Studium & Ausbildung finanzieren: Bafög, Bildungskredit & Studienkredite
Auf ein Studium oder eine gute Ausbildung muss heute niemand mehr verzichten. Hilfen vom Staat oder privaten Einrichtungen springen ein, wenn das Geld für die Studienfinanzierung oder eine qualifizierte Ausbildung nicht reicht. Durch einen Finanzierungs-Mix aus den verschiedenen Möglichkeiten lässt sich auch mit geringen Eigenmitteln oder ganz ohne eigenes Vermögen der gewünschte Studiengang oder die gewünschte Ausbildung finanzieren.
BAföG und Studiendarlehen durch die KfW stocken Fehlbeträge auf. In den Zeiten, in denen ein Nebenjob aus zeitlichen Gründen nicht ausgeübt werden kann, weil eine wichtige Klausur oder ein Examen bevorsteht, helfen Studentenkredit, Ausbildungskredit und andere Studiendarlehen dabei, finanzielle Engpässe zu überbrücken. Einer guten Ausbildung oder einem Studium steht damit aus finanzieller Hinsicht nichts im Wege.
BAföG
Der Begriff BAföG ist die in den Sprachgebrauch eingegangene Abkürzung für das Bundesausbildungsförderungsgesetz, in dem die Sozialleistungen für Schüler, Studenten und Auszubildende geregelt werden. Nach § 68 SGB ist das Bundesausbildungsförderungsgesetz Bestandteil des Sozialgesetzbuches. Hintergrund des Gesetzes ist, dass auch Menschen aus finanzschwachen Haushalten die Möglichkeit bekommen sollen, eine gute Ausbildung zu absolvieren. Durch die Gewährung von BAföG ist der Besuch einer Universität oder einer weiterführenden Fachschule nicht nur Kindern reicher Eltern vorbehalten, wie dieses früher der Fall war. Durch einen staatlichen Studentenkredit oder Ausbildungskredit wird es Studenten auch ohne finanzkräftige Familie im Hintergrund ermöglicht, ein Studium zu finanzieren. Neben dem BAföG für Studenten gibt es außerdem das Schüler-BAföG, das bis auf einige Ausnahmen als Vollzuschuss gezahlt wird. Um BAföG beziehen zu können, muss der Empfänger über ein Konto verfügen, auf dass die monatlichen Zuschüsse überwiesen werden können. Viele Banken bieten für Studenten und Auszubildende Girokonten ohne Kontoführungsgebühren an. Als Alternative kann ein Konto auch bei einer Direktbank eingerichtet werden. Für diese Konten werden meistens keine Kontoführungsgebühren in Rechnung gestellt oder ein Mindestgeldeingang pro Monat verlangt.
Leistungen nach dem BAföG können dann gezahlt werden, wenn ein Student, Schüler, Auszubildender oder auch Meisterschüler für seinen Unterhalt allein oder überwiegend allein aufkommen muss. Das ist regelmäßig dann der Fall, wenn Eltern oder Ehegatten die Ausbildung nicht oder nicht zur Gänze finanzieren können. Haben Eltern oder Ehegatten ein Einkommen, das über den Sätzen des BAföG liegt, müssen sie die Ausgaben für die Erstausbildung ihres Kinder oder des Ehepartners ganz oder teilweise übernehmen. In diesen Fällen wird ein Antrag auf Förderung durch den Staat abgelegt. Unterhaltspflichtige Eltern müssen ihre Einkommensverhältnisse bei der Antragstellung offenlegen, anderenfalls wird der Antrag nicht bearbeitet.
BAföG wird bei Studenten zur einen Hälfte als Zuschuss und zur anderen Hälfte als unverzinsliches Studiendarlehen gezahlt, das nach Beendigung des Studiums zurückgezahlt werden muss. Das Schüler-BAföG wird in den meisten Fällen als Vollzuschuss gewährt und muss nicht zurückgezahlt werden. Ob ein Anspruch auf BAföG besteht, richtet sich nach den Bestimmungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes. Auch wenn der Antrag auf BAföG sehr umfangreich ist, lohnt es sich immer, ihn bei den zuständigen Stellen einzureichen. Nachteile entstehen dadurch nicht, im schlimmsten Fall wird der Bildungszuschuss verweigert. Gegen die Ablehnung eines Antrags auf BAföG kann Widerspruch eingelegt werden. Im Gesetz sind sehr viele Sonderregelungen festgelegt, sodass sich ein Widerspruch durchaus lohnen kann und die Sozialleistungen trotz der Ablehnung in erster Instanz gezahlt werden. So haben Studierende oder Auszubildende, die eigene Kinder versorgen müssen, zusätzliche Ansprüche auf Beihilfen.
Bekomme ich BAföG?
Die Frage, ob einem Studenten oder Schüler die Leistungen aus dem Bundesausbildungsförderungsgesetz zustehen, lässt sich nicht einfach beantworten. Die Bestimmungen sind sehr umfangreich und müssen genau überprüft werden. Zahlreiche Sonderregelungen machen es nicht einfacher, herauszufinden, ob eine Berechtigung zum Bezug von BAföG vorliegt. Zum einen ist Art der Ausbildung entscheidend. Ein Grundstudium wird in der Regel bezuschusst, bei Schülern müssen mehrere Kriterien vorliegen, damit BAföG gewährt wird. Dazu gehören unter anderem die Schulform und die Dauer der Ausbildung. Weiter ist die Staatsangehörigkeit von Bedeutung. Anspruch auf BAföG haben nur deutsche Staatsangehörige, ausländische Studenten oder Schüler werden allerdings in ganz bestimmten Ausnahmefällen ebenfalls gefördert. Das Alter des Antragstellers spielt außerdem eine Rolle. Wer bei Studienantritt über 30 Jahre alt ist, beziehungsweise bei Master-Studiengängen über 35, erhält in aller Regel keine Studiendarlehen durch das BAföG und muss selbst für seine Studienfinanzierung sorgen.
Problematisch wird es beim Wechsel des Studienfachs. Verzögert sich der Abschluss dadurch um mehr als drei Monate, kann die Zahlung von BAföG verweigert werden. Auch wenn der Wechsel nicht hinreichend begründet werden kann, wird der Antrag abgelehnt. Für eine Zweitausbildung kann im Regelfall kein BAföG bezogen werden. Natürlich sind Ausnahmeregelungen fast immer möglich. In begründeten Fällen lohnt es deshalb, sich mit der BAföG-Stelle in Verbindung zu setzen, um zu prüfen, ob eine Sonderregelung zutrifft.
Keinen Anspruch auf Leistungen aus dem Berufsausbildungsförderungsgesetz haben Schüler oder Studenten, die über eigenes Vermögen verfügen. Auch wenn die Eltern finanziell in der Lage sind, die Kosten für Ausbildung oder Studium und die Lebenshaltungskosten sowie eine Wohnung an einem anderen Ort zu finanzieren, wird kein BAföG gewährt. Das trifft auch für verheiratete Studenten zu, wenn der Ehepartner so viel Geld verdient, dass es ihm zumutbar ist, die Kosten für Ausbildung und Lebensunterhalt zu tragen. Wie hoch die Bemessungsgrenzen sind, ist festgeschrieben. Da Eltern verpflichtet sind, ihrem Kind mindestens eine Erstausbildung zu ermöglichen, kann in Ausnahmefällen der Unterhalt sogar eingeklagt werden, wenn diese sich weigern, ihre Vermögensverhältnisse offenzulegen.
Wird ein Antrag auf BAföG vom Amt abgelehnt, sollte das Rechtsmittel des Widerspruchs eingelegt werden. Es muss dann vom BAföG-Amt geprüft werden, ob die Ablehnung zu Recht erfolgte. Manchmal lässt sich auf diesem Weg die Studienfinanzierung über das BAföG nachträglich doch noch erstreiten. Die Bearbeitung des Antrags kann je nach BAföG-Amt einige Wochen dauern. Für besondere Notfälle kann eine einmalige Sonderzahlung beantragt werden. So lassen sich prekäre finanzielle Notsituationen wenigstens für eine kurze Zeit überbrücken.
Antragsverfahren
Für das Antragsverfahren sollten Antragsteller viel Zeit einplanen. Zahllose Formulare und Vordrucke sind je nach persönlicher Situation auszufüllen. Damit keine Fristen verloren gehen, kann vor Abgabe des eigentlichen Antrags ein formloses Schreiben mit einem vorläufigen Antrag an die zuständige BAföG-Stelle geschickt werden. Da jedes BAföG-Amt an das Studentenwerk der jeweiligen Hochschule angegliedert ist, kann der Antrag erst gestellt werden, wenn die Einschreibung an der Hochschule erfolgt ist und die Bescheinigung vorliegt. Die Förderung beginnt frühestens mit dem Monat, in dem der Antrag gestellt wird. Deshalb sollte die Antragstellung so früh wie möglich in Angriff genommen werden, damit das Geld gleich ab Beginn der Ausbildung fließt. Wichtig kann der Tag der Antragstellung sein, um die aktuellen Vermögensverhältnisse für einen bestimmten Tag festzulegen. Ändern sich diese im Nachhinein, haben sie auf die laufenden BAföG-Zahlungen keinen Einfluss, sondern werden erst bei einem Folgeantrag berücksichtigt.
Der BAföG-Zuschuss muss immer schriftlich beantragt werden und mit einer handschriftlichen Unterschrift versehen sein. Bei der zuständigen BAföG-Stelle sind Antragsformulare in Papierform erhältlich, sie können jedoch auch als PDF online heruntergeladen werden. Einige Bundesländer ermöglichen mittlerweile sogar eine Online-Ausfüllung des Antrags, der dann nur noch ausgedruckt und verschickt werden muss. Für einige spezielle Lebenssituationen, die einer besonderen Erklärung bedürfen, gibt es keine Vordrucke, hier reicht ein formloses Schreiben. Auf einigen Hilfsseiten von BAföG-Stellen oder studentischen Hilfsvereinen werden für solche Fälle Vordrucke bereitgehalten, die der Antragsteller ausdrucken kann. Wer schon bei der Vielzahl der auszufüllenden Vordrucke den Überblick verliert, findet bei den studentischen Hilfsorganisationen Unterstützung bei der Antragstellung.
Grundsätzlich ausgefüllt und abgegeben werden müssen das Formblatt 1, das den eigentlichen Antrag enthält, und das Formblatt 2, das die Bescheinigung der Hochschule enthält. Häufig übersenden die Universitäten eine entsprechende Bescheinigung, die anstelle von Formblatt 2 beigefügt werden kann. Formblatt 3 ist ebenfalls beizufügen. Es enthält die Erklärung der Eltern beziehungsweise des Ehegatten über deren Unterhaltsleistungen. Alle weiteren Formblätter dienen der Klärung der individuellen Situation. Welche davon für den Antrag relevant sind, hängt vom Einzelfall ab. Solche Einzelfälle können darin bestehen, dass der Aufenthaltsort der Eltern nicht bekannt, ein Kind zu versorgen ist, oder dass der Antragsteller und seine Eltern eine andere Nationalität haben. Besonderer Klärungsbedarf besteht, wenn der Antragsteller schwerbehindert ist, oder wenn er über ein Haus oder Grundbesitz verfügt.
Anrechnung von Vermögen
Hat der Schüler oder Student eigenes Vermögen, so muss er dieses bei der Antragstellung angeben. Ein Grundbetrag wird nicht angerechnet, die aktuelle Bemessungsgrenze ist auf den Seiten der BAföG-Stellen einzusehen. Zum Vermögen gehören Gelder auf Sparkonten, Grundstücke, Häuser, Bausparverträge und weitere Vermögenswerte. Sogar der eigene PKW oder das Motorrad werden als Vermögen gewertet. Nicht angerechnet werden Riester-Renten oder Mietkautionen. Manchmal besitzen Schüler oder Studenten Vermögen, von dem sie gar nichts wissen. Das Sparbuch, auf dem die Oma seit Jahren Geld anspart, um es irgendwann als Geschenk zu erreichen, gehört dazu, wenn es auf den Namen des BAföG-Antragstellers angelegt wurde. Vor der Abgabe des Antrags sollte deshalb bei Eltern und Anverwandten nachgefragt werden, ob solche Werte vorhanden sind. Stellt sich später heraus, dass Vermögen nicht angegeben wurde, wird dieses als Betrugsversuch gewertet.
Der Stichtag für die Anrechnung von Vermögen ist der Tag der Antragstellung. Das Vermögen der Eltern oder des Ehepartners wird nicht berücksichtigt. Auf keinen Fall allerdings sollte der Antragsteller auf die Idee kommen, etwaige eigene Vermögenswerte auf die Eltern oder andere Personen zu übertragen. Auch solche Aktionen werden als Betrugsversuch gesehen und geahndet. In jedem Fall ist es ratsam, alle Vermögenswerte korrekt und vollständig anzugeben, um Nachteile zu vermeiden. Die BAföG-Ämter erfahren über den Datenabgleich mit Banken oder Versicherungen von Zinsen und anderen Einkünften und kommen solchen Schwindeleien schnell auf die Schliche. Überhaupt müssen alle Angaben auf den Formularen wahrheitsgemäß und so vollständig wie möglich sein.
Wie viel BAföG erhalte ich?
Die Höhe der BAföG-Zahlungen richtet sich nach dem Bedarf, dem Einkommen der Eltern und des Schülers oder Studenten. Besteht kein Anspruch auf Leistungen durch die Eltern, ist kein eigenes Vermögen vorhanden und wird auch kein Einkommen durch einen Job erzielt, kann der monatliche Höchstsatz gezahlt werden. Je nach zusätzlicher Unterstützung von der Familie oder einen Nebenverdienst verringert sich der durch das BAföG gezahlte Betrag entsprechend. Für die Auszahlung sind die tatsächlichen Kosten, die ein Auszubildender oder Studierender hat, unerheblich. Den Zahlungen wird ein fiktiver Betrag zugrunde gelegt, von dem ein normaler Student seinen Lebensunterhalt bestreiten kann. Der Zuschuss ist für alle Studenten gleich, es sei denn, er hat Kinder zu versorgen. In dem Studiendarlehen sind Miete, wenn der Studierende nicht mehr bei den Eltern wohnt, Lebensmittel, Fahrkosten, Fachbücher und Bekleidung enthalten. Zahlt der Student zum Beispiel eine sehr hohe Miete, hat das auf die BAföG-Zahlungen keinerlei Einfluss. Wer Anspruch auf BAföG hat, kann anhand von Tabellen oder BAföG-Rechnern, die auf den Hilfsseiten von Studentenverbänden zu finden sind, den genauen Betrag ausrechnen, den er voraussichtlich erhalten wird.
Fachrichtungswechsel oder Studienabbruch
Anspruch auf BAföG-Leistungen haben Studierende auch dann, wenn sie die Fachrichtung wechseln. Allerdings müssen bestimmte Bedingungen vorliegen, damit die Studienfinanzierung weiterhin gezahlt wird. Der Wechsel muss rechtzeitig erfolgen und ist nur bis zum dritten Fachsemester möglich. Dafür muss ein wichtiger Grund vorliegen, dazu gehören beispielsweise eine mangelnde Eignung oder eine körperliche Behinderung, die die Ausübung des einst gewählten Fachs unmöglich macht. Auch weltanschauliche Gründe werden anerkannt, wenn eine andere Religion angenommen wird oder sich die allgemeine Einstellung ändert. Als Fachrichtungswechsel gilt nicht, wenn im neuen Studiengang die alten Semester anerkennt werden oder das gleiche Grundstudium vorausgesetzt wird. Liegen wichtige Gründe für den Wechsel vor, kann sich die Bezugsdauer des BAföG verlängern. Im Zweifelsfall soll vor dem Wechsel Kontakt zur BAföG-Stelle gesucht werden, um die aktuellen gesetzlichen Vorgaben in Erfahrung zu bringen.
Ein Studienabbruch liegt dann vor, wenn das Studium endgültig, also nicht nur vorübergehend, abgebrochen wird. Selbstverständlich werden dann auch die BAföG-Zahlungen eingestellt. Sollte sich der Studienabbrecher zu einem späteren Zeitpunkt nach einer praktischen Berufsausbildung und mehreren Arbeitsjahren zu dafür entscheiden, doch wieder ein Studium aufzunehmen, besteht unter Umständen ein Anspruch auf sogenanntes elternunabhängiges BAföG. Dieses wird ohne die Berücksichtigung des Einkommens der Eltern gewährt, wenn die entsprechenden Voraussetzungen gegeben sind. Natürlich gibt es bei Fachrichtungswechseln oder Studienabbrüchen immer auch Ausnahmeregelungen. In solchen Fällen sollten sich Studierende an die zuständigen Stellen wenden, um ihr Anliegen zu klären. Häufig ist der Bezug von BAföG unter diesen Umständen doch möglich.
Auslandssemester
Auch bei einem Auslandssemester kann ein Anspruch auf eine Studienfinanzierung durch das BAföG bestehen. Wer in Deutschland BAföG bezogen hat, wird meist auch im Ausland gefördert. Dabei unterscheiden sich die Leistungen danach, ob in einem EU-Land oder in einem Land, das nicht der EU angehört studiert wird. In EU-Ländern ist die Länge des Auslandsaufenthalts nicht geregelt, während das Studium in einem nicht EU-Land nur für zwei Semester unterstützt wird. Hierfür gelten besondere Regelungen, vor allem muss das Studium berufsförderlich sein.
Selbst wenn ein Student in Deutschland keinen BAföG-Anspruch hat, weil das Elterneinkommen zu hoch ist, lohnt ein Antrag für ein oder mehrere Auslandssemester. Die Förderbeiträge sind hier höher, weil Fahrtkosten und zusätzliche Studiengebühren berücksichtigt werden. Der Antrag muss spätestens ein halbes Jahr vor dem Auslandssemester gestellt werden. Die Bedingungen entsprechen denen eines Inlandsstudiums, das BAföG wird je zur Hälfte als Zuschuss und Studentendarlehen gezahlt.
Zinsen & Rückzahlung
Studenten müssen einen Teil, nämlich die Hälfte, der während des Studiums erhaltenen BAföG-Leistungen nach Abschluss des Studiums zurückzahlen. Für Schüler gilt dies nicht, sie erhalten die Unterstützung gänzlich als Zuschuss. Studenten haben dagegen eine Hälfte der Leistungen lediglich als Studentendarlehen vom Staat erhalten. Bis zu einer vorgegebenen Höhe müssen diese an die Staatskasse zurückfließen. Die ersten Raten der Rückzahlung werden fünf Jahre nach Beendigung des Studiums fällig. Das Bundesverwaltungsamt schreibt die Zahlungspflichtigen ein halbes Jahr vorher an und informiert über das Verfahren der Rückzahlung. Im Allgemeinen werden die Raten jeweils für drei Monate in einem Betrag fällig. Ist das Einkommen sehr niedrig, kann ein Antrag auf Aufschiebung gestellt werden, die Rückzahlung kann dann ein Jahr später einsetzen. Die Höhe monatlichen Raten ist gesetzlich vorgegeben. Da die Zuschüsse als Staatsdarlehen ausgezahlt werden, fallen für diese Form der Studienfinanzierung keine Zinsen an.
Für die Rückzahlung haben Studenten 20 Jahre lang Zeit. Wer also gleich nach dem Studium keinen Job findet oder sich der Erziehung seines Kindes widmet, kann einen Antrag stellen, dass die Rückzahlung ausgesetzt wird. Auf diese Weise lässt sie sich maximal zehn Jahre lang aufschieben. Allerdings erhöhen sich dann die Raten entsprechend. Sind die 20 Jahre verstrichen, muss die Restsumme auf einmal zurückgezahlt werden. Wer das mangels Einkommens nicht kann, muss sein Vermögen offenlegen. Ist während des Studiums auch ein Studentendarlehen bei einer Bank in Anspruch genommen worden, so ist dieses vorrangig zurückzuzahlen. Um das Studiendarlehen von einer Bank zurückzuzahlen, hat der Empfänger 22 Jahre Zeit.
Wer sich einen Überblick über die Rückzahlung verschaffen möchte, für den kann der BAföG-Rückzahlungsrechner eine gute Hilfe sein. Er ist auf den Seiten der studentischen Hilfsvereine integriert. Wenn die notwendigen Angaben wie Förderungsdauer und die Höhe der monatlichen Zahlungen eingegeben werden, errechnet er die Rückzahlungsdauer. Die persönlichen Daten können dabei aus Datenschutzgründen verschlüsselt eingegeben werden.
Teilerlass
Bis Ende 2012 wird für Studenten, die ihr Studium sehr schnell abschließen oder überdurchschnittlich gute Leistungen erbringen, ein Teil der BAföG-Rückzahlung erlassen. Dafür muss rechtzeitig ein Antrag gestellt werden. Auch wer ein Kind erzieht, kann diesen Teilerlass bis Ende 2012 noch beantragen. Der Teilerlass wird aber nur noch gewährt, wenn das Studium bis Ende 2012 abgeschlossen wird. Danach entfällt die Möglichkeit, einen Teil der Schulden erlassen zu bekommen.
Bildungskredit der KfW
Die KfW ist eine staatliche Bank, die die verschiedensten Projekte im In- und Ausland durch Kredite fördert. Speziell für Schüler und Studenten bietet die KfW in Zusammenarbeit mit dem Bundesversorgungsamt den Bildungskredit an. Dabei handelt es sich um ein Darlehen, für welches das Bundesverwaltungsamt eine Bürgschaft übernimmt. Fünf Jahre nach Beendigung der Ausbildung muss der Kredit zurückgezahlt werden. Die Zinsen für den Bildungskredit sind durch die Bürgschaft durch den Bund sehr viel günstiger als die Zinsen für einen Studentenkredit oder Ausbildungskredit bei einer privaten, nicht staatlichen Bank. Der Bildungskredit der KfW kann nur unter bestimmten Voraussetzungen in Anspruch genommen werden. Ohne einen Bewilligungsbescheid des Bundesversorgungsamtes ist ein Bildungskredit der KfW nicht möglich.
Bei einer Bewilligung wird dem Antragsteller über einen vereinbarten Zeitraum von maximal zwei Jahren ein monatlicher Betrag für besondere Ausgaben im Zusammenhang mit dem Studium oder der Ausbildung überwiesen. Die Zahlungen erfolgen über eine Bank, die mit der KfW zusammenarbeitet, und muss nach Beendigung der Ausbildung auch an die kreditgebende Bank zurückgezahlt werden.
Was ist der Bildungskredit?
Der Bildungskredit der KfW wurde ins Leben gerufen, um Schülern und Studenten eine Hilfestellung bei der Finanzierung ihrer Ausbildung zu geben. Er kann zusätzlich zum BAföG beantragt werden und wird unabhängig vom Einkommen des Empfängers oder seiner Eltern gewährt. Das Studiendarlehen soll dabei helfen, außergewöhnliche Ausgaben wie teure Bücher, Exkursionen oder Studiengebühren, die vom BAföG nicht abgedeckt werden, zu finanzieren. Der Kreditvertrag kann bis zu einer festgesetzten Gesamthöhe, die nicht überschritten werden darf, und für einen Zeitraum von maximal 24 Monaten abgeschlossen werden.
Der Student oder Schüler erhält über einen festgelegten Zeitraum eine monatliche Summe ausgezahlt, die er zur Finanzierung seiner Ausgaben nutzen kann. In Ausnahmefällen kann bis zur Hälfte des Darlehens in einer Summe ausgezahlt werden. Die Gewährung des Bildungskredits setzt allerdings besondere Bedingungen voraus. Studenten im Grundstudium haben in der Regel keinen Anspruch auf einen Bildungskredit der KfW.
Wer bekommt ihn und ab wann?
Der Bildungskredit kann beantragt werden, wenn die Zwischenprüfung des Studiums erfolgreich abgelegt oder der erste Teil des konsekutiven Studiengangs abgeschlossen ist. Der konsekutive Studiengang besteht aus einem Bachelor- und dem darauf aufbauenden Master-Studium. Auch wer bereits einen Abschluss in einem Grundstudiengang vorweisen kann, kann in den Genuss dieser Studienfinanzierung gelangen. Bei einer Ausbildung kann die Ausbildungsstätte außerdem eine schriftliche Erklärung über die erfolgreich erbrachten Leistungen während der ersten beiden Ausbildungsjahre ausstellen.
Der Bildungskredit wird im Normalfall nur bis zum Ende des 12. Studiensemesters gewährt, wenn der Student nicht älter als 36 Jahre ist. Eigenes Vermögen oder das Einkommen der Eltern wird nicht berücksichtigt. Im Übrigen gelten viele der Bestimmungen für den Bezug von BAföG auch für den Bildungskredit.
Auslandssemester
Auch wenn der Student ein oder mehrere Semester im Ausland studiert, kann er den Bildungskredit der KfW beantragen. In welchem Land die Auslandssemester absolviert werden, ist dabei unerheblich, also auch außerhalb der EU kann ein Anspruch auf den Bildungskredit bestehen. Wichtig ist nur, dass die besuchte Auslandsuniversität gleichwertig zur deutschen Universität ist. Der Antragsteller muss in Deutschland gemeldet sein. Bei einem dauerhaften Auslandsaufenthalt ist ein Bildungskredit zwar möglich, doch müssen dafür ganz bestimmte Gründe vorliegen, wie sie in § 6 des BAföG-Gesetzes festgeschrieben sind. Im Normalfall darf sich der Student nur vorübergehend zu Studienzwecken im Ausland aufhalten.
Förderungsdauer
Die normale Förderungsdauer für einen Bildungskredit beträgt zwei Jahre. Es kann aber auch eine kürzere Zeit vereinbart werden, die Mindestdauer liegt bei drei Monaten. Wird der Bildungskredit nur für einen kurzen Zeitraum beantragt, kann der Student später für die restliche Zeit, die bis zur Höchstgrenze von 24 Monaten noch fehlt, einen weiteren Kredit beantragen. Das Studiendarlehen wird dann natürlich nur dann gewährt, wenn die Voraussetzungen sich nicht verändert haben.
Abschlagszahlung
Im Normalfall wird dem Studenten über einen Zeitraum von mindestens drei Monaten bis maximal zwei Jahren eine bestimmte Summe auf sein Konto überwiesen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Abschlagszahlung über die Hälfte des Gesamtkreditbetrages beantragt werden. Gerade, wenn der Kredit für die Finanzierung der Studiengebühren, Arbeitsmaterialien oder die Anschaffung wichtiger Arbeitsgeräte wie Computer oder anderer teurer Hilfsmittel benötigt wird, ist eine höhere Summe als Abschlag sinnvoll. Um einen höheren Betrag auf einmal ausgezahlt zu bekommen, reicht in den meisten Fällen die schriftliche Begründung, wofür genau das Geld gebraucht wird, solange es für die Finanzierung des Studiums verwendet wird.
Förderung parallel zum BAföG
Der Bildungskredit ist unabhängig vom Bezug von BAföG, das heißt, dass auch BAföG Empfänger die Studienfinanzierung in Anspruch nehmen können. Die Auszahlung erfolgt parallel zu den BAföG-Zahlungen. Im Unterschied zum BAföG, das in erster Linie den Lebensunterhalt sichert, wird der Bildungskredit für besondere Ausgaben wie Studiengebühren und Anschaffungen gewährt. Er ist eine zusätzliche Leistung, die unerwartete, nicht ständig anfallende Kosten auffangen soll.
Antragstellung
Wer einen Bildungskredit beantragen möchte, muss sich an das Bundesverwaltungsamt wenden und dort einen Antrag stellen. Das ist online möglich und sinnvoll, die Unterlagen können innerhalb von zwei Wochen nachgereicht werden. Zu früh darf der Antrag nicht gestellt werden, da der zeitliche Zusammenhang zwischen den Zahlungen und dem Zahlungszweck ersichtlich sein muss. Mehr als vier Wochen vorher sollte der Bildungskredit nicht beantragt werden. Bei Schwierigkeiten beim Ausfüllen des Antrags helfen die Studentenvertretungen. Auch über eine Hotline können Fragen im Zusammenhang mit dem Bildungskredit geklärt werden. Das Bundesverwaltungsamt prüft den Antrag und verschickt einen Bewilligungsbescheid an den Antragsteller. Es dauert in der Regel mehrere Wochen, bis die Prüfung abgeschlossen ist. Sobald der Bescheid vorliegt, kann der Student den Studentenkredit bei einer Bank oder Sparkasse beantragen, die den KfW Bildungskredit anbietet.
Zinsen & Rückzahlung
Da die KfW bei der Kreditvergabe eng mit dem Bundesversorgungsamt zusammenarbeitet, sind die Zinsen für einen Bildungskredit sehr niedrig. Sie liegen weit unter den für normale Kredite anfallenden Prozentsätzen. Zweimal im Jahr, im April und im Oktober, wird eine Aktualisierung der Zinshöhe vorgenommen. Die derzeit gültigen Zinssätze können auf der Seite der KfW eingesehen werden, dort ist auch die Zinsentwicklung der letzten Jahre dargestellt.
Die Rückzahlung des Bildungskredits beginnt ab dem fünften Jahr nach der ersten Auszahlung. Sie erfolgt in monatlichen Raten, deren Höhe unabhängig vom Gesamtkredit festgelegt wird, an die Bank, bei der der Kreditvertrag abgeschlossen wurde. Der ganze Betrag oder größere Teilbeträge können jederzeit in einer Summe zurückgezahlt werden. Zusätzliche Gebühren werden durch eine vorzeitige Rückzahlung nicht fällig, wie das bei normalen Bankkrediten häufig der Fall ist.
Falls der Kreditnehmer in Zahlungsverzug gerät, weil er seine Raten nicht oder nur teilweise begleicht, so wendet sich die KfW direkt an das Bundesversorgungsamt. Im Rahmen der Bürgschaft wird der Bildungskredit dann vom Bundesversorgungsamt an die KfW zurückgezahlt. Anschließend versucht das Bundesversorgungsamt, sich das Geld vom Kreditnehmer zurückzuholen. Es ist deshalb sehr ratsam, sich mit der Bank oder der KfW direkt in Verbindung zu setzen, falls sich die Rückzahlung aus irgendwelchen Gründen verzögert.
Studienkredite von Banken
Eine Möglichkeit, die monatlichen Lebenshaltungskosten während des Studiums zu finanzieren ist der Studienkredit. Dabei wird mit einer Bank ein Kreditvertrag abgeschlossen, der später in Raten zurückgezahlt werden muss. Die Zinssätze sind regelmäßig höher als zum Beispiel beim KfW Bildungskredit. Das ganze Studium über einen Studentenkredit zu finanzieren, kann sich später als problematisch erweisen, da die Kosten durch die Veränderungen des Zinssatzes nicht genau kalkuliert werden können. Für bestimmte Engpässe kann sich ein Studienkredit lohnen, zum Beispiel dann, wenn die Examensprüfungen anstehen und für den Nebenjob überhaupt keine Zeit mehr vorhanden ist. Schüler können für ihre Ausbildung keinen Ausbildungskredit erhalten.
Einen Studienkredit können Studenten bei einer Sparkasse oder einer Bank beantragen, die regional oder überregional arbeitet. Eine Reihe von Banken arbeitet mit dem KfW Bildungskredit. Es gibt jedoch auch Banken und Sparkassen, die eine eigene Studienfinanzierung entwickelt haben. Sie unterscheiden sich in vielen Punkten voneinander, nicht zuletzt aber durch den Zinssatz und die Rückzahlungsvereinbarungen. Ein Vergleich zwischen den verschiedenen Anbietern ist deshalb sehr wichtig. Die Aufnahme eines Studienkredits erfolgt wie jeder andere Darlehensvertrag auch. In der Regel wird der Studentenkredit nur für das Erststudium gewährt, und der Student darf eine Altersgrenze nicht überschreiten. Die Banken verzichten zwar auf Sicherheiten, doch verlangen sie vor der Bewilligung einen genauen Studienplan und holen sich eine Auskunft bei der Schufa ein, um die Kreditwürdigkeit des Studenten zu überprüfen. Bei manchen Banken sind regelmäßige Gespräche mit dem zuständigen Kundenberater verpflichtend.
Ein Studentenkredit kann nur bis zu einer vom Gesetzgeber festgelegten Höhe beantragt werden. Das Einkommen der Eltern wird nicht berücksichtigt. Das Geld kann auch zusätzlich zum BAföG aufgenommen werden. Je nach Modell wird die vereinbarte Kreditsumme in monatlichen Raten auf das Konto des Studenten überwiesen. Es gibt auch Angebote, in denen höhere Summen auf einmal gezahlt werden. Dies kann sich bei größeren Anschaffungen als sinnvoll erweisen. Eine Finanzierung von Auslandsstudien oder Fernstudien ist durch einen Studienkredit in der Regel nicht möglich, auch von ausländischen Studenten kann ein Studienkredit in den meisten Fällen nicht in Anspruch genommen werden. Es kann sich in speziellen Fällen jedoch lohnen, die Konditionen verschiedener Banken zu vergleichen, um herauszufinden, ob Ausnahmen möglich sind.
Der Nachteil des Studienkredits liegt darin, dass die geliehene Summe ab dem vereinbarten Zeitpunkt, meist nach Abschluss des Studiums, zurückzuzahlen ist. Dabei ist es für die Bank unerheblich, ob der Kreditnehmer einen Job hat und genug Geld verdient, um die monatlichen Raten abzutragen. Die Rückzahlung kann den Hochschulabsolventen später in große finanzielle Schwierigkeiten bringen, vor allem, wenn neben dem Studienkredit der Bank auch noch die Raten für BAföG oder den Bildungskredit fällig werden. Bei schlechter Joblage, einem niedrigen Verdienst oder anderen unvorhersehbaren Problemen befindet sich der Student dann schnell in der Schuldenfalle, aus der er sich so schnell nicht wieder befreien kann. Die Banken werden bei Zahlungsverzug genau wie bei jedem anderen Kreditnehmer sehr schnell ein Mahnverfahren einleiten, um an ihr Geld zu kommen. Ein Studienkredit sollte also nur dann in Anspruch genommen werden, wenn andere Finanzierungsmöglichkeiten ausfallen oder für eine begrenzte Zeit Kosten anfallen, die durch die BAföG-Finanzierung oder den Bildungskredit nicht abgedeckt werden können.
Studienbeitragsdarlehen
Die in einigen Ländern erhobenen Studiengebühren führten in der Vergangenheit häufig dazu, dass finanzschwache Abiturienten kein Studium aufnehmen konnten, weil sie die Studiengebühren nicht finanzieren konnten. Aus diesem Grunde wurde das Studienbeitragsdarlehen ins Leben gerufen. Sinn dieses Darlehens ist es, den Studenten das notwendige Geld für die Studiengebühren vorzustrecken. Bei Studienbeginn wird ein Antrag bei der zuständigen Bank gestellt und zusammen mit den Immatrikulationsunterlagen eingereicht. Die Studiengebühren werden dann für ein Semester vorgestreckt.
Studiengebühren sind Ländersache. Jedes Bundesland hat die Möglichkeit, Studiengebühren für den Besuch seiner Hochschulen einzuführen. Es gibt mittlerweile nur noch sehr wenige Bundesländer, in denen Studiengebühren gezahlt werden müssen. Das allerdings kann sich auch wieder ändern, wenn die Finanznot die Länder dazu zwingt, neue Einnahmequellen zu erschließen. Für Studenten bedeutet die derzeitige Regelung, dass sie sich im besten Fall bei einer Hochschule anmelden sollten, die in einem Bundesland liegt, das keine Gebühren erhebt.
Sind die Studiengebühren nicht zu umgehen, bietet das Studiendarlehen finanzschwachen Studenten die Möglichkeit, diese Kosten zu finanzieren. Allerdings sollte bedacht werden, dass nach Abschluss des Studiums die Rückzahlung erfolgen muss. Zu den möglicherweise bereits angehäuften Schulden durch BAföG und Studienkredite kommen dann weitere Belastungen hinzu. Wer nach dem Studium nicht vor einem Berg von Raten stehen möchte, sollte genau überlegen, ob ein Studienbeitragsdarlehen wirklich notwendig ist. Unter besonderen Umständen, zum Beispiel, wenn der Student ein Kind erzieht oder andere Härtefälle vorliegen, kann sich der Student von den Studiengebühren befreien lassen. Damit lässt sich die Kreditaufnahme umgehen und das Studium trotzdem durchführen.
Kosten
Wie ein Studienbeitragsdarlehen abgewickelt wird, hängt vom jeweiligen Bundesland ab. Die Kosten, die Art der Auszahlung und der Zinssatz variieren von Bundesland zu Bundesland. Allgemeine gültige Angaben, die für alle Länder gleichermaßen gelten, lassen sich nicht machen. Studierende, die ein Studienbeitragsdarlehen in Anspruch nehmen möchten, sollten sich mit der zuständigen Stelle in Verbindung setzen und klären, wie die Auszahlung geregelt ist. Dabei kann dann auch gleich geklärt werden, wie hoch die monatliche Rate und der Zinssatz sind und wie lange Anspruch auf das Darlehen besteht.
Antragstellung & Voraussetzungen
Der Antrag auf ein Studienbeitragsdarlehen wird je nach Bundesland bei einer Bank oder Sparkasse gestellt. Häufig erfolgt die Abwicklung über die KfW. Erstsemester haben in der Regel Anspruch auf das Darlehen, wenn die finanziellen Voraussetzungen vorliegen. Für das Studienbeitragsdarlehen gelten die gleichen Grundregeln wie für den Bezug von BAföG.
Fälligkeit & Rückzahlungsmodalitäten
Auch bei der Fälligkeit und den Rückzahlungsmodalitäten gibt es keine einheitlichen Regelungen. Da die Erhebung der Studiengebühren ganz von dem jeweiligen Bundesland selbst bestimmt wird, richten sich Fälligkeit und Rückzahlungsbedingungen nach den dort geltenden Bestimmungen. Als sicher gilt, dass die Rückzahlung dann erfolgen muss, wenn das Studium beendet ist und das Arbeitsgehalt des fertigen Studenten den Mindestlohn übersteigt. Studenten können sich hierbei ebenfalls an den Bestimmungen für die BAföG-Rückzahlungen orientieren.
Vorüberlegungen
Eine gute Berufsausbildung ist teuer. Früher waren es fast ausschließlich Kinder aus begüterten Familien, die sich ein Studium oder eine qualifizierte Ausbildung leisten konnten. Manche Hochbegabung blieb auf der Strecke, weil kein Geld vorhanden war, um den Lebensunterhalt während der Zeit an der Universität oder Lehre abzusichern. Wenn dann noch die in einigen Bundesländern und von einigen Schulen erhobenen teilweise sehr hohen Schul- und Studiengebühren zusätzlich zu finanzieren sind, scheint es ohne Vermögen kaum möglich, ein Studium aufzunehmen oder eine gute Ausbildung zu absolvieren. Bei einer Ausbildung in einem Lehrbetrieb kann wenigstens ein Teil der Kosten durch die Ausbildungsvergütung aufgefangen werden, bei einem Studium oder einer schulischen Ausbildung fällt diese Möglichkeit weg. Um nicht nur reichen Menschen die Chance auf eine gute Berufsausbildung zu geben, wurden verschiedene Möglichkeiten entwickelt, damit auch junge Menschen aus Arbeiterfamilien oder anderen weniger reichen Umfeldern ein Studium oder eine Ausbildung absolvieren können.
Während eines Studiums oder einer Ausbildung fallen neben den Lebensunterhaltungskosten wie Essen, Miete und Versicherungen häufig Studiengebühren und hohe Kosten für die notwendige Fachliteratur an. Fahrten nach Hause und notwendige Erholungsphasen müssen ebenfalls eingeplant werden. Schließlich kann ein Studium oder eine Ausbildung meist nicht dort absolviert werden, wo die Eltern leben und der Student oder Auszubildende im Elternhaus versorgt werden können. Nur in den seltensten Fällen werden die Eltern in der Lage sein, ihren Kindern genügend Geld für das Studium oder die Ausbildung zur Verfügung zu stellen. Die Frage, wie die Berufsausbildung finanziert werden kann, ist deshalb neben der Entscheidung für einen Ausbildungsberuf oder ein Studium die wichtigste Vorüberlegung, bevor ein Lehrvertrag abgeschlossen werden kann oder eine Einschreibung bei einer Universität erfolgt.
Mit den Vorbereitungen für ein Studium oder eine Ausbildung sollte so früh wie möglich begonnen werden. Schon im Schuljahr vor dem Schulabschluss sollten das Studienfach oder der Ausbildungsberuf feststehen. Je eher die Lehrstelle gefunden oder der Antrag bei der gewünschten Universität gestellt wird, desto eher können die notwendigen finanziellen Hilfen beantragt werden. Gerade BAföG-Anträge haben eine lange Bearbeitungsdauer, sodass der Antrag unbedingt eingereicht werden sollte, sobald die Bescheinigung einer Universität oder Ausbildungsplatzes vorliegt. Mögliche Engpässe lassen sich so vermeiden. Sobald die Entscheidung für ein Studienfach feststeht, und damit klar ist, wie lange das Studium voraussichtlich dauern wird, können auch Hilfen wie Studienkredit und Studiendarlehen beantragt werden. Allerdings sollte sich jeder darüber klar sein, dass ein Teil des BAföG sowie der Studienkredit, der Bildungskredit oder der Ausbildungskredit nach Beendigung des Studiums oder der Ausbildung zurückgezahlt werden müssen.
Mit einer guten Vorabplanung steht einer erfolgreichen Ausbildung an der Universität oder im Lehrbetrieb nichts mehr im Wege. Wenn die Finanzierung abgesichert ist, kann es an die Wohnungssuche gehen. Eine gute Finanzplanung hält den Kopf für das Studium frei. Wer sich nicht dauernd Sorgen machen muss, ob das Geld bis zum Ende des Monats reichen wird, kann sich den neuen Herausforderungen unbelastet widmen und das Studentenleben auch ein wenig genießen.
Wie viel Geld brauche ich?
Wenn ein Student oder Auszubildender zu Hause auszieht oder ausziehen muss, weil die Ausbildungsstätte oder Universität in einer anderen Stadt oder gar einem anderen Bundesland ist, stellt sich die Frage nach den Lebenshaltungskosten. In den meisten Fällen wird das Geld gerade so reichen, um Miete, Lebensmittel und andere wichtige Dinge zu bezahlen. Vor allem, wenn jemand allein in eine Wohnung zieht, kommen schnell Summen zusammen, die sich gar nicht so einfach finanzieren lassen. Wer die Möglichkeit hat, im Studentenheim unterzukommen, kann wenigstens bei der Miete einiges sparen. Die Kosten für eine Wohnung mit anderen Auszubildenden oder Freunden zu teilen, ist ebenfalls eine gute Möglichkeit, die monatlichen Lebenshaltungskosten zu senken. Für die Finanzierung einer Ausbildung oder eines Studiums ist eine gute Planung der Kosten die Voraussetzung.
Egal, ob jemand im Wohnheim, einer Wohngemeinschaft oder in einer eigenen Wohnung wohnt, die Miete macht häufig den Löwenanteil der monatlichen Kosten aus. Sie berechnet sich nach der Größe der Wohnung, der Lage und Ausstattung und der Stadt, in der sie sich befindet. Wohnungen in der Innenstadt sind häufig viel teurer als Wohnung im Umland. Allerdings fallen dann höhere Fahrkosten an, wenn die Ausbildungsstätte oder die Universität nicht zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreichbar ist. Die Monatskarte für den öffentlichen Nahverkehr gehört ebenfalls zu den monatlichen Ausgaben. Außer der Miete schlagen auch die Nebenkosten nicht unerheblich zu Buche. Abschläge für Heizung, Wasser und Hausumlagen müssen Mieter monatlich an den Eigentümer zahlen und bekommen im folgenden Jahr eine Abrechnung darüber. Häufig werden dann Nachzahlungen fällig, wenn der Verbrauch höher gewesen ist, als veranschlagt. Strom wird von einem Stromversorger bezogen, der ebenfalls monatliche Abschläge verlangt. Ausbildende und Studenten sind am besten mit einer Wohnung bedient, für die eine Warmmiete berechnet wird. In dieser sind Heiz- und Wasserkosten und häufig auch die Stromkosten bereits enthalten. Nicht vergessen werden dürfen die Kosten, die für den Telefonanschluss und das Internet anfallen. Hier sollte nach preisgünstigen Alternativen Ausschau gehalten werden. Teilen sich mehrere Studenten oder Freunde die Wohnung, werden Miete und Nebenkosten gleichmäßig auf alle verteilt, sodass die Kosten für den Einzelnen niedriger sind. Der gemeinsame Einkauf von Lebensmitteln kann sich ebenfalls günstig auf die Lebenshaltungskosten auswirken, denn Großpackungen sind häufig preiswerter als Singlepackungen.
Eine Alternative zur eigenen Wohnung oder Wohngemeinschaft sind möblierte Zimmer, die gerade in Universitätsstädten häufig zu finden sind. Der Nachteil dabei ist, dass oftmals Bad und Küche mit den anderen Hausbewohnern geteilt werden müssen und dass die Regeln strenger sind als in einer eigenen Wohnung. Dafür sind die Kosten für ein möbliertes Zimmer gemessen an den Kosten für eine Wohnung um einiges niedriger. Der monatliche Betrag, der an den Wohnungseigentümer zu zahlen ist, enthält meistens die Kosten für Heizung, Wasser und Strom. Wohnheime werden von Ausbildungsbetrieben oder den Universitäten zur Verfügung gestellt. Hierfür ist monatlich ein Gesamtbetrag zu entrichten, der alle Nebenkosten enthält. Allerdings sind die Plätze im Wohnheim meist schnell vergeben, sodass Interessierte sich rechtzeitig darum kümmern müssen.
Ein weiterer großer Anteil der monatlichen Kosten entfällt auf Nahrungsmittel. Die Kosten dafür sollten nicht zu knapp kalkuliert werden. Auch wenn sich die meisten Lebensmittel beim Discounter preiswert besorgen lassen, sollten gelegentlich auch einmal Extrawünsche möglich sein. Eine abwechslungsreiche Kost mit Vitaminen und Mineralstoffen hält gesund und fit. Leider sind gerade frisches Obst und Gemüse häufig recht teuer. Genügend zu trinken ist ebenfalls wichtig, an den Ausgaben für Wasser, Saft und Tee sollte nicht gespart werden. Beim Einkaufen auf Sonderangebote zu achten, kann den wöchentlichen Einkauf erheblich preiswerter machen.
Auch die Hygiene darf nicht zu kurz kommen. Bei der Einteilung des zur Verfügung stehenden Geldes müssen Kosten für Körperpflegemittel ebenso berücksichtigt werden wie Reinigungsmittel für die Wohnung und die Wäsche. Ein weiterer Betrag sollte monatlich für die Anschaffung von Kleidung zur Verfügung stehen. Eine neue Hose, Schuhe, Strümpfe oder Unterwäsche müssen von Zeit zu Zeit einfach sein, wenn die alten Sachen kaputtgehen oder völlig aus der Mode gekommen sind. Damit das Vergnügen während der Ausbildungszeit nicht ganz auf der Strecke bleibt, sollte jeden Monat ein kleiner Betrag für Unternehmungen, den Kaffee mit Freunden oder ein Kinobesuch eingeplant werden. Sogar ein Urlaub lässt sich finanzieren, wenn monatlich eine kleine Summe zurückgelegt wird, die nur für eine Reise oder ein Freizeitvergnügen bestimmt ist.
Bei Studenten fallen in der Regel hohe Kosten für die Beschaffung von Fachbüchern an. Manche Bücher sind neu nahezu unerschwinglich teuer, wer Glück hat, findet gute gebrauchte Bücher auf Studentenflohmärkten oder am Schwarzen Brett der Universität. Ein großer Teil der Fachliteratur lässt sich in der Universitätsbibliothek beschaffen, doch sind begehrte Werke häufig vergriffen und die Wartelisten zu lang, um darauf zu warten. In einigen, wenigen Bundesländern müssen zu Semesterbeginn Studiengebühren gezahlt werden. Auch dieser Kostenfaktor muss bei der Planung berücksichtigt werden. Diese Kosten lassen sich durch die Wahl des Studienortes vermeiden, wenn die Universität in einem Bundesland liegt, das keine Studiengebühren erhebt.
Zusätzliche Probleme bereiten nicht vorhersehbare Unkosten. Leider passiert es immer mal wieder, dass ein wichtiges Gerät kaputtgeht, dass jemand krank wird und Medikamente benötigt, Nachzahlungen für Strom oder Heizung fällig sind oder sonst eine unvorhergesehene Ausgabe notwendig wird. Wer für solche Fälle jeden Monat ein paar Euro zurücklegt, wird auch solche Krisen gut meistern können.
Um eine gute Übersicht über die monatlichen Ausgaben zu haben, empfiehlt es sich, einen Budgetplan anzufertigen. In diesen Plan werden die Summen eingetragen, die für bestimmte Ausgaben zur Verfügung stehen. Für die folgenden Posten sollte jeweils ein fester Betrag bestimmt werden: Miete einschließlich Nebenkosten, Telefon und Internet, Fahrkosten, Krankenversicherung, Lebensmittel, Pflege und Reinigung, Kleidung, Freizeit und Lernmittel sowie eine Summe für unerwartete Ausgaben. Beträge, die am Ende des Monats nicht verbraucht wurden, werden beiseitegelegt, um mögliche notwendige Mehrausgaben in den nächsten Monaten aufzufangen. Besonders sinnvoll kann es sein, ein spezielles Konto einzurichten, auf dem solche Gelder geparkt werden können. Es gibt mittlerweile viele Direktbanken, die Konten ohne Kontoführungsgebühren oder einen festen monatlichen Eingang für jedermann zur Verfügung stellen.
Welche Einnahmen habe ich?
Um die Finanzierung für ein Studium oder eine Ausbildung zu planen, ist zunächst einmal eine Bestandsaufnahme zu machen, wie viel Geld jeden Monat zur Verfügung steht. Am besten ist es, alle möglichen Einnahmen in einer Liste zusammenzustellen und auch die Länge des Bezugs einzuplanen. Größere Beträge sollten dabei auf mehrere Monate verteilt werden, damit sich die Höhe der durchschnittlichen Einnahmen bestimmen lässt.
Für die Ermittlung der Einnahmen sind folgende Fragen wichtig. Wie hoch ist eine eventuelle Ausbildungsvergütung? Welchen Kostenanteil können und werden die Eltern übernehmen, wenn sie dazu finanziell in der Lage sind? Treten sie das Kindergeld beim Auszug an das Kind ab oder werden sie es zur Abdeckung der für das Kind anfallenden Ausgaben selbst behalten? Sind Einnahmen aus Vermögen vorhanden, wie zum Beispiel Zinsen oder Mieteinkünfte? Haben die Eltern eine Ausbildungsversicherung oder Sparpläne abgeschlossen, die zu Studienanfang abgerufen werden können? Bestehen Ansprüche auf Unterhaltszahlungen durch geschiedene Elternteile oder auf eine Waisenrente? Wie lange werden die verschiedenen Einnahmen gezahlt? Die Summe aus diesen verschiedenen Einnahmequellen zeigt, ob genügend Geld für die Zeit des Studiums zur Verfügung stehen wird.
Wenn absehbar ist, dass die Einkünfte nicht für das tägliche Leben, Miete, Studiengebühren, Fachliteratur und andere Ausgaben reichen werden, zeigt eine Prüfung der BAföG-Voraussetzungen, ob ein Teil der Ausgaben das BAföG gedeckt werden können. Auch über einen Studienkredit des KfW oder privater Banken und Sparkassen sowie verschiedene Darlehen wie Ausbildungskredit, Studentenkredit oder Studiendarlehen lässt sich der Lebensunterhalt während des Studiums oder der Ausbildung für eine bestimmte Zeit finanzieren.
Kann ich nebenbei arbeiten?
Für die meisten Studenten wird es notwendig sein, neben dem Studium Geld zu verdienen, um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Dabei muss bedacht werden, dass die Studiendauer sich möglicherweise in die Länge ziehen wird, wenn die Zahl der Arbeitsstunden zu hoch ist. Es bleibt dann nicht genügend Zeit für das Lernen, die Klausurvorbereitungen und die Prüfungen. Bei der Vorbereitung auf wichtige Examina oder während der Doktorarbeit ist es den meisten Studenten nicht möglich, auch noch einer bezahlten Arbeit nachzugehen. Es besteht sonst die Gefahr, dass die Prüfung nicht bestanden wird oder die Noten so schlecht ausfallen, dass sich das auf die spätere Jobsuche negativ auswirkt.
Wer mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitet, riskiert, dass Sozialabgaben gezahlt werden müssen, weil der Verdienst die Nebenverdienstgrenze übersteigt. Das kann sich auf die Zahlung des Kindergeldes auswirken. Wenn auch BAföG bezogen wird, müssen die Höchstgrenzen für Zusatzverdienste genauestens beachtet werden. Schon ein Euro darüber kann dazu führen, dass kein BAföG mehr gezahlt wird.
Bei der Auswahl des Nebenjobs müssen die Arbeitszeiten berücksichtigt werden. Kein Mensch kann jeden Abend kellnern und tagsüber Vorlesungen besuchen und lernen. Gegen ein oder zwei Abende pro Woche ist sicher nichts einzuwenden, häufiger sollten solche Jobs besser nicht ausgeübt werden. Studentische Hilfsvereine bieten manchmal Tätigkeiten für Studenten an, sie beraten andere Studenten bei Anträgen und anderen Problemen. Solche Jobs sind allerdings rar.
Während der vorlesungsfreien Zeit und während der Semesterferien bieten viele Unternehmen Aushilfsjobs für Studenten an. Sie dauern meist nur ein paar Wochen, doch lässt sich hier häufig genügend Geld verdienen, sodass finanzielle Reserven für die übrige Zeit des Jahres angelegt werden können. Aber Vorsicht: Auch hier müssen die Obergrenzen beachtet werden, wenn jemand Sozialleistungen wie Kindergeld oder BAföG bekommt. Solche für Studenten gut geeignete Jobs sind oft schnell vergriffen, eine rechtzeitige Bewerbung kann sehr hilfreich sein. In fast allen Universitäten hängen Stellenangebote am Schwarzen Brett aus. Vom Babysitterdienst über die Betreuung von Haustieren bis zur Arbeit an der Garderobe bei Abendveranstaltungen gibt es hier ein breit gefächertes Angebot für die unterschiedlichsten Nebenjobs. Je nach Höhe und Länge der monatlichen Verdienste fallen zusätzliche Kosten für die Krankenkasse an. Ab welcher Einnahmenhöhe Krankenkassenbeiträge notwendig werden, ist bei der zuständigen Krankenkasse zu erfahren. Um hohe Nachzahlungen zu vermeiden, sollten arbeitswillige Studenten vorab anfragen und spezielle Studententarife in Anspruch nehmen.
Wie lange dauert die Ausbildung?
Studiendarlehen, zu denen Studentenkredit oder Ausbildungskredit gehören, werden nur für eine bestimmte Anzahl an Semestern gewährt. Bei der Wahl des Studienfaches sollte deshalb darauf geachtet werden, dass die Studienzeit nicht zu lange in Anspruch nehmen wird. Natürlich kann es immer wieder einmal vorkommen, dass das Studium oder die Ausbildung unterbrochen werden muss. Krankheiten, die Geburt eines Kindes oder andere persönliche Probleme können dazu führen, dass eine Auszeit nötig wird.
Der Wiedereinstieg ist nicht immer problemlos möglich. Wer sich für eine Zeit von der Universität exmatrikulieren lässt, hat je nach Dauer möglicherweise keinen Anspruch mehr auf seinen Studienplatz oder den Bezug von BAföG oder Studiendarlehen. Eine Unterbrechung der Ausbildung oder des Studiums sollte deshalb nur in wirklich unvermeidbaren Fällen erwogen werden. Ein Studienkredit oder Ausbildungskredit kann je nach Vertrag für eine bestimmte Zeit unterbrochen werden, das allerdings hängt von den Vereinbarungen mit dem jeweiligen Kreditinstitut ab.
Verlängert sich die Studiendauer, weil das Fach gewechselt wird oder Prüfungen nicht bestanden werden, kann sich das negativ auf die Leistungen von BAföG oder KfW auswirken. Um sicherzugehen, dass die Studienfinanzierung während des gesamten Studiums oder der gesamten Ausbildung gesichert ist, sollten Unterbrechungen möglichst vermieden werden. Wird ein Zweitstudium aufgenommen, wird es ungleich schwieriger, einen Studienkredit oder Bildungskredit zu bekommen. Vor der Festlegung des Studienfachs sollte deshalb genau geprüft werden, ob das Interesse so groß ist, dass das Studium auch zum Abschluss gebracht werden kann.
Will ich ein Auslandssemester absolvieren?
Ein oder zwei Auslandssemester lohnen sich grundsätzlich für alle Studiengänge. In einem anderen Land andere Kulturen kennenzulernen, erweitert den Horizont, vertieft die Fremdsprachenkenntnisse und vermittelt Kontakte zu Studierenden anderer Länder. An einer ausländischen Universität haben Studenten eine freiere Auswahl der Fächer, die sie belegen möchten. In vielen Berufen ist heute eine Karriere ohne Auslandskontakte kaum mehr denkbar. Gründe für ein Auslandssemester gibt es also genügend, die Frage ist allerdings, ob ein Aufenthalt im Ausland zeitlich möglich ist und wie er sich finanzieren lässt.
Bei einem sehr eng gesteckten Studienplan fehlt häufig die Zeit für ein oder mehrere Auslandssemester. Viel problematischer ist jedoch die Studienfinanzierung. Ein Aufenthalt im Ausland ist meist teurer als im Inland, zumal auch unter Umständen eine private Krankenversicherung abgeschlossen werden muss, weil die gesetzlichen Kassen Auslandskosten nicht immer übernehmen. Mangels Sprachkenntnissen fehlt häufig die Gelegenheit, nebenher zu jobben, um etwas Geld hinzu zu verdienen. Hier können Stipendien hilfreich sein, die Studenten mit guten Leistungen gewährt werden. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird das BAföG auch für die Zeit im Ausland gezahlt. Eine weitere Studienfinanzierung sind Studiendarlehen, die von Banken und dem KfW vergeben werden. Mit der Planung eines Auslandssemesters sollten Studienanfänger gleich zu Anfang des Studiums beginnen. Studienberater und Studienorganisationen helfen dabei, den besten Zeitpunkt und eine geeignete Auslandsuniversität auszuwählen. Auch bei der Finanzierung stehen diese Berater zur Seite. Sie unterstützen beim Ausfüllen von Formularen für das Auslands-BAföG und der Anträge für einen Studentenkredit oder Bildungskredit bei der KfW oder den Banken.
Wie viel Geld verdiene ich später?
Nimmt ein Student oder Schüler unterstützende Finanzierungshilfen durch BAföG oder Studiendarlehen in Anspruch, muss er davon ausgehen, dass er die erhaltenen Zahlungen durch BAföG, Studentenkredit oder Ausbildungskredit nach Abschluss des Studiums oder der Ausbildung ganz oder teilweise zurückzahlen muss. Bei BAföG-Bezug hängt eine Rückzahlung davon ab, ob ein Vollzuschuss gezahlt wurde, das ist in Regel bei Schülern der Fall, oder ob ein Teil des BAföG als Staatsdarlehen gewährt wurde. Im letzteren Fall ist dieser Teil der finanziellen Unterstützung nach Beendigung der Berufsausbildung ebenfalls zurückzuzahlen.
Bei der Wahl des zukünftigen Berufes oder des Studienganges muss deshalb abgewogen werden, wie die späteren Berufsaussichten sind. Nicht immer verdienen Hochschulabsolventen in ihrem späteren Job genug, um ihren während der Studienzeit angehäuften Zahlungspflichten nachkommen zu können. Längst nicht alle Studenten bekommen gleich nach dem Studium einen Job. Der Jurist, der nach dem Examen Taxi fahren muss, ist leider kein übertriebenes Beispiel, sondern nur allzu oft die Realität. Damit niemand nach der abgeschlossenen Ausbildung vor einem hohen Schuldberg steht, den er kaum bezwingen kann, sollte die Aufnahme von Studiendarlehen sorgfältig überlegt werden. Ist der Verdienst später nur gering oder der Absolvent sogar überhaupt keinen Job finden, kann es leicht passieren, dass die fälligen monatlichen Raten nicht abgetragen werden können.
Auf der sicheren Seite sind die Studenten oder Schüler, die einen Beruf mit guten Zukunftsaussichten gewählt haben. Gute Noten und Examen sind bei der Jobsuche ebenfalls von Vorteil. Schwierig kann die Rückzahlung bei Berufen im künstlerischen Bereich werden, hier sind feste, regelmäßige Einnahmen nicht immer zu erwarten. Das Absolvieren überlaufener Studiengänge wie Jura oder Betriebswirtschaft kann ebenfalls dazu führen, dass die Jobsuche sich schwieriger gestaltet als erwartet. Eine gute Berufsberatung und Praktika in verschiedenen Arbeitsbereichen können dabei helfen, den richtigen Job zu finden, mit dem sich anschließend auch genügend Geld verdienen lässt.
Stipendien
Eine Möglichkeit, die Kosten für ein Studium zu senken, sind Stipendien, die von zahlreichen staatlichen und privaten Organisationen oder Stiftungen vergeben werden. Sowohl Bund und Länder als auch gemeinnützige Organisationen bieten im Rahmen der Hochbegabtenförderung Stipendien für besonders talentierte Schüler und Studenten an. Doch nicht nur für Hochbegabte werden Stipendien bereitgestellt. Manche Stiftungen bewerten soziales oder politisches Engagement hoch und fördern Studenten mit entsprechenden Interessen. Die meisten Stipendien werden in der Höhe von BAföG-Leistungen gewährt, mit dem Unterschied, dass das erhaltene Geld nach dem Studium nicht zurückgezahlt werden muss. Es gibt auch Organisationen, die Teilstipendien vergeben, das heißt, dass nur ein Teil der Kosten übernommen wird. Bücherstipendien und Stipendien für Examen sind weitere Möglichkeiten einer Unterstützung.
Welche Organisationen und Stiftungen Stipendien vergeben, können Interessierte bei ihrer zuständigen Hochschule erfragen. Dort ist bekannt, ob das elterliche Einkommen oder eigenes Vermögen eine Rolle bei der Vergabe spielen. Auch ob die Förderung bereits zu Anfang des Studiums erfolgt oder ob das Studium erst begonnen werden muss, bevor das Geld fließt, kann hier erfragt werden. Die Zahlungen für Vollstipendien erfolgen in monatlichen Beträgen, die den Sätzen des BAföG angepasst sind, bei Teilstipendien sind die Beträge natürlich niedriger und reichen nicht allein für den Lebensunterhalt während des Studiums. In jedem Fall kann es sich für einen Studenten lohnen, einen Antrag auf ein Stipendium zu stellen, da sich bei einer Bewilligung einiges an Geld sparen lässt.
Staatliche Hilfen
Um auch Menschen eine gute Ausbildung zu ermöglichen, die zu wenig Geld haben, um einen Hochschulbesuch zu finanzieren, haben Staat, Banken und private Organisationen Möglichkeiten geschaffen, finanzielle Hilfen bereitzustellen. Die bekannteste Unterstützung ist das BAföG, das Zuschüsse zahlt, mit denen der Lebensunterhalt ganz oder teilweise finanziert werden kann. Banken wie die KfW, private Banken oder Sparkassen bieten verschiedene Finanzierungsmodelle an. Hier können Studenten oder Auszubildende einen Studienkredit, einen Bildungskredit oder andere Studiendarlehen erhalten. Im Gegensatz zu Verbraucher- oder Anschaffungskrediten werden von den Banken keine Sicherheiten verlangt, es reichen hier die Immatrikulationsbescheinigung und in den meisten Fällen eine Schufa-Bescheinigung aus. Ein Bildungskredit oder Studienkredit wird unabhängig vom eigenen Vermögen gewährt und kann dabei helfen, ein Studium finanzierbar zu machen. Studenten und Auszubildende sollten sich vor der Ausbildung genau informieren, welche Hilfen infrage kommen, und welche am besten für den individuellen Fall geeignet sind.
Fazit
In den normalen Ausbildungs- und Studienzeiten kann ein Teil des Lebensunterhalts durch Nebenjobs gesichert werden. Wenn studentische Aushilfsjobs nicht verfügbar sind und auch keine Unterstützung durch die Eltern oder den Ehepartner möglich ist, springen staatliche Hilfen, die im Berufsausbildungsförderungsgesetz festgelegt sind, ein.
Ein Studium oder eine qualifizierte Ausbildung sind damit nicht länger ein Privileg reicher Familien. Kindern aus Arbeiterfamilien oder sozialschwachem Umfeld wird es durch zahlreiche Hilfen ermöglicht, ihren Lebensunterhalt während des Studiums oder der Ausbildung zu sichern. Auf Behinderte, Eltern kleiner Kinder und andere individuelle Lebenslagen nehmen die Vorschriften und Bestimmungen Rücksicht und ermöglichen durch Sondervorschriften auch diesen Personengruppen die Studienfinanzierung. Vorsicht geboten ist nur, wenn zu viele Studiendarlehen in Anspruch genommen werden. Wenn der Schuldenberg nach dem Studium oder der Ausbildung zu hoch angewachsen ist, kann es schwierig werden, später finanziell Fuß zu fassen. Deshalb sollten Studiendarlehen wie Studentenkredit oder Ausbildungskredit nur soweit in Anspruch genommen werden, wie es unbedingt notwendig ist.
Auch wenn kein normaler Student oder Schüler während des Studiums oder der Ausbildung ein Leben in Saus und Braus führen kann, so steht ihm doch ausreichend Geld zur Verfügung, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Nie war es eine gute Ausbildung so wichtig wie heute. Mit den staatlichen Unterstützungen hat es jeder junge Mensch selbst in der Hand, sich eine gute berufliche Grundlage für sein späteres Leben zu schaffen.