Kredit mit Bürgen

       

Wenn ein Kredit benötigt wird, verlangt das kreditgebende Institut immer Sicherheiten vom Kreditnehmer. Diese Sicherheit ist normalerweise das regelmäßige Einkommen aus der Erwerbstätigkeit. Eine solche Sicherheit kann aber auch die eigene Immobilie oder ein Auto sein.

Das hängt von der Höhe des beantragten Darlehens ab.

  • Wer solche Sicherheiten nicht stellen kann, für den gibt es noch den Kredit mit Bürgen.
  • Diese Situation trifft besonders häufig Jungunternehmer und Geringverdiener.
  • Hier hinterlegt ein Bürge eine Sicherheit oder stellt die eigene Kreditwürdigkeit zur Verfügung.
  • In der Regel wird eine solche Bürgschaft von einer nahestehenden Person gegeben.
  • Wenn der Bürge einmal seine Unterschrift unter den Kreditvertrag gesetzt hat, ist eine rechtlich bindende Vereinbarung eingegangen, die er nicht mehr lösen kann.

Erst wenn das Darlehen ordnungsgemäß getilgt ist, wird die Bank ihn aus der Verpflichtung entlassen.

Genaue Überprüfung notwendig

Die Bank unterzieht den Bürgen der gleichen Prüfung wie jeden Kreditnehmer. In der Vergangenheit wurden Kredite mit Bürgen deutlich schneller ausgegeben. Dabei hat man die finanzielle Situation des Bürgen oft außer Acht gelassen. Wenn dann der Bürgschaftsfall eingetreten ist, gab es manchmal für Bank und für den Bürgen Situationen in denen der Bürge völlig überfordert war, weil die Bank die Darlehenshöhe nicht an seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit angepasst hatte. Einige Gerichte haben die Bürgen deshalb aus der Verantwortung entlassen, weil die Bank hier die Situation grob fahrlässig herbeigeführt hatte.

Deswegen wird ein Kredit mit Bürgen heute nur noch vergeben, wenn der Bürge im Falle eines Zahlungsausfalls des Kreditnehmers auch wirtschaftlich in der Lage ist die Verpflichtungen aus dem Darlehen zu übernehmen. Dies kann je nach Konditionen die Weiterführung der Ratenzahlung sein, es ist aber durchaus auch möglich, dass die Bank den Kredit bereits gekündigt hat, und nun auf der Rückzahlung der gesamten Summe besteht.

Für einen Kredit zu bürgen ist also kein reiner Freundschaftsdienst. Da ein solcher Vertrag im Ernstfall die eigene Existenz bedrohen kann, sollte man sich die Übernahme eines solchen Gefallens sehr gut überlegen.

Kredite aufnehmen mit einer Bürgschaft

Auch mit eingeschränkter persönlicher Bonität gibt es Kredit. Bürgen sorgen dafür, dass das Risiko eines Zahlungsausfalls für die Bank überschaubar bleibt. Selbstverständlich kann dann nicht irgendjemand als Bürge fungieren, sondern zumindest dieser muss über die nötige Kreditwürdigkeit verfügen.

Und er muss wissen, auf was er sich einlässt. Findet sich kein Bürge, sind materielle Sicherheiten für den Kredit eine mögliche Alternative.

  • Der Beitritt eines Bürgen zum Kreditvertrag ist vor allem bei Ausbildungs- und Studentenkrediten üblich.
  • Da die Kreditnehmer nur über niedriges, unregelmäßiges oder gar kein Einkommen verfügen, gelten sie bei den Banken grundsätzlich als nicht kreditwürdig.
  • Andererseits sind sie die Kunden der Zukunft, die die Geldinstitute gern an sich binden möchten.
  • Vor allem bei Studenten ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass sie später in einem akademischen Beruf gutes Geld verdienen und die Bank an Kapitalanlagen oder eine Immobilienfinanzierung verdienen kann.
  • Der Ausweg aus dem Dilemma ist die Unterschrift der Eltern als Bürgen unter den Kreditvertrag. Üblicherweise wird eine sogenannte selbstschuldnerische Bürgschaft vereinbart.

Der Jurist umschreibt das so, dass der Bürge auf die Einrede der Vorausklage verzichtet. Das bedeutet, die Bank muss nicht erst den Kreditnehmer auf Zahlung verklagen und notfalls sogar in die Zwangsvollstreckung gehen. Sobald die Zahlungen ausbleiben, nimmt sie stattdessen den Bürgen in Anspruch, der genauso für Zinsen und Tilgung aufkommen muss wie der Kreditnehmer selbst. Eltern werden dieses Risiko für ihre Kinder eingehen. Bürgschaften für flüchtige Bekannte, Geschäftspartner, ja selbst für Freunde sollte man deswegen aber mit großer Vorsicht prüfen. Wenn Sie für einen Kredit bürgen, ist das keine bloße Formalie. Zahlt der Hauptschuldner nicht, hält sich der Kreditgeber an Ihrem Vermögen schadlos.

Günstigere Konditionen durch materielle Sicherheiten

Während Kredite mit Bürgen immer noch von der Bonität der Vertragspartner – hier von Kreditnehmer und Bürgen – abhängen, werden der Bank bei der Kreditsicherung materielle Werte zur Verfügung gestellt, die sie bei Nichtzahlung verwenden kann, um die Schulden zu tilgen. Bei Kreditvergleichen im Internet wird in der Regel nach der Verwendung der Darlehenssumme gefragt. Der Hintergrund ist, dass Immobilienfinanzierungen durch Grundpfandrechte gesichert sind, also durch Grundschuld oder Hypothek. Rechtlich gesehen haftet das Grundstück selbst für die Schulden, und unter anderem deswegen sind Hypothekenzinsen so günstig. Beim Autokredit wird das Fahrzeug der Bank sicherungsübereignet – der Käufer ist nur Besitzer, aber nicht Eigentümer. Er darf das Auto fahren, aber beispielsweise nicht verkaufen. Auch beim Ratenkauf gilt üblicherweise ein Eigentumsvorbehalt, das heißt, die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers. Kredite zur freien Verwendung lassen sich zum Beispiel durch eine private Renten- oder Lebensversicherung absichern. Entweder wird die Versicherungspolice an die Bank verpfändet, oder der Versicherer selbst gibt ein Policendarlehen als Vorschuss auf die Leistung.


Marcel Ziegler

Als ehemaliger Finanz- und Honorarberater habe ich jahrelang direkt mit Privatkunden gearbeitet und weiß daher aus eigener Erfahrung, welche Fehler Menschen beim Umgang mit Geld machen. Ich kenne die Fallstricke von Bank- und Versicherungsprodukten und habe es mir zur Aufgabe gemacht, das Thema Finanzen so zu erklären, dass es wirklich jeder versteht.


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert