Kredit nach Scheidung: Ein Kreditvertrag bleibt auch nach der Scheidung gültig

       

Bei der Trennung von Ehegatten gibt es, zumindest finanziell betrachtet, meist nur Verlierer. Besonders um einen noch laufenden Kredit gibt es nach der Scheidung häufig Streit. Auch wenn es die Romantik einer Liebesheirat stört, ist es sinnvoll, bereits in glücklichen Zeiten zu regeln, wie eine Trennung fair ablaufen soll. Das gilt insbesondere, wenn es um hohe Vermögenswerte wie eine Immobilie geht. Ein Ehevertrag, der den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft ändert, muss aber notariell beurkundet werden, ansonsten ist er unwirksam.

Die Unterschrift unter den Kreditvertrag zählt

Der Bank ist es völlig egal, ob ihre Kunden verheiratet sind oder nicht. Haben beide Eheleute einen Kreditvertrag unterschrieben, haften sie für den Kredit nach der Scheidung auch weiter. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Geld aus dem Darlehen für einen Vermögensgegenstand verwendet wurde, den jetzt nur noch einer von beiden nutzt. Ist das finanzierte Fahrzeug nach der Trennung beim Ehemann geblieben, der Kreditvertrag lautet aber auf beide Namen, bleiben beide Schuldner der Bank. Gleiches gilt für den Immobilienkredit, auch wenn nur noch einer der Ex-Eheleute im Haus wohnt. Für denjenigen, der nichts mehr von dem Darlehen hat, kommt es sogar noch härter: Die Bank kann von ihm nicht etwa maximal die Hälfte der monatlichen Rate verlangen, sondern den vollen Betrag. Der Jurist spricht hier von einer gesamtschuldnerischen Haftung. Selbstverständlich darf die Bank nicht doppelt kassieren, aber sie wird sich an den finanzkräftigeren Schuldner halten. Und der darf eben nicht nur die Hälfte zahlen und für den Rest an den Ex-Mann oder die Ex-Frau verweisen.

Der Ehegatte haftet nicht automatisch mit

Umgekehrt gilt aber auch: Ist nur einer der Eheleute Kreditnehmer, ist er oder sie allein Vertragspartner der Bank. Auch hier kommt es nicht darauf an, wer das finanzierte Auto fährt oder in dem Haus, für das das Immobiliendarlehen genommen wurde, wohnen bleibt. Der Partner haftet schon während der Ehezeit nicht, und daran ändert sich auch durch die Scheidung nichts. Denkbar wäre sogar der kuriose Fall, dass zum Beispiel die Ehefrau den Kreditvertrag für die Immobilienfinanzierung allein unterschrieben hat, aber der Ehemann im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist. Der Ehemann muss nicht für die Kreditschulden aufkommen. Ist aber ein Grundpfandrecht zugunsten der Bank eingetragen, haftet das Grundstück – es kann also durchaus zur Zwangsvollstreckung kommen, wenn die Ehefrau nicht zahlt.

Ausgleich über Unterhalt oder Miete

Für den Fall eines Immobilienkredits, der nur den geschiedenen Partner belastet, der nicht mehr im Haus wohnt, kann ein Ausgleich über den Unterhalt erfolgen. Derjenige, der die Rate bezahlt, kann sie von seinem für die Unterhaltsberechnung relevanten Einkommen abziehen. Nach der üblicherweise angewendeten Regel kürzt er den Unterhalt um 3/7 der Kreditrate. Eine andere Möglichkeit ist, dem im Haus verbleibenden Ehegatten 50 % der Rate als Miete in Rechnung zu stellen. Das ist zwar mehr als 3/7 (ca. 42 %) und deshalb zunächst günstiger, aber falls die Mietzahlung ausbleibt, ist eine Verrechnung mit dem Unterhalt gesetzlich nicht erlaubt.


Marcel Ziegler

Als ehemaliger Finanz- und Honorarberater habe ich jahrelang direkt mit Privatkunden gearbeitet und weiß daher aus eigener Erfahrung, welche Fehler Menschen beim Umgang mit Geld machen. Ich kenne die Fallstricke von Bank- und Versicherungsprodukten und habe es mir zur Aufgabe gemacht, das Thema Finanzen so zu erklären, dass es wirklich jeder versteht.


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