Wenn Sie eine Mietkaution für eine Wohnung hinterlegen, sollten Sie vor der Überweisung klären, wie das Geld angelegt wird und wer das Konto eröffnet. Ein Kautionskonto hält die Kaution getrennt vom übrigen Vermögen des Vermieters. Vergleichen Sie vor allem, auf wessen Namen das Konto läuft, wer darauf zugreifen kann und welche Gebühren und Zinsen anfallen.
Ein klassisches Kautionskonto ist meist ein Sparkonto, dessen Guthaben dem Vermieter als Sicherheit dient. Alternativen wie eine Mietkautionsversicherung oder ein Wertpapierdepot funktionieren anders und bringen eigene Kosten oder Risiken mit sich. Für Wohnraummietverhältnisse darf die Kaution höchstens drei Nettokaltmieten betragen. Zahlen Sie sie als Geldbetrag, können Sie die Summe in drei gleichen Monatsraten begleichen; die erste Rate wird zu Mietbeginn fällig. Diese Regeln stehen in § 551 BGB.
Erst das passende Modell auswählen
Sie können die Kaution auf unterschiedliche Arten anlegen. Ein verpfändetes Sparbuch läuft weiter auf Ihren Namen, ist aber zugunsten des Vermieters gesperrt. Bei einem Treuhandkonto verwaltet der Vermieter das Geld getrennt von seinem eigenen Vermögen. Ein einfaches Tagesgeldkonto auf Ihren Namen genügt dafür nicht automatisch: Die Bank muss der treuhänderischen Führung zustimmen, wie die ING zum Mietkautionskonto erklärt.
Der Vermieter muss eine erhaltene Barkaution getrennt von seinem Vermögen bei einem Kreditinstitut anlegen. Für die Anlage schreibt das Gesetz den üblichen Zinssatz für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist vor. Die Zinsen gehören Ihnen als Mieter und erhöhen die Kaution. Klären Sie deshalb vorab schriftlich, welches Konto verwendet wird und wie die Verpfändung oder Treuhand geregelt ist.
Hier geht es zum passenden Kredit
| Möglichkeit | Was Sie vergleichen sollten | Typischer Nachteil |
|---|---|---|
| Kautionskonto oder verpfändetes Sparbuch | Eröffnungsgebühr, Zins, Kontoinhaber, Freigabe nach Mietende | Das Geld bleibt während der Mietzeit gebunden |
| Tagesgeld als Treuhandkonto | Zustimmung der Bank, Zins, getrennte Verwaltung | Ein normales Tagesgeldkonto reicht nicht aus |
| Mietkautionsversicherung oder Bürgschaft | Jahresbeitrag, Zusatzgebühren, Bedingungen der Bürgschaft | Beiträge werden nicht zurückgezahlt; geleistete Zahlungen kann der Anbieter vom Mieter zurückfordern |
| Kautionsdepot | Zustimmung des Vermieters, Depot- und Fondskosten, Umgang mit Verlusten | Der Wert kann sinken; ein Ausgleich kann nötig werden |
Bei einer Geldkaution lässt sich ein Konto meist am einfachsten vergleichen, weil Sie die Kosten vor der Eröffnung prüfen können und das Guthaben keinen Kursschwankungen ausgesetzt ist. Bei einer Versicherung oder Bürgschaft müssen Sie die volle Kaution zunächst nicht überweisen, zahlen aber laufende Kosten. Bei einer Kautionsversicherung erhält der Vermieter im Schadenfall Geld vom Versicherer, der es anschließend vom Mieter zurückfordern kann. Finanztip vergleicht die Kautionsformen.
Gebühren und Zinsen anhand konkreter Angebote vergleichen
Prüfen Sie bei jedem Anbieter das Preis- und Leistungsverzeichnis sowie die Bedingungen zur Kontoauflösung. Vergleichen Sie nicht nur die Eröffnungsgebühr. Achten Sie auch auf jährliche Kosten und darauf, ob der Zugriff auf das Geld eingeschränkt ist. Fragen Sie auch, wer das Konto eröffnet und die Kosten trägt. Finanztip empfiehlt, dass der Vermieter die Kontoeröffnung organisiert und die Gebühren übernimmt; Die Quellen belegen jedoch keine einheitliche Regel für alle Vereinbarungen. Halten Sie deshalb die Kostenübernahme schriftlich fest.
Die Finanztip-Stichprobe vom Oktober 2025 ist eine Momentaufnahme und zeigt deutliche Unterschiede: Die BW-Bank wurde mit 50 Euro Eröffnungsgebühr und 0 Prozent Zins aufgeführt, die Commerzbank mit 59 Euro und 0,5 Prozent, die GLS Bank mit 25 Euro und 0 Prozent sowie die PSD München mit 69 Euro und 0,001 Prozent. Diese Angaben zeigen nicht die aktuellen Konditionen. Prüfen Sie vor dem Antrag die Preise und Zinsen direkt beim jeweiligen Anbieter. Die Finanztip-Übersicht zur Mietkaution weist für ihre Stichprobe höchstens 0,5 Prozent Zins aus.
Eine Kautionsversicherung sollten Sie nicht nur mit dem einmaligen Kontopreis vergleichen. In derselben Stichprobe vom Oktober 2025 betrugen die aufgeführten Jahresbeiträge für eine Kaution von 2.400 Euro mehr als 100 Euro. Diese Beiträge erhalten Sie am Mietende nicht zurück. Bei einem Kautionskonto sollten Sie dagegen Eröffnungsgebühr und Zinsertrag gemeinsam betrachten.
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In vier Schritten zum Konto
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Mit dem Vermieter die Form abstimmen. Fragen Sie, ob Sie ein verpfändetes Sparbuch oder Kautionskonto eröffnen sollen oder ob der Vermieter die Kaution auf einem Treuhandkonto anlegt. Vereinbaren Sie dabei, wer das Konto führt, wer die Kosten übernimmt und wie die Bank die Sicherheit dokumentiert.
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Angebote und Bedingungen prüfen. Vergleichen Sie Gebühren, Zinssatz, erforderliche Unterlagen und Regeln zur Freigabe. Achten Sie darauf, ob die Bank Ratenzahlungen zulässt. Auch wenn das Gesetz drei Monatsraten erlaubt, nimmt nicht jede Bank Raten für ihr Kautionskonto an. Bei der Commerzbank muss die Kaution für ihr Mieterkautionskonto zum Beispiel in einer Summe eingezahlt werden.
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Unterlagen einreichen. Die verlangten Dokumente unterscheiden sich je nach Bank. Häufig benötigen Sie einen gültigen Ausweis und Ihre Steuer-Identifikationsnummer; manche Anbieter verlangen außerdem den Mietvertrag. Bei der Commerzbank können Sie online ein Formular herunterladen, unterschreiben und zusammen mit einer Kopie des Mietvertrags einsenden. Für die Eröffnung in einer Filiale verlangt die Bank nach eigenen Angaben einen Termin, ein Ausweisdokument und den vollständig unterschriebenen Mietvertrag. Die Commerzbank beschreibt ihren Eröffnungsweg im Einzelnen.
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Kaution und Bestätigung dokumentieren. Überweisen Sie das Geld erst auf das vereinbarte Konto und bewahren Sie Zahlungsbeleg, Kontoeröffnungsunterlagen sowie die Bestätigung der Verpfändung oder Treuhand auf. Zahlen Sie bar, verlangen Sie eine Quittung. Überweisen Sie die Kaution auf ein Vermieterkonto, lassen Sie sich die getrennte Anlage schriftlich bestätigen.
Zugriff und Auszahlung vorab klären
Klären Sie schon bei der Eröffnung, wer das Konto später auflösen oder freigeben kann. Je nach Vertrag liegt die Verfügungsberechtigung beim Mieter, beim Vermieter oder bei beiden. Die Bank prüft grundsätzlich, ob die handelnde Person dazu berechtigt ist und sich ausweisen kann. Sie prüft auch mögliche Sperrvermerke, also Vermerke, die Auszahlungen blockieren; sie entscheidet nicht darüber, ob ein Vermieter tatsächlich noch Ansprüche aus dem Mietverhältnis hat. Die Hinweise zur Auflösung eines Kautionskontos erläutern diese Unterscheidung.
Schließen Sie ein vom Vermieter eingerichtetes Konto nicht eigenmächtig und heben Sie das Geld nicht ohne Abstimmung ab. Ein Urteil des Landgerichts München I, über das der Vermieter-Ratgeber berichtet, wertete dies als erheblichen Pflichtverstoß, der eine Kündigung rechtfertigen kann. Vereinbaren Sie die Freigabe daher gemeinsam und schriftlich.
Kernaussagen
- Vergleichen Sie die Kontenform zuerst: Ein Sparbuch, ein Treuhandkonto und eine Versicherung unterscheiden sich bei Zugriff, Kosten und Risiko.
- Prüfen Sie aktuelle Konditionen direkt beim Anbieter: Die veröffentlichten Gebühren- und Zinswerte aus Oktober 2025 sind historische Vergleichswerte.
- Halten Sie die Anlage schriftlich fest: Die Kaution muss getrennt vom Vermögen des Vermieters angelegt werden; dokumentieren Sie Konto und Verpfändung.
- Stimmen Sie Gebühren und Freigabe ab: Klären Sie vor der Einzahlung, wer die Kosten trägt und wer das Konto nach Mietende auflösen darf.
FAQ
Kann ich die Mietkaution in Raten zahlen?
Bei einer Barkaution dürfen Sie nach § 551 BGB in drei gleichen Monatsraten zahlen. Die erste Rate ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig. Eine Bank kann für ein bestimmtes Kautionskonto trotzdem eine vollständige Einzahlung verlangen.
Reicht mein normales Tagesgeldkonto als Kautionskonto?
Ein Tagesgeldkonto auf Ihren Namen reicht nicht automatisch aus. Die Kaution muss getrennt treuhänderisch verwaltet oder zugunsten des Vermieters verpfändet werden. Für ein Treuhandkonto brauchen Sie die Zustimmung der Bank.
Wer bezahlt die Eröffnungsgebühr?
Das hängt von der konkreten Vereinbarung und der Kontolösung ab. Finanztip empfiehlt, dass der Vermieter das Konto eröffnet und die Gebühr trägt. Fragen Sie vorab nach und halten Sie die Kostenübernahme schriftlich fest.
Wann bekomme ich die Kaution zurück?
Es gibt keine starre gesetzliche Auszahlungsfrist für jeden Fall. Der Vermieter darf eine angemessene Zeit prüfen, ob noch Forderungen aus dem Mietverhältnis offen sind. Die Freigabe muss außerdem von der Person oder den Personen ausgehen, die laut Kontovertrag dazu berechtigt sind.