Kredit für jemand anderen aufnehmen

       

Wenn ein Freund oder Familienmitglied Geld benötigt, selbst aber an den strikten Vergaberichtlinien der Banken scheitert, kommen Sie möglicherweise auf die Idee, selbst einen Kredit für jemand anderen aufzunehmen.

Aus rechtlichen Gründen spricht nichts dagegen. Haben Sie eine gute Bonität, senkt das sogar die Kreditkosten. Denken Sie aber an Ihre eigene Absicherung – beim Geld hört die Freundschaft doch oft auf.

Kreditvertrag zwischen Angehörigen

Grundsätzlich dürfen Sie mit beliebigen Personen – Angehörigen, Freunden oder Fremden – einen Kreditvertrag schließen. Ob Sie das Geld gespart haben oder selbst bei der Bank den Kredit für einen Dritten aufnehmen, spielt keine Rolle.

  • Sie können auch einen Kreditüberlassungsvertrag schließen. Das heißt, Sie nehmen Kredit für jemand anderen auf und überlassen ihm die Darlehenssumme.
  • In jedem Fall wird das Finanzamt sich für Ihren Privatkredit interessieren. Einerseits sind auch Zinsen aus solchen Verträgen Kapitalerträge und damit einkommensteuerpflichtig. Auf der anderen Seite kann aber der Kreditnehmer seine Sollzinsen steuerlich geltend machen, wenn er den Kredit beispielsweise für seinen Gewerbebetrieb nutzt. (Unterm Strich kann das sogar noch Steuern sparen, wenn der Steuersatz des Kreditnehmers höher ist als die Abgeltungsteuer, die der Kreditgeber zahlen muss.)
  • Achten Sie besonders im Familien- und Freundeskreis auf einen ordentlich formulierten Kreditvertrag.
  • Bestehen Zweifel an der Absicht, dass Sie das Geld überhaupt zurückhaben wollen, könnte das Finanzamt eine Schenkungsteuerpflicht prüfen.
  • Lebt der Empfänger der Darlehenssumme von Grundsicherung, also Hartz IV oder Arbeitslosengeld II, kann das Amt die Unterstützung kürzen oder einstellen, wenn statt eines Kredits eine Schenkung unterstellt werden muss.

Bürgschaft mit gleichem Risiko

Für die Bank ist der Kreditnehmer Vertragspartner und damit Hauptschuldner. Ob Sie den Kredit für einen Dritten aufgenommen haben, ist der Bank gleichgültig – Sie haften für Tilgung und Zinsen.

Bevor Sie so ein Geschäft eingehen, überlegen Sie die Konsequenzen. Siehe auch: Kredite aufnehmen mit einer Bürgschaft.

  • Wenn die Bank nach einer Bonitätsprüfung die Kreditvergabe abgelehnt hat, wird sie ihre Gründe dafür haben.
  • Springen Sie als Kreditnehmer ein, verbessert das die Konditionen entsprechend Ihrer Kreditwürdigkeit, im Verhältnis zum eigentlichen Empfänger des Geldes tragen Sie aber das komplette Ausfallrisiko. Sie können die Bank nicht an Ihren Schuldner verweisen.
  • Kaum besser sieht es aus, wenn Sie dem Kreditvertrag als Bürge beitreten. Sie sind dann zwar nicht Hauptschuldner, haften aber trotzdem sofort bei einem Zahlungsausfall. Das liegt daran, dass die Banken üblicherweise nur selbstschuldnerische Bürgschaften akzeptieren. Der Bürge verzichtet dabei auf die Einrede der Vorausklage, wie der Jurist sagt. Im Klartext bedeutet dass, die Bank muss nicht erst ihren Hauptschuldner verklagen und gegen ihn vollstrecken, bis nichts mehr zu holen ist.
  • Sobald eine Rate ausbleibt, wird sich die Bank an den Bürgen halten.

Alternative Privatkredit

Kommen Sie zu dem Ergebnis, dass Sie sich einen Kreditausfall nicht leisten können, verweisen Sie den Kredit-Interessenten, für den Sie das Darlehen aufnehmen sollten, an eine der Internet-Plattformen für Privatkredite.

Hier kann er immerhin einmal testen, ob fremde Privatleute bereit wären, sein Projekt zu finanzieren, und falls ja, zu welchen Konditionen.


Marcel Ziegler

Als ehemaliger Finanz- und Honorarberater habe ich jahrelang direkt mit Privatkunden gearbeitet und weiß daher aus eigener Erfahrung, welche Fehler Menschen beim Umgang mit Geld machen. Ich kenne die Fallstricke von Bank- und Versicherungsprodukten und habe es mir zur Aufgabe gemacht, das Thema Finanzen so zu erklären, dass es wirklich jeder versteht.


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