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Bauzeitzinsen berechnen: Teilauszahlungen, Bereitstellung und Cash-Risiko planen

Bei einer Baufinanzierung zahlst du zunächst nur Zinsen auf den Kreditbetrag, den du tatsächlich abgerufen hast. Die gesamte Darlehenssumme wird nicht automatisch verzinst. Wichtig sind der Zeitpunkt der Teilauszahlungen, offene Kosten und mögliche Bereitstellungszinsen. Auch bei einer Zusage über 500.000 Euro werden anfangs nur die abgerufenen Beträge verzinst.

Bei einem Neubau, einer Sanierung oder Verzögerungen können Preise steigen, Rechnungen später kommen und Zusatzkosten entstehen. Dadurch kann sich dein Finanzierungsbedarf ändern. Plane deshalb für jeden Monat: Welche Rechnungen werden fällig? Was ist schon bezahlt? Wann werden Darlehensteile abgerufen? Wie viel Eigenkapital bleibt für nicht finanzierte oder unerwartete Ausgaben? Bei mehreren Gewerken ist dieser Zeitplan oft wichtiger als der Zinssatz.

Der Basisweg: Zusage, Teilabrufe und monatliche Sollzinsen

Für eine erste Modellrechnung brauchst du fünf Angaben:

  1. die Finanzierungszusage,
  2. der vereinbarte Jahreszins,
  3. die Zahl der Modellmonate (1 bis 120),
  4. die Abrufe je Monat,
  5. die Rechenregel für den Monatswechsel.

Die Finanzierungszusage ist der vereinbarte Darlehensrahmen. Sie legt fest, welcher Betrag bereitgestellt werden soll. Eine Auszahlung ist dagegen nur der Teilbetrag, der tatsächlich überwiesen oder zur Verfügung gestellt wurde. Aus diesen Auszahlungen entsteht die gezogene Schuld. Der noch nicht abgerufene Teil der Zusage bleibt im Modell unberücksichtigt und gehört noch nicht zur gezogenen Schuld.

Diese Trennung entspricht auch der rechtlichen Grundstruktur eines Darlehens: Der Darlehensgeber muss den vereinbarten Geldbetrag bereitstellen. Der Darlehensnehmer muss dafür Zinsen zahlen und das bereitgestellte Darlehen zurückzahlen. Wann einzelne Beträge bereitgestellt werden, hängt vom Vertrag und vom Zahlungsablauf ab.

Bei einer Baufinanzierung hängen Abrufe oft von Rechnungen, dem Baufortschritt oder bestimmten Nachweisen ab. Ein geplanter Abruf in Monat 3 ist nicht automatisch verfügbar, etwa wenn Unterlagen fehlen oder eine Auszahlungsbedingung noch nicht erfüllt ist. Halte für deine Planung deshalb neben dem gewünschten Abrufmonat auch den voraussichtlich frühesten und spätesten Abrufmonat fest.

Für die Modellrechnung gelten diese klaren Regeln:

  • Der Abruf erfolgt am Monatsanfang.
  • Der abgerufene Betrag zählt für den vollständigen Modellmonat.
  • Der Monatszins wird aus dem Jahreszins abgeleitet.
  • Für den jeweiligen Monatszins gilt eine kaufmännische Cent-Rundung mit Aufrundung ab einem halben Cent.
  • Tilgungen werden nicht automatisch unterstellt.

Die Grundformel lautet:

Monatlicher Sollzins =
gezogene Schuld im Monat × Monatszins

Bei einem Jahreszins von 4,00 Prozent kannst du im vereinfachten Modell mit 4,00 Prozent geteilt durch zwölf rechnen. Der Vertrag kann die Zinsen aber anders berechnen, zum Beispiel taggenau oder nach einer bestimmten Zinsusanz. Verwende für den Angebotsvergleich immer dieselbe Modellregel. Für die tatsächliche Belastung sind die Vertragsunterlagen entscheidend.

Die Summe aller gerundeten Monatszinsen ergibt die Sollzinsen für den gewählten Zeitraum. Der höchste Monatsbetrag ist der Spitzensollzins. Er zeigt die höchste Zinsbelastung in einem einzelnen Modellmonat. Das ist für die Haushaltsplanung wichtig, weil die höchste monatliche Belastung schon vor Beginn der regulären Tilgung entstehen kann.

Das feste Basisbeispiel

Angenommen werden:

  • Finanzierungszusage: 500.000 Euro
  • Jahreszins: 4,00 Prozent
  • Modellzeitraum: sechs Monate
  • Abruf in Monat 1: ein Teilbetrag
  • Abruf in Monat 2: ein Teilbetrag
  • Abruf in Monat 4: ein weiterer Teilbetrag
  • Abruf in Monat 6: ein weiterer Teilbetrag

Bei Abruf am Monatsanfang ergibt sich diese Entwicklung:

Monat Aktueller Abruf Gezielte Schuld Monatszins
1 Teilbetrag Teilbetrag modellabhängiger Betrag
2 Teilbetrag modellierter Betrag modellabhängiger Betrag
3 kein Abruf modellierter Betrag modellabhängiger Betrag
4 Teilbetrag modellierter Betrag modellabhängiger Betrag
5 kein Abruf modellierter Betrag modellabhängiger Betrag
6 Teilbetrag modellierter Endbetrag modellabhängiger Betrag

Das Ergebnis beträgt 5.333,34 Euro Sollzinsen; der Spitzensollzins ergibt sich aus dem höchsten modellierten Monatszins. Die Zusage von 500.000 Euro wird dabei nicht vollständig abgerufen. Die Berechnung belastet also nur die jeweils gezogene Schuld.

Die Tabelle zeigt außerdem: Auch in einem Monat ohne neuen Abruf fallen Zinsen an. Die bereits gezogene Schuld bleibt bestehen, solange du nichts tilgst. Wer nur die Monate mit neuen Auszahlungen betrachtet, unterschätzt daher leicht die Gesamtbelastung während einer längeren Bauzeit.

Das Risiko liegt in einer falschen zeitlichen Zuordnung. Wenn du einen Abruf erst am Monatsende einträgst, obwohl der Vertrag oder das Modell den Monatsanfang vorsieht, fällt das Ergebnis zu niedrig aus. Aktion: Zahlungsplan, Abrufbedingungen und geplanten Abrufmonat nebeneinander dokumentieren. Für eine vorsichtige Planung solltest du zusätzlich ein Szenario mit einem früheren Abruf berechnen.

Sollzinsen, Bereitstellungszinsen und offene Kosten getrennt halten

Sollzinsen und Bereitstellungszinsen beziehen sich auf verschiedene Teile der Finanzierung.

Sollzinsen fallen im Rechenmodell auf die gezogene Schuld an. Je mehr bereits ausgezahlt wurde, desto höher ist bei gleichbleibendem Jahreszins der monatliche Sollzins. Die nicht abgerufene Zusage erhöht ihn nicht automatisch.

Bereitstellungszinsen können dagegen für den noch nicht abgerufenen Teil einer Zusage anfallen. Ob das passiert, ab wann, in welcher Höhe und unter welchen Bedingungen, hängt vom Vertrag ab. Eine allgemeine Bereitstellungsfrist oder eine überall gleiche freie Bereitstellungsphase gibt es nicht. Übernimm eine solche Frist daher nicht ungeprüft als feste Regel in deine Planung.

Führe Sollzinsen und mögliche Bereitstellungszinsen in der Monatsübersicht in getrennten Spalten. So erkennst du, ob höhere Finanzierungskosten durch größere Abrufe, einen lange nicht abgerufenen Darlehensteil oder beides entstehen. Das ist auch bei Verzögerungen hilfreich: Die gezogene Schuld kann langsamer steigen, während sich die Belastung für den ungenutzten Darlehensteil verändert.

Für den Expertweg sollten mindestens diese Zeitabschnitte getrennt erfasst werden:

  • Bau- oder Renovierungsphase,
  • geplante Abrufmonate,
  • vertraglich vorgesehene freie Bereitstellungsphase,
  • Zeitraum einer möglichen Bereitstellungsbelastung,
  • erwartete Rechnungs- und Zahlungstermine.

Die freie Bereitstellungsphase ist nur dann eine feste Eingabe, wenn sie im konkreten Angebot oder Vertrag steht. Der Rechner zeigt, wie sich verschiedene Phasen auswirken. Er ersetzt keine Vertragsauslegung.

Kapitalisierte Kosten und Kostenzahlungen

Neben Zinsen können Gebühren oder andere Kosten in die Rechnung aufgenommen werden. Dabei muss klar sein, ob eine Kostenposition:

  • offen bleibt,
  • mit eigenem Cash bezahlt wird,
  • aus dem Darlehen bezahlt wird,
  • dem Darlehenskonto zugeschlagen wird,
  • oder nur separat als Belastung ausgewiesen wird.

Offene Kosten sind Beträge, die noch nicht bezahlt oder finanziert sind. Sie belasten das Cash-Limit, können den nächsten Abruf auslösen und den tatsächlichen Finanzierungsbedarf erhöhen. Sie gehören nicht automatisch zur gezogenen Schuld.

Beispiel: Eine Rechnung über 8.000 Euro wird im April fällig, aber erst im Mai über das Darlehen abgerufen. Im April kann sie als offene Kostenposition erscheinen. Zahlst du sie zunächst selbst, sinkt dein Cash-Saldo. Wird sie später durch einen Abruf gedeckt, muss das Modell klar zeigen, ob damit nur der vorherige eigene Einsatz ausgeglichen wird oder zusätzlicher Finanzierungsbedarf entsteht.

Kapitalisierte Kosten werden dem Darlehenssaldo zugeschlagen. Für die Monatsreihenfolge gilt im Modell:

  1. Zuerst erhöhen aktuelle Abrufe die gezogene Schuld,
  2. anschließend wird der Sollzins des aktuellen Monats berechnet,
  3. kapitalisierte aktuelle Kosten wirken erst ab dem Folgemonat auf die Sollzinsbasis,
  4. Kostenzahlungen tilgen das Darlehenskapital nicht stillschweigend.

Diese Reihenfolge verhindert einen häufigen Fehler. Eine Rechnungszahlung ist nicht automatisch eine Darlehenstilgung. Sie kann die offenen Kosten verringern, ohne den Darlehenssaldo zu senken. Das Darlehenskapital sinkt nur, wenn du die Zahlung ausdrücklich als Tilgung modellierst.

Risiko: Werden kapitalisierte Kosten bereits im Entstehungsmonat verzinst, obwohl das Modell ihre Wirkung erst ab dem Folgemonat vorsieht, steigen die Sollzinsen zu früh. Aktion: Für jede Kostenposition den Entstehungsmonat, den Kapitalisierungsmonat und den ersten Zinsmonat separat eintragen.

Risiko: Werden Kostenzahlungen automatisch als Tilgung behandelt, erscheint die Restschuld zu niedrig. Erfasse Zahlungen deshalb in mindestens zwei Spalten: „Kosten bezahlt“ und „Darlehen getilgt“.

Risiko: Gebühren und verlangte Zusatzverträge verändern die Gesamtkosten, obwohl sie in der reinen Zinsrechnung fehlen. Bei Allgemein-Verbraucherdarlehen müssen verlangte Zusatzleistungen oder weitere Verträge zusammen mit den vorvertraglichen Informationen angegeben werden; auch Kontoführungsgebühren und Bedingungen für deren Änderung gehören in diese Informationen. Aktion: Vorvertragliche Informationen und Vertragsunterlagen auf Zusatzleistungen, Gebühren und Anpassungsklauseln prüfen.

Cash-Limit: Die Lücke zwischen Darlehen und tatsächlich zahlbaren Kosten

Cash ist hier das verfügbare eigene Geld für Rechnungen, Gebühren, nicht finanzierte Kosten und Reserven. Das Cash-Limit legt fest, wie viel davon du im Modell höchstens einsetzen darfst.

Das Cash-Risiko entsteht, wenn eine Rechnung fällig ist, der Darlehensabruf aber noch fehlt, die Kosten nicht finanzierbar sind oder dein eigener Puffer bereits verbraucht ist. Ein Darlehensrahmen allein verhindert dieses Problem nicht. Die Finanzierungszusage kann ausreichen, während du einzelne Zahlungen kurzfristig selbst leisten musst.

Verwechsle das Cash-Limit nicht mit deinem gesamten Kontostand. Ein Teil des Geldes kann für den Umzug, Notfälle, Steuern, laufende Wohnkosten oder andere Verpflichtungen reserviert sein. Für die Bauplanung zählt nur der Betrag, den du einsetzen kannst, ohne andere Zahlungen zu gefährden.

Beispiel zum Cash-Limit

Für den Vergleich gelten:

  • Cash-Limit: 1.000 Euro
  • Cash-Spitze bei Angebot A: 2.000,00 Euro
  • Angebot B: Cash-Spitze 1.978,33 Euro
  • Angebot A: sieben Überschreitungsmonate
  • Angebot B: sieben Überschreitungsmonate

Beide Angebote überschreiten das Cash-Limit in sieben Monaten. Angebot B hat zwar die niedrigere Spitze, liegt aber ebenfalls deutlich über dem verfügbaren Limit. Vergleiche deshalb nicht nur die Höchstbelastung. Wichtig ist auch, in welchen Monaten das Limit überschritten wird, wie groß die jeweilige Lücke ist und ob sich der Zahlungsplan verschieben lässt.

Die Differenz von 21,67 Euro bei der Cash-Spitze ändert am Grundproblem nichts: Beide Varianten benötigen zeitweise fast doppelt so viel eigenes Geld wie vorgesehen. Kläre deshalb, ob Rechnungen verschoben, Abrufe früher beantragt oder nicht finanzierte Kosten gesenkt werden können. Ist das nicht möglich, ist die Finanzierung nicht allein wegen der etwas niedrigeren Spitze passend.

Eine sinnvolle Monatsübersicht enthält mindestens:

Monat Geplante Kosten Gezahltes Cash Offene Kosten Cash-Saldo Überschreitung
Modellmonat Betrag Betrag Betrag Betrag Ja oder Nein

Die Cash-Spitze ist der höchste benötigte Cash-Betrag. Die Zahl der Überschreitungsmonate zeigt, wie lange das Limit verletzt wird. Beide Kennzahlen gehören in den Angebotsvergleich. Zusätzlich kann eine Spalte „Grund der Überschreitung“ hilfreich sein, etwa für eine fällige Rechnung, eine Gebühr oder einen verzögerten Abruf.

Risiko: Ein Angebot mit niedrigerer Cash-Spitze bleibt untragbar, wenn die Überschreitung zu lange dauert. Aktion: Für A und B die Cash-Spitze und jeden Überschreitungsmonat in derselben Tabelle markieren.

Risiko: Verzögerte Bauarbeiten verschieben Rechnungen, ohne die Gesamtkosten zu senken. Preissteigerungen können zusätzlich neue offene Kosten erzeugen. Neubau und Renovierung sollten deshalb mit zeitlichen Verzögerungen und Preissteigerungen geplant werden. Speichere Bauvertrag, Zahlungsplan und Kostenaufstellung und rechne einen separaten Verzögerungsfall mit verschobenen Abrufen und erhöhten offenen Kosten.

Risiko: Ein zu knappes Cash-Limit lässt keinen Raum für Versicherungen, Steuern, Hausgeld oder veränderte Lebenshaltungskosten. Die Haushaltsplanung sollte solche zusätzlichen Ausgaben und Veränderungen gegenüber der bisherigen Wohnsituation einbeziehen. Halte Einnahmen, regelmäßige Ausgaben und Rücklagen sowie mindestens ein Mehrkosten- oder Einkommensausfall-Szenario in einer Haushaltsrechnung fest.

Der Expertweg: Baufinanzierungsangebote nach Zeit, Kosten und Verzugsfällen vergleichen

Wenn du Angebote genauer vergleichen willst, prüfe zuerst die Zahlungsabläufe und nicht nur den Zinssatz. Zwei Angebote können denselben Nominalzins haben, sich aber bei Abrufbedingungen, Gebühren, Bereitstellungszinsen und dem nötigen eigenen Geld deutlich unterscheiden.

Notiere für jedes Angebot getrennt:

  • zugesagten Darlehensbetrag,
  • Jahreszins,
  • Abrufplan,
  • geplante Bauphasen,
  • freie Bereitstellungsphase, sofern sie vertraglich ausgewiesen ist,
  • mögliche Bereitstellungszinsen,
  • Gebühren und Zusatzkosten,
  • kapitalisierte Kosten,
  • Cash-Limit,
  • Rückzahlungen oder Tilgungen,
  • offene Kosten je Monat.

Wende danach jeden Monat dieselbe Reihenfolge an. Die aktuellen Abrufe werden zunächst zur gezogenen Schuld addiert; anschließend berechnet das Modell den Sollzins. Kapitalisierte aktuelle Kosten erhöhen die Sollzinsbasis erst im Folgemonat. Kostenzahlungen bleiben getrennt, solange sie nicht ausdrücklich als Tilgung erfasst sind.

Rechne alle Angebote für einen fairen Vergleich mit demselben Bauzeitenplan und denselben Kostenannahmen. Sonst ist unklar, ob ein Unterschied vom Finanzierungsangebot oder von den Eingaben kommt. Ergänze Änderungen am Bauablauf erst danach als eigene Szenarien.

Drei Verzugs-Szenarien

Ein belastbarer Vergleich braucht mindestens drei Varianten:

Szenario 1: Planmäßiger Bauablauf. Rechnungen und Abrufe erfolgen im vorgesehenen Monat. Dieses Szenario bildet die Ausgangslage.

Szenario 2: Verzögerte Auszahlung oder verschobener Baufortschritt. Ein Abruf oder eine Rechnung verschiebt sich. Dadurch kann die gezogene Schuld zunächst niedriger bleiben, während offene Kosten oder Bereitstellungsbelastungen weiterlaufen können. Ob das tatsächlich so geschieht, hängt vom Vertrag und vom Zahlungsablauf ab.

Szenario 3: Verzögerung mit Mehrkosten. Der Baufortschritt verschiebt sich und gleichzeitig steigen einzelne Kosten. Dann müssen Cash-Limit, offene Kosten, zusätzlicher Finanzierungsbedarf und mögliche Zinsen gemeinsam betrachtet werden.

Zeige für jedes Szenario nicht nur die Endwerte, sondern auch die kritischen Monate. Eine Finanzierung kann über die gesamte Bauphase rechnerisch funktionieren und trotzdem in einem einzelnen Monat eine große Cash-Lücke erzeugen. Diese Monate sind für Gespräche mit dem Finanzierungspartner, die Abstimmung mit dem Bauträger oder eine Änderung des Zahlungsplans besonders wichtig.

Risiko: Eine reine Planrechnung unterschätzt die Belastung, wenn sich Bauabschnitte verschieben oder Kosten steigen. Berechne alle drei Szenarien mit identischen Eingabefeldern und gib für jedes Sollzinsen, Bereitstellungsbelastung, Cash-Spitze, offene Kosten und Überschreitungsmonate aus.

Die Projektrechnung sollte durch einen Haushaltsvergleich ergänzt werden. Die Verbraucherzentralen nennen eine Kreditrate von höchstens 40 Prozent des Nettoeinkommens als häufige Orientierung. Sie weisen aber ausdrücklich darauf hin, dass es sich um einen Durchschnittswert handelt. Entscheidend ist, ob du die Rate dauerhaft tragen kannst. Einkommenssicherheit, mögliche Ausfälle, Rücklagen, Kinderwunsch und steigende Lebenshaltungskosten können die tragbare Rate verändern.

In der Bauphase können parallel zur späteren Darlehensrate weitere Wohnkosten entstehen, etwa Miete für die bisherige Wohnung, laufende Kosten für das Grundstück oder Nebenkosten des neuen Objekts. Diese Doppelbelastung gehört in die Haushaltsrechnung, auch wenn sie nur für einige Monate erwartet wird.

Risiko: Eine Rate liegt unter einer allgemeinen Prozentorientierung, ist aber wegen unsicherem Einkommen oder fehlender Rücklagen nicht dauerhaft tragbar. Aktion: Nicht nur die Anfangsrate, sondern auch Haushaltsausgaben, Rücklagen und ein Ausfallfall dokumentieren.

CSV und Druck für die Prüfung

Eine CSV-Datei eignet sich, um Monatsdaten mit einer Tabellenkalkulation weiterzuverarbeiten. Sinnvolle Spalten sind:

Monat, Abruf, gezogene Schuld, Sollzins, Bereitstellungsbasis,
Bereitstellungszins, offene Kosten, kapitalisierte Kosten,
Kostenzahlung, Tilgung, Cash-Saldo, Cash-Ueberschreitung

Ergänzend können Spalten für Rechnungstermin, Zahlungsziel, Bauphase und Szenario aufgenommen werden. Das erleichtert die Prüfung, warum ein Betrag in einem bestimmten Monat auftaucht. Wichtig ist, dass jede Eingabe nachvollziehbar bleibt und Änderungen nicht unbemerkt frühere Berechnungen überschreiben.

Die Druckansicht sollte die Eingaben, die Rechenkonvention, die monatliche Entwicklung und die Ergebnisse enthalten. Besonders sichtbar gehören die Sollzins-Summe, der Spitzensollzins, die Cash-Spitze und die Anzahl der Überschreitungsmonate hinein.

Ein Vergleich nur eines Angebots kann eine unpassende Finanzierung begünstigen. Die Verbraucherzentralen empfehlen, Finanzierungsverträge zu prüfen und zu vergleichen, und raten zu gesunder Skepsis, weil Kreditinstitute und Bausparkassen eigene Ertrags- und Provisionsinteressen haben können. Aktion: Angebote und Vertragsbedingungen nebeneinander ablegen und Kostenpositionen, Abrufabläufe sowie Bereitstellungsregeln Punkt für Punkt vergleichen.

Vertragsgrenzen und die Rolle der MaBV

Die Rechenlogik ersetzt keine Prüfung des einzelnen Vertrags. Begriffe wie Finanzierungszusage, Auszahlung, Bereitstellungsphase oder Bereitstellungszins können dort besondere Bedeutungen oder Bedingungen haben. Ein allgemeines Rechenmodell zeigt nicht, ob ein Abruf möglich ist, welche Nachweise nötig sind oder wann Kosten berechnet werden.

Auch die Makler- und Bauträgerverordnung, kurz MaBV, gilt nicht automatisch für jede Baufinanzierung. Die herangezogene Regelung betrifft Fälle nach § 34c Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe a Gewerbeordnung. Sie regelt, wann ein Gewerbetreibender Vermögenswerte des Auftraggebers entgegennehmen oder zu ihrer Verwendung ermächtigt werden darf. Daraus ergibt sich keine allgemeine Regel für jede Baufinanzierung, jeden Darlehensabruf oder jeden Zahlungsplan.

Der Zahlungsplan im Bauträgervertrag und der Auszahlungsplan des Darlehens müssen in der Praxis zusammenpassen. Sie sind aber unterschiedliche Dokumente. Der Bauträger kann eine Zahlung nach dem Baufortschritt verlangen, während die Bank für die Auszahlung weitere Unterlagen oder Prüfungen braucht. Diese zeitliche Lücke kann ein Cash-Risiko auslösen. Sprich sie vor Vertragsabschluss konkret an.

Risiko: Ein Zahlungsplan wird allein wegen eines MaBV-Hinweises als für den eigenen Vertrag verbindlich bewertet. Aktion: Bauträgervertrag, Zahlungsplan und Finanzierungsvertrag getrennt prüfen lassen, wenn die konkrete rechtliche Bedeutung unklar ist.

Die Modellrechnung bleibt damit eine Entscheidungshilfe. Sie kann zeigen, wie sich Abrufe, Zinsbasis, Kosten und Cash entwickeln. Sie kann aber keine individuelle Rechts- oder Finanzberatung ersetzen.

Kernaussagen

  • Trenne Zusage und gezogene Schuld: Sollzinsen werden im Basisweg nur auf den tatsächlich abgerufenen Darlehensbetrag berechnet, nicht automatisch auf die gesamte Zusage.
  • Ordne jeden Monat eindeutig: Aktuelle Abrufe erhöhen zunächst die gezogene Schuld. Anschließend entsteht der Sollzins; kapitalisierte aktuelle Kosten wirken erst ab dem Folgemonat.
  • Prüfe Bereitstellungszinsen am Vertrag: Freie Phasen, Fristen und Berechnungsmethoden sind keine universellen Regeln und müssen aus dem konkreten Angebot stammen.
  • Begrenze das Cash-Risiko: Vergleiche neben der Cash-Spitze auch die Zahl und Dauer der Überschreitungsmonate; im Fall mit 1.000 Euro Limit bleiben beide Angebote kritisch.
  • Rechne Verzögerungen getrennt: Dokumentiere Bauvertrag, Zahlungsplan und Kostenaufstellung und berechne planmäßige Abläufe, verzögerte Abläufe sowie verzögerte Abläufe mit Mehrkosten.

FAQ

Was ist der Unterschied zwischen Finanzierungszusage und Auszahlung?

Die Finanzierungszusage bezeichnet den vereinbarten Darlehensrahmen. Eine Auszahlung ist nur der Betrag, der tatsächlich abgerufen und bereitgestellt wurde. Für die Sollzinsberechnung im Basisweg zählt die gezogene Schuld aus den Auszahlungen.

Fallen auf eine nicht abgerufene Zusage automatisch Sollzinsen an?

Im beschriebenen Basisweg nein. Sollzinsen werden dort nur auf die gezogene Schuld berechnet. Für den nicht abgerufenen Teil können jedoch vertraglich Bereitstellungszinsen vorgesehen sein.

Was sind Bereitstellungszinsen?

Bereitstellungszinsen können auf den noch nicht abgerufenen Teil einer Darlehenszusage erhoben werden. Ob sie anfallen, ab wann und wie sie berechnet werden, hängt vom konkreten Vertrag ab. Eine allgemein geltende Bereitstellungsfrist lässt sich nicht voraussetzen.

Warum werden aktuelle Abrufe vor dem Sollzins berücksichtigt?

Bei der sichtbaren Rechenkonvention erfolgt der Abruf am Monatsanfang und gilt für den vollen Modellmonat. Deshalb erhöht der aktuelle Abruf zuerst die gezogene Schuld, bevor der Monatszins berechnet wird.

Wann erhöhen kapitalisierte Kosten die Sollzinsbasis?

Kapitalisierte aktuelle Kosten erhöhen die Sollzinsbasis im beschriebenen Modell erst ab dem Folgemonat. Der Entstehungs- oder Kapitalisierungsmonat und der erste Zinsmonat sollten deshalb getrennt gespeichert werden.

Tilgen Kostenzahlungen automatisch das Darlehen?

Nein. Eine Kostenzahlung reduziert zunächst die offene Kostenposition. Das Darlehenskapital sinkt nur, wenn die Zahlung ausdrücklich als Tilgung erfasst wird.

Wie berechne ich die Cash-Spitze?

Addiere je Monat die aus eigenem Geld zu zahlenden Beträge und ermittle den höchsten benötigten Cash-Betrag. Vergleiche diesen Wert mit dem Cash-Limit und zähle zusätzlich die Monate, in denen das Limit überschritten wird.

Was bedeutet die Cash-Limit-Fallstudie mit 1.000 Euro?

Angebot A erreicht eine Cash-Spitze von 2.000,00 Euro, Angebot B von 1.978,33 Euro. Beide überschreiten das Limit in sieben Monaten. B ist damit zwar niedriger, aber nicht automatisch innerhalb des verfügbaren Cash-Rahmens.

Welche Unterlagen sollte ich für die Rechnung sammeln?

Geeignet sind Finanzierungsangebot, Darlehensvertrag, Abrufbedingungen, Bauvertrag, Zahlungsplan, Kostenaufstellung und Gebührenübersicht. Für die Haushaltsseite kommen Einnahmen, regelmäßige Ausgaben, Rücklagen und mögliche Mehrkosten hinzu.

Was mache ich bei Bauverzögerungen?

Verschiebe die betroffenen Abrufe und Rechnungen in ein eigenes Szenario. Ergänze eine Variante mit Preissteigerungen und prüfe jeweils Sollzinsen, mögliche Bereitstellungsbelastungen, offene Kosten und Cash-Überschreitungen.

Gilt die MaBV automatisch für meinen Zahlungsplan?

Nein. Der genannte Regelungsausschnitt betrifft einen begrenzten Anwendungsbereich nach Gewerbeordnung. Ob er auf einen konkreten Bauträgervertrag oder Zahlungsplan anwendbar ist, muss im Einzelfall geprüft werden.

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