Kredit übertragen: Wechsel des Kreditnehmers: Einen Kredit übertragen
In manchen Situationen kann es sinnvoll sein, als Kreditnehmer einen Kredit übertragen zu wollen. Dann rückt eine andere Person nach und übernimmt alle Rechte und Pflichten aus dem Vertrag. Aber das geht selbstverständlich nur, wenn der Kreditgeber dieser Änderung zustimmt.
Kündigung ist die teurere Alternative
Kreditvertrage laufen oft über mehrere Jahre, bei Immobiliendarlehen sogar über Jahrzehnte. In dieser Zeit können sich Lebensumstände ändern, und der ursprüngliche Vertrag passt nicht mehr zur aktuellen Situation. Unter bestimmten Voraussetzungen lassen sich Kreditverträge kündigen. Bei Verträgen ohne feste Laufzeit wie dem Dispo auf dem Girokonto geht das jederzeit. Ratenkredite mit fester Zinsvereinbarung lassen sich zwar auch kündigen, aber der Bank steht dann üblicherweise eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung zu. Erst nach Ablauf der Zinsbindung ist eine Kündigung zulässig, ohne dafür extra bezahlen zu müssen, außerdem nach zehnjähriger Laufzeit mit Frist von sechs Monaten. Für Ratenkredite, die nach dem 10. Juni 2010 abgeschlossen wurden, ist die Vorfälligkeitsentschädigung gesetzlich geregelt. Die Bank darf maximal 1 % der Restschuld, bei Restlaufzeiten unter einem Jahr sogar nur 0,5 % verlangen. Ein großes Problem für den Kreditnehmer ist, dass mit dem Wirksamwerden der Kündigung die offenen Beträge sofort zu zahlen sind – und je nach Anlass der Kündigung fehlt dafür das Geld.
Beispiele für Kreditübertragungen
Aus den genannten Gründen ist die Kündigung des Kreditvertrages oft keine sinnvolle Option. Aber es spricht vieles dafür, den Kredit zu übertragen. Wenn Sie beispielsweise eine Immobilie günstig finanzieren konnten und nach einigen Jahren das noch nicht schuldenfreie Haus verkaufen möchten, freut sich der Käufer, wenn er einen Kredit mit niedrigem Zins übernehmen kann. Oder Sie haben als Eltern ihrem Kind während des Studiums ein Auto finanziert. Nach Abschluss des Studiums stehen Sohn oder Tochter nun im Berufsleben und damit auch finanziell auf eigenen Beinen. Ab jetzt sollten sie die Raten für den Pkw auch selbst bezahlen.
Die Bank prüft die Bonität
Beim Abschluss des Kreditvertrags hat die Bank geprüft, wie es um die Zahlungsfähigkeit und Zahlungswilligkeit des Kreditnehmers bestellt ist. Aufgrund der Bonitätsbeurteilung hat sie auch die Kreditkonditionen festgesetzt – je besser die Bonität, desto niedriger die Zinsen. Will nun ein neuer Kreditnehmer in den Vertrag einsteigen und der bisherige Vertragspartner von seinen Pflichten entbunden werden, wird der Kreditgeber diese Prüfung erneut anstoßen. Am einfachsten ist die Sache, wenn der Kredit gesichert ist, in den beiden oben genannten Beispielen etwa durch ein Grundpfandrecht, das ins Grundbuch eingetragen ist, oder durch die Sicherungsübereignung des Fahrzeugs. Die Bonität des Schuldners spielt dann keine so entscheidende Rolle. In allen anderen Fällen wird die Bank der Kreditübertragung nur zustimmen, wenn die Bonität des neuen Schuldners mindestens so gut ist wie die ihres bisherigen Kunden.