Kredit für Oldtimer: Oldtimer-Kredite
Auch wenn der Spruch aus der BMW-Werbung stammt, passt er doch sehr gut, wenn es um einen Kredit für Oldtimer geht. Ein historisches Fahrzeug als Geldanlage ist etwas für Experten. Genaue Marktkenntnisse sind erforderlich, bei welchen Modellen eine Wertsteigerung zu erwarten und welcher Einkaufspreis akzeptabel ist. Mindestens 1500 bis 2000 Euro im Jahr sollte man für den Unterhalt des Liebhaberstücks kalkulieren. Selbst wenn der Oldtimer nicht gefahren wird, muss für Abstellplatz und Konservierung gesorgt sein. Ein Ertrag fällt erst an, wenn die Wertsteigerung höher ist als diese Kosten plus der Zinsen für den Oldtimer-Kredit. Zu bedenken ist auch, dass das Auto zwar regelmäßig Geld kostet, aber ein eventueller Gewinn nur beim Verkauf realisiert würde. Deshalb gilt beim Oldtimer-Kauf: Die Freude am Fahren sollte im Vordergrund stehen. Eine Wertsteigerung ist maximal ein willkommener Nebeneffekt.
Der Unterschied zwischen Besitz und Eigentum
Bei der Fahrzeugfinanzierung ist die Sicherungsübereignung das gängige Mittel zur Kreditsicherung. Das funktioniert grundsätzlich auch beim Kredit für Oldtimer, denn auch hier gibt es einen Sachwert. Der Kredit ist also sicherer, als wenn das Geld beispielsweise für eine Reise oder Hochzeitsfeier ausgegeben wird. Die für Laien oft unverständliche Trennung im deutschen Recht zwischen Besitz und Eigentum macht die Sicherungsübereignung möglich. Besitz ist die tatsächliche Herrschaft über eine Sache, Eigentum dagegen die rechtliche Herrschaft. Wird Ihr Oldtimer gestohlen, ist der Dieb damit Besitzer des Fahrzeugs geworden, aber selbstverständlich nicht der Eigentümer. Wenn Sie Ihr Auto verleihen, geben Sie den Besitz für eine beschränkte Zeit auf, aber nicht Ihr Eigentumsrecht. Bei der Sicherungsübereignung ist es genau umgekehrt wie beim Verleihen. Sie bleiben Besitzer, aber der Kreditgeber wird Eigentümer des Oldtimers. Rechtlich nicht ganz korrekt könnte man sagen, Sie leihen sich das Fahrzeug von Ihrer Bank, so ähnlich wie bei einem Leasing-Vertrag. Sie dürfen es weiter fahren, aber beispielsweise nicht verkaufen. Damit die Kreditsicherung auch noch funktioniert, wenn das Auto entwendet wird oder bei einem Unfall zu Schaden kommt, wird die Bank eine Vollkaskoversicherung verlangen.
Wertgutachten als Voraussetzung
Die Sache mit der Sicherungsübereignung funktioniert bei gewöhnlichen Neu- und Gebrauchtwagen recht gut, weil der Listenpreis eines Fahrzeugs einfach zu ermitteln ist. Im Gebrauchtwagenmarkt hilft zum Beispiel die Schwacke-Liste. Oldtimer sind Einzelstücke, deshalb wird es einen Kredit für diese Fahrzeugklasse, basierend auf einer Sicherungsübereignung, nur geben, wenn Sie ein Wertgutachten vorlegen. Das ist für den Oldtimer-Freund kein Problem, weil die Bewertung auch für Zulassung und Versicherung benötigt wird. Entscheidend sind nicht wie beim normalen Gebrauchten das Alter und die Laufleistung, sondern der Erhaltungszustand und die Pflege. Das gängige System von Classic Data kennt fünf Zustandsnoten von makellos bis restaurierungsbedürftig und nicht fahrbereit. Der eigentliche Wert wird auch durch den Grad der Originalität, zum Beispiel die Übereinstimmung der Nummern von Motor und Chassis, die Sorgfalt bei der Restauration und eventuell durch eine einzigartige Geschichte des Fahrzeugs bestimmt. Ein schwerer Defekt bedeutet nicht zwingend eine deutliche Abstufung. Richtiger ist es, den Wert um die geschätzten Reparaturkosten zu vermindern.