Schufa: Schufa-Insiderwissen für Jedermann

       

Wer einen Ratenkredit beantragt, bei einem Versandhaus Ware gegen Rechnung bestellt oder einen neuen Handyvertrag abschließen möchte, wird automatisch einer Prüfung seiner Kreditwürdigkeit unterzogen. Der wichtigste Teil dieser Bonitätsprüfung ist dabei eine Schufa-Anfrage. Wenn Sie in absehbarer Zeit einen Kredit benötigen, tun Sie also gut daran, sich im Interesse einer guten Bonitätsbewertung bereits im Vorfeld um einen möglichst positiven Schufa Score zu bemühen.

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Der Schufa Basisscore

Die Kreditwürdigkeit eines Verbrauchers wird in einem Punktwert von 0 bis 100 ausgedrückt, wobei 100 den optimalen Wert darstellt. Der Score drückt die statistische Wahrscheinlichkeit der ordnungsgemäßen Vertragserfüllung durch Mitglieder der Personengruppe aus, der ein potentieller Schuldner gemäß seinem Datenhintergrund angehört. Dieses System funktioniert auf der Grundlage eines logistischen Regressionsmodells, das die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Zufallsereignisses mit zwei theoretisch möglichen Ausgängen nachvollzieht. In die Vorausschau gehen auch neben Fakten zur bisherigen Vertragserfüllung auch Aspekte wie die Häufigkeit des Wohnungswechsels und der Eröffnung von Bankkonten ein. Wer eine Eigenauskunft beantragt, erhält einen sogenannten Basisscore, der alle drei Monate neu berechnet wird. Dabei wird die Vertragstreue des potentiellen Kunden in einem Prozentwert zwischen 0 und 100 ausgedrückt, wobei 100 die beste Bewertung darstellt.

Der Schufa Branchenscore

Seit 1997 gibt es eine branchenbezogene Bewertung, die als Branchenscore bezeichnet wird. Diese Scorewerte fallen je nach Branche des anfragenden Unternehmens unterschiedlich aus, da jeweils branchenspezifische Kriterien in die Berechnung einfließen. Die jeweils tagesaktuell ermittelten Branchenscores wurden 2001 (Version 1.0) und 2008 (Version 2.0) überarbeitet. Derzeit existieren Branchenscores für Banken, Sparkassen und Genossenschaftsbanken, Telekommunikationsunternehmen, Handelsunternehmen, das Hypothekenbankgeschäft sowie für den Versandhandel, den e-Commerce und das Identitätsmanagement (Adressenermittlung und -prüfung), für Freiberufler und für Kleingewerbetreibende. Die Scorewerte reichen von 0 bis 1.000 (Version 1.0) bzw. von 0 bis 10.000 (Version 2.0), wobei der höchste Wert jeweils der beste ist. Zusätzlich wird eine Rankingstufe von A bis P mitgeteilt. Hier ist A die optimale Kategorie. Außerdem gehört zum Branchenscore eine Aussage über die Erfüllungswahrscheinlichkeit, die in Prozenten von 0 bis 100 ausgedrückt wird, wobei der beste Wert bei 100 % liegt.

Schufa Einträge löschen und korrigieren

Nicht selten stellt sich heraus, das ein Eintrag ist der Schufa Datei falsch, überholt oder unvollständig ist. Ursache dieser Fehleinträge ist die Tatsache, dass die Eintragungen meist auf Mitteilungen der Vertragspartner beruhen, die meist ungeprüft übernommen und nur ausnahmsweise verifiziert werden. Nur relativ Daten beruht ein Eintrag auf Eigenermittlungen der Schufa. Hier ist die Fehlerquote eher gering, da es sich hier meist um Daten aus öffentlichen Registern handelt. Ist eine Forderung durch Zahlung, Vergleich oder Verzicht erledigt, werden die diesbezüglichen Daten drei Jahre nach dem jeweiligen Eintrag wieder gelöscht, wobei die Löschung meist erst zum Ende des dritten Kalenderjahres nach Verzeichnung des Eintrags stattfindet. Eine vorzeitige Löschung ist bei nicht titulierten möglich, deren Höhe 2.000 Euro nicht überschreitet. Dies gilt allerdings nur dann, wenn zwischen der Meldung der offenen Forderung und deren Erledigung nicht mehr als sechs Wochen liegen. In diesem Falle wird der Eintrag umgehend gelöscht. Betrifft ein Eintrag einen minderjährigen Schuldner, wird die Löschung unmittelbar nach der Erledigung, meist also nach Zahlung, veranlasst. Diese Regeln gelten u.a. für nicht ordnungsgemäß bediente Kredite und nicht vertragsgemäß erfüllte Verbindlichkeiten aus Warenkäufen. Dieselben Löschungsregeln gelten auch für titulierte Forderungen und Negativmerkmale, die die Abgabe der Vermögensauskunft und ein Insolvenzverfahren betreffen. Wird ein Giro- oder Kreditkartenkonto aufgelöst, werden die diesbezüglichen Daten unmittelbar gelöscht. Dies gilt allerdings nicht für etwaige Verbindlichkeiten, die aufgrund dieser Kontoverbindungen noch bestehen. Gleiches gilt für Konten bei Unternehmen des stationären Handels und bei Versandhäusern.

So verbessern Sie Ihren Schufa Score

Wenn Sie in absehbarer Zeit die Aufnahme eines Kredits planen, lohnt sich ein Blick auf Ihren aktuellen Schufa Score, da Sie davon ausgehen können, dass im Rahmen der Kreditbewilligung auch eine Bonitätsprüfung durch Einholung einer Auskunft bei der Schufa stattfindet. Gerade bei höheren Kreditsummen lohnt es sich, eine Verbesserung des Scores abzustreben, da oft auch die Kreditkonditionen, insbesondere die Zinshöhe, vom Ergebnis des Scorings abhängt. Zunächst sollten Sie eine Selbstauskunft, insbesondere eine kostenlose Datenübersicht gemäß § 34 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), einholen, um sich einen Überblick über Ihren aktuellen Score und die ihm zugrundeliegenden Eintragungen zu verschaffen.

Berichtigung und Löschung fehlerhafter Einträge

Stellt sich heraus, dass ein Eintrag unrichtig, unvollständig oder löschungsreif ist, sollten Sie dies melden und eine Änderung oder Löschung beantragen. Dazu müssen Sie die Umstände darlegen und durch Vorlage beweiskräftiger Urkunden begründen, die eine Änderung oder Löschung des beanstandeten Eintrags rechtfertigen. Dazu gehören z.B. Zahlungsquittungen oder auch gerichtliche Entscheidungen, die einen eingetragenen Titel aufheben oder in sonstiger Weise für unwirksam erklären. in der Regel erfolgt zunächst eine Rücksprache mit dem Gläubiger, der den Eintrag veranlasst hat. Verweigert dieser unberechtigterweise die Löschung, kann dieser notfalls gerichtlich auf Veranlassung der Löschung in Anspruch genommen werden. Ursache eines schlechten Scores kann auch eine Identitätsverwechslung sein. Diese liegt dann vor, wenn bestimmte Daten mit negativer Aussage irrtümlich einer Person zugeordnet sind, die sie nicht betreffen. In solchen Fällen wird eine Bereinigung des fehlerhaften Datenmaterials meist anhand von öffentlichen Urkunden, beispielsweise von Geburtsurkunden und Meldebescheinigungen, erfolgen.

Verbesserung der Bewertungsdaten

Häufig kann eine Verbesserung des Scores dadurch erzielt werden, dass bestimmte Verhaltensmaßregeln im Umgang mit bestehenden vertraglichen Verpflichtungen beachtet werden. So sollten Sie etwa bestehende Zahlungsrückstände aus Ratenkrediten oder Warenkäufen schnellstmöglich ausgleichen und künftig für pünktliche Bedienung der Raten sorgen. Zudem ist es empfehlenswert, die Aufnahme von Krediten und den Warenkauf auf Raten auf einen den Einkommensverhältnissen angemessenen Umfang zu beschränken. Von Vorteil ist es auch, von zu zahlreichen Kreditanfragen und Kontoeröffnungen abzusehen und häufige Wohnsitzwechsel zu vermeiden.

Was Sie zur Schufa wissen sollten

Die Schufa Holding AG fungiert als Wirtschaftsauskunftei, die über bonitätsrelevante Daten über etwa drei Viertel aller Privatpersonen in Deutschland und über mehr als vier Millionen Unternehmen hierzulande verfügt. Auskunftsberechtigt sind die Vertragspartner, die häufig zugleich auch Anteilseigner des Unternehmens sind. Als A-Vertragspartner erhalten Kreditinstitute aller Kategorien, Leasinggesellschaften und Kreditkartenunternehmen sowohl Positiv- als auch Negativmerkmale eines potentiellen Kunden übermittelt. B-Vertragspartner sind Nichtbanken, also insbesondere Handelsunternehmen, Versandhäuser und E-Commerce-Unternehmen sowie Telekommunikationsdienstleister. Grundsätzlich können Unternehmen aller Branchen Auskünfte erhalten, die sich auf ein berechtigtes Interesse berufen können. Dabei handelt es sich in der Regel um Firmen, die Lieferungen und Leistungen auf Kredit, insbesondere gegen Rechnung ohne Vorkasse, erbringen. Diese Unternehmen erhalten nur die Negativmerkmale über einen Schuldner übermittelt. Bei F-Vertragspartnern handelt es sich meist um Inkassobüros und Auskunfteien, die Adressdaten und Ergebnisse von Identitätsfeststellungen erhalten, wenn eine Einwilligung der betroffenen Person vorliegt. Der Ermittlung und Weitergabe von Scores kann die betroffene Person bzw. das betroffene Unternehmen schriftlich widersprechen.

So nehmen Sie Einsicht in Ihre Daten

Der erste Schritt zur Verbesserung Ihres Scores ist die Kenntnisnahme vom aktuellen Datenbestand. So lernen Sie der Inhalt der Ihre Person betreffenden Eintragungen kennen und erfahren, wer den jeweiligen Eintrag veranlasst hat. Sie gewinnen damit die Möglichkeit, etwaige Fehler zu ermitteln und deren Korrektur zu veranlassen. Grundsätzlich ist zwischen der kostenlosen Beantragung einer aktuellen Datenübersicht und entgeltpflichtigen Auskünften zu unterscheiden, wobei letztere gegebenenfalls mit Zusatzleistungen kombiniert werden können.

Schufa-Auskunft kostenlos online beantragen

Gemäß § 34 BDSG haben Sie die Möglichkeit, einmal jährlich eine kostenlose Datenübersicht zu beantragen. Diese enthält alle Informationen, die über Sie gespeichert sind. Dabei erfahren Sie auch, woher diese Daten stammen und an wen diese weitergegeben wurden. Diese Mitteilung erfasst alle Wahrscheinlichkeitswerte, die den Vertragspartnern in den letzten zwölf Monaten vor Antragstellung übermittelt wurden. Diese Scoringwerte basieren auf einem mathematisch-statistischen Verfahren und drücken die Wahrscheinlichkeit aus, mit der ein potentieller Kunde seiner vertraglich übernommenen Verpflichtungen erfüllen wird. Das Formular zur Bestellung der Datenübersicht kann online von der Website https://www.meineschufa.de heruntergeladen werden. Möglich ist auch eine schriftliche oder telefonische Anforderung des Formulars.

Online-Datenübersicht

Den Bestellvorgang für die kostenlose Datenübersicht leiten Sie dadurch ein, dass Sie die Website https://www.meineschufa.de aufrufen. Dort sollten Sie direkt die Page „Datenübersicht nach § 34“ anklicken, um nicht zunächst zu den kostenpflichtigen Auskünften geführt zu werden. Es erscheint dann unter dieser Überschrift eine Kurzdarstellung der in dieser Übersicht enthaltenen Auskünfte. Sie können dann auf derselben Seite durch Anklicken der betreffenden Landesflagge das Anforderungsformular wahlweise in Deutsch, Englisch oder Türkisch herunterladen. Bei der Seitenwahl ist zu beachten, dass es unter der Überschrift „Datenübersicht nach § 34 BDSG“ auch eine Seite gibt, in der neben der kostenlosen Datenübersicht auch die kostenpflichtige Schufa Auskunft online zur Wahl gestellt wird. Zur kostenlosen Datenübersicht gelangen Sie hier, wenn Sie das in der rechten Spalte dargestellte Produkt „Datenübersicht nach § 34 BDSG“ auswählen und den unter dieser Spalte angeordneten Button „Jetzt bestellen“ drücken. Dadurch gelangen Sie zu der o.g. Website, über die Sie das Bestellformular herunterladen können.

Mitzuteilende Daten im Antragsverfahren

Wenn Sie auf einem dieser beiden Wege das Anforderungsformular von der o.g. Website heruntergeladen oder das Formular auf schriftliche oder telefonische Bestellung erhalten haben, muss der Vordruck vollständig in Druckbuchstaben ausgefüllt werden. Verpflichtende Angaben sind Vorname, Name, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort, Geburtsdatum und Geburtsort. Fakultativ sind Angaben zum Geburtsnamen und zu etwa früher geführten Namen. Freiwillig ist die Angabe der E-Mail-Anschrift. Die Angabe einer früheren Anschrift ist nur erforderlich, wenn seit dem letzten Wohnsitzwechsel nicht mehr als 12 Monate vergangen sind.

Weitere Verfahrensweise

Nachdem vollständigen Ausfüllen des Bestellformulars müssen Sie das Feld „Bestellung Datenübersicht nach § 34 BDSG“ ankreuzen. Wenn Sie zusätzlich die aktuell für Sie gültigen Wahrscheinlichkeitswerte kostenlos mitgeteilt bekommen möchten, ist auch die Rubrik „Aktuelle Wahrscheinlichkeitswerte“ anzukreuzen. Danach ist die Bestellung zu datieren und persönlich zu unterschreiben. Sie sollten beachten, dass sich unterhalb des ersten Unterschriftfeldes befindet sich eine weitere Rubrik, mit der Sie durch Ankreuzen eine kostenpflichtige Bonitätsauskunft bestellen können. Wenn Sie diese nicht wünschen, lassen Sie dieses Feld unangekreuzt und vermeiden es, das zweite Unterschriftenfeld zu ganz am Ende des Formulars zu unterzeichnen.

Versand des Bestellformulars

Dem vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Bestellformular ist ein Ausweisdokument in Kopie beizufügen. Dabei ist im Interesse der einwandfreien Identifizierung auf gute Lesbarkeit der Kopie zu achten. Das gilt insbesondere für den Vor- und Zunamen, die vollständige Anschrift, das Geburtsdatum und den Geburtsort. Alle anderen Angaben einschließlich des Lichtbildes können geschwärzt werden. Bei deutschen Staatsbürgern reicht die Kopie des Personalausweises aus. Wird statt des kopierten Personalausweises die Kopie des Reisepasses übermittelt, muss eine aktuelle Meldebescheinigung in Kopie beigefügt werden. Ausländische Staatsbürger müssen mit ihrer Bestellung eine Kopie ihres Reisepass und eine aktuelle Meldebescheinigung übermitteln. Das Bestellformular und die Kopie des Ausweisdokuments sind per Post an die Schufa zu übermitteln. Auf der Seite mit dem Bestellformular finden Sie ein Muster, aus dem sich ergibt, wie der Brief mit der Anforderung zu adressieren und mit einem Absender zu versehen ist. Das im unteren Bereich der Website zu findende Feld mit dem Hinweis zum SEPA-Lastschriftverfahren ist für Sie nur interessant und daher nur auszufüllen, wenn Sie die kostenpflichtige Bonitätsauskunft bestellen möchten.

Kostenpflichtige Schufa Auskunft

Neben der auf gesetzlicher Grundlage beruhenden Datenübersicht stehen mehrere weitere Formen von Auskunftsdienstleistungen zur Verfügung, die jeweils entgeltpflichtig sind. Dabei ist zwischen Daten über Privatkunden und über Geschäftskunden zu unterscheiden. Je nach Inhalt und Umfang des mitgeteilten Datenmaterials werden unterschiedlich hohe Vergütungen fällig. Im Einzelnen handelt es sich dabei um folgende Auskunftsangebote.

Schufa Bonitätsauskunft

Die weithin als Nachweis finanzieller Zuverlässigkeit anerkannte Bonitätsauskunft besteht aus zwei separaten Dokumenten. Das erste Dokument besteht aus einer für Geschäftspartner bestimmten Auskunft, die nicht alle gespeicherten Daten umfasst, sondern nur die zur Vertrauensbildung relevanten Bonitätsdaten, die für einen Vertragspartner von Interesse sind. Dabei ist alles Datenmaterial enthalten, das beispielsweise für einen Vermieter oder einen Arbeitgeber relevant ist, der besondere Anforderungen an die finanzielle Zuverlässigkeit eines künftigen Mitarbeiters stellt. Das zweite Dokument umfasst den gesamten aktuell verfügbaren Datenbestand und dient zur internen Verwendung des Bestellers. Wer diese Form der Auskunft bestellt, kann sich für die Dienstleistung „Auskunft online“ registrieren lassen, mit der es möglich ist, sich jeweils über Veränderungen des Datenmaterials online informiert zu halten.

Schufa Auskunft online

Mit der Auskunft online erwirbt der Besteller die Möglichkeit, für eine Registrierungsgebühr einen Online-Zugang zu allen für seine Person erfassten Informationen zu erhalten. Eingeschlossen ist auch ein Online-Mitteilungsdienst, der alle Änderungen des Datenmaterials umfasst. Dieser Dienst ist für 100 Tage kostenlos. Danach verlängert sich der Dienst gegen eine neue Gebühr um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht mindestens einen Monat vor Ende der aktuellen Laufzeit eine Kündigung erfolgt.

IdentSafe Auskunft

Das gegen eine Jahresvergütung erhältliche Produkt IdentSafe umfasst die Mitteilung des gespeicherten Datenmaterials, das von der Auskunft online umfasst wird. Hinzu kommt der Update-Service, der die laufende Mitteilung von Änderungen des Datenmaterials einschließt. Enthalten ist auch der IdentSafe Monitor, der eine tägliche Überwachung der persönlichen Daten und einen Warnhinweisdienst enthält. Ebenso ist ein telefonischer Beratungsdienst in Form der IdentSafe Hotline eingeschlossen. Dazu gehört auch der IdentSafe Cleaner, der der Beseitigung von Spuren eines Identitätsmissbrauchs im Internet ermöglicht. Schließlich gehört ein Schlüsselrückführungsdienst zum Leistungsumfang. Der Leistungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, sodass eine rechtzeitige Kündigung erforderlich wird, wenn Sie das Angebot nicht weiter in Anspruch nehmen möchten.

IdentSafe Platinum

Einen noch weitergehenden Leistungsumfang bietet Ihnen das gegen eine zusätzliche Jahresvergütung erhältliche Leistungspaket IdentSafe Platinum. Zusätzlich zum Leistungsumfang des einfachen IdentSafe Pakets ist hier einmal pro Jahr eine Bonitätsauskunft zur Verwendung gegenüber Geschäftspartnern und eine Unternehmensauskunft im Preis enthalten. Im Preis enthalten ist auch eine Partnerkarte für ein Jahr und die als PriorityService bezeichnete bevorzugte Behandlung von Anfragen und Auskunftsersuchen. Auch dieses Paket wird auf unbestimmte Zeit gebucht und bedarf einer rechtzeitigen Kündigung, da es sich sonst um jeweils ein weiteres Jahr verlängert.

Firmenauskunft

Seit 2006 ist es auch für Nichtvertragspartner möglich, gegen Entgelt eine Auskunft über die Bonität von Unternehmen zu erhalten. Das entsprechende Produkt wird als Vollauskunft bzw. Vollauskunft plus bezeichnet. Während früher Daten der Auskunftei Bürgel Wirtschaftsinformationen verwendet wurden, existiert inzwischen ein eigenes Unternehmensscoring für im Handelsregister eingetragene Unternehmen sowie für Selbständige, Freiberufler, Einzelkaufleute und nicht registerpflichtige Kleingewerbetreibende.

Auskunft an amtliche Stellen

Ermittlungsbehörden wie Polizeidienststellen, Staatsanwaltschaften und die Steuerfahndung sowie Vollstreckungsbehörden wie Amtsgerichte und Finanzämter sind auskunftsberechtigt auf gesetzlicher Grundlage. Im steuerlichen und abgabenrechtlichen Bereich ist dies § 93 der Abgabenordnung (AO).

Welche Daten die Schufa speichert

Der Datenbestand der Schufa besteht teilweise auf eigenen Ermittlungen, die vorzugsweise in öffentlichen Registern wie dem bundesweiten gemeinsamen Vollstreckungsportal der Landesjustizbehörden oder den Schuldnerverzeichnissen der einzelnen Amtsgerichte stattfinden. Der Großteil der gespeicherten Daten beruht jedoch auf Mitteilungen, die von Kreditinstituten und anderen Vertragspartnern geliefert werden. Ansonsten setzt die Speicherung von Daten voraus, dass die betroffene Person hierzu eine Einwilligung erteilt. Liegt diese vor, werden die persönlichen Daten des Betroffenen sowie relevante Fakten über die vertragsgemäße Abwicklung von Vertragsbeziehungen bzw. über nicht vertragsgemäßes Verhalten erfasst. Zugleich erstrecken sich die Eintragungen auch auf vollstreckbare gerichtliche Titel sowie auf die Durchführung gerichtlicher Vollstreckungs- bzw. Insolvenzverfahren.

Personenbezogene Daten

Zu den gespeicherten personenbezogenen Daten gehören insbesondere der aktuelle Familienname nebst sämtlichen Vornamen, ein vom derzeitigen Familiennamen abweichender Geburtsname sowie ggf. zwischenzeitlich geführte weitere Namen. Vor- und Familiennamen sind nicht selten Fehlerquellen bei der Identitätsfeststellung, sodass Auskünfte insoweit einer genauen Kontrolle bedürfen. Dies gilt insbesondere für die Schreibweise der Familiennamen. Die Schreibweise von Umlauten und die Verwendung lautähnlicher Buchstaben wie „i“ und „y“ führen hier immer wieder zu Irrtümern.

Aktuelle Anschrift und Umzugsverhalten

Gespeichert werden auch die aktuelle Wohnanschrift eines potentiellen Kunden sowie gegebenenfalls auch dessen frühere Wohnanschriften. Aus der Anzahl der Wohnanschriften lässt sich auf ein bestimmtes Umzugsverhalten schließen. Fällt die Häufigkeit von Wohnungswechseln auf, wird dies häufig als Indiz für eine gewisse Unstetheit eines potentiellen Schuldners angesehen oder sogar als Versuch betrachtet, sich durch häufige Wohnungswechsel seinen Gläubigern zu entziehen. Dadurch werden besonders rege Umzugsaktivitäten regelmäßig als negativer Scoringfaktor in die Bonitätsprüfung einbezogen. Auch bei Wohnanschriften sind potentielle Fehlerquellen nicht ausgeschlossen. So existieren in einigen Städten Straßennamen mehrfach, sodass eine Unterscheidung oft nur anhand der Postleitzahl möglich ist. Auch die Schreibweise von Straßennamen und die Hausnummern sorgen manchmal für Verwirrung. Es ist daher auch hier empfehlenswert, alle Daten zu aktuellen und früheren Wohnanschriften genauestens zu überprüfen. Dies gilt insbesondere deshalb, weil Wohnort und Straßenanschrift als Scoringfaktor von erheblicher Bedeutung sind, da ein bestimmtes Wohnumfeld in positivem oder negativem Sinne auf ein bestimmtes Zahlungsverhalten schließen lässt.

Geburtsort

Zum erfassten Datenbestand gehört auch der Geburtsort eines potentiellen Vertragspartners. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass der Geburtsort für sich genommen kein relevanter Scoringfaktor ist. Insoweit ist auch die oft geäußerte Annahme unzutreffend, Personen mit Geburtsort in der ehemaligen DDR würden gegenüber anderen Bundesbürgern benachteiligt. Wenn dieser Personenkreis schlechtere Scoringwerte aufweist als andere Bürger, beruht dies nicht auf der negativen Bewertung des Geburtsortes, sondern auf deren individuellem Zahlungsverhalten oder auf der Bewertung des aktuellen Wohnumfeldes.

Kreditverträge

Gespeichert wird auch der Abschluss von Kreditverträgen aller Art. Dazu gehören sowohl klassische Ratenkredite zur freien Verfügung als auch zweckgebundene Anschaffungskredite, Kleinkredite und Immobiliarkredite. Dabei kommt es nicht darauf an, ob und ggf. welche Sicherheiten für dieses Darlehen gestellt werden. Privatkredite und Arbeitgeberdarlehen werden regelmäßig nicht erfasst, da die Darlehensgeber meist nicht Vertragspartner der Schufa sind. Das gilt auch für sogenannte schufafreie Kredite, da hier nicht nur eine Abfrage, sondern auch eine Mitteilung über den Neuabschluss des Kredites unterbleibt. Bei gespeicherten Darlehen wird die Art des Darlehens, die Höhe der Darlehenssumme und die Laufzeit des Vertrages erfasst. Daneben kann ein Eintrag auch Besonderheiten in den vereinbarten Zahlungsbedingungen wie z.B. einen vereinbarten Tilgungsaufschub berücksichtigen.

Leasingverträge

Zum Datenbestand gehören auch alle Leasingverträge, wobei nicht zwischen Finanzierungsleasing und operativem Leasing differenziert wird. Erfasst werden die Leasingsumme, die Vertragslaufzeit und die Höhe der zu entrichtenden Raten. Besondere Vertragskonditionen wie Mietsonderzahlungen, gestaffelte und variable Ratenhöhen werden gleichfalls regelmäßig eingetragen.

Kreditkarten

Eingetragen wird auch der Abschluss eines Kreditkartenvertrages. Dabei handelt es sich regelmäßig um einen mit einem bestimmten Zahlungsmittel verknüpften Kontovertrag mit einer limitierten Krediteinräumung, die der Bezahlung von Waren oder Dienstleistungen dient. Dabei ist zwischen echten Kreditkarten und Prepaid-Kreditkarten zu differenzieren. Während beim klassischen Kreditkartenkonto ein bestimmter Verfügungsrahmen vereinbart ist, kann der Kartenkunde bei der Prepaid-Kreditkarte nur über ein vorher eingezahltes Guthaben verfügen.

Kontoeröffnungen

Zum eingetragenen Datenbestand gehören auch alle Kontoeröffnungen, die sich auf Girokonten und andere Konten mit Bezahlfunktion beziehen. Dagegen werden Sparkonten, Tagesgeldkonten, Festgeldkonten und Wertpapierkonten nicht erfasst. Ein Eintrag betrifft daher insbesondere alle Konten, die für Ein- und Auszahlungen, Überweisungen und Lastschriften genutzt werden können. Dies gilt auch für sogenannte Jedermannkonten, Konten auf Guthabenbasis und Pfändungsschutzkonten. Erfasst werden meist auch Transaktionskonten mit Girofunktion, die für die Abwicklung von Immobiliarkrediten oder Wertpapiergeschäften genutzt werden.

Telekommunikationskonten

Eingetragen werden häufig auch Verträge, die Kunden mit den Anbietern von Telekommunikationsdienstleistungen abschließen. Dabei handelt es sich in der Regel um unbefristet abgeschlossene Vereinbarungen über die Erbringung von Telefon- und Internet-Dienstleistungen auf laufende Rechnung. Nicht erfasst werden in der Regel Verträge, bei denen Telekommunikationsdienstleistungen auf Prepaid-Basis. Auch im Übrigen ist die Erfassung von Telekommunikationsdienstleistungen nicht vollständig, da nicht alle Unternehmen dieser Branche Vertragspartner der Schufa sind und daher Mitteilungen über Vertragsabschlüsse dorthin liefern.

Kundenkonten bei Versandhändlern

Zu den erfassten Daten gehören auch Konten, die von Kunden bei Versandhäusern für Warenlieferungen unterhalten werden. Dabei handelt es sich insbesondere um Konten. die im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung begründet und unterhalten werden. Häufig handelt es sich dabei um Konten, über die Ratenzahlungsvereinbarungen abgewickelt werden. Neben Kundenkonten bei klassischen Versandhäusern werden auch solche Verbindlichkeiten erfasst, die im Rahmen laufender Geschäftsverbindungen bei Onlineversandhäusern begründet werden.

Nicht beglichene und gemahnte Forderungen

Von den Eintragungen mit negativen Scoringfolgen erfasst werden auch Daten über nicht bezahlte und ordnungsgemäß angemahnte Forderungen. Dabei kann es sich sowohl um unbezahlt gebliebene Rechnungen aus Warenlieferungen als auch um rückständige Raten aus Krediten und Vereinbarungen aus ratierlich zu bedienenden Warenkäufen handeln. Gemäß § 28 a BDSG ist Voraussetzung eines entsprechenden Eintrags, dass die betreffende Forderung vom Schuldner ausdrücklich anerkannt oder nach Eintritt der Fälligkeit mindestens zweimal schriftlich angemahnt wurde, wobei zwischen der ersten Mahnung und der Mitteilung an die Schufa mindestens vier Wochen liegen müssen. Zudem muss die Mitteilung rechtzeitig angedroht worden sein. Ist die Forderung bestritten, scheidet eine entsprechende Datenweitergabe bis zur rechtskräftigen Feststellung der Berechtigung des Anspruchs aus.

Forderungen nach gerichtlicher Entscheidung

Gespeichert werden auch Daten über alle Forderungen, die durch Urteil oder Vollstreckungsbescheid rechtskräftig tituliert oder für vorläufig vollstreckbar erklärt worden sind. Daneben sind auch andere Forderungen eintragungsfähig, über die ein anderer Vollstreckungstitel im Sinne des § 794 der Zivilprozessordnung (ZPO) vorliegt. Dies kann beispielsweise ein notarielles Schuldanerkenntnis gemäß § 794 Absatz 1 Nr. 5 ZPO oder auch ein Kostenfestsetzungsbeschluss im Sinne des § 794 Absatz 1 Nr. 2 ZPO sein.

Erledigte Forderungen

Forderungen, die durch Zahlung erledigt wurden, bleiben zunächst im Datenbestand. Die Löschung erfolgt in der Regel drei Jahre nach erfolgtem Forderungsausgleich bzw. am Ende des dritten Jahres, das auf das Jahr der Eintragung folgt. Überschreitet die Höhe einer nicht titulierten Forderung 2.000 Euro nicht und liegen zwischen Mitteilung der Schuld und deren Erfüllung nicht mehr als sechs Wochen, findet die Löschung umgehend statt. Ist der Schuldner einer eingetragenen Forderung minderjährig, wird die Löschung sofort nach Forderungsausgleich vorgenommen. Diese Regeln gelten für alle Kreditschulden, für Verbindlichkeiten aus nicht vertragsgemäß erfüllten Verträgen und titulierte Forderungen, aber auch für Eintragungen in öffentlichen Registern wie dem Schuldnerverzeichnis und für Daten über ein den Schuldner betreffendes Insolvenzverfahren. Hier ist zu beachten, dass die dreijährige Löschungsfrist erst mit dem Beschluss über die Erteilung der Restschuldbefreiung bzw. mit dem Ablehnungsbeschluss zu laufen beginnt. Bei Eintragungen über Giro- und Kreditkartenkonten erfolgt die Löschung mit der Beendigung der Geschäftsbeziehung. Wenn aus diesem Vertrag noch Verbindlichkeiten bestehen, erfolgt die Löschung des diesbezüglichen Eintrags erst drei Jahre nach Tilgung der Schuld. Gleiches gilt auch für Daten über Konten betreffend die Lieferung von Waren durch Versandhäuser oder e-Commerce-Unternehmen. Auch hier beginnt die Löschungsfrist erst mit der vollständigen Erfüllung aller über das Konto abgewickelten Zahlungsforderungen.

Eidesstattliche Versicherung

Zum Datenbestand gehören auch alle Informationen über die Abgabe der Vermögensauskunft im Rahmen der Zwangsvollstreckung gemäß § 802 c ZPO, die weitgehend der früheren eidesstattlichen Versicherung gemäß § 807 ZPO alter Fassung entspricht. Ein Eintrag erfasst sowohl die Abgabe der Vermögensauskunft als auch das Vorliegen eines Haftbefehls zur Erzwingung der Abgabe einer solchen. Nicht eingetragen wird der Inhalt der Vermögensauskunft. Hier hat ein potentieller Gläubiger die Möglichkeit, bei nachgewiesenem rechtlichem Interesse eine Abschrift des Protokolls beim zuständigen Gerichtsvollzieher anzufordern.

Beantragung, Eröffnung oder Ablehnung der Privatinsolvenz

Zum eintragungsfähigen Datenbestand gehören auch alle relevanten Fakten über die Beantragung, Eröffnung oder Ablehnung eines Privatinsolvenzverfahrens, das in der gesetzlichen Terminologie Verbraucherinsolvenzverfahren genannt wird. Dieses ist in den §§ 304 ff. der Insolvenzordnung (InsO) geregelt. Dabei erfolgt bereits ein Eintrag, wenn die Beantragung des Insolvenzverfahrens erfolgt, unabhängig davon, ob der Schuldner selbst oder ein Gläubiger das Insolvenzverfahren beantragt. Wird das Verfahren eröffnet, wird das Aktenzeichen und das Datum des Eröffnungsbeschlusses verzeichnet. Kommt es zur Ablehnung der Eröffnung des Verfahrens, weil der Antragsteller die Einzahlung des Kostenvorschusses versäumt oder beim Eigenantrag der Schuldner die Beantragung der Kostenstundung unterlassen hat, wird auch der Ablehnungsbeschluss mit Datum und Aktenzeichen vermerkt.

Kreditanfragen und Konditionsanfragen

Zu den eintragungsrelevanten Merkmalen gehören auch Kreditanfragen und Kreditkonditionsanfragen. Der Unterschied zwischen beiden Anfrageformen besteht darin, dass eine Kreditanfrage bereits auf einen konkreten Vertragsschluss abzielt, während eine Konditionsanfrage sich noch im unverbindlichen Bereich bewegt und regelmäßig dazu dient, einen Vergleich unter mehreren Anbietern zu ermöglichen. Das Merkmal „Kreditanfrage“ bleibt für ein Jahr gespeichert und ist auch für andere Kreditinstitute zehn Tage lang einsehbar. Zahlreiche Kreditanfragen in einem kurzen Zeitraum können sich negativ auf den Score auswirken, da mehrere Anfragen in kurzer Zeit darauf schließen lassen, dass es zur Ablehnung von Kreditanträgen gekommen ist. Die Kreditkonditionsanfrage erfasst die Fälle, in denen ein Interessent zu Vergleichszwecken die Konditionen mehrerer Anbieter erfragt, um einen Vergleich vornehmen zu können. Diese Anfrage kann – wie auch die eigentliche Kreditanfrage – Darlehen aller Art, also beispielsweise Ratenkredite oder Immobiliendarlehen, betreffen. Die Kreditkonditionsanfrage wird als Datensatz innerhalb weniger Tage wieder gelöscht und wirkt sich nicht nachteilig auf den Score aus.

Was die Schufa nicht weiß

Entgegen der landläufigen Meinung ermöglicht der Datenbestand keinen vollständigen Überblick über die aktuelle finanzielle Situation eines Kredit- oder Kaufinteressenten. Die vorhandenen Daten dienen vielmehr dem Zweck, aus dem Zahlungsverhalten eines Schuldners in der Vergangenheit Schlüsse auf dessen zukünftige Vertragstreue zu ermöglichen. Insoweit ist der Datenbestand zwar faktenbasiert, berücksichtigt jedoch die aktuelle finanzielle Lage eines potentiellen Kunden nur in eingeschränktem Umfang, da die vorhandenen liquiden Mittel eines Schuldners unberücksichtigt bleiben.

Einkommen

Zum Datenbestand gehören keine Informationen über das laufende Einkommen eines potentiellen Kunden. Es wird weder das Arbeitseinkommen des Schuldners noch ein sonstiges regelmäßiges oder unregelmäßiges Einkommen erfasst. Unberücksichtigt bleiben daher auch Einkünfte aus einer selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit, aus Miete oder Pacht oder aus Kapitalvermögen. Daher lässt sich aus Sicht eines Gläubigers kaum beurteilen, ob ein Schuldner gegenwärtig oder zukünftig zur Vertragserfüllung imstande ist. Ist der Score eines Schuldners wegen Defiziten bei der Vertragserfüllung aus der Vergangenheit schlecht, helfen diesem aktuell gute Einkommensverhältnisse allein nicht. Möglich ist hier allenfalls eine zusätzliche Besicherung eines künftigen Kredits durch eine Lohn- oder Gehaltsabtretung oder durch eine sonstige sicherungsweise Übertragung laufender Einkünfte.

Kontostand

Ebenfalls nicht erfasst werden Salden auf Konten aller Art. So berücksichtigt der Datenbestand nicht die aktuellen Kontostände auf Giro-, Kreditkarten-, Spar- oder Anlagekonten, solange diese Konten nicht gekündigt sind. Eine sich nach einer Kontokündigung ergebende Ausgleichsforderung zugunsten des Gläubigers wird hingegen wie eine normale Forderung behandelt und ist daher eintragungsfähig. Da Kontostände hiernach nur nach der Kündigung der Kontoverbindung relevant werden, ist die Aussagekraft einer Schufaauskunft hinsichtlich der aktuellen finanziellen Situation des Schuldners nur eingeschränkt gegeben. Einerseits werden Negativsalden auf ungekündigten Konten nicht negativ vermerkt. Andererseits findet auch keine positive Berücksichtigung hoher Guthaben auf Spar- oder Anlagekonten statt.

Aktivität in sozialen Netzwerken

Zeitweilig wurde auch die Aktivität eines potentiellen Kunden in sozialen Netzwerken als eintragungsfähiges Bewertungskriterium zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit diskutiert. Insoweit war eine Zusammenarbeit mit dem Hasso-Plattner-Institut für Softwaresystemtechnik GmbH in Potsdam-Babelsberg vereinbart, die das nötige Know-how für die Erforschung solche Netzaktivitäten liefern sollte. Nachdem diese Planungen öffentlich geworden waren, kam es zu massiver Kritik an diesem Vorhaben. Daraufhin kündigte das Hasso-Plattner-Institut am 08.06.2012 diese Vereinbarung. Derzeit ist offen, ob die Planungen für eine Erfassung der Netzaktivitäten potentieller Schuldner aufgegeben oder in anderer Form weiter verfolgt werden.

Sonstige Vermögenspositionen

Nicht zum Datenbestand gehören auch Informationen über sonstige Vermögenspositionen eines potentiellen Kunden. So gibt es keinerlei Informationen über etwaigen Haus- und Grundbesitz oder über Wertpapiervermögen eines Schuldners. Auch wertvolles Besitztum wie Antiquitäten, Sammlungen, Kunstgegenstände, Uhren und Schmuck wird nicht erfasst. Insoweit lässt sich ein Informationsbedarf nur dadurch decken, dass Einsicht in das Protokoll einer etwa bereits abgegebenen Vermögensauskunft genommen wird, die ihrerseits zum mitteilungsfähigen Datenmaterial gehört.

Wann werden die Daten gelöscht?

Für die zum Datenbestand gehörenden Informationen gelten unterschiedlich lange Speicherfristen, nach deren Ablauf regelmäßig eine automatische Löschung erfolgt. In einigen Fällen ist auf Antrag eine vorzeitige Löschung möglich. Je nach maßgeblicher gesetzlicher Grundlage gelten folgende Regelungen:

Informationen über Giro- und Kreditkartenkonten sind unmittelbar nach Löschung der Konten zu löschen. Ist nach Kündigung eines Kontos ein Schuldbetrag verblieben, bleibt der Eintrag insoweit bestehen, wenn nicht eine Tilgung der Verbindlichkeit erfolgt. Nach stattgefundener Tilgung gelten dieselben Regeln, die auch bei nicht vertragsgemäß abgewickelten Geschäften Anwendung finden. Daten über derartige, nicht vertragsgemäß abgewickelte Verträge werden erst zum Ablauf des dritten Jahres ab Eintragungsdatum gelöscht. Dies gilt auch im Falle einer Erledigung vor Ablauf dieser Frist. Daten über Kredite werden drei Jahre nach der vollständigen Rückzahlung der Darlehenssumme gelöscht. Eintragungen, die auf Eintragungen im Schuldnerverzeichnis eines Amtsgerichts oder im gemeinsamen Vollstreckungsportal der deutschen Gerichte beruhen, werden gleichfalls nach drei Jahren gelöscht. Gegebenenfalls ist auch eine frühere Löschung möglich, wenn die Löschung beim Amtsgericht erfolgt ist und dies der Schufa zur Kenntnis gegeben wird. Bei Daten über die Beantragung und Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gilt gleichfalls eine Dreijahresfrist, die auf jedes eintragungsfähige Merkmal anzuwenden ist. Wird im Rahmen des Insolvenzerfahrens die Restschuldbefreiung angestrebt, beginnt die Dreijahresfrist erst mit dem Ende des Kalenderjahres, in das der Beschluss über deren Erteilung folgt. Da die Restschuldbefreiung regelmäßig erst nach einer Wohlverhaltensperiode von sechs Jahren erteilt wird, ist das Insolvenzverfahren über einen Zeitraum von mindestens neun Jahren aus dem Datenbestand nachzuvollziehen. Eintragungsfähige Informationen über Zahlungsausfälle bleiben für drei Jahre nach der vollständigen Erledigung der offenen Verbindlichkeit gespeichert. Die Dreijahresfrist beginnt mit dem Ablauf des Jahres, in das das erledigende Ereignis fällt.

Wer hat Zugriff auf die Daten?

Eine Schufaauskunft ist nicht für jedermann Verfügbar. Im Regelfall stehen die dort gespeicherten Daten nur den Vertragspartnern des Unternehmens zur Verfügung. Dabei handelt sich meist um Kreditinstitute und Unternehmen, die Waren auf Kredit liefern bzw. durch Lieferung auf Rechnung eine Vorleistung erbringen. Relevante Daten werden insbesondere von Unternehmen nachgefragt, die die Kreditwürdigkeit von Privaten Kunden überprüfen möchten. Bonitätsauskünfte sind jedoch auch umgekehrt für Privatpersonen interessant, die in eine Geschäftsbeziehung zu einem Unternehmen, beispielsweise zu einem Bauträger, treten möchten. Schließlich finden Bonitätsprüfungen anhand von Schufadaten auch im Verhältnis zwischen Unternehmen statt, die zueinander in Geschäftsbeziehung treten möchten.

Banken

Zu den wichtigsten Schufakunden gehören Vertragspartner aus dem Kreditgewerbe. Dazu gehören neben den deutschen Großbanken auch die meisten anderen Geschäftsbanken, die sich mit der Vergabe von Krediten an Privat- und Geschäftskunden befassen. Dazu gehören auch nahezu alle Direkt- und Onlinebanken, die ganz oder größtenteils über das Internet aktiv sind. Auch der Großteil der deutschen Genossenschaftsbanken und Sparkassen arbeiten mit Schufadaten. Dasselbe gilt für Bausparkassen, Hypothekenbanken und Kreditkartenorganisationen. Das Kreditgewerbe erhält zu potentiellen Kunden sowohl Positiv- als auch Negativmerkmale mitgeteilt, sodass die zugehörigen Institute sich ein umfassendes Bild über das Maß an Vertragstreue verschaffen können, die ein potentieller Kunde in der Vergangenheit an den Tag gelegt hat.

Unternehmen

Zu den Nutzern von Schufadaten gehört eine Vielzahl von Unternehmen, die meist Waren oder sonstige Leistungen auf Kredit erbringen. Dazu gehören insbesondere klassische Versandhäuser, aber auch Firmen, die im e-Commerce online tätig sind. Daneben greifen auch die Erbringer von Telekommunikationsdienstleistungen vielfach auf Schufadaten zurück. Zum Kundenkreis gehören auch Energieversorger, insbesondere Strom- und Gaslieferanten. Alle diese Unternehmenskunden aus dem Nichtbankenbereich können Daten in Form von Negativmerkmalen betreffend potentielle Vertragspartner abrufen. Auch das Unternehmen, das die Versteigerungs- und Verkaufsplattform eBay betreibt, greift bei der Eröffnung von Benutzerkonten auf Datenmaterial zur Identitätsfeststellung zurück.

Inkassofirmen

Zum Kundenkreis gehören auch Inkassounternehmen, die jedoch regelmäßig keine bonitätsbezogenen Daten erhalten. Vielmehr werden Schufadaten zur Adressenrecherche und zur Identitätsfeststellung genutzt. Voraussetzung einer Adressenweitergabe ist allerdings, dass die betroffenen Personen oder Firmen ausdrücklich oder durch Unterzeichnung einer entsprechenden Vertragsklausel in die Weitergabe ihrer Adresse eingewilligt haben.

Privatpersonen

Auch Privatpersonen gehören in gewissen Grenzen zum Kreis der Auskunftsberechtigten. Zwar wird hier regelmäßig kein unmittelbar bonitätsbezogenes Datenmaterial bereitgestellt. Verfügbar sind jedoch Unternehmensdaten, die zumindest mittelbar auf die wirtschaftliche Situation und das Geschäftsgebaren eines Unternehmens schließen lassen. Privatpersonen nutzen solche Daten besonders dann, wenn sie finanzielle Vorleistungen an ein Unternehmen erbringen sollen. Ein typischer Anwendungsfall ist der Erwerb eines Neubaus, der von einem Bauträger errichtet werden soll und den der Bauherr vorzufinanzieren hat.

Andere Auskunfteien

Auf dem Markt der Auskunfteien sind zahlreiche Unternehmen tätig, die vielfach gleichzeitig auch Inkassodienstleistungen erbringen und manchmal auch zugleich als Detekteien arbeiten. Dabei reicht das Spektrum der Anbieter von kleinen Unternehmen mit lokalem oder regionalem Tätigkeitsfeld über bundesweit aufgestellte Firmen bis hin zu international vernetzten Unternehmen mit umfassendem eigenem Datenpool. Einige Unternehmen sind in den Verbund von Konzernen eingebunden und erbringen ihre Dienstleistungen schwerpunktmäßig für andere konzernangehörige Firmen. Andere große Auskunfteien sind stark regional verwurzelt und arbeiten als Verbund rechtlich selbständiger Unternehmen, die ähnlich wie Franchisenehmer an einem einheitlichen Geschäftsmodell ausgerichtet sind.

CEG Creditreform

Die heute im Rahmen der Holdinggesellschaft Creditreform AG agierenden Unternehmen gehen auf den 1879 in Mainz gegründeten Verein Barzahlung Mainz zurück, der im selben Jahr in Verein Creditreform zum Schutze gegen schädliches Creditgeben umfirmierte. In den folgenden Jahren entstanden fünfzehn regional tätige Vereine, die sich 1883 in der Dachorganisation Verband der Vereine Creditreform e.V. zusammenschlossen. Heute arbeiten in diesem Rahmen 130 Vereine, die jeweils eine regional tätige Betriebsgesellschaft, meist eine GmbH, KG oder GmbH & Co. KG, unterhalten. Über diesen Vereinen rangiert auch heute noch der Verband der Vereine Creditreform e.V. mit Sitz in Neuss, der seit 2011 seine gewerblichen Aktivitäten in der Creditreform AG bündelt. Innerhalb dieser Holding arbeiten unterschiedliche rechtlich selbständige Tochterunternehmen, darunter die Creditreform Boniversum GmbH, die sich mit Bonitätsauskünften betreffend Privatpersonen befasst. Die Vertragspartner von Creditreform sind jeweils Mitglieder eines lokal oder regional tätigen Vereins Creditreform und haben über diesen Zugriff auf die gesamten Dienstleistungen der Unternehmensgruppe. Creditreform beschäftigt sich vorrangig mit der schnellen und diskreten Bewertung der Ausfallwahrscheinlichkeit von Kreditforderungen und Warenverbindlichkeiten im Rahmen einer Bonitätsprüfung mit einem eigenen Index, der 1984 eingeführt wurde und von 0 bis 600 Punkten reicht. Daneben stellt Creditreform Unternehmensinformationen, Analysen und Monitoringdienste im B2B-Bereich zur Verfügung. Creditreform vergibt ein eigenes Bonitätszertifikat. Daneben werden Inkassodienstleistungen vom außergerichtlichen Mahnverfahren bis zur Zwangsvollstreckung aus erwirkten Titeln erbracht. Zum Leistungsprogramm gehören auch Factoringangebote, Markt-, Standort- und Zielgruppenanalysen sowie Beratungs- und Softwaredienstleistungen. Creditreform arbeitet auch im Bereich des Auslandsinkassos und unterhält selbst geführte oder über Partnerunternehmen organisierte Geschäftsstellen in 22 Ländern, darunter in zahlreichen EU-Staaten, in einigen anderen europäischen Ländern und in China. Das Unternehmen arbeitet überwiegend für Kreditinstitute aller Art, für Waren- und Versandhäuser einschließlich des e-Commerce-Sektors sowie für Industrieunternehmen, Leasingfirmen und Energieversorgerunternehmen. Auch für Behörden und Unternehmen der öffentlichen Hand, für Kommunen und für Versicherungen ist Creditreform tätig. Creditreform betreibt seine gewerblichen Aktivitäten jeweils durch eigene Unternehmen wie die beDirect GmbH und Co. KG, die Creditreform Boniversum GmbH, die Creditreform Compliance Services GmbH, die CPM Creditreform Portfolio Management GmbH und die Creditreform Rating AG.

Deltavista

Die Deltavista GmbH ist eine Wirtschaftsauskunftei mit Sitz in München, die zur Deltavista AG aus Küsnacht im schweizerischen Kanton Zürich gehört. Diese gehört ihrerseits zur CRIF AG in Zürich. Deltavista ist geschäftlich in Deutschland, der Schweiz, Österreich und Polen präsent. Deltavista verfügt über ein eigenes System der Bonitätsprüfung von Privatleuten und Firmen anhand eines selbst entwickelten Scorings sowie über eine Risikomanagement-Plattform. Das Unternehmen versteht sich als Dienstleister rund um das Forderungsmanagement mit einem Dienstleistungsangebot, das von der Adressenermittlung und -überprüfung über die Bonitätsprüfung bis zum Forderungseinzug reicht. Die 1994 als IQA gegründete Deltavista AG ist seit 2001 über die Deltavista GmbH in Deutschland vertreten. Zum Unternehmensverbund gehören neben der Deltavista GmbH eigene Büros in Österreich, der Schweiz, Polen, Schweden, Finnland, Norwegen, Belgien und den Niederlanden. Deltavista verwendet Informationen aus einem eigenen Datenpool und verfügt im B2B- und B2C-Bereich über Decision Products, die jeweils auf branchenspezifischen Systemlösungen basieren.

Bürgel Wirtschaftsinformationen

Die Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH und Co. KG mit Sitz im Hamburg ist eine Fullservice-Wirtschaftsauskunftei mit Forderungsmanagement und Inkassodienstleistungen. Das Unternehmen geht auf die 1885 in Berlin gegründete Martin Bürgel GmbH zurück, die um die Wende vom 19. zum 20. Jahrhundert ca. 300 Auskunftsbüros unterhielt. Die Geschäftstätigkeit wurde ab 1903 von inhabergeführten Büros fortgesetzt. Derzeit existieren bundesweit ca. 60 Niederlassungen, die teilweise auch heute noch von eigenen Inhabern betrieben werden. Ein Teil der Niederlassungen wird direkt von der Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH und Co. KG geführt, die seit 1994 ihren Sitz im Hamburg hat. Gesellschafter dieses Unternehmens sind seit 1990 die zum Allianz-Konzern gehörende Euler Hermes AG und seit 1998 die EOS Holding GmbH, die dem Versandhauskonzern Otto Group zuzuordnen ist. Gegenstand des Unternehmens sind zum einen Wirtschaftsauskünfte über Privatpersonen und Unternehmen aller Kategorien sowie die Bewertung der Bonität dieser Personen und Firmen anhand eines eigenen Scoring-Systems. Zum anderen erbringt Bürgel Inkassodienstleistungen von der außergerichtlichen Mahnung über die gerichtliche Forderungsdurchsetzung bis zur Zwangsvollstreckung. Bürgel besitzt branchenspezifische Angebote auf dem Gebiet des Kredit- und Risikomanagements. Zum Leistungsspektrum gehören außerdem Software- und Systemlösungen rund um das Forderungsmanagement, Dienstleistungen im Bereich des Direktmarketings und Auslandsinformationen.

Accumio Finance Services

Bei der Accumio Finance Services GmbH mit Sitz in Hannover handelt es sich um ein Unternehmen, das dem Konzernverbund der Deutschen Telekom AG zuzuordnen ist. Accumio erbringt alle Dienstleistungen einer klassischen Wirtschaftsauskunftei und greift dabei auf einen eigenen Datenbestand über mehr als 35 Millionen der Deutschen Telekom AG und ihrer Tochterfirmen zurück. Der Schwerpunkt der Tätigkeit dieses Unternehmens ist an den Bedürfnissen des Telekom-Konzerns ausgerichtet. Sie erbringt jedoch auch für externe Kunden umfassende Leistungen auf dem Gebiet der Bonitätsbewertung von Privatpersonen und Unternehmen unter Verwendung eines eigenen Scoring-Systems. Dabei stehen branchenspezifische Lösungen im Bereich der Adressenprüfung und der Identitätsfeststellung ebenso im Vordergrund wie die Verwaltung eines umfassenden Datenbestandes, der in hohem Maße auf Informationen beruht, die die Deutsche Telekom AG und ihre Konzernunternehmen liefern.

Infoscore Consumer Data

Die infoscore Consumer Data GmbH ist eine Wirtschaftsauskunftei mit Sitz in Baden-Baden. Das Unternehmen ist eine Tochtergesellschaft der arvato infoscore GmbH, die ihrerseits zur Arvato AG gehört. Die infoscore Consumer Data GmbH gehört zu arvato Financial Solutions und ist dem Bertelsmann-Konzern zuzuordnen. Sie gehört damit zum drittgrößten integrierten Finanzdienstleister Deutschlands und bietet ein vollständiges Programm im Bereich des Forderungsmanagements und der Bonitätsbewertung von Privatpersonen und Unternehmen. Dieses Unternehmen ging 2005 aus einer Fusion zwischen der AZ Direct, der BFS finance und der Infoscore Group hervor. Diese Wirtschaftsauskunftei ist in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Ungarn tätig. Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt im Bereich Scoring und Direktmarketing. Neben der Forderungszession spielt das Inkasso und das Kreditscoring eine wesentliche Rolle. Der Forderungseinzug wird auf allen Stufen vom außergerichtlichen Mahnverfahren über die gerichtliche Forderungsdurchsetzung bis zur Zwangsvollstreckung praktiziert. Daneben werden die Adressrecherche und die Überprüfung von Personendaten angeboten. Die arvato infoscore GmbH besitzt mehrere Tochtergesellschaften in den Bereichen Finance and Accounting, Risk Management und Collection. Die infoscore Consumer Data GmbH gehört zu den Gesellschaften, über die die Aktivitäten im Bereich Kreditscoring bei Privatkunden abgewickelt werden. Dabei wird ein eigenes Scoring-Punktesystem eingesetzt und auf einen umfangreichen Datenbestand zurückgegriffen. Zu den Informationsbeziehern gehören neben Banken und Versicherern auch Leasingunternehmen, Versandhändler und Telekommunikationsdienstleister.

Fazit

Es ist empfehlenswert, einmal jährlich von der Möglichkeit einer kostenlosen Datenübersicht nach § 34 BDSG Gebrauch zu machen. Wenn Sie Ihre aktuellen Scoringwerte zur Kenntnis genommen werden, können Sie anhand der Ihnen mitgeteilten Daten prüfen, ob und in welchen Bereichen es empfehlenswert ist, Ihr Kredit- und Konsumverhalten zu verändern, indem Sie bestehende Verbindlichkeiten pünktliche bedienen und eventuell abbauen. Dabei sollten Sie beachten, dass angesichts der teils langen Löschungsfristen bei etwaigen bonitätsmindernden Eintragungen rechtzeitig gehandelt werden muss, damit Sie in einigen Jahren mit einem guten Scorewert rechnen können. Daher lohnt es sich, Ihren Score regelmäßig zu überprüfen und bei dieser Gelegenheit auch etwaige bonitätsmindernde Fehler im Datenbestand beseitigen zu lassen.


Marcel Ziegler

Als ehemaliger Finanz- und Honorarberater habe ich jahrelang direkt mit Privatkunden gearbeitet und weiß daher aus eigener Erfahrung, welche Fehler Menschen beim Umgang mit Geld machen. Ich kenne die Fallstricke von Bank- und Versicherungsprodukten und habe es mir zur Aufgabe gemacht, das Thema Finanzen so zu erklären, dass es wirklich jeder versteht.


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