Kredit für 18 Jährige

       

Ein Kredit ist für 18-Jährige tendenziell leichter zu bekommen als für 70-Jährige, vorausgesetzt, die finanziellen Rahmenbedingungen stimmen.

Das Alter des Kreditnehmers spielt nämlich für die Bank nur in zweierlei Weise eine Rolle:

  1. Natürlich muss der Vertragspartner volljährig und voll geschäftsfähig sein. Das ist beim Kredit für 18-Jährige gegeben.
  2. Zweitens sollte der Kreditnehmer mit einiger Wahrscheinlichkeit das Laufzeit-Ende des Kreditvertrags erleben, denn sonst besteht die Gefahr, dass die Erben den Nachlass wegen Überschuldung ausschlagen. Eine Restschuldversicherung kann hier helfen, aber es gibt sie üblicherweise auch nur bis zu einem Endalter von 75 oder 80 Jahren.

Das jugendliche Alter ist also ein Pluspunkt bei der Kreditvergabe.

Entscheidend ist die Bonität

Für die Kreditgewährung und die Höhe der Zinsen sind Sicherheit und Höhe des Einkommens wichtiger als das Alter. Bei der Beurteilung der Bonität, also der Zahlungsfähigkeit und Zahlungswilligkeit, schneiden die 70-Jährigen meist besser ab als die 18-Jährigen. Ihre Rente hängt nicht von einem Arbeitsplatz ab, sie ist auch bei Krankheit sicher, solange der Rentner lebt. Allein die Höhe der Rente könnte zum Problem werden, denn bei weniger als 1.000 Euro netto werden die Kreditgeber misstrauisch, was die Möglichkeiten der Rückzahlung angeht. Außerdem würde bei einem Zahlungsausfall die Pfändung einer Rente unterhalb der Pfändungsfreigrenzen ins Leere laufen.

Kreditwürdigkeit hängt von den Lebensumständen ab

Beim Kredit für 18-Jährige kommen zwei Probleme zusammen:

  • Das aktuelle Einkommen ist unsicher und nicht besonders hoch.
  • Dass ein junger Mensch in diesem Alter bereits einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit beendeter Probezeit und gutem Einkommen hat, ist natürlich möglich, und dann spricht trotz seiner Jugend nichts gegen einen ganz normalen Kredit, den er aus den unzähligen Angeboten der Vergleichsportale im Internet kostengünstig heraussuchen kann.
  • Die Regel ist das aber nicht. Meist geht es in dieser Altersklasse um Kredite für Ausbildung oder Studium. Die einfachste Möglichkeit ist, dass ein Bürge – zum Beispiel ein Elternteil – dem Vertrag beitritt.
  • Die Bonität des Bürgen ersetzt dann die Bonität des Hauptschuldners. Vereinbart wird in der Regel eine selbstschuldnerische Bürgschaft.
  • Der Bürge verzichtet dabei auf die Einrede der Vorausklage. Diese juristische Formulierung besagt, dass die Bank sich bei einem Zahlungsausfall sofort an den Bürgen wenden darf, ohne vorher gegen ihren eigentlichen Vertragspartner geklagt und zwangsvollstreckt zu haben.
  • Im Grunde besteht also kein Unterschied zwischen der Haftung des Hauptschuldners und des Bürgen.

Ohne Bürgschaft kommen junge Leute aus, wenn sie sich für einen Bildungskredit der Förderbank KfW entscheiden. Allerdings eignen sich diese besonders günstigen Darlehen wegen der Förderdauer von höchstens zwei Jahren nur für den letzten Teil des Studiums oder einer Ausbildung.


Marcel Ziegler

Als ehemaliger Finanz- und Honorarberater habe ich jahrelang direkt mit Privatkunden gearbeitet und weiß daher aus eigener Erfahrung, welche Fehler Menschen beim Umgang mit Geld machen. Ich kenne die Fallstricke von Bank- und Versicherungsprodukten und habe es mir zur Aufgabe gemacht, das Thema Finanzen so zu erklären, dass es wirklich jeder versteht.


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