Schuldnerberatung: Beratung & Hilfe bei Schulden

       

Aus jeder schwierigen Lebenssituation findet sich ein Ausweg, das gilt auch bei Überschuldung. Das erfordert aber, dass sich Betroffene ihrer Lage stellen und sie nicht ignorieren. Bei überschaubaren Schulden können sie das Problem eventuell selbst lösen, indem sie sich durch Ausgabenreduzierungen finanzielle Spielräume verschaffen und mit den Gläubigern Abzahlpläne aushandeln. Bei einer tatsächlichen Überschuldung ohne kurzfristige Lösungsmöglichkeit empfiehlt sich dagegen fast immer professionelle Hilfe in Form einer Schuldenberatung. Ein Besuch mag viele Überwindung kosten, er zahlt sich jedoch aus. Mit der Unterstützung von Experten lässt sich eine neue Lebensperspektive entwickeln.

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Richtiger Umgang mit Schulden

Viele Schuldner überfordert die Masse an Rechnungen und Mahnungen, sie verlieren die Übersicht. Aber der Übersicht bedarf es, um Schlimmes wie Pfändungen abzuwenden und um sich mittelfristig wieder finanzielle Luft zu verschaffen. Eine Schuldenbefreiung setzt immer voraus, dass Betroffene all ihre Unterlagen und Forderungen ordnen. Auf dieser Basis können sie oder ein Schuldnerberater erkennen, welche Vorgehensweise sich beim Kontakt mit Gläubigern und beim Abbezahlen der Schulden empfiehlt.

Post nicht ignorieren

Ein wichtiger Tipp zu Anfang: Niemand sollte Briefe ungeöffnet verstauen, weil Angst vor einer weiteren Rechnung besteht. So handeln viele Überschuldete, weil sie das wachsende Unheil nicht schwarz auf weiß lesen möchten. Tatsächlich können sich in einem Briefumschlag schlechte Nachrichten verbergen. Aber gerade deshalb sollten die Empfänger sie unbedingt lesen. Nur mit dem Wissen um den Inhalt können sie angemessen reagieren, etwa Widerspruch einlegen, eine sehr dringende Rechnung sofort bezahlen oder den Gläubiger um eine Fristverlängerung bitten. Ohne den Mut, sämtliche Post zu öffnen, kann die Schuldenbewältigung nicht zum Erfolg führen.

Überblick über Gläubiger behalten

Wer Briefe und im Internetalter auch vermehrt nur per E-Mail zugestellte Rechnungen wahrnimmt, behält die Übersicht über alle ausstehenden Forderungen. Bestenfalls heften Betroffene sämtliche Briefe beziehungsweise Ausdrucke in einem Ordner ab und sortieren diese nach Gläubigern. Vorne sollten sie ein extra Blatt hinzufügen, auf dem sie die Gläubiger mit den einzelnen Geldsummen, dem Datum der Rechnung sowie dem Datum etwaiger Mahnungen auflisten. So erkennen sie immer den aktuellen Schuldenstand und besonders drängende Forderungen.

Überschuldete verfügen über nicht genügend Geld, um sofort alle Rechnungsbeträge bezahlen zu können. Die Übersicht soll im ersten Schritt dazu dienen, Schwerpunkte bei der Rückzahlung der Schulden setzen zu können. Leiten Gläubiger ein Mahnverfahren oder gar die Pfändung ein, entstehen für die Schuldner hohe Kosten. Deswegen sollten Betroffene zuerst die Rechnungen begleichen, bei denen die negativsten Konsequenzen unmittelbar bevorstehen. Sie verhindern damit, dass sie noch tiefer in die Verschuldung rutschen. Zudem können sie nur auf Basis einer solchen Übersicht Maßnahmen wie die Bitte um Ratenzahlung einleiten. Deswegen benötigt auch ein Schuldenberater eine solche Aufstellung, ohne sie kann er nicht helfen.

Priorität auf notwendige Kosten setzen

Zugleich sollten Betroffene ihre finanziellen Verhältnisse in puncto Einnahmen und Ausgaben in den Blick nehmen. Nur wenn die Einnahmen die Ausgaben übersteigen, können sie die Schulden abbauen. Andernfalls häufen sie neue an. Die Ausgaben sollten Überschuldete möglichst stark reduzieren: Umso mehr Überschuss sie jeden Monat erwirtschaften, desto schneller können sie die Schuldensumme senken.

Fixkosten minimieren

Schuldner sollten auf teure und unnötige Einzelausgaben wie beispielsweise einen Urlaub verzichten, das liegt auf der Hand. Viele übersehen aber die Fixkosten, also die regelmäßig anfallenden, oftmals per Lastschriftverfahren abgebuchten Ausgaben. Diese verdienen aber eine intensive Aufmerksamkeit: Wer hier Posten streichen oder zumindest die Kosten senken kann, verschafft sich dauerhaft mehr finanzielle Spielräume. Deswegen sollten Überschuldete alle Abbuchungen auflisten, die regelmäßig, ob monatlich oder nur jährlich, auf den Kontoauszügen auftauchen. Diese Liste sollten sie im Anschluss betrachten und sich fragen, ob sie diese Leistungen überhaupt brauchen. Unnötiges wie etwa Zeitschriftenabos oder manche Vereinsmitgliedschaft sollten sie sofort kündigen. Auch nicht jede Versicherung lohnt sich, so halten viele Verbraucherschützer zum Beispiel eine Hausratsversicherung und eine Auto-Insassenversicherung für entbehrlich. Sinnvolle Versicherungen wie eine private Haftpflichtpolice sollten Versicherungsnehmer dagegen unbedingt behalten, sie bewahrt im Versicherungsfall vor noch mehr finanziellem Ungemach. Überschuldete sollten auch dem Kommunikationsbereich Beachtung schenken: Läuft ein teurer Handyvertrag aus, sollten sie ihn eventuell kündigen und mit einem günstigen Prepaid-Tarif ohne Grundgebühr vorliebnehmen.

Einsparpotenziale realisieren

Bei notwendigen Ausgaben können Verbraucher häufig mit einem Anbieterwechsel ihre Kosten senken. So sollten sie beim Strom und bei wichtigen Versicherungen Preisvergleiche durchführen, mithilfe von einem der zahlreichen Online-Rechnern können sie das im Nu erledigen. Nach der Eingabe der jeweils relevanten Daten sehen sie sofort, wie viel Geld sie mit einem Tarifwechsel sparen können. Sollten sich Einsparpotentiale ergeben, sollten sie sofort den Wechsel einleiten. Zuerst sollten sie den alten Vertrag kündigen, in der Kündigungsbestätigung sehen sie dann, wann die Laufzeit endet. Zu diesem Zeitpunkt können sie dann sogleich den neuen Anbieter beauftragen. Beim Strom geht es noch leichter, hier müssen sie nur den gewünschten Neuversorger kontaktieren. Dieser wendet sich an den alten Anbieter und führt den Wechsel durch.

Kontakt zu Gläubigern aufnehmen

Überblicken Betroffene ihre finanzielle Situation, sollten sie einen Abzahlplan entwerfen. Sie sollten dabei abwägen, wie sie mit den einzelnen Forderungen umgehen sollen und welchen Spielraum Gläubiger eventuell lassen könnten. Grundsätzlich gilt: Schuldner sollten erstens ihre Gläubiger kontaktieren. Damit haben diese ein Zeichen, dass sich sie die Betroffenen um die ausstehenden Summen kümmern und sehen möglicherweise von weiteren Mahnschritten und der Pfändung ab. Zweitens wollen Gläubiger am liebsten schnell Geld sehen, auch wenn es sich nur um einen Teil des Betrags handelt.

Mit Gläubigern verhandeln

Im Gespräch oder in der schriftlichen Kommunikation sollten Verschuldete versuchen, mit den Gläubigern eine realistische Perspektive zu vereinbaren. Diese kann aus einer Anzahlung und mehreren Raten bestehen. Wichtig ist, dass Schuldner eine solche Abmachung tatsächlich einhalten. Sie sollten nichts versprechen, was ihre finanziellen Möglichkeiten erneut übersteigt. Zugleich sollten Betroffene vor den Kontakten einschätzen, welchem Gläubiger sie welchen Vorschlag unterbreiten. Bei hohen Beträgen, bei denen sie schon länger im Verzug sind, sollten sie auch eine höhere Anzahlung und höhere Raten anbieten. Ob Gläubiger auf solche Angebote eingehen, kann selbstverständlich niemand wissen. Eine gesetzliche Pflicht besteht nicht. Verschuldete sollten es aber versuchen, oftmals erklärt sich die andere Seite zu einem Abzahlplan bereit. Viele Gläubiger wollen die Angelegenheit lieber auf diese Weise regeln, da sie eine Privatinsolvenz befürchten: Bei dieser müssten sie gegebenenfalls auf Teile des Gelds verzichten.

Termine mit Gerichtsvollzieher wahrnehmen

Beantragt ein Gläubiger einen Vollstreckungstitel, taucht irgendwann ein Gerichtsvollzieher an der Wohnungstüre auf. Im Regelfall kündigt er sich nicht an. Sollte er niemanden antreffen, hinterlässt er ein Schreiben mit der Ankündigung eines weiteren Termins. Betroffene sollten dann entweder vor Ort sein und die Türe öffnen oder den Gerichtsvollzieher zuvor kontaktieren und einen individuellen Termin vereinbaren. Das Ignorieren empfiehlt sich dagegen nicht, das vergrößert den Ärger bloß. Bei einem Wohnungsbesuch fragt ein Gerichtsvollzieher, ob ein Schuldner die Forderung sofort begleichen kann. Kann er dies nicht leisten, kann der Gerichtsvollzieher zur eigentlichen Vollstreckung schreiten. Er kann in der Wohnung befindliche Vermögenswerte einziehen.

Was Gerichtvollzieher pfänden

Gerichtsvollzieher dürfen nur bestimmte Gegenstände mitnehmen, die einen gewissen Wert besitzen und die Schuldner nicht zu einer bescheidenen Lebensführung benötigen. Betroffene dürfen zum Beispiel wichtige Geräte und Möbel des Lebens behalten, dazu zählen eine Waschmaschine, ein Kühlschrank und ein Bett. Darüber hinaus dürfen sie weiterhin Gegenstände besitzen, die sie für ihren Beruf oder aus gesundheitlichen Gründen brauchen. Dabei kann es sich zum Beispiel um einen Computer handeln, wenn Schuldner diesen zur Ausübung ihres Jobs verwenden. Andernfalls müssen sie ihn abgeben. Das Gleiche gilt für ein Auto: Betroffene müssen entweder darlegen, dass sie nur mit ihm zur Arbeitsstelle fahren können. Oder sie müssen nachweisen, dass sie angesichts körperlicher Einschränkungen nur mit einem Auto ihren Alltag bewältigen können.

Eidesstattliche Versicherung

Bei dieser Gelegenheit nimmt der Gerichtsvollzieher auch die Eidesstattliche Versicherung ab. Schuldner müssen sich umfassend über ihre Vermögensverhältnisse erklären. Diese Fragen müssen sie wahrheitsgemäß beantworten. Eventuell können sie die Abgabe hinauszögern, wenn sie zuerst Bankunterlagen beschaffen müssen. Das Einreichen muss dann aber zeitnah erfolgen.

Kontopfändung

Zugleich kann sich eine Pfändung auf das Girokonto auswirken. Ein Gericht kann eine entsprechende Maßnahme anordnen, das Dokument sendet sie der Bank zu. Diese sperrt darauf hin das Konto, Schuldner haben keinen Zugriff mehr. In der Regel teilt die Bank dieses schriftlich mit und verweist auf den entsprechenden Gerichtsbeschluss. Dabei handelt es sich um einen schwerwiegenden Eingriff, deswegen sollten Betroffene schnell handeln: Jeder Mensch hat ein Anspruch auf ein Existenzminimum, in diesem Fall bedeutet das ein monatlich verfügbarer Betrag von rund 1.000 Euro. Diesen können sie aber nur von ihrer Bank abheben beziehungsweise für Überweisungen verwenden, wenn sie beim zuständigen Gericht einen Antrag auf Freigabe des Kontos in Höhe des pfändungsfreien Einkommens stellen und sämtliche Einkommensbescheide einreichen.

Gegen Pfändungen wehren

Grundsätzlich können Schuldner eine Pfändung nicht verhindern. Es besteht durch Beschluss eines Gerichts ein entsprechender Vollstreckungsbescheid, der sich nicht mehr anfechten lässt. Eine angebliche Unrechtmäßigkeit von Forderungen hätten Betroffene im Vorfeld anzeigen müssen, indem sie zum Beispiel Widerspruch gegen eine Rechnung eingelegt hätten. Das zeigt, wie wichtig es ist, sich frühzeitig um solche Angelegenheiten zu kümmern. Im Falle der Pfändung können sie nur noch bezüglich der Art Einwände vorbringen. So können sie sich gegen das Einziehen einzelner Gegenstände wehren, wenn sie diese als Bestandteil einer bescheidenen Lebensführung sehen oder wenn sie diese für ihre berufliche Tätigkeit benötigen. Am besten überzeugen sie den Gerichtsvollzieher bereits vor Ort. Die Beschlagnahme lässt sich auch verhindern, wenn ein Produkt per Ratenzahlung gekauft wurde und diese noch nicht abgeschlossen ist. Dann gehört es noch dem Handelsgeschäft und kann nicht eingezogen werden. Betroffene sollten den Kaufvertrag vorlegen. Sollte aber der Eigentümer des Produkts die Vollstreckung beantragt haben, muss der Gerichtsvollzieher es mitnehmen. Widersprechen können Schuldner auch, wenn Gegenstände einem Mitbewohner gehören. Auch hier sollten sie direkt beim Termin darauf hinweisen.

Schuldnerberatung einschalten

Spätestens bei einer erfolgten Pfändung sollten sich Überschuldete an einen Schuldnerberater wenden, um Möglichkeiten zur Problemlösung zu erörtern. Bestenfalls besuchen Betroffene aber schon lange zuvor eine Schuldenberatung, um es gar nicht erst so weit kommen zu lassen. Wer früh genug professionelle Hilfe in Anspruch nimmt, kann Gläubiger mit einem überzeugenden Schuldenmanagement von diesem Schritt abhalten.

Schuldnerberatung in Anspruch nehmen

Können Verschuldete ihre finanziellen Probleme nicht mehr eigenständig lösen, empfiehlt sich der zeitnahe Gang zu einem Schuldenberater. Dieser Zweig der Lebenshilfe hat sich erst in den letzten Jahren breit entwickelt und professionalisiert, heute leisten die Schuldnerberater in ganz Deutschland wertvolle Dienste. Dabei handelt es sich aber immer um Hilfe zur Selbsthilfe: Kein Betroffener sollte erwarten, dass eine solche Stelle die Probleme kurzerhand beseitigt. Schuldenberater zeigen aber einen Weg auf, wie sie sich bewältigen lassen. Dabei belassen sie es nicht bei grundsätzlichen Empfehlungen, sie geben konkrete Handlungstipps.

Ganzheitliche Beratung

Schuldnerberatungen unterscheiden sich in ihren Arbeitsgrundsätzen: Manche Beratungsstellungen beschränken sich auf Hilfe in finanziellen Fragen. Andere verfolgen einen ganzheitlichen Ansatz, die meisten Betroffenen sollten lieber auf solche Hilfsangebote setzen. Diese beziehen zum Beispiel psychologische Probleme mit ein. Oftmals führen hohe Schulden zu einer psychischen Belastung, welche die Überwindung zusätzlich erschwert. Es kann aber auch sein, dass psychische Schwierigkeiten erst in die Überschuldung geführt haben. In beiden Fällen ist es wichtig, diese zu behandeln. Nur so fassen Betroffene wieder Tritt und können sich mit neuem Elan aus der Schuldenfalle befreien. Eine ganzheitliche Beratung thematisiert zudem juristische Aspekte. Rechtliche Probleme gehen mit den finanziellen meist einher, wenn es zum Beispiel um die Privatinsolvenz oder Mietverträge geht. Bestenfalls kümmert sich eine Beratungsstelle auch darum. Einer Betreuung bedarf es manchmal auch bei der Jobsuche, ein Schuldenberater sollte zumindest auf Kooperationspartner verweisen können, die etwa Weiterbildungen organisieren. Ein fester Job mit einem ansprechenden Gehalt stellt für Arbeitslose einen großen Schritt aus der Schuldenfalle dar. Innerhalb von Familien können hohe Schulden auch zu zwischenmenschlichen Verwerfungen führen, mit einer Familienberatung lassen sich diese bewältigen.

Erfahrung im Umgang mit Gläubigern

Der Verhandlung mit Gläubigern kommt bei der Entschuldung eine große Bedeutung zu. Vereinbarungen mit ihnen über Ratenzahlungen oder vorübergehende Stundungen vermeiden, dass diese den juristischen Weg begehen und zum Beispiel eine Pfändung durchsetzen. Eine Schuldenberatung hilft, solche Schritte abzuwenden. Erstens können Berater auf langjährige Erfahrungen zurückgreifen. Zwar reagieren Gläubiger teilweise unterschiedlich, aber vielfach gleichen sie sich in ihrem Verhalten. So lassen sie sich oftmals von fundiert formulierten Abzahlungsplänen überzeugen, da es ihnen bürokratischen Aufwand erspart. Zweitens profitieren Betroffene vom Ansehen einer Schuldnerberatung. Kontaktieren Berater Gläubiger, wissen diese, dass sich Verschuldete professionelle Hilfe geholt haben. Das erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass sie die Schulden begleichen können. Drittens formulieren Schuldenberater Briefe an Gläubiger in einem angemessenen Ton. Nicht alle Betroffenen können das selbst erledigen. Sie kennen eventuell die formalen Kriterien an Korrespondenz nicht oder können als Migrant aufgrund mangelnder Kenntnisse des Wortschatzes und der Grammatik nicht in gutem Deutsch formulieren.

Erarbeitung eines Lösungskonzepts

Ein wesentlicher Baustein einer Beratung bildet das Formulieren einer Perspektive. In einem solchen detaillierten Konzept halten Betroffene und die Schuldenberatung die Schritte fest, welche zu einer nachhaltigen Entschuldung führen. Dazu zählt eine Aufstellung von Einkommen und Ausgaben, welche die finanziellen Spielräume für das Begleichen der Schulden aufzeigt. Zudem beinhaltet ein solches Konzept eine Liste der Forderungen und einen Plan, wie sich diese nach und nach bezahlen lassen. Die Ergebnisse der Verhandlungen mit den Gläubigern fließen mit ein: In diesem Dokument finden sich die ausgehandelten Zahlungstermine für Raten, die Betroffene in der Folge unbedingt einhalten sollten. Zusätzlich schreiben beide Seiten weitere Aufgaben nieder, die es zu erledigen gilt. Das kann zum Beispiel die Kündigung von Abos oder den Wechsel des Stromanbieters betreffen, mit denen sich die Fixkosten reduzieren lassen. Es kann sich auch um die Suche nach Nebenjobs oder um das Absolvieren von Weiterbildungen, die Teilnahme an Selbsthilfegruppen, die Suche nach einer günstigeren Wohnung oder die Beantragung von Sozialleistungen wie Wohngeld handeln. Da sich die Hintergründe von Überschuldeten stark unterscheiden, gibt es auch kein allgemein gültiges Muster für ein solches Lösungskonzept. Wichtig ist nur, dass es einen nachvollziehbaren und möglichst konkreten Fahrplan zur Entschuldung darstellt, an den sich Betroffene künftig halten können.

Anleitung und Motivation

Schuldenberater geben vornehmlich Hilfe zur Selbsthilfe. Niemand kann erwarten, dass die Experten sämtliche Herausforderungen übernehmen. Im Wesentlichen geht es darum, Betroffene in die Lage zu versetzen, ihre Schuldenproblematik selbst zu überwinden. Deshalb handelt es sich hauptsächlich um Anleitungen für empfehlenswertes Handeln, das Verschuldete eigenständig in die Tat umsetzen müssen. Das gilt zum Beispiel für juristische Auseinandersetzungen: Rechtsexperten einer Schuldenberatung geben nur Hinweise, wie es sich etwa gegen ungerechtfertigte Mahngebühren am Klügsten vorgehen lässt. Sollten sich Betroffene dagegen wehren wollen, müssen sie aber einen eigenen Anwalt beauftragen. Kontakte können die Schuldenberater vermitteln. Verschuldete müssen insgesamt selbst Willen zeigen und Engagement aufbringen, um die Schuldenfalle zu verlassen. Im Zweifelsfall übernehmen Schuldenberater aber auch Aufgaben, etwa beim Gläubigerkontakt, wenn Schuldner das nicht selbst leisten können. Darüber hinaus motivieren sie die Betroffenen in Gesprächen, was niemand unterschätzen sollte. Häufig sehen sich die Hilfesuchenden in einer verzweifelten Lage und haben bisher mit niemandem darüber gesprochen. Muntern Schuldnerberater auf und zeigen zugleich machbare Lösungsmöglichkeiten auf, kann das viel neue Energie verleihen.

Privatinsolvenz als letzte Rettung

1999 hat der deutsche Gesetzgeber das Verbraucherinsolvenzverfahren eingeführt, was für hoch verschuldete Menschen eine wichtige Perspektive bedeutet. Früher mussten Betroffene ihr gesamtes Leben für angehäufte Schulden haften, viele litten bis zu ihrem Tod darunter. Mit der Möglichkeit der Privatinsolvenz hat sich das geändert: Wer die Regeln dieses Verfahrens einhält, kann sich nach spätestens sechs Jahren wieder schuldenfrei nennen. Mögliche Restschulden müssen die Gläubiger erlassen. Während dieser Phase müssen sich die Betroffenen zwar finanziell einschränken, dafür haben sie aber endlich wieder eine Perspektive. Lassen sich Schulden aufgrund der Höhe nicht mehr abbezahlen, sollten Schuldner von der Privatinsolvenz Gebrauch machen.

Begriffserklärung

Das Verfahren der Verbraucherinsolvenz lehnt sich stark an das Verfahren der gewerblichen Insolvenz an. Beide Instrumente dienen einem Ziel: Es soll die wirtschaftliche Überlebensfähigkeit ermöglichen. Der Unterschied in der Zielsetzung besteht nur darin, dass es beim einen Verfahren um Verbraucher und beim anderen um Unternehmen geht. In beiden Fällen versuchen Gerichte einen Interessenausgleich zwischen Schuldnern und Gläubigern herzustellen. Gläubiger sollen so viel Geld wie möglich erhalten, ohne dass Verbraucher oder Unternehmen jeglicher Perspektive beraubt werden.

Kosten

Für das Insolvenzverfahren fallen sowohl für das Gericht als auch für den Treuhänder Gebühren an. Für das Gericht betragen sie je nach Höhe des pfändbaren Vermögens zwischen 300 und 500 Euro. Der Treuhänder verbucht 15 % aus der Insolvenzmasse, mindestens jedoch 600 Euro. Zusätzlich erhält er einen prozentualen Anteil aus den Beträgen, die er pfändet. Jährlich hat er Anspruch auf mindestens 100 Euro.

Voraussetzung: Einigungsversuch

Das Verbraucherinsolvenzverfahren, häufig nur als Privatinsolvenz bezeichnet, basiert auf klar formulierten rechtlichen Rahmenbedingungen und einem eindeutigen Ablauf in mehreren Schritten. Zuerst bedarf es des Versuchs, außergerichtlich eine Einigung mit den Gläubigern zu erzielen. Dazu fordert der Schuldner die Gläubiger auf, eine aktuelle Auflistung der Forderungen zuzusenden. Diese müssen dieser Bitte nachkommen. Mit diesen Dokumenten gehen Betroffene zu einer Schuldnerberatung, Berater und Verschuldeter formulieren auf dieser Basis einen sogenannten Schuldenbereinigungsplan mit konkreten Vorschlägen, wie der Schuldner die Forderungen begleichen will. Diesen Schuldenbereinigungsplan senden Betroffene an sämtliche Gläubiger. Stimmen alle zu, war der außergerichtliche Einigungsversuch erfolgreich. Eine Privatinsolvenz ist nicht vonnöten. Lehnt dagegen nur ein Gläubiger den Plan ab, gilt der Versuch als gescheitert. Eine staatlich anerkannte Schuldnerberatung stellt daraufhin ein Dokument aus, welches das Scheitern feststellt. Mit diesem Dokument lässt sich das gesetzliche Schuldenbereinigungsverfahren einleiten.

Gesetzliches Schuldenbereinigungsverfahren

Nun schalten Betroffene ein Gericht ein, Insolvenzgerichte zeichnen sich für diese Angelegenheiten verantwortlich. Dafür füllen sie einen amtlichen Vordruck aus und fügen dem die Bestätigung über den gescheiterten Einigungsversuch bei. Zusätzlich dokumentieren sie ihre Vermögensverhältnisse und listen die Gläubiger sowie die Höhe der Forderungen auf. Auch den ausgearbeiteten Schuldenbereinigungsplan legen sie bei. Diese Unterlagen prüft der zuständige Richter auf eine tatsächlich vorhandene Überschuldung. Dafür gibt es keine Richtwerte wie eine Mindestverschuldung. Der Richter muss nur zu dem Eindruck gelangen, dass ein Antragssteller die Schulden in absehbarer Zeit nicht tilgen kann. Zudem kontrolliert er die eingereichten Unterlagen auf die Erfolgsaussichten. Sieht er diese, schickt er den Plan an die Gläubiger und fordert diese zur Stellungnahme auf. Bejahen diese den Schuldenbereinigungsplan, kommt es nicht zu einer Privatinsolvenz. Dann begleichen Schuldner die Forderungen auf Basis dieses Plans. Im Gegensatz zum außergerichtlichen Einigungsversuch kann ein Richter einzelne Gläubiger zur Zustimmung zwingen. Diese Möglichkeit kann er dann ergreifen, wenn zu wenige Gläubiger den Vorschlag verweigern. Dabei gilt eine doppelte Hürde: Nur mindestens die Hälfte der Gläubiger, die Minimum 50 % der Forderungen anbringen, können den richterlichen Zwang zum Schuldenbereinigungsplan verhindern. Sollte Gläubiger diese doppelte Mehrheit für eine Verweigerung erzielen, eröffnet das Gericht das Insolvenzverfahren.

Wohlverhaltensphase

Bei einem eröffneten Insolvenzverfahren folgt die Wohlverhaltensphase, die in der Regel sechs Jahre umfasst. Innerhalb dieses Zeitraums können die Schuldner nur auf das nicht-pfändbare Arbeitseinkommen zugreifen, Beträge darüber hinaus pfändet ein vom Gericht eingesetzter Treuhänder und verteilt sie an die Gläubiger. Die Höhe des nicht-pfändbaren Einkommens bemisst sich nach der Anzahl der Personen, für welche der Schuldner unterhaltspflichtig ist. Je mehr Kinder Betroffene unterhalten müssen, desto mehr Geld hat er zur Verfügung. Menschen ohne Kinder können in etwa 1.000 Euro für den eigenen Lebensunterhalt nutzen. Die Tabelle wird aber regelmäßig angesichts der Preissteigerungen leicht nach oben angepasst. Zu Beginn der Wohlverhaltensphase zieht der Treuhänder zudem sämtliche vorhandene Vermögenswerte wie Sparguthaben und wertvolle Sachgegenstände ein und verwendet diese ebenfalls zur Schuldentilgung. Die Bezeichnung Wohlverhaltensphase rührt aus der Erwartung, dass sich die Betroffenen anstrengen. Sie müssen sich zum Beispiel um einen Job beziehungsweise bei vorhandener, niedrig bezahlter Arbeitsstelle um eine besser entlohnte Tätigkeit kümmern. Wer diesen Anforderungen nicht gerecht wird, muss später mit einer Ablehnung der Restschuldenbefreiung rechnen. Zudem müssen Betroffene umfassend mitwirken, das heißt unter anderem, dass sie sofort über den Wechsel des Wohnorts oder einer Arbeitsstelle informieren.

Restschuldenbefreiung

Ein zentraler Vorteil der Verbraucherinsolvenz besteht in der Restschuldenbefreiung. Der Gesetzgeber hat das Verfahren zeitlich auf sechs Jahre begrenzt, in denen die Schuldner einen möglichst hohen Anteil der Forderungen begleichen. Antragssteller stehen aber nicht in der Pflicht, die Schulden in voller Höhe zu bezahlen. Sie müssen in diesem Zeitraum auch keine gewisse, prozentuale Hürde übertreffen. Sie müssen nur nachweisen, dass sie sich zum Beispiel bezüglich Job bemühen. Auf Antrag kann das Insolvenzgericht am Ende des Verfahrens den Beschluss fassen, dass Gläubiger auf sämtliche Restforderungen verzichten müssen. Diese können dagegen mit einem eigenen Antrag vorgehen: Sie müssen dabei nachweisen, dass der Schuldner gegen seine Verpflichtungen verstoßen hat. Dazu zählt neben dem mangelnden Kümmern um eine angemessene Arbeitsstelle die falsche Information über Einkünfte beziehungsweise Vermögen. Beschließt das Insolvenzgericht zugunsten des Schuldners die Restschuldenbefreiung, können Gläubiger fortan keine Zahlungen mehr einfordern. Ausnahmen bestehen nur bei Forderungen, die aus Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten resultieren, etwa aus Bußgeldbescheiden. Auch die Verfahrenskosten müssen Schuldner in voller Höhe überweisen, sofern sie nicht schon während des Verfahrens dafür aufkommen konnten.

Verkürzte Restschuldenbefreiung

Mit einem 2013 beschlossenen und zum 1. Juli 2014 in Kraft tretenden Gesetz ermöglicht der Staat ein schnelleres Ende des Verfahrens. Betroffene können bereits nach drei Jahren wieder eigenständig und schuldenfrei über ihre Finanzen verfügen. Dazu müssen sie innerhalb dieses Zeitraums 35 % der Forderungen begleichen und sich an die Regeln der Wohlverhaltensphase gehalten haben.

Wann ist eine Privatinsolvenz sinnvoll?

Es ist für Betroffene immer angenehmer, Schulden ohne gesetzliches Verfahren auf Basis von Vereinbarungen mit allen Gläubigern zu bezahlen. Das spart Kosten und ermöglicht mehr finanzielle Spielräume. Eine Privatinsolvenz kommt dann infrage, wenn diese Möglichkeit wegfällt. Das trifft zu, wenn Betroffene unter so hohen Schulden leiden, dass keine Perspektive besteht. Das gilt auch für den Fall, dass einzelne Gläubiger keine Kompromissbereitschaft zeigen. In diesen Situationen sollten Verschuldete das Instrument der Privatinsolvenz nutzen. Zum einen können sie nach der Restschuldenbefreiung eine neue finanzielle Existenz aufbauen. Zum anderen gibt ihnen das Verfahren Sicherheit. Sie müssen nicht mehr täglich Mahnbescheide und Ähnliches befürchten, stattdessen können sie die Schulden in geordneten Bahnen zurückzahlen. Das stellt eine enorme psychische Erleichterung dar.

Die richtige Schuldnerberatung finden

Nicht jeder Schuldenberater eignet sich für Betroffene. Berater unterscheiden sich zum Beispiel im persönlichen Auftreten und in der fachlichen Qualifikation. Verschuldete sollten ein Angebot nur längerfristig wahrnehmen, wenn sie vom Gegenüber vollends überzeugt sind. Ansonsten sollten sie sich nicht scheuen, nach dem Erstgespräch den Kontakt wieder abzubrechen und eine andere Beratungsstelle aufzusuchen. Die Erfahrung zeigt: Nur wenn Betroffene Schuldenberater umfassend vertrauen, führt die Hilfe zum Erfolg.

Persönliches Vertrauensverhältnis

Überschuldung stellt ein heikles Problem dar, das vielen Betroffenen peinlich ist. Wollen sie Hilfe in Anspruch nehmen, müssen sie sich weitgehend öffnen und ihre finanzielle Situation vollständig darlegen. Auch über die Gründe für die aktuelle Lage müssen sie eventuell sprechen, etwa über psychische Probleme. Das fällt vielen ebenfalls schwer. Deswegen müssen sie von Beginn an ein Vertrauensverhältnis zum Schuldnerberater aufbauen. Generelle Tipps kann es bei der Bewertung nicht geben, oftmals spielt die persönliche Sympathie eine große Rolle. Manche benötigen eher einen einfühlsamen Ansprechpartner. Andere bevorzugen einen eher anpackenden Schuldenberater, der vielleicht trotz der schwierigen Situationen manchmal Scherze formuliert und die Situation damit auflockert. Ob zu einem Berater Vertrauen entstehen kann, dürften die meisten bereits beim ersten Beratungsgespräch merken.

Schuldnerberatung ist keine staatlich geschützte Tätigkeit

Als Schuldenberater kann sich jeder bezeichnen. Obwohl es sich um ein sensibles Thema handelt, verlangt der Staat für diese Tätigkeit keine Qualifikationen. Eine solche Hilfe können somit auch Menschen anbieten, die über keine ausreichenden Kenntnisse verfügen. Für Betroffene kann das tragische Folgen haben, weil sie deshalb etwa die Verhandlungen mit den Gläubigern falsch angehen oder in juristischen Fragen Wichtiges übersehen. Bei anderen Beratungsstellen profitieren Verschuldete wiederum von einer rundum professionellen Hilfe.

Etablierte Institutionen vorziehen

Gute und schlechte Angebote lassen sich an mehreren Aspekten erkennen. Erstens bieten größere Organisationen meist ansprechende Beratungen an. Sie sorgen intern mit Seminaren und Workshops für eine umfassende Qualifizierung und für stetige Weiterbildungen, so dass die Berater immer die neuen Gesetzesänderungen kennen. Selbstverständlich können sich auch unter dem Logo solcher Institutionen Mitarbeiter befinden, die eher schlecht beraten. Die Wahrscheinlichkeit, auf kompetente Beschäftigte zu treffen, liegt aber hoch. Ein weiterer Faktor bildet die personelle Ausstattung einer Schuldenberatung. Bestenfalls arbeiten dort Experten mit verschiedenen Schwerpunkten. Dann kümmern sich manche Mitarbeiter um die finanziellen Fragen, andere verantworten die psychologische Beratung und Juristen übernehmen sämtliche rechtliche Probleme inklusive der Privatinsolvenz. Vielfach können Betroffene sich vorab auf Homepages über das Angebot informieren. Spätestens beim ersten Besuch sehen sie aber, wie sich eine Beratungsstelle organisiert. Schließlich lässt sich die Qualität einer Beratung auch beim Erstgespräch einschätzen. Auch wenn Nutzer nicht alle Details der Schuldenproblematik kennen: Es lässt sich meist herausfinden, ob das Gegenüber Fragen überzeugend beantworten kann, ob es ausweicht oder ständig in Broschüren nachschauen muss.

Qualifizierte Berater

Häufig lassen sich Betroffene von der Begrifflichkeit „staatliche Anerkennung“ irritieren, welche viele Beratungsstellungen führen dürfen. Allerdings sagt die Bezeichnung nichts über die fachliche Qualifikation aus. Stattdessen belegt sie nur, dass diese Einrichtungen im Rahmen der Privatinsolvenz aktiv werden dürfen. Sie dürfen die Bescheinigung über das Scheitern eines außergerichtlichen Einigungsversuchs ausstellen. Dieses Recht erhalten alle Organisationen, die im Bereich der Sozialdienste wie die Caritas hoheitliche Aufgaben ausüben. Staatliche Stellen prüfen nicht, inwieweit die Beratung fundiert erfolgt. Auf dieses Merkmal sollten sich Betroffene deshalb nicht verlassen.

Nachweis über Qualifikationen

Da es für den Beruf der Schuldenberater auch keine staatlich geregelte Ausbildung gibt, entfällt auch ein solcher Nachweis. Alternativ können Betroffene aber auf Zertifikate über Schulungen achten. So bieten Industrie- und Handelskammern mehrmonatige Weiterbildungen zum Schuldnerberater an und stellen nach erfolgreicher Abschlussprüfung ein entsprechendes Dokument aus. Dank dieses Zertifikats wissen Verschuldete, dass sich Berater umfassend mit den wichtigsten Facetten dieser Thematik beschäftigt haben. Zudem können Betroffene prüfen, ob Berater in Teilaspekten über Berufserfahrung verfügen. In einigen Beratungsstellen arbeiten zum Beispiel Juristen, die sich auf das Gebiet der Verbraucherinsolvenz spezialisiert haben. Bei einer psychologischen Betreuung übernehmen bestenfalls studierte Psychologen diesen Part und überlassen es nicht einem Angestellten, der als Allrounder in der Beratungsstelle fungiert.

Empfehlungen von anderen Schuldnern

Als wichtige Hilfe können sich auch Tipps von ebenfalls Betroffenen erweisen. Sie können ihre Erfahrungen mit einzelnen Beratungsstellen weitergeben. Eventuell kennen Verschuldete im Verwandten- oder Bekanntenkreis eine Person, die sich mit dem gleichen Problem konfrontiert sah und bereits eine Beratung in Anspruch genommen hat. Vielleicht findet sich vor Ort auch ein Selbsthilfekreis, in denen die Teilnehmer Erfahrungen austauschen. Alternativ können Betroffene in Internet-Foren zu dieser Thematik recherchieren. Aber Vorsicht: Empfehlungen von anderen Schuldnern können nützlich sein, Überschuldete sollten sich aber nicht allein darauf verlassen. Niemand weiß sicher, ob die Einschätzungen der Wahrheit entsprechen. Zudem können persönliche Befindlichkeiten voneinander abweichen: Der eine hält einen Schuldnerberater unsympathisch, während ein anderer sehr gut mit ihm zurechtkommt.

Je früher, desto besser

Es ist wichtig, eine vertrauenswürdige und kompetente Schuldenberatung ausfindig zu machen. Betroffene sollten sich damit aber nicht zu lange Zeit lassen. Hier gilt der Grundsatz: je früher, desto besser. Je eher Überschuldete ihr Problem mithilfe einer professionellen Beratung angehen, desto leichter lässt es sich lösen. Andernfalls türmen sich die Schulden weiter auf und Gläubiger leiten juristische Schritte ein, was die Problematik deutlich verschärfen kann. Deshalb sollten sich Betroffene mit der Suche beeilen und sich bei einem wenig zufriedenstellenden Erstgespräch sofort an eine andere Schuldenberatung wenden. Zudem sollten sie, sofern sie einen solchen Kontakt unangenehm empfinden, diese persönliche Hürde schnellstmöglich überwinden. Eventuell kann es helfen, wenn Betroffene eine Beratungsstelle zuerst per E-Mail oder per Telefon kontaktieren.

Anlaufstellen für die Schuldnerberatung

Wer sich von einer Schuldenberatung unterstützen lassen will, kann aus verschiedenen Angeboten wählen. Mittlerweile findet sich in Deutschland ein dichtes Netz an Schuldenberatern, auch in eher ländlichen Gegenden müssen Betroffene keinem weiten Wege in Kauf nehmen. Alternativ steht zudem eine Schuldenberatung im Internet zur Verfügung. Die meisten dieser Beratungsstellen online und offline verantworten bundesweit oder regional tätige, soziale Institutionen. Dazu zählen kirchliche Einrichtungen, Wohlfahrtsverbände und Stiftungen.

Caritas

Bei der katholischen Caritas handelt es sich um eine Organisation der freien Wohlfahrtspflege, die mit ihren 560.000 Mitarbeitern vielfältige Sozialdienste anbietet. Dazu gehört im Bereich der Lebensberatung auch die Hilfe bei Überschuldung. Die lokalen Beratungsangebote stellen eigenständige Rechtseinheiten dar, die regional unterschiedliche Schwerpunkte setzen. Deshalb gibt es nicht überall mit Caritas-Niederlassungen auch Schuldnerberater, in vielen Städten und Gemeinden haben Betroffene aber eine entsprechende Anlaufstelle.

Diakonie

Die Diakonie stellt das evangelische Gegenstück zur Caritas dar. Auch die lokalen Ableger dieser Organisation haben in den letzten Jahren das Angebot an Schuldenberater deutlich ausgebaut. Insgesamt betreibt die Diakonie mittlerweile rund 220 Beratungsstellen, in denen Mitarbeiter mit Fachkenntnissen zu diesem Thema anzutreffen sind. Wie bei der Caritas zahlen Betroffene für den Service nichts.

Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung

Die 1986 gegründete Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung fungiert als übergeordnete Organisation, in welcher Trägervereine wie Wohlfahrtsverbände und einzelne Schuldenberater eine Mitgliedschaft beantragen können. Diese Institution dient damit nicht als direkter Ansprechpartner für Betroffene, sondern vielmehr als Plattform für den Wissensaustausch zwischen den Experten. Das soll helfen, das Angebot stetig zu verbessern. Dabei verfolgt die Arbeitsgemeinschaft einen ganzheitlichen Ansatz: Sie konzentriert sich nicht allein auf die finanziellen Aspekte, sondern bezieht beispielsweise auch psychologische Komponenten mit ein. Die Kommunikation erfolgt unter anderem auf Seminaren und durch eigene Publikationen.

Deutschland im Plus

Deutschland im Plus unterstützt als private Stiftung, von der TeamBank AG ins Leben gerufen, Schuldenberatung. Erstens kooperiert die Organisation mit bereits existierenden Beratungsstellen in Köln, Düsseldorf und Essen. Zweitens organisiert die Stiftung Präventionsprogramme in Schulen: Die Stiftung sensibilisiert Schüler für das Thema Überschuldung und will so zum Beispiel davor bewahren, dass bereits junge Menschen etwa mit ihrer Handy-Nutzung Schulden anzuhäufen.

Forum Schuldnerberatung

Das Forum Schuldnerberatung konzentriert sich auf Informationen für Schuldner, welches es auf seiner Homepage veröffentlicht. Zugleich findet sich auf der Webseite ein großes und gut frequentiertes Forum, indem sich Betroffene und Schuldenberater austauschen können. Beratungsstellen vor Ort betreibt die Organisation dagegen nicht. Auf der Homepage verweist sie auf Hilfsangebote von Partnerorganisationen wie der Caritas und der Diakonie.

Regionale Schuldnerberatungen

Nicht alle Schuldenberatungen gehören zu einer größeren Organisation. Wie bei allen Sozialdiensten treffen Hilfesuchende auch in diesem Bereich auf Angebote, welche Privatpersonen oder gemeinnützige Vereine nur im regionalen Rahmen auf die Beine stellen. Interessierte sollten im Internet recherchieren, ob sie auch in ihrer Region eine solche Alternative kontaktieren können.

Online Schuldnerberatung

Verschuldete können sich auch per Internet beraten lassen. Das hat zwei Vorteile: Erstens können Menschen das Angebot nutzen, welche aufgrund einer körperlichen Beeinträchtigung ihre Wohnung nicht mehr oder nur unter großen Schwierigkeiten verlassen können. Zweitens kann eine solche Beratung auf Wunsch anonym stattfinden. Bei der Online-Schuldenberatung der Caritas können sich Betroffene mit einem Phantasie-Nutzernamen anmelden, ihre Post- oder E-Mail-Adresse müssen sie nicht angeben. Im Account treffen sie dann auf verschiedene Hilfebereiche, im thematisch Passenden können sie per Internet-Formular konkrete Fragen stellen. Werktags können sie innerhalb von 48 Stunden eine Antwort erwarten. Diese rufen sie ab, indem sie sich einfach wieder in den Account einloggen. Auch die Diakonie organisiert eine Online-Beratung. Hierfür müssen Interessierte nur eine Beratungsstelle mit diesem Angebot suchen und ebenfalls per Web-Formular Fragen absenden. Mittels Anfragenummer und selbst gewähltem Passwort können sie die Antwort lesen.

Informationen im Web

Die Seiten der Online-Schuldenberatungen bieten aber nicht nur die Möglichkeit, mit Beratern in Kontakt zu treten. Auf einigen Homepages finden Betroffene zudem viele lesenswerte Informationen. Das trifft zum Beispiel auf das Wissensportal von Deutschland im Plus zu. Dort können User auf zahlreiche konkrete Tipps und juristische Hintergründe zugreifen. Durch einen umfangreichen Bereich mit nützlichen Ratgeberartikeln zeichnet sich auch die Homepage des Forums Schuldnerberatung aus. Hier können Betroffene unter anderem nachlesen, wie sie vernünftiger mit ihrem Geld umgehen und auf welche Forderungen sie beim Schuldenabbau Priorität legen sollten. Wer sich fachlich intensiver mit der Thematik beschäftigen will, sollte die Webseite der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung besuchen. Dort treffen sie beispielsweise auf aktuelle Gesetzesänderungen sowie Fachliteratur.

Fazit

Viele Deutsche leiden unter so hohen Schulden, dass die Bewältigung dieser finanziellen Problematik aussichtslos scheint. Zahlreiche Betroffene geben in so einer Situation auf, sie verfallen in Lethargie. Anstatt die Forderungen systematisch zu ordnen und Hilfe in Anspruch zu nehmen, resignieren sie und geraten dadurch in immer größere Schwierigkeiten. Viel besser ist es, sich engagiert aus dieser misslichen Lage zu befreien. Dafür gibt es einige grundsätzliche Tipps, welche Schuldner eigenständig realisieren können. Darüber hinaus können sich Betroffene an eine Schuldnerberatung wenden, die bei der Lösung der Probleme Unterstützung gewährt.

Im Notfall, wenn sich die Schulden nicht abtragen lassen, bleibt die Privatinsolvenz als Alternative: Mit diesem juristischen Instrument können Überschuldete in absehbarer Zeit einen finanziellen Neuanfang starten. Dank des Instruments der Privatinsolvenz können sie spätestens in sechs Jahren einen finanziellen Neustart ohne jegliche Schulden realisieren. Angesichts der Einschränkungen durch den Treuhänder und den Kosten des Verfahrens sollten sie diesen Weg aber nur als letzte Möglichkeit wählen. Besser ist es, wenn sie sich außergerichtlich mit den Gläubigern einigen. Sollte es doch zur Verbraucherinsolvenz kommen, sollten sie sich unbedingt an die Spielregeln der Mitwirkung halten. Ansonsten kann das Gericht die Restschuldbefreiung versagen und Überschuldete haben diese wichtige Chance verspielt.


Marcel Ziegler

Als ehemaliger Finanz- und Honorarberater habe ich jahrelang direkt mit Privatkunden gearbeitet und weiß daher aus eigener Erfahrung, welche Fehler Menschen beim Umgang mit Geld machen. Ich kenne die Fallstricke von Bank- und Versicherungsprodukten und habe es mir zur Aufgabe gemacht, das Thema Finanzen so zu erklären, dass es wirklich jeder versteht.


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