Kreditfähigkeit: Kreditfähigkeit und Kreditwürdigkeit
Im täglichen Sprachgebrauch wird der Begriff Kreditfähigkeit oft mit dem der Bonität verwechselt. Dabei handelt es sich um zwei vollkommen verschiedene Begriffe. Denn während die Bonität Auskunft über die gute oder schlechte Zahlungsfähigkeit eines Kreditnehmers gibt, bezeichnet die Kreditfähigkeit etwa anderes. Bei ihr handelt es sich um die rechtliche Fähigkeit von Personen, einen Kredit zu bekommen. Dabei kann es sich um eine natürliche Person, also einen Menschen handeln. Auch juristischen Personen, wie Kommunen oder Vereinigungen, wird diese Fähigkeit zuerkannt.
Das gilt für natürliche Personen
Was die Fähigkeit zur Aufnahme eines Kredits ausmacht, das beschreibt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Danach sind sämtliche volljährigen Personen ohne eine Einschränkung kreditfähig, wenn sie nicht einer Beschränkung ihrer Geschäftsfähigkeit unterliegen, die per Gericht angeordnet sind oder die sie sich selbst auferlegt haben. Ist jemand auf diese Weise in seiner Geschäftsfähigkeit beschränkt, kann er sich zwar unter bestimmten Umständen um einen Kredit bemühen. Dafür braucht er aber die Zustimmung einer Person, die ihm zur Betreuung zur Seite gestellt wurde, Das kann auch eine Institution wie das Vormundschaftsgericht sein. In der Regel aber handelt es sich um einen per Amt bestellten Betreuer oder einen nahen Angehörigen. Ist die Geschäftsfähigkeit eingeschränkt, weiß das übrigens auch die Schufa.
Das gilt für juristische Personen
Juristische Personen können Vereine, Personengesellschaften, Kommunen oder etwas ähnliches sein. In welcher Weise sie kreditfähig sind, ergibt sich aus ihrer Gesellschaftsform und ihrer Satzung. Dort gibt es eine Klausel, die sich mit der Ermächtigung bei Kreditgeschäften befasst. Eine solche Maßgabe ist immer vorgeschrieben. Sie kann eine Kreditermächtigung auch ausschließen. Vor allem bei Vereinen ist das häufig der Fall. Ihr Können zur Aufnahme von Krediten ist bei ihnen Kreditaufnahme auf eine vorgegebene Haftungsmasse eingeschränkt. Denn ein Verein kann sich ja bei Banken nur so viel Geld besorgen, wie er notfalls auf einen Schlag zurückzahlen kann. Haftungsmasse ist dabei nicht das Geld auf der hohen Kante. Auch mit Immobilien und wertvollen Einrichtungen kann ein Verein für einen Kredit haften.
Banken prüfen nach
Von den Banken wird die Kreditfähigkeit geprüft. Private Personen müssen mindestens einen amtlichen gültigen Ausweis vorlegen. Bei Firmen hilft ein beglaubigter Auszug aus öffentlichen Registern. Die Fähigkeit allein ist noch kein Garant, dass auch ein Darlehen gewährt wird. Wichtig sind auch Kreditwürdigkeit und Bonität. Banken und Sparkassen haken hier genau nach. Dafür fordern sie Daten von der Schufa und von anderen Auskunfteien an. Spätestens bei der Schufa-Abfrage kann das Kreditinstitut dann noch einmal sehen, ob eine Privatperson kreditfähig ist. Ist eine Person kreditwürdig, stimmt also der Score-Wert und gibt es keine Negativmerkmale, die auf fehlende Zahlungsmoral hinweisen, wird das Darlehen auch gewährt.