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Welche Fehler Sie vermeiden sollten, wenn die Bank Gebühren erhöht

Wenn Ihre Bank Ihnen mitteilt, dass das Konto künftig mehr kostet, stehen Sie vor einer Entscheidung. Seit dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27. April 2021 dürfen Banken Gebühren und Allgemeine Geschäftsbedingungen nicht mehr einfach stillschweigend ändern. Sie müssen Ihre Zustimmung einholen. Lehnen Sie ab oder reagieren Sie nicht, riskieren Sie die Kündigung Ihres Kontos.

Dieser Artikel richtet sich an Privatkundinnen und Privatkunden, die eine Gebührenerhöhung erhalten haben oder damit rechnen. Sie erfahren, welche Fehler Sie vermeiden sollten, wie Sie die Lage einschätzen und wann ein Kontowechsel sinnvoll ist.

Warum Banken Ihre Zustimmung brauchen

Vor 2021 nutzten viele Banken eine sogenannte Zustimmungsfiktion: Schweigen galt als Einverständnis. Der Bundesgerichtshof hat dieser Praxis eine Grenze gesetzt. Banken und Sparkassen dürfen Entgelterhöhungen seither nur umsetzen, wenn Sie ausdrücklich zustimmen oder wenn die Änderung vertraglich vereinbart ist. Die Bank muss Sie aktiv über die Änderung informieren und Ihre Zustimmung einholen.

Praktisch bedeutet das: Sie erhalten ein Schreiben, in dem die neuen Gebühren angekündigt werden. Diesem Schreiben sollten Sie nicht ausweichen. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass Sie dann drei Wege haben: zustimmen, widersprechen oder kündigen. Jede dieser Entscheidungen hat Konsequenzen.

Warum Ihr Schweigen der Bank in die Hände spielt

Der größte Fehler, den Sie machen können, ist, das Schreiben der Bank unbeantwortet zu lassen. Viele Kundinnen und Kunden hoffen, dass sich die Erhöhung von selbst erledigt. Das Gegenteil ist der Fall.

Wenn Sie die neuen Konditionen nicht ausdrücklich ablehnen, gilt Ihre Zustimmung nach einer bestimmten Frist als erteilt. Das BGH-Urteil hat die stillschweigende Annahme durch Nichtstun zwar eingeschränkt. Die Banken haben ihre Kontoverträge aber so umgestellt, dass Schweigen als Zustimmung gilt, wenn die Bank Sie auf diese Wirkung hingewiesen hat. Praktisch bedeutet das: Sie zahlen die höheren Gebühren, ohne dass Sie aktiv etwas tun mussten.

Dazu kommt ein zweites Problem. Wer nicht reagiert, verliert Zeit. Die Frist für einen Widerspruch läuft, und wenn Sie sich erst nach Monaten entscheiden, die Erhöhung nicht zu akzeptieren, stehen Sie vor der Frage, ob Sie die bereits gezahlten höheren Gebühren zurückfordern können. Das ist unnötig kompliziert.

Ihre erste Handlung sollte deshalb immer sein: Lesen Sie das Schreiben genau, notieren Sie das Datum, bis zu dem Sie antworten können, und entscheiden Sie dann bewusst. Legen Sie den Brief nicht zur Seite.

Das BGH-Urteil verstehen: Ihre Rechte bei der Zustimmung

Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom April 2021 hat die Rechte von Bankkundinnen und Bankkunden gestärkt. Vorher konnten viele Banken Gebührenänderungen einseitig durchsetzen. Der BGH erklärte diese Praxis für unzulässig, wenn die Bank die Änderung nur in ihrem eigenen Interesse vornimmt.

Was das für Sie bedeutet: Die Bank muss Ihnen die Änderung konkret ankündigen und Ihnen eine echte Entscheidungsmöglichkeit geben. Sie dürfen zustimmen, ablehnen oder kündigen. Ohne Ihre Zustimmung darf die Bank die neuen Gebühren nicht einfach erheben.

Aber diese Rechtsposition schützt Sie nur, wenn Sie sie nutzen. Die Verbraucherzentralen raten ausdrücklich davon ab, die Zustimmung einfach zu verweigern, ohne einen Plan zu haben. Denn die Bank darf Ihnen in diesem Fall kündigen. Und eine Kündigung durch die Bank verschlechtert Ihre Position, wenn Sie künftig ein neues Konto eröffnen wollen. Einige Banken führen Listen über Kündigungen, die bei der Eröffnung eines neuen Kontos zu Ablehnungen führen können.

Die Erhöhung nicht ernst nehmen

Ein zweiter verbreiteter Fehler ist, die Gebührenerhöhung als Bagatelle abzutun. Eine monatliche Kontoführungsgebühr scheint auf den ersten Blick gering, summiert sich über die Jahre aber zu einem Betrag, für den Sie nichts bekommen.

Rechnen Sie nach, was Sie tatsächlich zahlen. Dazu gehören nicht nur die Kontoführungsgebühren, sondern auch:

  • Kosten für die Girocard oder Debitkarte
  • Gebühren für Überweisungen und Lastschriften
  • Entgelte für Kontoauszüge in Papierform
  • Kosten für das Aufladen von Guthaben oder Bargeldabhebungen am Schalter

Vergleichen Sie diesen Gesamtbetrag mit den Konditionen anderer Banken. Oft finden Sie bereits für wenige Euro im Monat ein Konto mit vergleichbaren Leistungen, manchmal sogar kostenlos. Die Verbraucherzentralen weisen darauf hin, dass ein Wechsel zu einem günstigeren Anbieter oder einem Konto ohne Kontoführungsgebühren die einfachste Reaktion auf eine Erhöhung ist.

Die drei Optionen: zustimmen, widersprechen, wechseln

Wenn Ihre Bank die Gebühren erhöht, haben Sie drei realistische Wege. Sie können die neuen Konditionen akzeptieren, Sie können widersprechen, oder Sie können das Konto kündigen und wechseln.

Die erste Option, das Akzeptieren, ist dann sinnvoll, wenn das Paket aus Leistungen und Preis für Sie weiterhin stimmt. Ein reines Girokonto mit kostenloser Kontokarte für ein paar Euro im Monat ist auch nach einer Erhöhung oft günstiger als ein Konto mit monatlichem Grundpreis bei einer Filialbank. Rechnen Sie nach, was Sie tatsächlich nutzen: Bargeldabhebung, Kartenzahlung, Überweisungen, Daueraufträge.

Die zweite Option, der formale Widerspruch, führt regelmäßig zur Kündigung durch die Bank. Wenn Sie die neuen Konditionen nicht akzeptieren und dies auch erklären, darf die Bank den Vertrag beenden. Sie müssen dann ein neues Konto finden. Das ist nicht automatisch ein Nachteil, aber Sie sollten nur dann widersprechen, wenn Sie bereits ein anderes Konto in Aussicht haben oder bewusst einen Wechsel anstreben.

Die dritte Option ist der aktive Wechsel. Sie vergleichen die Konditionen anderer Banken, eröffnen dort ein Konto und kündigen das alte. Dieser Weg lohnt sich besonders, wenn die Gebührenerhöhung nicht einmalig ist, sondern der Beginn einer Reihe von Preisanpassungen.

Erst widersprechen, dann entscheiden

Ein häufiger Irrglaube ist, dass Sie mit einem Widerspruch sofort Ihr Konto verlieren. Zwar darf die Bank Ihnen kündigen, wenn Sie die neuen Bedingungen nicht akzeptieren, aber Sie haben nach dem Widerspruch eine Übergangszeit. Die Bank kann das Konto dann kündigen, meist mit einer Frist von drei Monaten. Diese Frist sollten Sie nutzen, um ein neues Konto zu eröffnen und den Zahlungsverkehr umzustellen.

Gerade wenn Sie Gehalt, Miete und Versicherungen über Ihr Konto laufen lassen, brauchen Sie einen Plan, bevor Sie widersprechen. Ein Kontowechsel ist inzwischen einfacher geworden: Der neue Anbieter übernimmt auf Wunsch die Umzugshilfe, informiert Ihre Zahlungspartner oder hilft Ihnen bei Daueraufträgen und Lastschriften. Nutzen Sie diese Unterstützung, statt zu kündigen, bevor das neue Konto steht. Ein überlappendes Konto für zwei bis drei Monate kostet etwas, verhindert aber, dass Sie ohne laufendes Konto dastehen.

Die Preise vergleichen, bevor Sie widersprechen

Ein weiterer Fehler ist, aus Prinzip zu widersprechen, ohne sich vorher umgeschaut zu haben. Ihre aktuelle Bank mag teurer geworden sein, aber sie könnte für Ihre Nutzungsgewohnheiten immer noch günstiger sein als ein Neukonto bei einer anderen Bank. Rechnen Sie nach, was Sie im letzten Jahr tatsächlich an Kontoführungsgebühren, Kartenentgelten und Überweisungskosten bezahlt haben. Vergleichen Sie diesen Betrag mit dem Angebot einer Direktbank oder einer günstigen Filialbank. Oft sparen Sie nicht nur die Erhöhung, sondern auch andere laufende Kosten, wenn Sie ohnehin selten eine Filiale besuchen.

Vergleichen Sie neben dem Monatspreis auch die Kosten für Bargeldabhebung im Ausland, Kreditkarten und Überziehungszinsen. Ein Konto, das auf den ersten Blick teurer wirkt, kann insgesamt günstiger sein, wenn die Leistungen passen.

Was Sie vor dem Wechsel klären sollten

Wer zur Konkurrenz wechseln will, sollte vorher prüfen, ob das neue Konto zu seinem Alltag passt. Fragen Sie sich: Brauchen Sie eine Filiale in Ihrer Nähe? Benötigen Sie eine Kreditkarte für Reisen? Zahlen Sie regelmäßig Bargeld ein? Für Bareinzahlungen sind viele Direktbanken ungeeignet, weil sie keine eigenen Filialen haben. Wenn Sie häufig Münzgeld einzahlen, kann ein Wechsel zur Direktbank teuer werden, weil Sie dann Gebühren bei Partnerbanken oder Postfilialen zahlen.

Auch Ihr bestehender Dispositionskredit spielt eine Rolle. Wenn Sie Ihr Konto im Minus führen, prüft die neue Bank Ihre Bonität. Ein Wechsel kann dann an einem negativen Schufa-Eintrag scheitern. Beantragen Sie das neue Konto also, bevor Sie das alte kündigen, und lassen Sie sich die Kündigung nicht aufdrängen, bevor der neue Vertrag unterschrieben und die erste Karte aktiviert ist.

Wann sich ein Widerspruch lohnt

Nicht jede Gebührenerhöhung ist rechtlich wasserdicht. Die Verbraucherzentralen prüfen laufend Klauseln und Preisanpassungen der Banken, und immer wieder erklären Gerichte einzelne Gebühren für unwirksam. Ein aktuelles Beispiel sind Negativzinsen, also Strafzinsen auf Ihr Guthaben. Laut Einschätzung der Verbraucherzentrale Niedersachsen sind diese umstritten, und eine höchstrichterliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs steht noch aus.

Wenn Sie glauben, dass eine bestimmte Gebühr unzulässig ist, sollten Sie nicht einfach nicht zahlen. Widersprechen Sie schriftlich und verweisen Sie auf die unklare Rechtslage oder auf ein laufendes Musterverfahren. Bewahren Sie alle Unterlagen auf. Die Verbraucherzentralen bieten hierfür Vorlagen und Beratung an, und im Streitfall kann der Ombudsmann der Banken kostenlos eingeschaltet werden.

Drei Fehler, die Sie bei Negativzinsen vermeiden sollten

Negativzinsen sind ein spezielles Problem. Wenn Ihre Bank Ihnen Strafzinsen auf Ihr Guthaben berechnet, sollten Sie wissen, dass diese Praxis rechtlich umstritten ist. Ein höchstrichterliches Urteil dazu steht noch aus, wie die Verbraucherzentralen anmerken. Das bedeutet: Zahlen Sie unter Vorbehalt, wenn Sie das Geld nicht abziehen können, und dokumentieren Sie Ihren Widerspruch. Aber kündigen Sie nicht vorschnell Ihr Konto, nur um den Negativzins zu vermeiden, wenn Sie kurzfristig keine Alternative haben.

Ein weiterer verbreiteter Fehler ist, nur auf einen einzigen Gebührenposten zu schauen. Eine Bank erhöht selten nur die Kontoführungsgebühr. Oft kommen gleichzeitig höhere Preise für Kreditkarten, Überweisungen oder Geldautomaten-Nutzung dazu. Lesen Sie das gesamte Änderungsschreiben und vergleichen Sie die Konditionen im Detail, statt sich nur über die eine genannte Zahl zu ärgern.

Wann sich Widerspruch lohnt und wann Sie wechseln sollten

Der Widerspruch gegen eine Gebührenerhöhung ist nicht immer die beste Wahl. Er ist sinnvoll, wenn Sie Ihr Konto behalten möchten, aber die Erhöhung nicht hinnehmen wollen. Die Bank wird dann versuchen, Sie mit einem individuellen Angebot zu halten. Das funktioniert besonders gut bei langjährigen Kunden mit mehreren Produkten. Ein freundliches Gespräch mit der Filiale oder der Kundenhotline bringt oft mehr als ein formeller Widerspruch. Fragen Sie nach einem Rabatt auf den Kontopreis, einer kostenlosen Kreditkarte oder einem Treuebonus. Viele Banken haben dafür interne Spielräume.

Der Wechsel zu einer günstigeren Bank lohnt sich dagegen, wenn Sie mit Ihrem aktuellen Institut unzufrieden sind oder die Gebührenerhöhung mit dem Preis-Leistungs-Verhältnis nicht zu rechtfertigen ist. Vergleichen Sie nicht nur den Kontopreis, sondern auch Filialnetz, Erreichbarkeit des Supports, Leistungen der Geldkarte und Kosten für Überweisungen ins Ausland.

Achten Sie außerdem auf versteckte Kosten. Manche Banken locken mit einem kostenlosen Girokonto, verlangen aber hohe Gebühren für Bargeldabhebungen am Automaten oder für die klassische Überweisung. Rechnen Sie Ihren persönlichen Bedarf durch: Wie oft heben Sie fremd ab, wie viele Kontobewegungen haben Sie, nutzen Sie Filialen?

Was tun, wenn die Bank kündigt?

Wenn Sie der Erhöhung nicht zustimmen und die Bank daraufhin das Konto kündigt, haben Sie in der Regel eine Frist von drei Monaten. Das klingt lang, ist aber knapp, wenn Sie erst jetzt ein neues Konto einrichten müssen. Nutzen Sie die Zeit, um alle laufenden Zahlungen zu erfassen: Gehalt, Miete, Strom, Versicherungen, Abos. Der Kontowechsel-Service der neuen Bank hilft Ihnen dabei, die Umstellung zu organisieren.

Bis zum Stichtag sollten Sie außerdem sicherstellen, dass alle offenen Beträge beglichen sind und keine ungeklärten Lastschriften ausstehen. Ein Konto, das mit negativem Saldo gekündigt wird, erschwert die Eröffnung eines neuen Kontos. Wenn Sie bereits Dispozinsen oder einen Kredit bei der Bank haben, klären Sie vor dem Wechsel, wie die Rückzahlung weiterlaufen soll. Sie können den Kredit behalten, auch wenn Sie das Girokonto kündigen. Manchmal ist es günstiger, bei der alten Bank zu bleiben und nur das Gehaltskonto zu verlagern.

Was Sie bei der Kündigung des alten Kontos beachten sollten

Wer sich für den Wechsel entscheidet, sollte das alte Konto nicht voreilig kündigen. Stellen Sie zuerst den Zahlungsverkehr um, prüfen Sie, ob alle Daueraufträge und Lastschriften übertragen sind, und warten Sie, bis das neue Konto vollständig funktioniert. Behalten Sie so viel Guthaben auf dem alten Konto, dass noch offene Abbuchungen gedeckt sind. Sonst drohen Rücklastschriftgebühren, die schnell teurer sind als die Kontoführung.

Achten Sie außerdem auf Fristen. Die Bank muss Ihnen die Änderung rechtzeitig mitteilen, meist sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden. Nutzen Sie diese Zeit für den Wechsel, nicht fürs Abwarten. Wenn Sie der Erhöhung widersprechen, tun Sie das schriftlich und vor Ablauf der genannten Frist. Ein kurzes Schreiben mit dem Satz „Ich stimme den geänderten Bedingungen nicht zu" genügt. Schicken Sie es per E-Mail mit Lesebestätigung oder per Einschreiben, damit Sie einen Nachweis haben.

Nach dem Widerspruch: Kündigung ist nicht das Ende

Fürchten Sie sich nicht vor der Kündigung durch die Bank. Auch wenn die Bank Ihnen nach Ihrem Widerspruch kündigt, haben Sie in der Regel zwei bis drei Monate Zeit für den Wechsel. In dieser Zeit gilt Ihr alter Vertrag zu den bisherigen Bedingungen weiter. Das gibt Ihnen genug Zeit, um ein neues Konto zu eröffnen und alle Zahlungen umzustellen. Achten Sie nur darauf, dass Sie rechtzeitig handeln und nicht bis zum letzten Tag warten.

Wenn Sie angesichts der Erhöhung nicht wechseln wollen, prüfen Sie, ob Ihre Bank ein günstigeres Modell anbietet. Viele Banken haben in den letzten Jahren ihre Kontomodelle umgestellt: Früher kostenlose Konten wurden mit Bedingungen wie Mindesteingang oder Gehaltskonto belegt. Möglicherweise erfüllen Sie diese Bedingungen bereits, zahlen aber trotzdem den vollen Preis, weil Sie nie gewechselt haben. Ein Anruf bei der Bank oder ein Blick in die aktuellen Konditionen kann hier schnell mehrere Euro im Monat sparen.

Was die Verbraucherzentralen empfehlen

Die Verbraucherzentralen raten dazu, jede Gebührenänderung ernst zu nehmen und aktiv zu entscheiden, statt zu reagieren. Nach Angaben der Verbraucherzentrale sollten Sie bei Erhalt eines Änderungsschreibens drei Fragen beantworten:

  • Passt das neue Preismodell zu Ihrem Nutzungsverhalten, oder zahlen Sie für Leistungen, die Sie gar nicht brauchen?
  • Gibt es ein günstigeres Konto bei Ihrer bisherigen Bank, etwa ein Online-Konto oder ein Modell mit geringerem Leistungsumfang?
  • Was bietet der Markt? Ein Vergleich der Kontomodelle lohnt sich grundsätzlich, auch wenn Ihre Bank keine Gebühren erhöht hat.

Ein weiterer Punkt, den viele übersehen: Die Zustimmung zu einer Erhöhung bindet Sie nicht für immer. Wenn Sie später feststellen, dass Sie das Konto kaum nutzen oder die Gebühren im Verhältnis zum Nutzen zu hoch sind, können Sie jederzeit wechseln. Es gibt keine gesetzliche Bindung an ein Konto, und die Kündigungsfristen für Verbraucherkonten sind in der Regel kurz.

Wann sich rechtliche Schritte und Beratung lohnen

Wenn Sie eine Gebühr für unzulässig halten, etwa Negativzinsen auf private Girokonten, sollten Sie sich nicht allein auf Ihre Einschätzung verlassen. Die Rechtslage ist bei Negativzinsen noch nicht abschließend geklärt, und eine Klage kann teuer werden. Sinnvoller ist es, sich einer Musterklage oder einem Verbandsklageverfahren anzuschließen oder zunächst die Einschätzung einer Verbraucherzentrale einzuholen. Deren Beratung ist günstig und unabhängig.

Bevor Sie rechtliche Schritte erwägen, dokumentieren Sie den Schriftverkehr mit Ihrer Bank. Bewahren Sie das Änderungsschreiben, Ihren Widerspruch und alle Antworten auf. Diese Unterlagen brauchen Sie, wenn Sie vor Gericht ziehen oder sich bei der Schlichtungsstelle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht beschweren möchten. Für die meisten Banken ist die Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren verpflichtend, und eine solche Beschwerde kostet Sie nichts.

Wenn Sie kündigen möchten, achten Sie auf die Kündigungsfrist. Bei laufenden Konten gilt meist eine Frist von drei Monaten zum Ende des Monats. Verlangt die Bank eine längere Frist oder unangemessene Bedingungen für die Kontoauflösung, können Sie sich an die Verbraucherzentrale wenden. Ein kostenloses Konto mit barem Zahlungsverkehr müssen Banken übrigens anbieten. Wenn Sie Anspruch auf ein Basiskonto haben und Ihre Bank Ihnen die Eröffnung verweigert, liegt ein Verstoß gegen gesetzliche Pflichten vor, gegen den Sie vorgehen können.

Was tun nach dem Widerspruch

Wenn Sie der Erhöhung widersprechen, schickt die Bank Ihnen in der Regel ein neues Angebot oder kündigt das Konto. Kündigt sie, haben Sie eine Übergangsfrist, in der Sie das Konto zu den alten Konditionen weiter nutzen können. Diese Zeit sollten Sie nutzen, um:

  1. Ein neues Konto zu eröffnen und die Kontonummer für Gehaltseingänge umzustellen.
  2. Daueraufträge und Lastschriften auf das neue Konto zu übertragen.
  3. Ihr altes Konto erst zu schließen, wenn alle Zahlungen umgestellt und zwei bis drei Monate vergangen sind, in denen keine Abbuchung mehr eingegangen ist.

Vorsicht ist bei der Umstellung von Gehaltszahlungen geboten: Geben Sie die neue Kontonummer rechtzeitig beim Arbeitgeber ab, und prüfen Sie, ob laufende Verträge wie Versicherungen oder Stromverträge an die alte Kontonummer gebunden sind. Ein Kontowechsel dauert in der Praxis länger als die gesetzlichen Fristen vermuten lassen.

Kernaussagen

  • Reagieren Sie immer schriftlich. Schweigen gilt bei den meisten Banken als Zustimmung zur neuen Gebühr, und Sie verlieren wertvolle Zeit für einen Widerspruch.

  • Vergleichen Sie vor dem Widerspruch die Alternativen. Ihre bisherige Bank kann trotz Erhöhung günstiger sein als ein Neukonto, wenn Sie die Gesamtkosten aus Kontoführung, Karte und Überweisungen betrachten.

  • Ein Widerspruch kann zur Kündigung führen, gibt Ihnen aber eine Übergangsfrist. Eröffnen Sie rechtzeitig ein neues Konto, bevor Sie den Widerspruch einlegen, und nutzen Sie den kostenlosen Kontowechsel-Service des neuen Anbieters.

  • Schweigen kostet Geld. Wenn Sie nicht reagieren, gilt die Erhöhung nach Ablauf der Frist als akzeptiert – Sie haben dann nur noch die Möglichkeit zu kündigen.

  • Bei Negativzinsen und zweifelhaften Gebühren lohnt der Gang zur Verbraucherzentrale, bevor Sie selbst klagen oder kündigen.

  • Das BGH-Urteil von 2021 schützt Sie vor stillen Gebührenerhöhungen, aber nur wenn Sie aktiv widersprechen. Schweigen bedeutet heute in vielen Fällen Zustimmung.

  • Prüfen Sie vor einem Widerspruch, ob Ihre Bank günstigere Kontomodelle anbietet und was ein Wechsel tatsächlich kostet. Ein Vergleich von Kontoführung, Kartenpreisen und Zusatzleistungen verhindert, dass Sie vom Regen in die Traufe wechseln.

  • Lassen Sie sich nicht auf einen einzelnen Gebührenposten fixieren. Entscheidend sind die Gesamtkosten des Kontos im Jahr, nicht der monatliche Grundpreis.

  • Wer den neuen Konditionen widerspricht, muss mit einer Kündigung durch die Bank rechnen. Ein neues Konto sollte deshalb stehen, bevor Sie den Widerspruch abschicken.

  • Bei umstrittenen Gebühren wie Negativzinsen holen Sie sich vor einer Klage die Einschätzung einer Verbraucherzentrale ein, statt vorschnell zu reagieren.

  • Nichtstun ist der teuerste Weg. Ein Änderungsschreiben der Bank verlangt eine aktive Entscheidung; ohne Widerspruch gelten die neuen Gebühren meist als akzeptiert.

  • Ein Widerspruch kann zur Kündigung führen. Planen Sie den Kontowechsel, bevor Sie widersprechen, und eröffnen Sie das neue Konto zuerst.

  • Vergleichen Sie die Gesamtkosten, nicht nur die Kontoführungsgebühr. Zusatzleistungen, Kartenpreise und Fremdgebühren entscheiden, ob ein anderes Konto wirklich günstiger ist.

  • Bewahren Sie alle Schreiben auf und nutzen Sie die Beratung der Verbraucherzentralen, wenn Sie eine Gebühr für unzulässig halten. Bei Negativzinsen ist die Rechtslage noch nicht abschließend geklärt.

FAQ

Muss ich der Gebührenerhöhung aktiv widersprechen? Ja, wenn Sie die Erhöhung nicht akzeptieren möchten. Die Bank setzt in ihrem Änderungsschreiben eine Frist, innerhalb derer Sie widersprechen können. Reagieren Sie nicht, gilt Ihre Zustimmung in den meisten Fällen als erteilt, sofern die Bank Sie auf diese Folge hingewiesen hat.

Was passiert, wenn ich der Erhöhung widerspreche? Die Bank kann Ihnen dann das Konto kündigen, meist mit einer Frist von einigen Wochen bis Monaten. Sie haben in dieser Zeit Gelegenheit, zu einem anderen Anbieter zu wechseln. Die Bank ist nicht verpflichtet, Ihnen ein Alternativangebot zu machen, auch wenn viele Institute das in der Praxis tun.

Kann die Bank mir einfach so kündigen, wenn ich nicht zustimme? Ja, die Bank kann den Vertrag kündigen, wenn Sie die neuen Bedingungen nicht akzeptieren. Das ist kein Fehler der Bank, sondern die vertragliche Konsequenz, wenn beide Seiten sich nicht auf neue Konditionen einigen. Sie haben dann eine Kündigungsfrist, die Ihnen Zeit für den Wechsel lässt.

Was passiert mit meinem Dispo und den Lastschriften, wenn ich das Konto kündige? Sie müssen den Dispo ausgleichen, bevor das Konto geschlossen wird. Lastschriften und Daueraufträge müssen Sie vorher auf das neue Konto umstellen. Der neue Anbieter bietet oft einen kostenlosen Kontowechselservice an, der die Zahlungspartner informiert und eingehende Zahlungen umleitet.

Kann ich gegen eine Gebührenerhöhung klagen? Grundsätzlich ja, aber eine einzelne Klage ist bei geringen Beträgen oft unverhältnismäßig. Sinnvoller ist es, den Widerspruch zu erklären, auf das entsprechende Musterverfahren zu verweisen und bei einer Verbraucherzentrale zu prüfen, ob sich ein rechtliches Vorgehen lohnt.

Gelten die neuen Gebühren rückwirkend? Nein. Eine rückwirkende Erhöhung ist nicht zulässig. Die neuen Preise gelten erst ab dem Zeitpunkt, zu dem die Bank die Änderung angekündigt hat und die Zustimmungsfrist abgelaufen ist. Prüfen Sie die Daten im Schreiben genau, wenn Sie den Verdacht haben, dass zu Unrecht rückwirkend abgerechnet wurde.

  • Reagieren Sie auf jedes Änderungsschreiben, auch wenn Sie nicht wechseln wollen. Wer schweigt, akzeptiert die neuen Gebühren in der Regel stillschweigend und verliert die Chance, zu verhandeln.
  • Vergleichen Sie vor einem Widerspruch die Gesamtkonditionen mehrerer Konten, nicht nur die reine Kontoführungsgebühr. Ein Wechsel lohnt sich nur, wenn das neue Konto inklusive aller Leistungen günstiger ist.
  • Ein Widerspruch ist keine Kündigung. Sie können die Erhöhung ablehnen und bleiben Kunde. Die Bank kann dann kündigen, aber Sie haben Zeit für einen geordneten Wechsel.
  • Bei Negativzinsen und anderen zweifelhaften Gebühren lohnt eine Beratung durch die Verbraucherzentrale, bevor Sie rechtliche Schritte einleiten. Die höchstrichterliche Klärung steht bei einigen Gebühren noch aus.

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