens auskennen.

Allerdings sind die Termine der Berater auf lange Zeit ausgebucht. Wenn es brennt, kann der Gang zu einem Anwalt für Schulden oder einem freiberuflichen Schuldnerberater angezeigt sein. Einen Beratungstermin bekommen Schuldner hier sofort. Allerdings müssen sie dafür ein Honorar zahlen, während die im staatlichen Auftrag tätigen Schuldnerberatungsstellen kostenlose Beratungen anbieten.

Damit der Betroffene seine Schulden loswerden kann, muss sich der Berater erst einmal einen Überblick verschaffen. Dazu braucht er alle Unterlagen über Einkommen, Ausgaben und sämtliche Schulden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich dabei um ausstehende Zahlungen an das Finanzamt, eine Telefongesellschaft oder für einen Kredit handelt. Der Berater wird nach Sichtung mit dem Ratsuchenden einen Haushaltsplan und einen Schuldenplan aufstellen. Daraus ergibt sich, ob und in welcher Höhe der Schuldner überhaupt seine Schulden abzahlen kann.

Privatinsolvenz vermeiden

Ein wichtiger Bereich der Beratung besteht darin, die Gläubiger zu kontaktieren. Der Schuldnerberater versucht, diese zu einem Vergleich zu bewegen, um einen Teil der Schulden erlassen zu bekommen. Dadurch lässt sich der Schuldenberg oft schon gut abbauen. Manchmal lässt sich durch diese Maßnahme ein Privatinsolvenzverfahren vermeiden. Dafür braucht der Schuldner allerdings wenigstens etwas Geld, um Teilzahlungen oder Ratenzahlungen leisten zu können. Ist gar kein finanzieller Spielraum vorhanden, ist die Privatinsolvenz der einige Weg, mit dem Schuldner seine Schulden loswerden kann. Das Verfahren wird vor Gericht geführt und dauert sieben Jahre. Danach sind die Schulden getilgt und der Betroffene kann ab dann ein schuldenfreies Leben führen.

Kredit um Schulden zu Bezahlen

Einen Kredit für Schulden aufnehmen? Heißt das nicht, den Teufel mit dem Beelzebub auszutreiben? Nein, denn die Umschuldung ist eine sinnvolle Sache, zu der auch Schuldnerberater regelmäßig raten.

Das gilt vor allem dann, wenn man wegen vieler Zahlungsverpflichtungen mit unterschiedlichen Fälligkeitsterminen den Überblick verloren hat und überhaupt nicht mehr weiß, wann welche Rate fällig ist.

  • Ist eine Zahlung fällig, das heißt entweder zu einem zurückliegenden festen Datum zu bezahlen oder bereits angemahnt, gehen die Mahnkosten zu Ihren Lasten.
  • Das wird nicht nur teuer, sondern führt letztendlich zur Zwangsvollstreckung oder Lohnpfändung, wenn Sie nicht bezahlen.
  • Der Besuch des Gerichtsvollziehers ist sicher ebenso unangenehm, wie wenn der Arbeitgeber durch die Pfändung von den Schulden erfährt.
  • Ihre erste Sorge sollte deshalb den aktuellen Zahlungsverpflichtungen gelten.
  • Ist das Girokonto bereits so weit überzogen, dass der Dispokredit ausgereizt ist, brauchen Sie zwingend einen weiteren Kredit, um Schulden zu bezahlen.

Muss es sehr schnell gehen, helfen Mikro- oder Blitzkredite, die es auch bei negativen Schufa-Einträgen noch gibt. Besser wäre es aber, zwei Fliegen mit einer Klappe zu schlagen und neben dem Begleichen der aktuellen Rechnungen auch das Girokonto wieder in die schwarzen Zahlen zu bringen. Dafür gibt es zwei wichtige Gründe: Erstens ist der Dispozins viel höher als bei einem Ratenkredit – bei vielen Filialbanken deutlich über 10 %. Zweitens ist das Dispo-Limit für Notfälle gedacht. Ist Ihr Konto ständig im Minus, haben Sie diese Sicherheitsreserve nicht mehr, und jede unvorhergesehene Ausgabe bringt sie in neue Schwierigkeiten.

Der Blick auf die Laufzeit

Den Kredit für Schulden bezeichnet man in der Fachsprache als Umschuldung. Bestehende Verpflichtungen werden bezahlt, das Geld dafür kommt aus einem einzigen neuen Kredit, dessen Rahmenbedingungen zu Ihren finanziellen Verhältnissen passen. Der wichtigste Punkt ist dabei die Höhe der Rate für Zinsen und Tilgung, die Sie sich auch unter ungünstigen Umständen leisten können. Denn davon – und natürlich von der Darlehenssumme – hängt die zu vereinbarende Laufzeit ab. Tendenziell bedeutet eine kurze Laufzeit auch niedrige Kosten, weil Zinsen nicht so lange gezahlt werden müssen. Aber eine kurze Laufzeit hat keinen Sinn, wenn dadurch die Raten zu hoch werden und der Teufelskreis der Schulden von neuem beginnt. Ein Beispiel: Sie benötigen 2.000 Euro, um Ihr Girokonto auszugleichen, fällige Rechnungen zu bezahlen und wieder genug Geld auf dem Konto zu haben, um den nächsten Monat zu überstehen. Wenn nichts Außergewöhnliches ansteht, können Sie 100 Euro im Monat beiseite legen, um den Kredit abzubezahlen. Vereinbaren Sie eine Laufzeit von 24 Monaten (zwei Jahren). Die monatlichen Raten betragen dann rund 83 Euro zuzüglich Zinsen. Bei einem Zinssatz von 5 % kommen Sie auf insgesamt knapp 88 Euro monatlich. Das passt gut zu Ihrem Budget von 100 Euro, lässt sogar noch etwas Luft, um ein wenig Geld zu sparen.

Trotz Überschuldung Kredite aufnehmen

Überschuldete Menschen versuchen häufig, bei ihrer Bank einen Kredit auch mit Schulden aufzunehmen. Der Grund liegt entweder darin, dass sie weiteres Geld aufnehmen möchten, um eine Kaufsucht zu befriedigen, oder dass sie ihre Schulden bei verschiedenen Gläubigern umschulden möchten. Sie hätten dann nur noch einen Gläubiger, an den sie Zahlungen leisten müssten.

Ein weiterer Grund, einen Kredit auch mit Schulden aufzunehmen, kann darin bestehen, dass sie versuchen, ihre Schuldensumme durch das Angebot einer Teilzahlung zu senken. Schnell wird jedoch der Betroffenen feststellen, dass weder die Hausbank noch andere seriöse Kreditunternehmen ihm das Geld leihen werden.

  • Banken verleihen ihr Geld nur dann, wenn eine hohe Sicherheit besteht, dass sie die gewährten Darlehen auch zurückerhalten.
  • Sie lassen sich vom Kunden nachweisen, dass dieser über genügend Einkommen verfügt, dass er die Raten fristgerecht bezahlen kann.
  • Außerdem fragen sie bei der Schufa an, wie es mit dem finanziellen Gebaren des Antragstellers bestellt ist.
  • Bei der Schufa werden alle Kredite und alle Verbindlichkeiten, die der Betroffene nicht beglichen hat, gespeichert.
  • Bei Anfrage erteilt die Schufa dann eine Auskunft.

Das reicht der Bank aus, um den Kredit abzulehnen.

Im Internet werben viele Kreditanbieter damit, dass sie Kredite trotz negativer Schufa-Auskunft vergeben. Überschuldete Menschen bekommen dadurch den Eindruck, dass sie einen Kredit auch mit Schulden erhalten können. In der Realität sieht es anders aus. Die Geldinstitute verzichten zwar auf eine Schufa-Abfrage. Sie lassen sich jedoch die Bonität des Kunden nachweisen. Ohne Gehaltsnachweise geht in der Regel nichts. Wer von der Schufa als negativ eingestuft wird, aber über ein regelmäßiges Einkommen verfügt, kann eine Zusage bekommen. Das lassen sich die Banken aber teuer bezahlen. Nicht nur die Höhe der Zinsen ist um vieles höher als bei einem Kreditangebot der Hausbank oder einer Direktbank. Vor allem die Vermittlungsgebühren und die Kosten für die Bearbeitung schlagen hoch zu Buche.

Bei Schulden professionelle Hilfe suchen

Bei der Bank ein Darlehen aufzunehmen, wenn ein Betroffener ohnehin schon stark überschuldet ist, erweist sich meist als Weg, der noch tiefer in die Schuldenfalle führt. Neue Löcher aufzureißen, um alte Löcher zu stopfen, funktioniert fast nie. Besser ist der Gang zu einer Schuldnerberatungsstelle oder zu einem Anwalt für Schulden. Wer so stark verschuldet ist, dass er bei keinem seriösen Geldinstitut einen Kredit bekommt, braucht professionelle Hilfe. Allein ist es nahezu unmöglich, bei negativer Schufa-Auskunft und vielen laufenden Schulden aus der Schuldenfalle herauszukommen.

Je eher der Schuldner sich Hilfe holt, desto schneller kann er seinen Schuldenberg abbauen. Staatliche Beratungsstellen, die häufig von gemeinnützigen Organisationen wie der Caritas unterhalten werden, kosten nicht einmal Geld. Allerdings müssen Menschen mit Überschuldung dort lange Zeit auf einen Termin warten. Anwälte für Schulden oder freiberufliche Schuldnerberater verlangen zwar ein Honorar, dafür beginnt die Beratung sofort. Auch hier gibt es schwarze Schafe, nur seriöse Schuldenberater bieten echte Unterstützung. Neben einem Überblick über die vorhandenen Schulden prüft der Berater die Einkommensverhältnisse. Gemeinsam mit dem Betroffenen erstellt er einen Haushaltsplan und entwickelt Wege, wie eine Schuldenregulierung erfolgreich abgewickelt werden kann.

Zunächst wird versucht, die Gläubiger durch einen Vergleich dazu zu bewegen, auf einen Teil der Forderungen zu verzichten. Dadurch lässt sich der Schuldenberg meist schon erheblich senken. Die Gläubiger sind selbst daran interessiert, weil sie dann wenigsten einen Teil ihres Geldes zurückbekommen. Allerdings funktioniert das nicht, wenn die Schulden beim Finanzamt bestehen oder durch Geldbußen oder -strafen entstanden sind. Solche Schulden müssen in voller Höhe bezahlt werden. Falls keinerlei Geld vorhanden ist, um einen Vergleich anzubieten, ist es nicht sinnvoll, einen Kredit auch mit Schulden aufzunehmen. Ist die Situation völlig verfahren, bleibt der Weg in die Privatinsolvenz der bessere Weg. Nach sieben Jahren ist der Schuldner seine Schulden dann los und kann einen schuldenfreien Neuanfang starten.


Marcel Ziegler

Als ehemaliger Finanz- und Honorarberater habe ich jahrelang direkt mit Privatkunden gearbeitet und weiß daher aus eigener Erfahrung, welche Fehler Menschen beim Umgang mit Geld machen. Ich kenne die Fallstricke von Bank- und Versicherungsprodukten und habe es mir zur Aufgabe gemacht, das Thema Finanzen so zu erklären, dass es wirklich jeder versteht.


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