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Welche Fehler Sie vermeiden sollten, wenn die Bank das Konto kündigt

Wenn Ihre Bank Ihr Girokonto gekündigt hat, müssen Sie als privater Verbraucher in Deutschland schnell handeln. Sie müssen innerhalb der gesetzlichen Frist ein neues Konto eröffnen und alle laufenden Zahlungen umstellen. Nach §675h BGB bleibt Ihnen bei einer Kündigung durch die Bank mindestens zwei Monate. Die größten Fehler passieren nicht bei der Kündigung, sondern in den Wochen danach: weil ein Ersatzkonto fehlt, Lastschriften nicht umgestellt werden oder eine Frist verpasst wird.

Drei Dinge entscheiden über den weiteren Verlauf: Sie brauchen zügig ein neues Konto, Sie müssen alle regelmäßigen Zahlungen umstellen, und Sie sollten prüfen, ob die Kündigung rechtmäßig ist. Im Folgenden geht es um die gesetzliche Frist von zwei Monaten, die häufigsten Fehler bei der Umstellung und die Wege, sich gegen eine ungerechtfertigte Kündigung zu wehren.

Was die Kündigung bedeutet und welche Fristen gelten

Die Bank muss Ihnen die Kündigung in Textform mitteilen, also schriftlich oder per E-Mail, und dabei eine Frist von mindestens zwei Monaten einhalten. Diese Frist steht im Gesetz und gilt für alle Zahlungsdiensterahmenverträge, also auch für Girokonten. Setzt die Bank eine kürzere Frist oder soll die Kündigung sofort wirksam werden, ist das in der Regel unwirksam. Prüfen Sie das Kündigungsschreiben deshalb zuerst auf das Datum, ab dem die Kündigung wirksam werden soll.

Die Bank muss keinen konkreten Grund nennen. Sie darf aber nicht willkürlich handeln. Häufige Anlässe für eine Kündigung sind ein Konto, das lange nicht bewegt wurde, ein Umzug in eine Region, die die Bank nicht mehr bedient, oder interne Risikobewertungen.

Kreisdiagramm mit typischen Anlässen für eine Kontokündigung durch die Bank. Wenn Sie den Eindruck haben, dass die Kündigung auf einem Fehler beruht, etwa weil die Bank Sie mit einer anderen Person verwechselt oder eine falsche Adresse benutzt hat, fragen Sie schriftlich nach und bitten Sie um eine Begründung. Die Bank ist nicht verpflichtet, den Grund zu nennen, aber eine Nachfrage schadet nicht und kann Missverständnisse aufklären.

Wichtig ist der Unterschied zwischen einer Kündigung durch die Bank und einer Kündigung durch Sie. Wenn Sie selbst kündigen, dürfen Sie den Vertrag nach §675h BGB jederzeit und ohne Kündigungsfrist beenden. Kündigt die Bank, gilt die Zwei-Monats-Frist. Diese Zeit sollten Sie nutzen, um in Ruhe ein neues Konto zu eröffnen und alle Zahlungen umzustellen. Ein Sonderfall ist das Pfändungsschutzkonto, kurz P-Konto: Wenn Ihr Konto gepfändet ist oder eine Pfändung droht, darf die Bank ein solches Konto nur unter engen Voraussetzungen kündigen.

Die häufigsten Fehler in den ersten Wochen

Der erste und schwerwiegendste Fehler ist, kein neues Konto zu eröffnen

Balkendiagramm mit vier typischen Fehlern bei einer Kontokündigung und dem jeweils richtigen Schritt. , bevor die Bank das alte schließt. Ohne Konto können Sie kein Gehalt empfangen; Miete und Rechnungen bleiben dann unbezahlt. Eröffnen Sie das neue Konto so früh wie möglich, idealerweise innerhalb der ersten Woche nach Erhalt der Kündigung. Viele Banken bieten einen Kontowechsel-Service an. Er hilft Ihnen, Lastschriften und Daueraufträge vom alten auf das neue Konto zu übertragen. Dieser Service ist gesetzlich verankert und für Sie kostenlos. Beim Vergleich der neuen Konten lohnt sich ein Blick auf die Gebühren: Ein Wechsel zu einem kostenlosen Konto kann Ihnen im Jahr bis zu 200 Euro ersparen.

Der zweite Fehler ist, die regelmäßigen Zahlungen zu vergessen. Dazu gehören Miete, Strom, Versicherungen, Telefon, Streaming-Abonnements und vor allem das Gehalt. Erstellen Sie eine Liste aller Zahlungen, die von Ihrem Konto abgehen, und teilen Sie jedem Zahlungsempfänger die neue IBAN mit. Bei Lastschriften genügt in vielen Fällen die Mitteilung an den Zahlungsempfänger. Daueraufträge müssen Sie selbst beim neuen Konto einrichten. Vergessen Sie auch nicht, Ihren Arbeitgeber über die neue Kontonummer zu informieren. Sonst landet das Gehalt auf dem alten Konto, das bereits geschlossen ist.

Wer die Kündigung ignoriert und darauf hofft, dass sich das Problem von selbst löst, macht den dritten Fehler. Die Bank schließt das Konto zum genannten Datum, ob Sie reagieren oder nicht. Wenn Sie untätig bleiben, drohen Rücklastschriften, Mahngebühren und im schlimmsten Fall ein negativer Eintrag bei der SCHUFA. Ein negativer Eintrag entsteht nicht durch die Kündigung selbst, sondern durch unbezahlte Rechnungen, weil Sie die Zahlungen nicht umgestellt haben.

Der vierte Fehler betrifft die Dokumentation. Bewahren Sie das Kündigungsschreiben, den Schriftverkehr mit der Bank und Belege über die Umstellung Ihrer Zahlungen auf. Diese Unterlagen brauchen Sie bei späteren Streitigkeiten, etwa wenn die Bank Gebühren für ein bereits gekündigtes Konto einzieht oder eine Lastschrift fehlschlägt.

Fehler Richtiger Schritt
Kein neues Konto eröffnen Innerhalb der ersten Woche ein neues Konto eröffnen
Lastschriften und Daueraufträge vergessen Liste aller Zahlungen erstellen und neue IBAN mitteilen
Kündigung ignorieren Schriftlich reagieren und Fristen prüfen
Unterlagen nicht aufbewahren Kündigungsschreiben und Belege sicher ablegen

Wann Sie sich wehren sollten und wo Sie Hilfe bekommen

Nicht jede Kündigung ist rechtmäßig. Wenn die Bank ohne nachvollziehbaren Grund kündigt oder die Frist nicht einhält, können Sie sich wehren. Ein Widerspruch ist nicht automatisch erfolgreich, aber er zwingt die Bank, sich mit Ihrem Fall zu befassen. Formulieren Sie den Widerspruch schriftlich, begründen Sie ihn und setzen Sie eine Frist für eine Antwort. Reagiert die Bank nicht oder hält sie die Kündigung aufrecht, bleibt der Weg zu den Gerichten. Für Einzelfälle lohnt er sich aber nur selten.

Bevor Sie klagen, sollten Sie prüfen, ob eine außergerichtliche Lösung möglich ist. Die Verbraucherzentralen in den Bundesländern bieten kostenlose oder kostengünstige Beratung zu Bank- und Kontofragen an. Dort erfahren Sie, ob Ihre Kündigung anfechtbar ist und welche Schritte sinnvoll sind. Auch die Schlichtungsstelle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin, kann bei Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Banken vermitteln. Diese Wege sind deutlich günstiger als ein Gerichtsverfahren und oft ausreichend.

Wenn Ihr Konto gepfändet ist oder eine Pfändung droht, müssen Sie das neue Konto nach der Eröffnung in ein P-Konto umwandeln. Die Umwandlung ist kostenlos. Die Bank muss sie innerhalb weniger Tage umsetzen. Ohne P-Konto riskieren Sie, dass Ihr gesamtes Guthaben gepfändet wird und Sie keinen Zugriff auf Ihr Geld haben. Beantragen Sie die Umwandlung schriftlich und bewahren Sie die Bestätigung der Bank auf.

Kernaussagen

  • Handeln Sie sofort: Eröffnen Sie innerhalb der ersten Woche ein neues Konto, sonst drohen Rücklastschriften und Mahngebühren.
  • Stellen Sie alle Zahlungen um: Übertragen Sie Miete, Gehalt, Versicherungen und Daueraufträge vor dem Schließungsdatum auf die neue IBAN.
  • Prüfen Sie die Frist: Die Bank muss mindestens zwei Monate vorher kündigen; eine kürzere Frist ist unwirksam.
  • Heben Sie alle Unterlagen auf: Kündigungsschreiben und Belege über die Umstellung schützen Sie bei späteren Streitigkeiten.
  • Holen Sie sich Hilfe: Verbraucherzentrale und Schlichtungsstelle der BaFin helfen bei ungerechtfertigten Kündigungen günstiger als ein Gerichtsverfahren.

FAQ

Darf die Bank mein Konto ohne Angabe von Gründen kündigen?

Ja, die Bank darf kündigen, ohne einen konkreten Grund zu nennen. Sie muss aber eine Frist von mindestens zwei Monaten einhalten. Wenn die Kündigung auf einem Fehler beruhen könnte, fragen Sie schriftlich nach einer Begründung.

Was passiert mit meinen Lastschriften, wenn die Bank das Konto kündigt?

Nach der Schließung des Kontos kann die Bank keine Lastschriften mehr einziehen. Die Zahlungsempfänger erhalten dann eine Rücklastschrift. Sie müssen jeden Zahlungsempfänger über die neue IBAN informieren und Daueraufträge beim neuen Konto neu einrichten. Der Kontowechsel-Service der neuen Bank hilft dabei.

Kann ich mich gegen die Kündigung wehren?

Ja, Sie können schriftlich Widerspruch einlegen. Ob der Widerspruch Erfolg hat, hängt vom Einzelfall ab. Bei Streitigkeiten helfen die Verbraucherzentrale oder die Schlichtungsstelle der BaFin, bevor Sie ein Gerichtsverfahren anstrengen.

Was ist ein P-Konto und brauche ich es?

Ein P-Konto ist ein Pfändungsschutzkonto, das einen Grundbetrag vor dem Zugriff von Gläubigern schützt. Wenn Ihr Konto gepfändet ist oder eine Pfändung droht, sollten Sie das neue Konto nach der Eröffnung in ein P-Konto umwandeln. Die Umwandlung ist kostenlos.

Schadet die Kündigung meiner SCHUFA?

Die Kündigung selbst führt nicht zu einem negativen SCHUFA-Eintrag. Ein negativer Eintrag entsteht erst, wenn Sie Rechnungen nicht bezahlen, weil Sie die Umstellung Ihrer Zahlungen versäumt haben. Handeln Sie daher zügig.

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