Kredit für Ladeneröffnung: Laden eröffnen mithilfe eines Kredits
Ein Kredit für eine Ladeneröffnung, die Einrichtung eines Handwerksbetriebs, einer Arztpraxis oder für eine sonstige selbstständige bzw. freiberufliche Tätigkeit wird von der Bank sehr genau geprüft. Während für Privatkredite Arbeitsvertrag, Einkommensnachweise und einige wenige zusätzliche Angaben reichen, geht es bei der Existenzgründung oder Unternehmensnachfolge um einen Geschäftsplan mit realistisch abgeschätzten betriebswirtschaftlichen Kennzahlen. Passt aus Sicht der Bank nicht alles zusammen, kann ein Kreditwunsch durchaus auch abgelehnt werden. Einfacher wird es, wenn die Hausbank ihr Risiko durch Haftungsfreistellungen begrenzen kann.
Geld aus dem Marshallplan
Solche Haftungsfreistellungen gibt es in Form von Darlehen der Förderbank KfW. Sie wurde nach dem zweiten Weltkrieg als Kreditanstalt für Wiederaufbau gegründet. Heute firmiert die größte nationale Förderbank der Welt nur noch unter ihrem Kürzel KfW. Die USA stellten nach Kriegsende Mittel für die Beseitigung der Schäden und den Wiederaufbau Europas zur Verfügung. Offiziell als ERP – European Recovery Program – bezeichnet, ist der Name Marshallplan damals wie heute geläufiger. Das von der KfW verwaltete ERP-Vermögen ist mittlerweile auf 12 Milliarden Euro angewachsen.
StartGeld bis 100.000 Euro
Das KfW-Produkt 067, das ERP-Gründerdarlehen „StartGeld“, ist als Kredit für eine Ladeneröffnung gerade richtig. Investitionen und Betriebsmittel werden sogar ohne Eigenkapitalanteil zu 100 % finanziert. Es gilt das Hausbankprinzip, das heißt, die Darlehensvermittlung erfolgt über die jeweilige Bank des Kreditnehmers. Sie beurteilt das Risiko und empfiehlt die Kreditvergabe. Dazu werden auch der Geschäftsplan und eventuelle Sicherheiten geprüft. Die Anforderungen sind aber nicht so streng, weil die KfW mit dem ERP-Geld eine Haftungsfreistellung von 80 % übernimmt. Das bedeutet nicht, dass der Unternehmensgründer von seinen Rückzahlungsverpflichtungen befreit wäre. Geht die Rechnung aber nicht auf und das junge Geschäft muss Insolvenz anmelden, verliert die Hausbank maximal Forderungen in Höhe von 20 % der Darlehenssumme. Auch wenn alles glatt läuft, profitiert die Hausbank von der Haftungsfreistellung, denn sie muss dem Risiko entsprechend weniger Eigenkapital bereitstellen.
KfW-Förderkredite für die großen Vorhaben
Wer mit dem StartGeld nicht auskommt, sollte sich das Produkt 058 anschauen, das ERP-Gründungskapital, das bis zu 500.000 Euro möglich ist. Obwohl es sich um einen Kredit handelt, wird es bilanztechnisch wie Eigenkapital behandelt. Das auf diese Weise günstigere Verhältnis aus Eigen- und Fremdkapital erleichtert eventuell zusätzlich erforderliche Kreditaufnahmen. Die Hausbank wird beim Eigenkapitalplus sogar zu 100 % von der Haftung freigestellt. Eine dritte Option sind die universellen Gründerkredite 073 bis 076. Hier geht es nicht nur um den kleinen Kredit für die Ladeneröffnung, sondern um richtig große Industrieanlagen. Bis zu 25 Millionen Euro ERP-Geld stehen für Investitionen und Betriebsmittel bereit, auch für Vorhaben im Ausland und bis zu fünf Jahre nach der Gründung, um Stabilisierungen und Erweiterungen zu finanzieren.