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Kredit Kleinanzeigen: Kredite: Seriöse Darlehen von privat

Ein Kreditangebot in einer Kleinanzeige kann von einer Person kommen, die tatsächlich eigenes Geld verleihen möchte. Hinter derselben freundlichen Formulierung kann aber auch eine Vermittlung, ein kostenpflichtiges Zusatzprodukt oder ein Betrugsversuch stecken. Die Anzeige allein verrät dir nicht, welche Variante du vor dir hast.

Wenn du gerade dringend Geld brauchst, hilft dir pauschales Misstrauen genauso wenig wie ein schneller Vertrauensvorschuss. Besser ist ein fester Prüfablauf. Damit kannst du das Angebot Schritt für Schritt klären, ohne vorschnell Geld, Ausweisdaten oder Zugänge herauszugeben. Passt etwas nicht zusammen, brichst du ab. Sind Rolle, Vertrag und Kosten nachvollziehbar, kannst du in Ruhe weiterprüfen.

Prüfe zuerst, bevor du antwortest oder zahlst

Bevor du deine Telefonnummer herausgibst, einen externen Link öffnest oder Geld überweist, kläre drei Dinge: Wer bietet was an, wer zahlt den Kredit tatsächlich aus und was kostet dich die gesamte Rückzahlung? Solange eine dieser Fragen offen ist, schickst du weder Geld noch sensible Daten.

Die Verbraucherzentrale warnt bei unseriösen Kreditangeboten unter anderem vor angeblich einfacher Soforthilfe, Vorschüssen, Nachnahmesendungen und zusätzlichen Verträgen, die an die Stelle des erhofften Kredits treten. Kein einzelnes Merkmal beweist schon einen Betrug. Mehrere Warnzeichen zusammen sind aber ein guter Grund, den Kontakt zu beenden und unabhängig zu prüfen.

Sieben Schritte vor dem nächsten Kontakt

  1. Rolle klären. Frage schriftlich: Verleihst du eigenes Geld, vermittelst du einen Kredit oder verkaufst du eine andere Leistung?
  2. Gegenüber prüfen. Lass dir bei einem gewerblichen Angebot die vollständige Firma, Anschrift, Kontaktmöglichkeiten und gegebenenfalls Register- oder Erlaubnisangaben nennen. Suche diese Angaben selbst und nicht nur über einen Link aus dem Chat.
  3. Angebot konkretisieren. Verlange Kreditbetrag, tatsächliche Auszahlung, Sollzins, effektiven Jahreszins, Rate, Laufzeit, Gesamtbetrag und alle weiteren Kosten in Textform.
  4. Zahlen gegenrechnen. Prüfe, ob die Summe aller Raten und Kosten zum genannten Gesamtbetrag passt.
  5. Vorabzahlung stoppen. Zahle bei einer unbekannten Kleinanzeige nicht für Bearbeitung, Freischaltung, Versicherung, Nachnahme, Steuer, Kaution oder die erste Rate, bevor du den Kredit erhalten hast.
  6. Daten begrenzen. Teile keine PIN, TAN, Passwörter, Kartendaten oder Freigabecodes. Schicke keine Ausweiskopie, solange Zweck, Empfänger und Vertrag nicht nachvollziehbar sind.
  7. Druck als Warnsignal behandeln. Wechselnde Namen oder Konten, ausweichende Antworten und künstliche Eile sind Gründe für eine Pause oder den Abbruch.

Bei einem Verdacht empfiehlt auch das Kleinanzeigen Help Center, den Kontakt zu beenden, nichts zu überweisen, die Anzeige oder das Profil zu melden und Screenshots von Nachrichten und Zahlungsdaten zu sichern. Die dort genannten Zahlungsarten beziehen sich vor allem auf Warenhandel. Für einen Kredit zählt zusätzlich die Prüfung des Darlehensgebers, des Vertrags und der Gesamtkosten.

Wer bietet eigentlich den Kredit an?

Die Bezeichnung „von privat“ ist keine geprüfte Eigenschaft. Erst die tatsächliche Rolle deines Gegenübers entscheidet, welche Regeln gelten und wer dir gegenüber welche Pflichten hat.

Privates Darlehen von einer Einzelperson

Nach § 488 BGB stellt der Darlehensgeber den vereinbarten Geldbetrag zur Verfügung. Der Darlehensnehmer zahlt einen geschuldeten Zins und muss das Darlehen bei Fälligkeit zurückzahlen. Das ist der Grundtyp eines Darlehensvertrags, auch wenn zwei Privatpersonen miteinander abschließen.

Die besonderen Vorschriften für Allgemein-Verbraucherdarlehen gelten nach § 491 BGB grundsätzlich für entgeltliche Darlehen zwischen einem Unternehmer als Darlehensgeber und einem Verbraucher als Darlehensnehmer. Ein wirklich gelegentliches Darlehen zwischen zwei Privatpersonen fällt daher nicht automatisch unter alle Schutz- und Informationsregeln eines Verbraucherdarlehens. Umso wichtiger ist ein vollständiger schriftlicher Vertrag.

Halte mindestens fest:

  • vollständige Vertragsparteien und Anschriften
  • Darlehensbetrag und Auszahlungsweg
  • Auszahlungstermin
  • vereinbarter Zins und alle Kosten
  • Anzahl, Höhe und Fälligkeit der Raten
  • Gesamtrückzahlung
  • Folgen bei verspäteter Zahlung
  • Regeln für Sonderzahlungen, Kündigung und vollständige Rückzahlung
  • vereinbarte Sicherheiten

Eine Person, die sich in der Anzeige „privat“ nennt, kann rechtlich trotzdem unternehmerisch handeln. Das hängt von der tatsächlichen Tätigkeit ab, nicht vom gewählten Profilnamen. Triff diese Einordnung nicht selbst nur anhand eines Chats. Wenn die Rolle unklar bleibt, hol dir vor einer Unterschrift unabhängigen Rat.

Gewerbliche Kreditvermittlung erkennen

Ein Vermittler verleiht nicht zwingend eigenes Geld. Er kann eine Anfrage an einen möglichen Darlehensgeber weiterreichen oder eine Abschlussmöglichkeit nachweisen. Wer dies gewerbsmäßig tut, benötigt für die in § 34c GewO erfasste Darlehensvermittlung grundsätzlich eine Erlaubnis der zuständigen Behörde. Für bestimmte Immobiliardarlehen gelten andere Vorschriften.

Bei einem Vermittlungsangebot fragst du schriftlich:

  • Wer ist der spätere Darlehensgeber?
  • Wer entscheidet über die Kreditzusage?
  • Welche Banken oder anderen Kreditgeber werden angefragt?
  • Welche Vergütung und welche Auslagen werden verlangt?
  • Welche Leistung bekommst du, falls kein Kredit zustande kommt?
  • Werden gleichzeitig Karten, Versicherungen, Abos oder andere Verträge angeboten?

Für einen Darlehensvermittlungsvertrag zwischen Unternehmer und Verbraucher enthalten §§ 655a bis 655d BGB besondere Regeln. Der Vertrag muss nach § 655b BGB schriftlich geschlossen werden. Die Vermittlungsvergütung wird nach § 655c BGB nur geschuldet, wenn das Darlehen infolge der Vermittlung tatsächlich geleistet wurde und ein Widerruf nicht mehr möglich ist. § 655d BGB lässt neben dieser Vergütung und einer gegebenenfalls vereinbarten Beratungsvergütung nur die Erstattung vereinbarter, tatsächlich entstandener und erforderlicher Auslagen innerhalb der vorher mitgeteilten Grenzen zu.

Das ist der wichtige Unterschied: Eine pauschale „Bearbeitungsgebühr“ oder „Freischaltung“ vor der Auszahlung ist nicht dasselbe wie eng begrenzte, nachweisbare Auslagen. Weil du diese Abgrenzung bei einem anonymen Inserat oft nicht sicher prüfen kannst, ist die verbraucherfreundliche Regel einfach: Zahle nichts vorab. Wird eine Ausnahme behauptet, lass Vertrag, Auslage und Rechtsgrund zuerst unabhängig prüfen.

Erlaubnisangaben richtig einordnen

Die Gewährung von Gelddarlehen zählt nach § 1 KWG zum Kreditgeschäft. Wer Bankgeschäfte im Inland gewerbsmäßig oder in einem kaufmännisch eingerichteten Umfang betreibt, benötigt nach § 32 KWG grundsätzlich eine Erlaubnis. Daraus folgt nicht, dass jedes einzelne private Darlehen erlaubnispflichtig ist. Ebenso wenig kannst du aus einer Anzeige sicher ableiten, ob eine Erlaubnis erforderlich ist.

Prüfe eine behauptete Beaufsichtigung in der BaFin-Unternehmensdatenbank. Suche zusätzlich nach aktuellen BaFin-Hinweisen zu Finanzbetrug. Ein Treffer ist kein Qualitätsurteil über deinen Vertrag. Ein fehlender Treffer beweist umgekehrt nicht automatisch einen Betrug, denn nicht jede Darlehensvermittlung fällt unter die Aufsicht der BaFin.

Suchst du einen strukturierten Plattformkredit mit privaten Anlegern, lies bei Kredit von privat weiter. Geht es um ein Darlehen zwischen Freunden, Familie oder anderen Menschen, die du persönlich kennst, passt Privat an privat besser.

Anbieterangaben, die du selbst nachprüfen kannst

Bei einer geschäftsmäßigen Website sollten Name, Anschrift und schnelle elektronische Kontaktmöglichkeiten einschließlich E-Mail leicht auffindbar sein. Soweit eine behördliche Zulassung nötig ist, nennt § 5 DDG auch Angaben zur Aufsichtsbehörde. Bei eingetragenen Unternehmen gehören Register und Registernummer dazu.

Prüfe diese Angaben außerhalb des Chats:

  1. Suche die Firma mit ihrer exakten Schreibweise im Unternehmensregister.
  2. Vergleiche Rechtsform, Sitz, Anschrift und vertretungsberechtigte Personen mit der Website und dem Vertragsentwurf.
  3. Rufe nur eine Telefonnummer an, die du über eine unabhängige Quelle gefunden hast.
  4. Prüfe eine behauptete BaFin-Aufsicht in der offiziellen Datenbank.
  5. Suche nach aktuellen Warnmeldungen der Aufsicht und Verbraucherzentralen.
  6. Vergleiche Kontoinhaber und Vertragspartner. Ein abweichender Empfänger braucht eine schlüssige, schriftliche Erklärung und eine unabhängige Bestätigung.

Register können Änderungen mit Verzögerung zeigen, verschiedene Niederlassungen enthalten oder eine Einzelperson gar nicht abbilden. Sie sind deshalb ein Prüfbaustein und kein Gütesiegel. Entscheidend bleibt, ob Identität, Rolle, Vertrag, Auszahlung und Zahlungsweg zusammenpassen.

Ein langjähriges Profil ist ebenfalls kein Beweis. Kleinanzeigen weist darauf hin, dass eine lange Mitgliedschaft keine Sicherheit bietet und ungewöhnliche neue Anzeigen auf ein gekapertes Konto hindeuten können. Nimm Profilalter und Bewertungen als Hinweise, nicht als Ersatz für die Vertragsprüfung.

Ohne klare Konditionen kein nächster Schritt

Ein Satz wie „Das Geld kommt sofort“ ist keine Kreditzusage. Bevor du unterschreibst oder Daten für einen Vertrag freigibst, brauchst du die entscheidenden Konditionen in einer Form, die du speichern und vergleichen kannst.

Bei einem Verbraucherdarlehen zwischen Unternehmer und Verbraucher bestehen nach § 491a BGB vorvertragliche Informationspflichten. Für einen direkten Vertrag zwischen Privatpersonen gelten diese Regeln nicht automatisch. Du kannst dieselben Angaben trotzdem als sinnvollen Mindeststandard verlangen:

  • Nettodarlehensbetrag, also die tatsächliche Auszahlung
  • Sollzins und effektiver Jahreszins, soweit einschlägig
  • Laufzeit, Raten und Fälligkeiten
  • Gesamtbetrag der Rückzahlung
  • alle Vermittlungs-, Konto-, Versicherungs- und sonstigen Kosten
  • Voraussetzungen für die Auszahlung
  • Sicherheiten und mögliche Verwertung
  • Folgen bei Zahlungsverzug
  • Kündigung und vorzeitige Rückzahlung

Gesamtkosten statt einzelnem Zinssatz

Für Unternehmer, die Verbraucherdarlehen anbieten, regelt § 16 PAngV die Angabe des effektiven Jahreszinses. In die Gesamtkosten fließen unter den gesetzlichen Voraussetzungen neben Zinsen auch bekannte Vermittlungs- und bestimmte Konto- oder Zahlungskosten ein. Nicht jede optionale Zusatzleistung gehört automatisch hinein. Deshalb fragst du zusätzlich nach sämtlichen einmaligen und laufenden Kosten.

Enthält eine gewerbliche Werbung Zinssätze oder andere Kostenzahlen, verlangt § 17 PAngV unter anderem Angaben zu Identität und Anschrift, Nettodarlehensbetrag, Sollzins, Kosten und effektivem Jahreszins. Weitere Angaben und ein Beispiel können erforderlich sein. Formulierungen, die falsche Erwartungen über Kosten oder die Möglichkeit einer Kreditzusage wecken, sind danach unzulässig.

Rechne selbst:

  1. Wie viel Geld wird tatsächlich an dich ausgezahlt?
  2. Wie hoch ist die Summe aller Raten?
  3. Welche Kosten zahlst du außerhalb der Raten?
  4. Bleibt ein Zusatzprodukt bestehen, wenn der Kredit nicht zustande kommt?
  5. Stimmen Gesamtbetrag, Rate und Laufzeit rechnerisch überein?

Fehlen Zahlen oder ändern sie sich im Gespräch, geh keinen Schritt weiter. Bitte um einen vollständigen Vertragsentwurf. Ein fairer Vergleich ist erst möglich, wenn du Auszahlung und Gesamtrückzahlung nebeneinanderstellen kannst.

Vorkosten sind ein Abbruchsignal

Bei einer unbekannten Kreditanzeige solltest du vor der Auszahlung nichts überweisen. Typische Bezeichnungen sind:

  • Bearbeitungs- oder Eilgebühr
  • Freischaltung oder Aktivierung
  • Versicherung oder angebliche Steuer
  • Sicherheitsleistung oder Kaution
  • erste Rate vor Auszahlung
  • Nachnahme für Unterlagen
  • Guthabenkarte, Geschenkkarte oder Kryptowährung
  • Zahlung auf ein Konto mit abweichendem Namen

Die Verbraucherzentrale rät, Angebote zu meiden, bei denen vor dem Darlehen gezahlt werden soll. Eine Zahlung erhöht deine Aussicht auf eine Auszahlung nicht. Wird eine gesetzlich zulässige Auslage behauptet, verlangst du die vorherige schriftliche Vereinbarung, den konkreten Nachweis und die Begründung, warum sie erforderlich war. Bei einem Kleinanzeigenkontakt zahlst du erst, wenn eine unabhängige Prüfung diese Punkte geklärt hat.

Zusatzprodukte getrennt prüfen

Prepaid-Karten, Restschuldversicherungen, Mitgliedschaften, Abos oder Handyverträge können eigene Kosten und Kündigungsregeln haben. Die Verbraucherzentrale berichtet gerade bei angeblich einfachen Krediten von Fällen, in denen statt der gewünschten Auszahlung ein Zusatzvertrag entsteht.

Frage:

  • Ist das Produkt zwingende Voraussetzung oder freiwillig?
  • Wie viel kostet es einmalig und laufend?
  • Ist es im effektiven Jahreszins und Gesamtbetrag berücksichtigt?
  • Wird seine Prämie mitfinanziert und damit verzinst?
  • Bleibt es bestehen, wenn der Kredit abgelehnt wird?
  • Wie und wann kannst du es kündigen?

Unterschreibe das Zusatzprodukt nicht, nur weil es als Weg zur Kreditzusage dargestellt wird. Lass dir Kredit und Nebenvertrag getrennt erklären und aushändigen.

Identität, Ausweis und Kontodaten schützen

Ein echter Vertrag braucht eine nachvollziehbare Identität. Das bedeutet nicht, dass du jedem Inserenten sofort ein Foto deines Ausweises oder ein Video von dir schicken musst.

Identitätsprüfung ohne Vertrauensvorschuss

Kläre vor einem Ident-Verfahren:

  • Welche Stelle führt es durch?
  • Für welchen konkreten Vertrag und welche Firma geschieht es?
  • Hast du diese Firma über einen selbst recherchierten Kontaktweg bestätigt?
  • Liegt dir der Vertragsentwurf bereits vor?
  • Welche Daten werden übermittelt und gespeichert?

Die Verbraucherzentrale warnt vor gefälschten Ident-Anfragen im Zusammenhang mit Krediten. Dabei kann eine Identifizierung für einen anderen Vertrag verwendet werden, als dir im Chat genannt wurde. Lies deshalb im Ident-Prozess genau, für welche Bank oder Firma und für welchen Vorgang du dich identifizierst. Brich ab, wenn diese Angaben nicht zum besprochenen Vertrag passen.

Ausweiskopien datensparsam behandeln

§ 20 Personalausweisgesetz erlaubt eine Ablichtung nur durch den Ausweisinhaber oder mit seiner Zustimmung und verlangt, dass sie eindeutig als Kopie erkennbar ist. Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz empfiehlt zu prüfen, ob schon das Vorzeigen ausreicht. Nicht benötigte Daten können geschwärzt werden, besonders Zugangs- und Seriennummer.

Schicke eine Kopie nur, wenn Empfänger, Zweck, sichere Übertragung und Aufbewahrung geklärt sind. Markiere sie als Kopie und ergänze den konkreten Zweck, soweit das Verfahren dies zulässt. Eine Ausweiskopie deines Gegenübers beweist umgekehrt nicht, dass diese Person die Kopie selbst geschickt hat oder zum Angebot berechtigt ist.

Kontodaten und Fernzugriff

Eine IBAN kann für die Auszahlung oder einen vereinbarten Lastschrifteinzug nötig sein. Sie ist nicht mit PIN, TAN oder einem Online-Banking-Zugang gleichzusetzen. Gib auch deine IBAN erst weiter, wenn Vertragspartner und Vertragszweck klar sind. Teile niemals:

  • PIN oder TAN
  • Online-Banking-Passwort
  • Kartenprüfnummer
  • Freigabe- oder Bestätigungscode
  • Bildschirmansicht aus dem Online-Banking
  • Fernzugriff auf Handy oder Computer

Die Polizei-Beratung zu Fake-Support beschreibt, wie Täter mit Fernwartungsprogrammen Zugriff auf Geräte und gespeicherte Daten suchen. Installiere keine Software auf Anweisung eines unbekannten Kreditkontakts. Läuft bereits eine Fernzugriffssitzung, trenne das Gerät vom Netz, beende die Sitzung und kontaktiere deine Bank über eine selbst recherchierte Nummer.

So brichst du sicher ab und meldest den Fall

Du musst einem unbekannten Kontakt keine weitere Chance geben, wenn Angaben widersprüchlich bleiben. Eine freundliche Nachricht, ein altes Profil oder ein zugeschicktes Ausweisbild verpflichtet dich zu nichts.

Wenn noch kein Geld geflossen ist

  • Antworte nicht weiter und öffne keine neuen Links.
  • Schicke keine weiteren Daten oder Dokumente.
  • Sichere Anzeige, Profil, Chat, E-Mail-Adressen, Telefonnummern, Websites und Zahlungsaufforderungen als Screenshot.
  • Melde Anzeige und Profil bei der Plattform.
  • Informiere bei einem konkreten Betrugsversuch die Polizei.
  • Falls eine echte Firma genannt wird, informiere sie über einen unabhängig gefundenen Kontaktweg über einen möglichen Identitätsmissbrauch.

Wenn du bereits gezahlt oder Zugangsdaten geteilt hast

Kontaktiere sofort deine Bank oder den Zahlungsdienstleister und frage, ob die Transaktion gestoppt oder zurückgerufen werden kann. Die Polizei-Beratung empfiehlt außerdem, Belege zu sichern, den Plattformbetreiber zu informieren und Strafanzeige zu erstatten.

Wenn Zugangsdaten, TAN oder Fernzugriff betroffen waren, sperre den Zugang über die offiziellen Wege deiner Bank, ändere Passwörter von einem sauberen Gerät aus und lass das betroffene Gerät prüfen. Bei versendeten Ausweisdaten oder einem verdächtigen Ident-Verfahren informierst du die dort genannte Bank oder Firma über eine selbst ermittelte Kontaktadresse. Prüfe anschließend aufmerksam, ob unbekannte Verträge, Anfragen oder Kontobewegungen auftauchen.

Zahle keinem angeblichen Rückholdienst, der dich nach dem Vorfall unverlangt kontaktiert. Auch das kann ein weiterer Versuch sein, deine Lage auszunutzen.

Häufige Fragen

Ist ein Kreditangebot „von privat“ in Kleinanzeigen automatisch sicherer?

Nein. Die Bezeichnung sagt nicht, ob wirklich eine Privatperson eigenes Geld verleiht, ein Unternehmen handelt oder eine Vermittlung dahintersteht. Prüfe Rolle, Identität, Vertrag, Kosten und Auszahlung unabhängig von der Überschrift.

Woran erkenne ich eine riskante Kreditanzeige?

Warnzeichen sind Zeitdruck, eine feste Zusage ohne nachvollziehbare Prüfung, Vorkosten, wechselnde Namen oder Konten, unklare Vertragspartner, zusätzliche Produkte, externe Ident-Links und die Aufforderung zu Fernzugriff oder Freigabecodes. Ein Merkmal allein ist kein Beweis. Bleiben mehrere Punkte ungeklärt, brich ab.

Soll ich vor der Auszahlung eine Bearbeitungsgebühr oder Sicherheitsleistung zahlen?

Bei einem unbekannten Kleinanzeigenkontakt solltest du nichts vorab zahlen. Für Verbraucherdarlehensvermittler gibt es enge gesetzliche Regeln zu Vergütung und Auslagen. Lass eine behauptete Ausnahme schriftlich belegen und unabhängig prüfen, statt unter Zeitdruck zu überweisen.

Darf ein Kreditvermittler Geld verlangen?

Eine Vermittlungsvergütung kann vereinbart werden, wird bei einem Vertrag zwischen Unternehmer und Verbraucher nach § 655c BGB aber nur geschuldet, wenn das Darlehen infolge der Vermittlung tatsächlich ausgezahlt wurde und ein Widerruf nicht mehr möglich ist. Erforderliche Auslagen können nach § 655d BGB innerhalb enger Grenzen vereinbart werden. Pauschale Vorkosten sind damit nicht gerechtfertigt.

Reicht ein Ausweisfoto als Nachweis aus?

Nein. Es beweist weder, dass die abgebildete Person die Nachricht verschickt hat, noch dass sie über das angebotene Geld verfügt. Prüfe auch selbst vor einer Kopie Zweck, Empfänger, sicheren Übertragungsweg und die Möglichkeit, nicht benötigte Daten zu schwärzen.

Darf ich meine IBAN schicken?

Eine IBAN ist nicht dasselbe wie PIN, TAN oder Online-Banking-Zugang. Sie kann in einem nachvollziehbaren Vertrag nötig sein. Gib sie erst weiter, wenn Vertragspartner, Vertrag und Auszahlungsweg klar sind. PIN, TAN, Passwörter und Freigabecodes bleiben immer geheim.

Was mache ich, wenn ich schon Geld überwiesen habe?

Kontaktiere sofort Bank oder Zahlungsdienstleister und frage nach Stopp oder Rückruf. Sichere Nachrichten und Belege, melde den Vorgang bei der Plattform und erstatte bei Betrugsverdacht Strafanzeige. Je schneller du handelst, desto eher kann eine noch nicht ausgeführte Zahlung möglicherweise gestoppt werden.

Wann passt „Kredit von privat“ besser?

Wenn du eine organisierte Plattform suchst, auf der Kreditnehmer und private Anleger strukturiert zusammengeführt werden, ist der Beitrag Kredit von privat passender. Für direkte, unbekannte Angebote aus Kleinanzeigen bleibt diese Seite der richtige Einstieg.

Wann passt „Privat an privat“ besser?

Wenn du Geld von Freunden, Familie oder anderen persönlich bekannten Menschen leihst, findest du unter Privat an privat Hinweise zu schriftlichen Absprachen. Bei fremden Inserenten brauchst du zusätzlich die hier beschriebene Anbieter- und Betrugsprüfung.

Quellen und Stand

Recherchestand: 24. Juli 2026.


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