Sie können Ihr Girokonto meist ohne größere Unterbrechung wechseln. Richten Sie zuerst das neue Konto ein und schließen Sie das alte erst später. Kündigen Sie nicht zu früh. Sonst können Miete, Strom, Gehalt, Rentenzahlungen oder Kartenzahlungen noch über das alte Konto laufen.
Für den Wechsel gibt es zwei Wege. Beim manuellen Wechsel suchen Sie alle Zahlungspartner selbst heraus und teilen ihnen die neue IBAN mit. Die gesetzliche Kontowechselhilfe hilft dabei. Die neue Bank kann Informationen zu regelmäßigen Zahlungseingängen, Lastschriften und Daueraufträgen bei der bisherigen Bank anfordern. Die IBAN ist die internationale Kontonummer. Über sie ordnen Arbeitgeber, Vermieter und Vertragspartner Zahlungen dem richtigen Konto zu.
Der sicherste Ablauf lautet: neues Konto eröffnen, Kontobewegungen prüfen, Zahlungen umstellen, beide Konten eine Übergangszeit parallel führen und erst danach das alte Konto kündigen.
Das passende neue Konto auswählen
Ein günstiges Konto ist nicht automatisch das passende Konto. Prüfen Sie vor der Eröffnung, wie Sie das Konto im Alltag nutzen:
- Welche Kontoführungsgebühr fällt an?
- Ist ein monatlicher Mindestgeldeingang erforderlich?
- Wo können Sie kostenlos oder günstig Bargeld abheben?
- Sind Girocard und Kreditkarte enthalten oder kosten sie extra?
- Benötigen Sie Filialen oder reicht Online-Banking?
- Welche Gebühren gelten für Überweisungen, Kartenersatz oder zusätzliche Kontoinhaber?
Die Verbraucherzentrale empfiehlt beim Kontovergleich, Ihre Anforderungen mit den tatsächlichen Kosten und Bedingungen zu vergleichen. Eine niedrige Grundgebühr bringt wenig, wenn Sie regelmäßig Bargeld abheben müssen oder den geforderten Geldeingang nicht erreichen.
Eröffnen Sie das neue Girokonto, bevor Sie das bisherige Konto ändern. Warten Sie, bis Ihr Online-Banking funktioniert und die neuen Karten da sind. So können Sie während des Wechsels weiter auf Ihr Geld zugreifen.
Erst die Kontobewegungen der letzten Monate prüfen
Verlassen Sie sich für die vollständige Liste nicht auf Ihr Gedächtnis. Öffnen Sie die Kontoauszüge oder Umsatzübersichten der vergangenen Monate. Markieren Sie jede wiederkehrende Buchung. Die Verbraucherzentrale und Finanztip empfehlen, auch vierteljährliche und jährliche Zahlungen zu erfassen.
Ordnen Sie die Buchungen in drei Gruppen:
| Gruppe | Typische Beispiele | Was zu tun ist |
|---|---|---|
| Geldeingänge | Gehalt, Rente, Unterhalt, regelmäßige Überweisungen | Zahlungsempfänger über die neue IBAN informieren |
| Lastschriften | Miete, Strom, Gas, Versicherungen, Telefon, Beiträge | Vertragspartnern die neue Bankverbindung mitteilen |
| Eigene Zahlungen | Daueraufträge für Miete, Sparrate oder Unterhalt | Auf dem neuen Konto einrichten und später am alten Konto löschen |
Achten Sie zusätzlich auf:
- jährliche Versicherungsbeiträge,
- halbjährliche Abgaben oder Mitgliedsbeiträge,
- unregelmäßige Zahlungen an Behörden,
- Rückerstattungen von Händlern,
- offene Kartenzahlungen,
- hinterlegte Kontodaten bei Bezahldiensten und Abonnementanbietern.
Notieren Sie zu jeder Buchung den Zahlungspartner, den Betrag oder die ungefähre Höhe, den Abbuchungstermin und den geplanten Umstellungstermin. Bei schwankenden Beträgen, etwa für Strom oder auf Kreditkartenabrechnungen, ist der Zahlungspartner wichtiger als der genaue Betrag.
Gehalt, Miete und Lastschriften in der richtigen Reihenfolge umstellen
Beginnen Sie mit Zahlungen, deren Ausfall große Probleme verursachen würde. Dazu gehören Gehalt, Miete, Energie, Versicherungen und Kreditraten. Informieren Sie den Arbeitgeber oder die Zahlstelle über die neue IBAN. Teilen Sie die neue IBAN auch dem Vermieter, den Versorgern und anderen Vertragspartnern mit.
Bei einem manuellen Wechsel bleiben Sie selbst für die Mitteilungen verantwortlich. Richten Sie Daueraufträge auf dem neuen Konto ein, prüfen Sie die Ausführung und löschen Sie die entsprechenden Aufträge später am alten Konto. Die Musterbriefe der Verbraucherzentrale helfen bei der Formulierung der Mitteilungen.
Ein praktischer Ablauf sieht so aus:
- Neues Konto eröffnen und testen: Melden Sie sich an, prüfen Sie die Kontodaten und aktivieren Sie die benötigten Karten.
- Geldeingänge umstellen: Informieren Sie Arbeitgeber, Rentenstelle und andere regelmäßige Überweiser.
- Wichtige Lastschriften umstellen: Beginnen Sie mit Miete, Energie, Versicherungen und Krediten.
- Daueraufträge übertragen: Legen Sie sie auf dem neuen Konto mit denselben Zahlungsterminen an.
- Weitere Vertragspartner informieren: Dazu gehören Vereine, Abonnements, Mobilfunkanbieter und Zahlungsdienste.
- Erste Buchungen kontrollieren: Vergleichen Sie die Umsätze beider Konten mit Ihrer Liste.
- Alte Daueraufträge löschen: Tun Sie das erst, wenn die neuen Aufträge tatsächlich laufen.
- Altes Konto kündigen: Warten Sie, bis keine wichtigen Zahlungen mehr dort eingehen oder abgehen.
Kontowechselhilfe und digitaler Wechselservice richtig nutzen
Die gesetzliche Kontowechselhilfe entlastet Sie bei der Suche nach Zahlungspartnern. Mit Ihrer Ermächtigung kann die neue Bank vom alten Institut unter anderem Listen der Daueraufträge, Lastschriftmandate, eingehenden Überweisungen und von Ihnen veranlassten Lastschriften der vergangenen 13 Monate anfordern. Anschließend können Zahlungsinformationen an ausgewählte Zahlungspartner weitergegeben und Daueraufträge eingerichtet werden.
Nach der Darstellung von Finanztip zur Kontowechselhilfe gelten für diesen Ablauf bestimmte Fristen: Die neue Bank fordert die Daten innerhalb von zwei Geschäftstagen an. Die alte Bank übermittelt sie innerhalb von fünf Geschäftstagen. Die beteiligten Banken sollen die Bearbeitung innerhalb von zwölf Geschäftstagen abschließen. Arbeitgeber, Vermieter und andere Vertragspartner brauchen für die Änderung ihrer Daten möglicherweise länger. Kündigen Sie das alte Konto deshalb nicht direkt nach Ablauf dieser Bankfristen.
Ein digitaler Wechselservice kann die Umsätze automatisch auswerten. Danach wählen Sie aus, welche Zahlungspartner informiert werden. Prüfen Sie die Liste trotzdem selbst. Der Dienst erkennt möglicherweise nicht alle wichtigen Transaktionen. Das gilt besonders für seltene Zahlungen oder Zahlungen außerhalb des ausgewerteten Zeitraums.
Einige Anbieter speichern Kontodaten in einem eigenen Kundenkonto. Finanztip nennt dafür unter anderem Amazon, PayPal und Netflix. Ändern Sie die IBAN dort direkt, auch wenn die Bank bereits andere Zahlungspartner informiert hat.
Beide Konten parallel führen und die Kündigung vorbereiten
Die Verbraucherzentrale empfiehlt, das alte und das neue Konto ungefähr drei Monate parallel zu nutzen. Lassen Sie auf dem alten Konto einen kleinen Betrag für unerwartete Abbuchungen und offene Kontoführungsgebühren.
Die Parallelphase erfüllt mehrere Aufgaben:
- Sie zeigt, ob Gehalt oder Rente bereits auf dem neuen Konto ankommen.
- Sie macht sichtbar, ob ein Vertragspartner noch die alte IBAN verwendet.
- Sie deckt seltene Jahreszahlungen auf.
- Sie gibt Händlern Zeit, Kartenzahlungen nachträglich einzuziehen.
- Sie verhindert Rücklastschriften wegen eines zu niedrigen Kontostands.
Kontrollieren Sie die alten und neuen Umsätze mindestens einmal pro Woche. Streichen Sie Zahlungspartner erst aus Ihrer Liste, wenn die Umstellung tatsächlich sichtbar ist. Ein angefordertes Schreiben oder eine abgeschickte Änderung bedeutet noch nicht, dass der nächste Einzug schon über das neue Konto läuft.
Zeitplan für einen geordneten Wechsel
| Zeitpunkt | Aufgabe | Prüfkriterium |
|---|---|---|
| Vor dem Wechsel | Angebote vergleichen und neues Konto eröffnen | Zugang, Karten und neue IBAN funktionieren |
| Danach | Umsätze der vergangenen Monate auswerten | Geldeingänge, Lastschriften und Daueraufträge erfasst |
| Erste Umstellungsphase | Arbeitgeber, Vermieter und wichtige Vertragspartner informieren | Neue IBAN wurde bestätigt oder erscheint im Umsatz |
| Übergangsphase | Beide Konten parallel nutzen | Keine wichtigen Zahlungen bleiben am alten Konto offen |
| Vor der Kündigung | Dokumente sichern und Restzahlungen prüfen | Kontoauszüge gespeichert, Kartenumsätze berücksichtigt |
| Zum Schluss | Altes Konto kündigen und Restguthaben übertragen | Kündigungstermin und neue Kontoverbindung festgehalten |
Karten und offene Zahlungen nicht übersehen
Eine Kartenzahlung wird nicht immer sofort vom Konto abgebucht. Der Händler kann die Zahlung erst später einreichen. Wenn das alte Konto dann schon geschlossen ist, kann die Abbuchung scheitern. Die Verbraucherzentrale weist auf das Risiko zusätzlicher Mahn- und Inkassokosten hin.
Nutzen Sie die alte Karte deshalb in der Schlussphase nicht mehr für neue Zahlungen. Prüfen Sie vor der Kündigung insbesondere:
- Hotel- und Mietwagenkautionen,
- Bestellungen mit späterer Abrechnung,
- Offline-Zahlungen,
- Abonnements,
- Kreditkartenabrechnungen,
- Rückerstattungen und Stornierungen.
Behalten Sie die alte Karte so lange im Blick, bis die letzten Belastungen geklärt sind. Eine neue Karte ersetzt nicht automatisch die alten Kartendaten bei Händlern oder Bezahldiensten.
Kontoauszüge und Unterlagen vor der Kündigung speichern
Laden Sie vor der Kontoschließung alle benötigten Kontoauszüge und Dokumente aus dem Online-Banking herunter. Dazu gehören Zinsbescheinigungen, Steuerunterlagen, Kreditunterlagen und Nachweise über wichtige Überweisungen.
Nach dem Ende des Vertrags besteht kein sicherer Zugriff mehr auf das elektronische Postfach. Eine spätere Anforderung alter Unterlagen kann zusätzliche Kosten verursachen, wie Verbraucherzentrale und Finanztip erläutern. Speichern Sie die Dateien so, dass Buchungsdatum und Kontoinhaber erkennbar bleiben, und bewahren Sie sie an einem geschützten Ort auf.
Kündigen Sie das alte Konto schriftlich oder über den von der Bank vorgesehenen Weg. Halten Sie die neue Kontoverbindung für die Überweisung eines verbleibenden Guthabens bereit und prüfen Sie nach dem Kündigungstermin noch einmal, ob eine letzte Buchung eingegangen ist.
Sonderfall: Pfändungsschutzkonto
Bei einer drohenden oder bestehenden Kontopfändung gelten andere Regeln. Ein Pfändungsschutzkonto, kurz P-Konto, schützt den gesetzlich vorgesehenen Betrag vor dem Zugriff durch eine Pfändung. Nach Angaben des Bundesministeriums der Justiz gibt es diesen Pfändungsschutz nur über ein P-Konto.
Klären Sie vor einer Kündigung mit der neuen und der alten Bank, wie der bestehende Pfändungsschutz weitergeführt wird. Lassen Sie das alte Konto nicht schließen, bevor feststeht, dass das neue Konto den erforderlichen Schutz bietet. Bei laufender Pfändung ist individuelle Beratung durch eine Schuldnerberatung oder eine rechtlich qualifizierte Stelle sinnvoll.
Was bei einer zu frühen Kündigung passieren kann
Ab dem Kündigungstermin kann das alte Konto für den Zahlungsverkehr ausfallen. Dann werden dort keine Lastschriften für Miete, Strom oder Gas mehr gebucht. Gehalt oder Rente können nicht mehr eingehen. Auch Bargeldabhebungen und Kartenzahlungen sind dann nicht mehr möglich. Die Verbraucherzentrale beschreibt diese Folgen im Zusammenhang mit einer voreiligen Kontoschließung.
Reagieren Sie auf eine fehlgeschlagene Zahlung sofort. Informieren Sie den Zahlungspartner, prüfen Sie die Ursache und begleichen Sie den offenen Betrag über das neue Konto. So vermeiden Sie, dass aus einer übersehenen alten Buchung zusätzliche Mahnkosten entstehen.
Kernaussagen
- Eröffnen Sie zuerst das neue Konto: Kündigen Sie das alte Girokonto erst, wenn Zugang, Karten und neue Zahlungswege funktionieren.
- Prüfen Sie mindestens die vergangenen Monate: Erfassen Sie auch jährliche oder vierteljährliche Buchungen, die in einer kurzen Umsatzansicht fehlen können.
- Stellen Sie wichtige Zahlungen zuerst um: Gehalt, Miete, Energie, Versicherungen und Kredite haben Vorrang vor weniger dringenden Abonnements.
- Führen Sie beide Konten ungefähr drei Monate parallel: Lassen Sie auf dem alten Konto einen kleinen Puffer für unerwartete Abbuchungen und Gebühren.
- Sichern Sie Unterlagen und prüfen Sie Kartenzahlungen: Speichern Sie Kontoauszüge vor der Kündigung und warten Sie offene oder verzögert eingereichte Kartenumsätze ab.
FAQ
Wie lange sollte ich das alte und das neue Konto parallel führen?
Die Verbraucherzentrale empfiehlt ungefähr drei Monate. In dieser Zeit erkennen Sie verspätete Lastschriften, seltene Jahreszahlungen und nachträgliche Kartenzahlungen. Der Zeitraum ist eine Orientierung, keine starre Frist für jeden Haushalt.
Muss ich Arbeitgeber und Vermieter selbst informieren?
Bei einem manuellen Kontowechsel müssen Sie Arbeitgeber, Vermieter und andere Zahlungspartner selbst über die neue IBAN informieren. Auch ein Wechselservice nimmt Ihnen nicht jede Änderung ab, etwa bei direkt hinterlegten Kontodaten bei Amazon, PayPal oder Netflix.
Was ist die gesetzliche Kontowechselhilfe?
Die Kontowechselhilfe ist ein Verfahren, bei dem die neue Bank mit Ihrer Ermächtigung Daten vom bisherigen Institut anfordern kann. Dazu zählen unter anderem Daueraufträge, Lastschriften und regelmäßige Zahlungseingänge aus den vergangenen 13 Monaten. Die tatsächliche Umstellung beim jeweiligen Zahlungspartner sollten Sie anschließend kontrollieren.
Wie übertrage ich einen Dauerauftrag richtig?
Richten Sie den Dauerauftrag zuerst auf dem neuen Konto ein und vergleichen Sie Empfänger, Betrag und Ausführungstag mit dem alten Auftrag. Löschen Sie den alten Dauerauftrag erst, wenn die neue Ausführung sichtbar ist oder der Zahlungstermin sicher über das neue Konto läuft.
Was passiert mit einer Kartenzahlung kurz vor der Kontoschließung?
Ein Händler belastet eine Kartenzahlung nicht immer sofort. Reicht er die Zahlung erst nach der Schließung ein, kann sie scheitern und zusätzliche Mahnkosten auslösen. Verwenden Sie die alte Karte in der Schlussphase nicht mehr und klären Sie offene Belastungen vor der Kündigung.
Reicht ein digitaler Wechselservice allein aus?
Ein digitaler Dienst erleichtert die Suche nach wiederkehrenden Buchungen, erfasst aber möglicherweise nicht alle Transaktionen und reicht daher allein nicht aus. Vergleichen Sie die vorgeschlagene Liste mit Ihren eigenen Kontoauszügen und prüfen Sie, ob die wichtigsten Zahlungspartner die neue IBAN tatsächlich verwenden.
Was muss ich bei einer Pfändung beachten?
Ein bestehendes P-Konto darf nicht ohne Klärung durch ein neues gewöhnliches Konto ersetzt werden. Lassen Sie vor der Kündigung prüfen, wie der Pfändungsschutz auf dem neuen Konto erhalten bleibt. Bei Unsicherheit hilft eine Schuldnerberatung oder eine rechtlich qualifizierte Beratungsstelle.