Wenn Sie Ihren Kredit früher zurückzahlen, sparen Sie die Zinsen für die restliche Laufzeit. Dafür kann die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen: Damit gleicht die Bank Zinsen aus, die ihr entgehen. Ob sich das lohnt, hängt vor allem davon ab, wie viel Zinsen Sie noch zahlen würden und welche Kosten die Bank verlangt.
Bei Raten- und Autokrediten ist die mögliche Entschädigung gesetzlich begrenzt. Bei einer Baufinanzierung gelten andere Regeln, und die Entschädigung kann deutlich höher ausfallen. Rechnen Sie daher immer mit dem konkreten Ablösebetrag zu einem bestimmten Datum. Der erste praktische Schritt: Fordern Sie diesen schriftlich bei Ihrer Bank an.
Ratenkredit: Restzinsen mit der Entschädigung vergleichen
Einen Ratenkredit können Sie vorzeitig ganz oder teilweise zurückzahlen. Bei einer Restlaufzeit von mehr als zwölf Monaten darf die Vorfälligkeitsentschädigung höchstens 1 Prozent der zurückgezahlten Summe betragen. Bei höchstens zwölf Monaten Restlaufzeit liegt die Grenze bei 0,5 Prozent. Außerdem darf die Entschädigung nicht höher sein als die Sollzinsen, die bei planmäßiger Rückzahlung noch angefallen wären. Diese Grenzen gelten für Raten- und Autokredite, nicht automatisch für Baufinanzierungen. Eine verständliche Übersicht zu den Regeln für Ratenkredite bietet Finanztip.
Ziehen Sie die Entschädigung und weitere Kosten von den Zinsen ab, die Sie durch die Ablösung sparen. Eine niedrigere Monatsrate allein sagt wenig aus: Bei einer Umschuldung kann eine längere Laufzeit die Gesamtkosten erhöhen, auch wenn die neue Rate kleiner ist.
Prüfen Sie auch, ob Ihr Vertrag kostenlose Sondertilgungen erlaubt. Eine Sondertilgung innerhalb dieser Grenze kann günstiger sein als eine vollständige Ablösung. Bevor Sie Geld überweisen, lassen Sie sich eine schriftliche Ablösebescheinigung für ein konkretes Datum geben. Sie sollte Restschuld und Entschädigung getrennt ausweisen. Fragen Sie bei einer Umschuldung zusätzlich nach sämtlichen Kosten des neuen Kredits.
Baufinanzierung: Zinsbindung und Vertrag zuerst prüfen
Bei einer Baufinanzierung kann eine vorzeitige Rückzahlung während der Zinsbindung eine hohe Vorfälligkeitsentschädigung auslösen. Die Bank muss sich dabei an den konkreten Zinsschaden halten. Ein Verkauf der finanzierten Immobilie ist ein Beispiel für ein berechtigtes Interesse an der vorzeitigen Ablösung. Die Verbraucherzentrale zur Baufinanzierung erläutert die Voraussetzungen und typische Prüfpunkte.
Eine wichtige Ausnahme betrifft lange Zinsbindungen: Nach zehn Jahren seit der vollständigen Auszahlung können Sie ein Darlehen mit gebundenem Sollzins mit einer Frist von sechs Monaten kündigen. Dann fällt für die Kündigung nach § 489 BGB keine Vorfälligkeitsentschädigung an. Prüfen Sie dafür das Datum der vollständigen Auszahlung, nicht nur den Vertragsbeginn.
Wenn eine frühere Ablösung infrage kommt, verlangen Sie die Berechnung der Entschädigung und prüfen Sie den Vertrag. Die Berechnung muss unter anderem vereinbarte Sondertilgungsrechte berücksichtigen. Bei Verträgen, die ab dem 21. März 2016 geschlossen wurden, kann eine Entschädigung ausgeschlossen sein, wenn bestimmte Pflichtangaben zur Laufzeit, zum Kündigungsrecht oder zur Berechnung fehlen. Weil die Berechnung komplex ist und Fehler vorkommen, empfiehlt sich bei einer hohen Forderung eine unabhängige Prüfung, etwa durch eine Verbraucherzentrale.
Welche Kosten Sie vor der Ablösung prüfen sollten
Neben der Vorfälligkeitsentschädigung können weitere Posten auftauchen. Lassen Sie sich erklären, wofür jede Position anfällt, und prüfen Sie, ob sie tatsächlich zum Kreditvertrag gehört. Die Bank darf nicht automatisch pauschale Gebühren für ihren internen Aufwand verlangen. Die Verbraucherzentrale hält etwa ein pauschales Entgelt für die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung für unzulässig. Für die Bearbeitung eines Treuhandauftrags darf die Bank laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs ebenfalls kein Entgelt verlangen. Einen Überblick gibt die Verbraucherzentrale zu Bankentgelten bei Darlehen.
Bei einer Baufinanzierung können tatsächliche Kosten für die Löschungsbewilligung einer Grundschuld anfallen, zum Beispiel für eine notarielle Beglaubigung. Ein besonderes Entgelt allein für die Ausstellung der Bewilligung darf die Bank nach Darstellung der Verbraucherzentrale nicht verlangen. Gebühren des Grundbuchamts können dagegen anfallen.
Prüfen Sie eine Restschuldversicherung zu Ihrem Kredit gesondert. Der Versicherungsvertrag ist vom Darlehensvertrag getrennt. Bei einer Umschuldung endet die Versicherung daher nicht automatisch mit dem alten Kredit; eine Kündigung muss gegebenenfalls gesondert erfolgen. Die Verbraucherzentrale weist außerdem darauf hin, dass Restschuldversicherungen häufig teuer sind und nur eingeschränkt leisten. Informationen zu Kündigung und Widerruf einer Restschuldversicherung finden Sie bei der Verbraucherzentrale.
So berechnen Sie Ihren Vorteil
Bitten Sie Ihre Bank schriftlich um den Ablösebetrag zu einem konkreten Datum. Bitten Sie um eine Aufschlüsselung in Restschuld, Vorfälligkeitsentschädigung und weitere Entgelte. Bei einem Immobiliendarlehen sollte die Bank Ihnen die erforderlichen Angaben zur Rückzahlung und zur Entschädigung bereitstellen.
Vergleichen Sie anschließend:
Ersparte Zinsen − Vorfälligkeitsentschädigung − weitere Ablösekosten = finanzieller Vorteil
Nutzen Sie dafür den Tilgungsplan oder die Angaben Ihrer Bank zu den verbleibenden Raten. Wenn Sie einen neuen Kredit aufnehmen, ziehen Sie zusätzlich dessen Zinsen und Kosten ab. Prüfen Sie auch, ob nach der Ablösung genug Geld für Ihre laufenden Ausgaben und unerwartete Rechnungen übrig bleibt, denn eine rechnerische Ersparnis bringt wenig, wenn Sie dafür Ihre finanzielle Reserve aufbrauchen.
Kernaussagen
- Fordern Sie zuerst den Ablösebetrag an: Lassen Sie Restschuld, Entschädigung und weitere Kosten für ein konkretes Datum getrennt ausweisen.
- Vergleichen Sie die Gesamtkosten: Bei Ratenkrediten zählen die ersparten Restzinsen abzüglich der gesetzlich begrenzten Entschädigung und möglicher Zusatzkosten.
- Prüfen Sie bei Baufinanzierungen die Zinsbindung: Nach zehn Jahren seit vollständiger Auszahlung können Sie ein Darlehen mit gebundenem Sollzins mit sechs Monaten Frist entschädigungslos kündigen.
- Lassen Sie hohe Forderungen überprüfen: Prüfen Sie Vertrag und Berechnung, besonders bei Sondertilgungsrechten oder fehlenden Pflichtangaben.
- Behalten Sie Ihre Reserve im Blick: Lösen Sie einen Kredit nicht allein wegen einer rechnerischen Ersparnis ab, wenn Ihnen danach zu wenig Geld für laufende Ausgaben bleibt.
FAQ
Kann ich einen Ratenkredit jederzeit zurückzahlen?
Sie können einen Ratenkredit grundsätzlich vorzeitig ganz oder teilweise zurückzahlen. Die Bank darf unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine begrenzte Vorfälligkeitsentschädigung berechnen. Prüfen Sie vor der Überweisung den genauen Ablösebetrag und die vereinbarte Abwicklungsfrist.
Gilt die Grenze von 1 Prozent auch für eine Baufinanzierung?
Nein. Die Grenzen von 1 Prozent beziehungsweise 0,5 Prozent beziehen sich auf Raten- und Autokredite. Bei Baufinanzierungen gelten eigene Regeln; die mögliche Entschädigung richtet sich nach dem konkreten Zinsschaden und den gesetzlichen Voraussetzungen.
Was ist, wenn die Bank eine hohe Vorfälligkeitsentschädigung verlangt?
Fordern Sie die vollständige Berechnung an und prüfen Sie sie anhand Ihres Vertrags. Achten Sie besonders auf Sondertilgungsrechte und darauf, ob die Vertragsangaben zur Entschädigung ausreichend sind. Bei einer hohen oder unklaren Forderung kann eine Verbraucherzentrale die Berechnung prüfen.
Lohnt sich eine Umschuldung immer, wenn der neue Zinssatz niedriger ist?
Nein. Entscheidend sind die Gesamtkosten bis zum Ende der neuen Laufzeit. Rechnen Sie neben den Zinsen des neuen Kredits auch die Vorfälligkeitsentschädigung und weitere Ablösekosten ein. Eine längere Laufzeit kann die Gesamtkosten erhöhen, obwohl die Monatsrate sinkt.