Kredit Kündigen: Möglichkeiten der Kredit-Kündigung
Der lateinische Rechtsgrundsatz „Pacta sunt servanda – Verträge sind einzuhalten“ gilt auch für Darlehensgeschäfte. Aber dennoch gibt es für beide Vertragsparteien die Möglichkeit, einen Kredit zu kündigen, auch wenn die ursprünglich vereinbarte Vertragslaufzeit noch nicht abgelaufen ist. Angesichts aktuell sehr niedriger Zinsen kann das für den Kreditnehmer von Vorteil sein, auch wenn die Bank dafür eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung verlangt.
Kündigungsmöglichkeit des Kreditgebers meist nur bei Vertragsverstößen
Will die Bank sich eine Möglichkeit zur ordentlichen Kündigung eines Kreditvertrags einräumen, muss das in den Bedingungen verankert sein. Kreditverträge ohne feste Laufzeit wie etwa der Dispokredit auf dem Girokonto können zwar jederzeit gekündigt werden, die Bank muss aber die Interessen den Kunden berücksichtigen und ihm den Wechsel zu einem anderen Institut ermöglichen. Eine Frist von sechs Wochen gilt allgemein als angemessen, um den Kredit zu kündigen. Innerhalb der vereinbarten Laufzeit darf der Kreditgeber nur bei Zahlungsrückständen kündigen. Kleine Ausfälle reichen dafür aber nicht. Je nachdem, ob es sich um einen gewöhnlichen Ratenkredit oder eine Immobilienfinanzierung handelt, sind unterschiedliche Schwellenwerte gesetzlich definiert. Die außerordentliche Kündigung eines Kredits wird als Negativ-Merkmal an die Schufa gemeldet.
Die Bank will ihren Profit
Kommt der Kreditnehmer überraschend zu Geld, zum Beispiel durch eine Erbschaft oder eine Abfindung, möchte er vielleicht einen laufenden Kredit vorzeitig zurückzahlen und dadurch Zinsen sparen. Gleiches gilt, wenn er ein deutlich billigeres Kreditangebot gefunden hat und umschulden kann. Die Bank hat dagegen ein Interesse, die für die gesamte Laufzeit vereinbarten Zinsen zu kassieren, denn das ist ihr Gewinn. Man mag einwenden, dass sie durch die abgekürzte Laufzeit ihr Risiko vermindert, aber der Risikoanteil ist eben nur eine Komponente in der Kalkulation der Kreditzinsen. Für den entgangenen Gewinn steht der Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung zu.
Begrenzung für Ratenkredite seit 2010
Für Immobilienfinanzierungen mit Grundschuld oder Hypothek besteht im Allgemeinen kein Kündigungsrecht während der Zeit, für die der Zins festgeschrieben ist. Nur bei Zinsvereinbarungen über mehr als zehn Jahre kann das Darlehen mit einer Frist von sechs Monaten gekündigt werden. Dann fällt auch keine Vorfälligkeitsentschädigung an. In allen anderen Fällen kann die Bank einen Zinsausfallschaden geltend machen. Für dessen Berechnung gibt es unterschiedliche Methoden, die in der Rechtsprechung unterschiedlich bewertet werden. Im Zweifel sollte ein Anwalt zu Rate gezogen werden. Bei gewöhnlichen Verbraucherdarlehen (Ratenkrediten) ist es etwas einfacher, den Kredit zu kündigen und die Entschädigung zu berechnen. Wurde der Vertrag nach dem 10. Juni 2010 geschlossen, ist die Vorfälligkeitsentschädigung begrenzt auf 1 % der Restschuld, bei einer verbleibenden Kreditlaufzeit von weniger als einem Jahr sogar nur 0,5 %. Sind während der zurückgelegten Vertragsdauer die Zinsen stärker gefallen, kann sich die Umschuldung trotz des Ersatzanspruchs des bisherigen Kreditgebers also durchaus lohnen.