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Welche Fehler Sie vermeiden sollten, wenn ein Gemeinschaftskonto getrennt werden muss

Sie führen mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin ein gemeinsames Konto und trennen sich. Ein Gemeinschaftskonto ist ein Konto, das auf den Namen von mindestens zwei Personen läuft. Beide Kontoinhaber haben die gleichen Rechte und Pflichten, unabhängig davon, wer wie viel eingezahlt hat. Jeder Partner kann grundsätzlich über das gesamte Guthaben verfügen. Nach einer Trennung kann der andere Partner weiterhin allein über das Geld verfügen, wenn Sie nicht rechtzeitig handeln.

Die größten Fehler sind: die Kontoart nicht zu kennen, das Konto offen zu lassen, es einseitig leerzuräumen und die Folgen für Daueraufträge, Gehalt und Haftung zu übersehen. Klären Sie zuerst die Kontoart, sichern Sie das Guthaben und stellen Sie laufende Zahlungen um, bevor Sie das Konto schließen.

Die Kontoart kennen, bevor Sie handeln

Bevor Sie irgendetwas unternehmen, müssen Sie wissen, ob Ihr Konto ein Oder-Konto oder ein Und-Konto ist. Bei einem Oder-Konto kann jeder Kontoinhaber allein über das gesamte Guthaben verfügen. Bei einem Und-Konto sind Verfügungen nur gemeinsam möglich. In den meisten Ehen und Partnerschaften ist das Oder-Konto üblich. Nach einer Trennung wird es dann zum Problem, weil der andere Partner weiterhin allein abheben kann.

Sie finden die Kontoart in Ihrem Kontovertrag oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihrer Bank. Sind Sie unsicher, fragen Sie die Bank schriftlich; die Antwort entscheidet darüber, ob Sie das Konto allein sperren, kündigen oder das Guthaben abheben können. Handeln Sie nicht, bevor diese Frage geklärt ist. Sonst riskieren Sie, dass die Bank Ihr Anliegen ablehnt oder Sie eine unzulässige Verfügung vornehmen.

Das Konto nicht offen lassen und nicht einseitig leerräumen

Lassen Sie das Konto nach der Trennung nicht einfach weiterlaufen. Bei einem Oder-Konto kann Ihr Partner weiterhin allein über das gesamte Guthaben verfügen. Solange das Konto offen ist, kann der Partner es leerräumen, ohne dass Sie etwas dagegen tun können. Handeln Sie deshalb zügig, aber überlegt.

Die sichere Variante ist, sich mit Ihrem Partner auf ein Vorgehen zu einigen: Wer bekommt welchen Betrag, wann wird das Konto geschlossen, wer übernimmt welche laufenden Zahlungen. Halten Sie diese Vereinbarung schriftlich fest, am besten mit Datum und Unterschrift. Wenn eine Einigung nicht möglich ist, fragen Sie die Bank, ob und wie Sie das Konto allein sperren oder kündigen können. Ob das geht, hängt von der Kontoart und den Vertragsbedingungen ab; klären Sie das vorher, statt einfach zu handeln.

Der dritte Fehler ist, das Konto einseitig leerzuräumen, nur weil Sie es können. Auch wenn Sie bei einem Oder-Konto formal dazu berechtigt sind, kann ein einseitiges Leerräumen den Konflikt verschärfen und zu Streit vor Gericht führen, besonders wenn unklar ist, wem das Geld gehört. Wenn Sie das gesamte Guthaben abheben, dokumentieren Sie, was Sie getan haben, und bewahren Sie die Kontoauszüge auf. Besser ist, eine neutrale Lösung zu finden, etwa das Guthaben aufzuteilen und das Konto gemeinsam zu schließen.

Haftung, Daueraufträge und Folgeverträge im Blick behalten

Ein Gemeinschaftskonto endet nicht mit dem letzten Abheben. Prüfen Sie, ob das Konto ein Minus hat oder eine Kreditlinie hat. Ob und in welchem Umfang Sie für ein Minus haften, das nur Ihr Partner verursacht hat, hängt von der Kontoart und den Vertragsbedingungen Ihrer Bank ab. Lassen Sie sich die Haftungsregelung schriftlich bestätigen, bevor Sie das Konto auflösen. Wenn Sie selbst kein Geld abgehoben haben, kann Sie ein Minus trotzdem finanziell treffen.

Klären Sie außerdem, welche Zahlungen über das Konto laufen. Dazu zählen Einnahmen wie Gehalt und Kindergeld sowie Ausgaben wie Miete, Versicherungen, Strom, Kreditraten und Daueraufträge. Wenn Sie das Konto schließen, ohne diese Zahlungen umzustellen, riskieren Sie versäumte Zahlungen und Mahnungen. Erstellen Sie eine Liste aller laufenden Ein- und Ausgänge, und leiten Sie sie rechtzeitig auf ein eigenes Konto um. Die Verbraucherzentrale rät, vor der Eröffnung eines Girokontos die Preismodelle und Gebühren zu vergleichen, damit Sie für Ihr neues Konto keine unnötigen Kosten zahlen.

Prüfen Sie auch, ob an das Gemeinschaftskonto weitere Produkte gekoppelt sind, etwa eine Kreditkarte, ein Dispokredit oder ein Ratenkredit. Diese Produkte müssen Sie separat kündigen oder umstellen. Fragen Sie die Bank, ob für die Sperrung, Umstellung oder Auflösung Gebühren anfallen, und lassen Sie sich die Antwort schriftlich geben.

Wann Sie Hilfe holen sollten

Wenn Sie sich mit Ihrem Partner nicht einigen können, das Guthaben groß ist oder ein Minus besteht, holen Sie sich Unterstützung. Die Verbraucherzentrale berät zu Bank- und Kontofragen und kann Ihnen helfen, Ihre Rechte zu verstehen. Bei Streit über Geld oder wenn ein Anwalt nötig wird, kann eine anwaltliche Beratung sinnvoll sein. Wenn Sie wenig Einkommen haben, können Sie Beratungshilfe beantragen, die die Kosten für eine anwaltliche Erstberatung übernimmt.

Auch eine Mediation kann helfen, wenn Sie sich über die Aufteilung des Guthabens streiten, aber eine gerichtliche Auseinandersetzung vermeiden wollen. Wichtig ist, dass Sie nicht warten, bis das Konto leer ist oder Mahnungen eintreffen. Je früher Sie handeln und je klarer Sie dokumentieren, desto besser sind Ihre Chancen, das Konto rechtssicher und fair aufzulösen.

Kernaussagen

  • Klären Sie zuerst die Kontoart: Ob Sie allein handeln dürfen, hängt davon ab, ob ein Oder- oder Und-Konto vorliegt. Sind Sie unsicher, fragen Sie die Bank schriftlich.
  • Lassen Sie das Konto nicht offen: Bei einem Oder-Konto kann Ihr Partner weiterhin allein über das gesamte Guthaben verfügen. Einigen Sie sich auf ein Vorgehen oder klären Sie, ob Sie das Konto allein sperren können.
  • Räumen Sie das Konto nicht einseitig leer: Auch wenn Sie formal dazu berechtigt sind, verschärft ein einseitiges Leerräumen den Konflikt. Dokumentieren Sie alles und suchen Sie eine neutrale Lösung.
  • Prüfen Sie Haftung und Folgeverträge: Ein Minus kann Sie auch treffen, wenn Sie selbst nichts abgehoben haben. Stellen Sie Daueraufträge, Gehalt und Kreditkarten rechtzeitig um.
  • Holen Sie sich früh Hilfe: Bei Streit, großem Guthaben oder Minus berät die Verbraucherzentrale; bei Bedarf hilft ein Anwalt oder eine Mediation.

FAQ

Kann ich ein Gemeinschaftskonto allein kündigen?

Ob Sie das Konto allein kündigen können, hängt von der Kontoart und den Vertragsbedingungen Ihrer Bank ab. Bei einem Oder-Konto ist das in der Regel möglich, bei einem Und-Konto nicht. Fragen Sie die Bank schriftlich, bevor Sie handeln.

Was passiert, wenn mein Partner das Konto leerräumt?

Wenn Ihr Partner bei einem Oder-Konto das gesamte Guthaben abhebt, ist das formal oft zulässig. Sie können dann versuchen, den Betrag zivilrechtlich zurückzufordern, wenn Ihnen das Geld zusteht. Bewahren Sie Kontoauszüge auf und holen Sie sich rechtliche Beratung.

Muss ich für ein Minus haften, das mein Partner verursacht hat?

Ob Sie für ein Minus haften, hängt von der Kontoart und den Vertragsbedingungen Ihrer Bank ab.

Welche Unterlagen brauche ich für die Trennung des Kontos?

Halten Sie Ihren Ausweis, die Kontonummer und den Kontovertrag bereit. Fragen Sie die Bank, welche Unterlagen sie für eine Sperrung, Umstellung oder Auflösung benötigt, und lassen Sie sich die Antwort schriftlich geben.

Was mache ich mit Daueraufträgen und Gehalt?

Erstellen Sie eine Liste aller laufenden Ein- und Ausgänge, die über das Konto laufen, und leiten Sie sie rechtzeitig auf ein eigenes Konto um. Dazu gehören Miete, Versicherungen, Strom, Gehalt und Kreditraten. Vergleichen Sie vorher die Gebühren neuer Konten, wie die Verbraucherzentrale empfiehlt.

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