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Konto gekündigt durch die Bank

Wenn eine Bank das Girokonto kündigt, endet der Kontovertrag zu einem bestimmten Termin. Danach funktionieren zentrale Zahlungswege nicht mehr: Die Bank kann Gehalt oder Rente zurückweisen, Lastschriften können scheitern und Abhebungen sowie Kartenzahlungen sind nicht mehr möglich. Die Kündigung schafft daher nicht nur ein neues Bankverhältnis. Sie kann auch kurzfristig laufende Einnahmen und Rechnungen gefährden.

Bei einer ordentlichen Kündigung müssen private Banken grundsätzlich eine Frist von mindestens zwei Monaten einhalten, wenn der Vertrag ihnen dieses Kündigungsrecht gibt. Einen Grund müssen sie dann in der Regel nicht nennen. Die Rechtslage hängt aber auch davon ab, ob es sich um eine private Bank, eine Sparkasse oder eine Genossenschaftsbank handelt und was im Kündigungsschreiben steht. Die Verbraucherzentrale erläutert die Folgen des BGH-Urteils zur Kündigung von Girokonten.

Reagieren Sie am besten sofort: Prüfen Sie den Kündigungstermin, eröffnen Sie ein neues Girokonto und informieren Sie alle Zahlungspartner rechtzeitig. Eine rechtliche Prüfung können Sie parallel veranlassen. Sie ersetzt aber nicht das Ersatzkonto.

Was die Bankkündigung konkret beendet

Die Kündigung betrifft den Girokontovertrag. Andere Verträge mit der Bank enden dadurch nicht automatisch. Für einen Sparvertrag, ein Wertpapierdepot oder einen Kredit können andere Regeln gelten. Nach dem Beendigungstermin können Sie das alte Girokonto aber nicht mehr für Ihre täglichen Zahlungen nutzen.

Betroffen sind insbesondere:

  • Gehalts- und Renteneingänge
  • Überweisungen und Daueraufträge
  • Lastschriften für Miete, Strom, Versicherungen und Abonnements
  • Kartenzahlungen
  • Bargeldabhebungen
  • Rückzahlungen oder Gutschriften, die noch auf das alte Konto eingehen

Der Zahlungsempfänger löst eine Lastschrift aus. Deshalb reicht es nicht, der Bank nur die neue Kontonummer zu nennen. Auch Vermieter, Energieversorger, Versicherungen, Arbeitgeber, Behörden und andere Zahlungspartner müssen die neuen Kontodaten erhalten.

Welche Kündigungsfrist gilt?

Ordentliche Kündigung: mindestens zwei Monate

Bei einer ordentlichen Kündigung eines Girokontos gilt grundsätzlich eine Frist von mindestens zwei Monaten, wenn die Vertragsbedingungen der Bank die Kündigung erlauben. Das Schreiben muss den genauen Beendigungstermin nennen. Alternativ muss es so klar formuliert sein, dass Sie den Termin berechnen können.

Beispiel: Geht eine Kündigung im April zu und nennt sie eine zweimonatige Frist, endet das Konto nicht automatisch sofort. Maßgeblich bleibt der im Schreiben genannte Termin und die vertragliche Berechnung der Frist. Bei Unklarheiten sollte die Bank schriftlich um Bestätigung des genauen Schließungstermins bitten.

Außerordentliche Kündigung: Schreiben genau prüfen

Eine außerordentliche Kündigung beendet das Konto ohne die normale oder mit einer kürzeren Frist. Dafür gelten andere Voraussetzungen. Aus der normalen Frist von zwei Monaten lässt sich keine allgemeine Frist für diese Kündigung ableiten.

Prüfen Sie deshalb im Schreiben:

  1. Steht dort „ordentliche“ oder „außerordentliche Kündigung“?
  2. Welcher Beendigungs- oder Schließungstermin wird genannt?
  3. Nennt die Bank einen Grund oder verweist sie auf Vertragsbedingungen?
  4. Wird ein Guthaben ausgezahlt oder ein Sollsaldo ausgeglichen?
  5. Gibt es Hinweise zu Karten, Daueraufträgen und noch offenen Buchungen?

Bei einem ungewöhnlich kurzen Termin sollten Sie die Kündigung rechtlich prüfen lassen und die Bank zugleich auffordern, die Grundlage und Frist schriftlich zu erläutern.

Private Bank, Sparkasse oder Genossenschaftsbank

Private Banken dürfen ein Girokonto unter den genannten Voraussetzungen grundsätzlich ordentlich kündigen, ohne den persönlichen Grund zu nennen. Für Sparkassen gelten zusätzliche Anforderungen: Sie brauchen für die Kündigung grundsätzlich einen sachlichen Grund. Gerichtlich ist laut Verbraucherzentrale noch nicht abschließend geklärt, ob die Weigerung, neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Preisänderungen zuzustimmen, als solcher Grund genügt.

Bei Genossenschaftsbanken können Satzung und Mitgliedschaft eine zusätzliche Rolle spielen. Das Kündigungsschreiben sollte deshalb nicht isoliert betrachtet werden. Entscheidend sind auch der Kontovertrag, die Bedingungen des Instituts und gegebenenfalls die Mitgliedsrechte.

Kündigung wegen neuer Preise oder Bedingungen

Banken haben früher versucht, neue Preise oder Allgemeine Geschäftsbedingungen mit einer sogenannten Zustimmungsfiktion einzuführen. Dabei sollte Schweigen als Zustimmung gelten. Der Bundesgerichtshof hat diese weitreichende Praxis beanstandet.

Zeitleiste mit drei Rechtsereignissen: Der BGH erklärte die Postbank-Zustimmungsfiktion im April 2021 für unwirksam, das Berliner Kammergericht erklärte einseitige Gebührenerhöhungen der Berliner Sparkasse am 27. März 2024 für unwirksam, und der BGH verkündete am 3. Juni 2025 sein Urteil zur Überprüfung dieser Entscheidung. Die Verbraucherzentrale erklärt die Folgen für Bankgebühren und Zustimmungen.

Daraus folgt nicht automatisch, dass jede Kündigung wegen einer fehlenden Zustimmung unwirksam ist. Ob die Bank kündigen durfte, hängt vom Institut, vom Vertrag, von der Änderung und vom konkreten Schreiben ab. Eine aktive Zustimmung zu neuen Preisen kann außerdem mögliche Rückforderungsansprüche für den Zeitraum ab der Zustimmung beeinflussen. Unterschreiben oder bestätigen Sie deshalb nichts vorschnell, wenn Sie die rechtlichen Folgen noch nicht geprüft haben.

So sichern Sie schnell ein neues Zahlungssetup

Beginnen Sie mit der Umstellung vor dem Kündigungstermin. Warten Sie nicht bis zur letzten Woche. Manche Zahlungspartner ändern Kontodaten nicht sofort. Auch die Kündigung oder Änderung von Daueraufträgen kann mehrere Bankarbeitstage dauern.

1. Kündigung dokumentieren

Speichern Sie das Kündigungsschreiben, den Briefumschlag oder den elektronischen Zugang und notieren Sie das Eingangsdatum. Erstellen Sie eine Liste mit:

  • Beendigungstermin
  • Kontostand sowie möglichem Dispositions- oder Kreditkartensaldo
  • offenen Lastschriften und Überweisungen
  • erwarteten Gehalts-, Renten- oder Erstattungszahlungen
  • hinterlegten Karten und digitalen Bezahldiensten

Fordern Sie bei Bedarf eine aktuelle Umsatzübersicht und eine schriftliche Bestätigung an, wie das Institut mit Restguthaben und offenen Buchungen verfährt.

2. Neues Girokonto nach den tatsächlichen Kosten auswählen

Vergleichen Sie nicht nur die monatliche Kontoführungsgebühr. Achten Sie auch auf:

  • Kosten für einzelne Überweisungen und Buchungen
  • Gebühren für Daueraufträge
  • Kosten für Girokarte oder andere Zahlungskarten
  • Zugang zu Filialen und persönlicher Beratung
  • Gebühren für Bargeldabhebungen an fremden Geldautomaten
  • Bedingungen für regelmäßige Geldeingänge
  • Möglichkeiten für gemeinschaftliche Konten oder Unterkonten, falls benötigt

Die Verbraucherzentrale nennt wichtige Vergleichskriterien für Girokonten. Ein scheinbar kostenloses Konto kann durch Buchungs- oder Abhebeentgelte teurer werden.

3. Arbeitgeber und Zahlungspartner informieren

Teilen Sie die neue IBAN zuerst den Stellen mit, von denen Geld kommt:

  • Arbeitgeber
  • Rentenversicherung oder andere Leistungsträger
  • Finanzamt
  • Krankenkasse
  • Vermieter bei Rückzahlungen

Danach stellen Sie alle regelmäßigen Zahlungen um:

  • Miete und Nebenkosten
  • Strom, Gas und Telefon
  • Versicherungen
  • Kreditraten
  • Streaming- und andere Abonnements
  • Mitgliedsbeiträge
  • Online-Bezahldienste

Die neue Kontoverbindung sollte jeweils direkt beim Zahlungsempfänger geändert werden. Bei Daueraufträgen ändern oder löschen Sie den Auftrag zusätzlich im alten oder neuen Onlinebanking. Kontrollieren Sie anschließend, ob der neue Auftrag tatsächlich gespeichert wurde.

4. Karten und offene Zahlungen besonders vorsichtig behandeln

Eine Kartenzahlung kurz vor der Kontoschließung kann erst später vom Konto abgebucht werden. Ist das alte Konto dann bereits geschlossen, kann die Zahlung zurückgehen. Laut Verbraucherzentrale drohen in solchen Fällen zusätzliche Mahnkosten oder ein Inkassoverfahren.

Vermeiden Sie deshalb in den letzten Tagen vor der Schließung größere oder nicht dringend notwendige Kartenzahlungen mit der alten Karte. Nutzen Sie nach Möglichkeit frühzeitig die Karte des neuen Kontos und prüfen Sie offene Hotel-, Mietwagen-, Tank- oder Onlinezahlungen gesondert.

5. Übergangszeit und Restguthaben klären

Lassen Sie das alte Konto nicht vorschnell vollständig leeren, solange noch Lastschriften, Kartenzahlungen oder Gutschriften offen sind. Halten Sie ausreichend Guthaben für bekannte Belastungen vor. Gleichzeitig sollte ein Sollsaldo schnell geklärt werden, weil die Bank das Konto sonst möglicherweise nicht schließt oder weitere Kosten verlangt.

Bitten Sie die Bank schriftlich um Überweisung eines verbleibenden Guthabens auf das neue Konto. Prüfen Sie danach die letzten Kontoauszüge und bewahren Sie sie für steuerliche, mietrechtliche oder vertragliche Nachweise auf.

Was tun, wenn kein normales Girokonto eröffnet wird?

Ein Basiskonto ist ein gesetzlich vorgesehenes Konto für private Zahlungen, wenn kein normales Girokonto eröffnet wird. Verbraucherinnen und Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der Europäischen Union haben grundsätzlich Anspruch darauf. Institute, die Zahlungskonten für Verbraucher anbieten, müssen auch Basiskonten anbieten. Nach einem vollständigen Antrag muss die Eröffnung grundsätzlich innerhalb einer angemessenen Frist möglich sein. Die Verbraucherzentrale beantwortet Fragen zum Basiskonto.

Ein Basiskonto umfasst mindestens:

  • Bareinzahlungen und Barauszahlungen
  • Überweisungen
  • Lastschriften
  • Daueraufträge
  • Zahlungsvorgänge per Zahlungskarte

Das Konto ist nicht zwingend kostenlos. Die Entgelte müssen jedoch angemessen sein. Das Basiskonto ist außerdem für private Zwecke gedacht und enthält keinen Anspruch auf einen Dispositionskredit. Wer ein Geschäftskonto benötigt, kann sich daher nicht ohne Weiteres auf die Regeln zum Basiskonto berufen.

Lehnt die Bank den Antrag ab, verlangen Sie die Ablehnung schriftlich mit Begründung. Die Unterlagen helfen bei einer Beschwerde oder einem weiteren rechtlichen Schritt.

Kündigung prüfen lassen oder akzeptieren?

Lassen Sie die Kündigung besonders dann rechtlich prüfen, wenn die Bank:

  • eine ungewöhnlich kurze Frist nennt,
  • das Konto ohne nachvollziehbare Erklärung sofort schließen will,
  • eine Sparkasse das Konto ohne erkennbaren sachlichen Grund kündigt,
  • die Kündigung mit einer umstrittenen Preis- oder AGB-Zustimmung verbindet,
  • ein Guthaben nicht auszahlt,
  • trotz laufender Zahlungen keine praktikable Abwicklung ermöglicht.

Wenden Sie sich zuerst an die zuständige Schlichtungsstelle oder den Ombudsmann der Bank. Die Verbraucherzentrale empfiehlt diesen Weg als ersten Schritt. Wenn Sie klagen wollen, sollten Sie wegen des Kosten- und Prozessrisikos anwaltlichen Rat einholen. Auch ein Widerspruch gegen die Kündigung verhindert die Kontoschließung nicht automatisch. Das Ersatzkonto bleibt deshalb auch während einer Beschwerde die wichtigste praktische Absicherung.

Praktische Zeitleiste

Zeitpunkt Konkrete Aufgabe
Sofort nach Erhalt Kündigungstermin, Kündigungsart und Begründung prüfen; Schreiben sichern
In den nächsten Tagen Neues Girokonto oder gegebenenfalls Basiskonto beantragen
Nach der Kontoeröffnung Arbeitgeber, Rentenstelle und alle Zahlungspartner über die neue IBAN informieren
Vor dem Kündigungstermin Daueraufträge umstellen, alte Karte nicht mehr für spätere Abbuchungen einsetzen
Kurz vor der Schließung Offene Lastschriften und Kartenzahlungen kontrollieren; Guthaben und Sollsaldo klären
Nach der Schließung Neue Kontoauszüge prüfen und fehlgeleitete Zahlungen sofort mit Absender oder Empfänger klären

Kernaussagen

  • Prüfen Sie den Termin zuerst: Bei einer ordentlichen Kündigung eines Girokontos gilt grundsätzlich eine Frist von mindestens zwei Monaten, sofern das Kündigungsrecht der Bank besteht.
  • Eröffnen Sie sofort ein Ersatzkonto: Ein neues Girokonto schützt Gehalt, Rente, Miete, Stromzahlungen und andere regelmäßige Buchungen vor dem Ausfall.
  • Stellen Sie jeden Zahlungspartner einzeln um: Lastschriften werden vom jeweiligen Unternehmen ausgelöst und wechseln nicht automatisch mit dem Konto.
  • Nutzen Sie ein Basiskonto als Auffanglösung: Bei rechtmäßigem Aufenthalt in der EU besteht für private Zahlungsvorgänge grundsätzlich ein Anspruch, wenn ein reguläres Konto nicht zustande kommt.
  • Lassen Sie strittige Kündigungen prüfen: Ombudsmann und Verbraucherzentrale sind mögliche erste Anlaufstellen; die rechtliche Prüfung ersetzt aber nicht das neue Zahlungssetup.

FAQ

Darf die Bank mein Girokonto einfach kündigen?

Eine private Bank darf ein Girokonto grundsätzlich ordentlich kündigen, wenn ihr das vertragliche Kündigungsrecht zusteht. Dafür muss sie normalerweise keinen persönlichen Grund nennen und mindestens zwei Monate Frist einhalten. Für Sparkassen und in bestimmten Fällen Genossenschaftsbanken gelten zusätzliche Regeln.

Muss ich eine Kündigung durch die Bank akzeptieren?

Sie müssen die Kündigung nicht ungeprüft hinnehmen. Prüfen Sie Frist, Kündigungsart, Institut und Begründung und wenden Sie sich bei Zweifeln an den Ombudsmann oder eine Rechtsberatung. Eröffnen Sie trotzdem frühzeitig ein neues Konto, weil eine Beschwerde die Schließung nicht automatisch aufschiebt.

Was passiert mit meinem Gehalt oder meiner Rente?

Nach dem Beendigungstermin kann die Bank Gutschriften zurückweisen. Informieren Sie Arbeitgeber, Rentenstelle und andere Zahlstellen möglichst vor dem Termin über die neue IBAN und kontrollieren Sie die erste Zahlung auf dem neuen Konto.

Wie stelle ich Lastschriften auf das neue Konto um?

Ändern Sie die Kontodaten direkt bei jedem Zahlungsempfänger, etwa beim Vermieter, Stromanbieter oder Versicherer. Prüfen Sie zusätzlich die Lastschriftmandate und kontrollieren Sie auf dem neuen Konto, ob die ersten Abbuchungen korrekt erfolgen.

Was passiert mit Kartenzahlungen kurz vor der Kontoschließung?

Der Händler kann eine Kartenzahlung erst nach dem Schließungstermin einziehen. Dann wird die Belastung möglicherweise zurückgewiesen, was Mahnkosten oder ein Inkassoverfahren auslösen kann. Verwenden Sie die alte Karte deshalb nicht mehr für Zahlungen, deren Abbuchung erst später zu erwarten ist.

Bekomme ich automatisch ein Basiskonto?

Nein. Sie müssen das Basiskonto bei einem Institut beantragen, das Zahlungskonten für Verbraucher anbietet. Bei rechtmäßigem Aufenthalt in der EU besteht für private Zahlungsvorgänge grundsätzlich ein Anspruch, sofern kein gesetzlicher Ablehnungsgrund vorliegt.

Ist ein Basiskonto kostenlos und hat es einen Dispositionskredit?

Ein Basiskonto ist nicht zwingend kostenlos. Die Entgelte müssen angemessen sein, und ein Dispositionskredit gehört nicht zum garantierten Leistungsumfang.

Kann ich alte Bankgebühren zurückfordern?

Das hängt davon ab, wie die Gebühren eingeführt wurden, ob Sie später aktiv zugestimmt haben und welcher Zeitraum betroffen ist. Lassen Sie die Kontoauszüge und die verwendete Zustimmungserklärung prüfen, bevor Sie Forderungen anmelden.

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