Sie haben einen Kredit aufgenommen, für ein Auto, eine Küche oder als Ratenkredit, und die Bank oder der Händler hat Ihnen dabei eine Restschuldversicherung mitverkauft. Eine Restschuldversicherung soll die Kreditraten weiterzahlen, wenn Sie sterben, berufsunfähig werden oder arbeitslos werden. Solche Policen sind in der Regel teuer und zahlen selten. Die Verbraucherzentralen raten deshalb meist davon ab. Wenn Sie eine solche Versicherung abgeschlossen haben, können Sie sie in der Regel kündigen.
Sie brauchen die richtigen Unterlagen, um zu entscheiden, ob Sie die Versicherung behalten, kündigen oder im Versicherungsfall Leistung fordern. Zu diesen Unterlagen gehören der Kreditvertrag, der Versicherungsantrag, die Police und die Widerrufsbelehrung. Bewahren Sie sie rasch auf; in ihnen stehen die Vertragsbedingungen und die Fristen für Kündigung und Widerruf.
Warum die Unterlagen über Ausstieg und Leistung entscheiden
Die Unterlagen entscheiden in zwei Situationen über Ihr Geld: wenn Sie die Versicherung loswerden wollen und wenn der Versicherungsfall eintritt. Ohne Kreditvertrag und Police wissen Sie weder, wie hoch die Versicherungsprämie ist, noch welche Risiken abgedeckt sind. Beides steht in den Versicherungsunterlagen, die Ihnen bei Abschluss ausgehändigt wurden, und nicht allein im Kreditvertrag.
Wichtig ist, wie die Prämie finanziert wird. In vielen Fällen zahlen Sie die Prämie nicht separat, sondern sie wird in die Kreditsumme eingerechnet. Dann zahlen Sie Zinsen auch auf die Versicherungsprämie, und die Restschuldversicherung verteuert den Kredit spürbar. Wenn Sie die Versicherung kündigen, wird der noch nicht verbrauchte Teil der Prämie in der Regel gutgeschrieben und die Restschuld sinkt. Ob das in Ihrem Fall so ist, steht im Kreditvertrag und im Versicherungsschein.
Seit dem 2. Januar 2025 gilt für Neuverträge eine Schutzregel: Die Restschuldversicherung darf erst eine Woche nach der Unterschrift unter den Kreditvertrag geschlossen werden. Diese Woche gibt Ihnen Zeit, das Angebot zu überdenken. Wenn Ihr Vertrag vor diesem Datum abgeschlossen wurde, gelten die älteren Regeln. Ihre Rechte ergeben sich dann aus der Widerrufsbelehrung und den Vertragsbedingungen.
Wenn Sie Schutz für Ihre Familie oder Ihre Arbeitskraft suchen, sind eine Risikolebensversicherung und eine Berufsunfähigkeitsversicherung meist die bessere Wahl als eine Restschuldversicherung. Diese Alternativen zahlen unabhängig vom Kredit und sind häufig günstiger.
Diese Unterlagen sollten Sie aufbewahren und prüfen
Legen Sie alle Dokumente zum Kredit und zur Versicherung an einem Ort ab, idealerweise in einem Ordner und zusätzlich als Kopie oder Scan. Diese Unterlagen brauchen Sie:
- Kreditvertrag: Er zeigt die Gesamtkreditsumme, den effektiven Jahreszins und ob die Versicherungsprämie in die Kreditsumme eingerechnet wurde. Prüfen Sie, ob die Restschuldversicherung im Vertrag genannt ist und mit welchem Betrag.
- Versicherungsantrag und Angebot: Hier steht, welche Risiken Sie beantragt haben, etwa Todesfall, Berufsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit. Vergleichen Sie diese Angaben mit der Police, damit Sie sehen, ob das, was Ihnen verkauft wurde, auch im Vertrag steht.
- Versicherungsschein (Police): Das ist der eigentliche Versicherungsvertrag mit den Bedingungen, den Ausschlüssen und der Laufzeit. Hier finden Sie auch die Kündigungsfristen und die Angaben dazu, wann der Versicherer zahlt.
- Widerrufsbelehrung: Sie zeigt, ob und wie lange Sie den Vertrag widerrufen können. Bei Verträgen außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz gilt in der Regel eine Widerrufsfrist.
- Kontoauszüge und Zahlungsbelege: Sie belegen, dass die Prämie tatsächlich gezahlt wurde. Das ist wichtig, wenn Sie später eine Erstattung verlangen.
- Gesamte Korrespondenz: E-Mails, Briefe und Notizen zu Gesprächen mit Bank oder Vermittler. Wenn Ihnen die Versicherung mit Druck oder falschen Versprechungen verkauft wurde, sind diese Aufzeichnungen später ein Beleg.
Prüfen Sie in den Unterlagen vor allem drei Punkte: ob die Versicherung überhaupt abgeschlossen wurde, wie hoch die Prämie ist und ob die Prämie in die Kreditsumme eingerechnet wurde. Wenn Sie die Unterlagen nicht mehr finden, fordern Sie sie bei der Bank oder dem Versicherer an. Die Bank muss Ihnen den Kreditvertrag aushändigen, und der Versicherer muss Ihnen auf Verlangen den Versicherungsschein zusenden. Bewahren Sie auch die Bestätigungen über Kündigung oder Widerruf auf, denn sie belegen, ab wann die Versicherung nicht mehr läuft.
Kündigen, widerrufen oder Leistung fordern: Fristen und Schritte
Wenn Sie die Restschuldversicherung nicht behalten wollen, haben Sie je nach Vertrag zwei Wege: Widerruf und Kündigung. Den Widerruf können Sie nur innerhalb der Widerrufsfrist erklären; sie steht in der Widerrufsbelehrung. Kündigen können Sie in der Regel jederzeit; die Kündigungsfrist steht in den Vertragsbedingungen. Die Verbraucherzentralen raten meist von Restschuldversicherungen ab; wenn Sie bereits eine abgeschlossen haben, können Sie diese in der Regel kündigen.
Kündigen Sie schriftlich und per Einschreiben, damit Sie den Zugang nachweisen können. Nennen Sie die Vertragsnummer und bitten Sie um die Bestätigung der Kündigung und die Rückabwicklung der Prämie. Wenn die Prämie in die Kreditsumme eingerechnet wurde, wird die Restschuld nach der Kündigung in der Regel entsprechend reduziert. Die Bank muss Ihnen dann eine neue Restschuld mitteilen. Prüfen Sie diese Mitteilung, denn Fehler bei der Berechnung kommen vor.
Wenn der Versicherungsfall eintritt, also etwa der Tod des Kreditnehmers oder eine Berufsunfähigkeit, müssen Sie die Leistung fordern. Der Versicherer verlangt dafür Nachweise, zum Beispiel eine Sterbeurkunde, ärztliche Berichte oder den Bescheid über Arbeitslosigkeit. Reichen Sie die Unterlagen vollständig und fristgerecht ein und bewahren Sie Kopien auf. Lehnt der Versicherer die Leistung ab, prüfen Sie die Begründung anhand der Police. Häufig liegt die Ablehnung an einem Ausschluss oder daran, dass die Voraussetzungen nicht erfüllt sind. In diesem Fall lohnt sich eine Beratung, bevor Sie aufgeben.
Wann Sie sich Hilfe holen sollten
Wenn der Versicherer im Leistungsfall nicht zahlt oder Sie unsicher sind, ob eine Kündigung oder ein Widerruf in Ihrem Fall richtig ist, holen Sie sich Unterstützung. Die Verbraucherzentralen beraten zu Versicherungen und Krediten. Die Beratung kostet in der Regel eine geringe Gebühr, die je nach Bundesland unterschiedlich ist. Auch die Schuldnerberatung kann helfen, wenn der Kredit mit der Versicherung zu einer finanziellen Belastung geworden ist.
Hilfe ist auch dann sinnvoll, wenn Ihnen die Versicherung mit Druck oder falschen Angaben verkauft wurde. In diesem Fall können ein Widerruf oder eine Anfechtung des Vertrags in Betracht kommen. Die Verbraucherzentrale kann prüfen, ob Ihre Unterlagen dafür ausreichen. Je früher Sie handeln, desto besser: Widerrufsfristen laufen ab, und Beweise lassen sich nach Jahren schwerer beschaffen. Bei größeren Summen kann auch ein Fachanwalt für Versicherungsrecht den Fall prüfen. Die erste Einschätzung kostet in der Regel etwas, gibt Ihnen aber Klarheit über Ihre Aussichten.
Kernaussagen
- Ordnen Sie die Unterlagen sofort: Kreditvertrag, Versicherungsantrag, Police, Widerrufsbelehrung und Kontoauszüge gehören in einen Ordner; ohne sie können Sie weder kündigen noch Leistung fordern.
- Prüfen Sie, ob die Prämie in die Kreditsumme eingerechnet wurde: Dann zahlen Sie Zinsen auf die Versicherung, und eine Kündigung senkt Ihre Restschuld.
- Kündigen Sie schriftlich und per Einschreiben: Nennen Sie die Vertragsnummer und verlangen Sie die Bestätigung der Kündigung sowie die Rückabwicklung der Prämie.
- Beachten Sie die Widerrufsfrist: Bei Fernabsatzverträgen gilt in der Regel eine Widerrufsfrist; seit dem 2. Januar 2025 darf die Versicherung bei Neuverträgen erst eine Woche nach der Kreditunterschrift geschlossen werden.
- Suchen Sie früh Beratung: Wenn der Versicherer nicht zahlt oder Druck beim Verkauf im Spiel war, prüft die Verbraucherzentrale Ihre Unterlagen und Ihre Rechte.
FAQ
Kann ich eine mitverkaufte Restschuldversicherung einfach kündigen?
In der Regel ja. Die Verbraucherzentralen raten meist von Restschuldversicherungen ab. Wenn Sie bereits eine abgeschlossen haben, können Sie diese in der Regel kündigen. Die genauen Fristen und Bedingungen stehen in der Police. Kündigen Sie schriftlich und per Einschreiben.
Was passiert mit der Versicherung, wenn ich den Kredit vorzeitig ablöse?
Wenn Sie den Kredit vorzeitig zurückzahlen, endet in der Regel auch die Restschuldversicherung, weil sie an den Kredit gekoppelt ist. Der nicht verbrauchte Teil der Prämie wird üblicherweise erstattet. Prüfen Sie in der Police, ob eine solche Erstattung vorgesehen ist, und fordern Sie sie schriftlich an.
Welche Frist gilt für den Widerruf?
Bei Verträgen außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz gilt in der Regel eine Widerrufsfrist. Die genaue Frist steht in der Widerrufsbelehrung. Für Neuverträge ab dem 2. Januar 2025 gilt zusätzlich, dass die Versicherung erst eine Woche nach der Kreditunterschrift geschlossen werden darf.
Was mache ich, wenn der Versicherer im Leistungsfall nicht zahlt?
Fordern Sie die Ablehnung schriftlich an und prüfen Sie die Begründung anhand der Police. Wenn ein Ausschluss greift oder die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, ist die Ablehnung möglicherweise berechtigt. Halten Sie die Ablehnung für falsch, wenden Sie sich an die Verbraucherzentrale oder an einen Fachanwalt für Versicherungsrecht.