Wenn Sie in Deutschland ein Girokonto wechseln und der Wechsel stockt, betrifft das Ihr Geld direkt: Der Lohn kommt noch auf dem alten Konto an, eine Lastschrift wird zurückgewiesen oder die neue Bank wartet auf Unterlagen. Für private Verbraucherinnen und Verbraucher ist das ärgerlich, lässt sich aber meist mit ein paar gezielten Schritten beenden.
Ein Kontowechsel bedeutet, dass Sie Ihr Girokonto bei der alten Bank kündigen und zu einem neuen Institut wechseln. Die gesetzlich vorgeschriebene Kontowechselhilfe regelt: Die neue Bank übernimmt Daueraufträge, also regelmäßige Überweisungen, und SEPA-Lastschriften, also Abbuchungen durch Unternehmen wie Strom- oder Telefonanbieter, vom alten Konto. Solange einzelne Zahlungen noch über das alte Konto laufen, ist der Wechsel nicht abgeschlossen.
Das Wichtigste vorweg: Schließen Sie das alte Konto erst, wenn die letzte regelmäßige Zahlung umgestellt ist. Wer das alte Konto zu früh auflöst, riskiert, dass Lastschriften scheitern, Mahnungen eintreffen und unnötige Gebühren entstehen. Ein Wechsel stockt selten ohne Grund, sondern meist, weil ein eigener Schritt fehlt.
Warum der Wechsel hängen bleibt
Ein Kontowechsel ist ein Zusammenspiel zweier Banken. Die neue Bank darf die Daten der bestehenden Daueraufträge und Lastschriften nur anfordern, wenn Sie ihr vorher eine schriftliche Ermächtigung geben. Ohne dieses unterschriebene Formular, das viele Institute als Kontowechsel-Auftrag bezeichnen, passiert nichts. Die alte Bank ist zwar gesetzlich verpflichtet, die Wechselhilfe zu unterstützen, aber sie benötigt den konkreten Auftrag Ihrer neuen Bank. Bevor Sie also der Bank die Schuld für die Verzögerung geben, prüfen Sie, ob alle Formulare vollständig ausgefüllt und zurückgesendet sind.
Die Übertragung dauert in der Regel einige Tage bis Wochen. Die neue Bank erhält von der alten Bank eine Liste der vorhandenen Daueraufträge und Lastschriftmandate, überträgt die Posten auf das neue Konto und informiert Sie über das Ergebnis. Geben Sie dem Vorgang Zeit und werden Sie nicht schon nach wenigen Tagen ungeduldig. Warten Sie eine schriftliche Rückmeldung ab und setzen Sie erst dann eine Frist, wenn die übliche Bearbeitungszeit deutlich überschritten ist.
Ein anderer Grund für das Stocken liegt außerhalb der Banken. Daueraufträge und Lastschriften lassen sich umziehen, eingehende Überweisungen nicht. Lohn, Rente, Kindergeld, Mieteinnahmen oder Zuschüsse von Ämtern kommen nur auf dem neuen Konto an, wenn Sie den Absendern die neue IBAN selbst mitteilen. Wer das übersieht, wundert sich nach dem Wechsel über ein leeres neues Konto und ein weiterhin aktives altes Konto. Auch einzelne Überweisungen, die Sie kurzfristig auslösen, müssen Sie selbst vom neuen Konto aus tätigen.
Die wichtigsten Fehler und die richtige Reaktion
Die folgende Übersicht zeigt die häufigsten Fehler beim stockenden Kontowechsel und was Sie stattdessen tun sollten.
| Fehler | Folge | Richtige Reaktion |
|---|---|---|
| Altes Konto sofort gekündigt | Lastschriften laufen auf eine geschlossene Kontonummer und werden zurückgewiesen | Altes Konto offenlassen, bis die letzte Zahlung umgestellt ist |
| Wechselauftrag nicht unterschrieben | Die neue Bank darf keine Daten beim alten Institut anfordern | Formular anfordern, ausfüllen, unterschreiben und mit Beleg einreichen |
| Übernahmeliste nicht geprüft | Daueraufträge fehlen oder laufen doppelt | Liste mit den Kontoauszügen vergleichen und fehlende Posten nachtragen |
| Neue IBAN nicht gemeldet | Lohn, Rente und Gutschriften kommen weiter auf dem alten Konto an | Arbeitgeber, Vermieter, Ämter und Versicherer schriftlich informieren |
| Auf Gebührenerhöhung gar nicht reagiert | Schweigen gilt nicht als Zustimmung, die Bank kann das Konto kündigen | Ausdrücklich zustimmen, ablehnen oder selbst kündigen |
Der größte Fehler ist die sofortige Kündigung des alten Kontos. Auch wenn Sie das neue Konto bereits nutzen, lassen Sie das alte noch eine Weile laufen. Sobald eine Lastschrift auf ein geschlossenes Konto eingeht, schickt die Bank sie zurück. Der Zahlungsempfänger bucht in der Regel erneut und verlangt dafür eine Rücklastschriftgebühr. Vermeiden lässt sich das, indem Sie beide Konten mindestens ein bis zwei volle Abrechnungsmonate beobachten und erst dann kündigen, wenn auf dem alten Konto keine Bewegung mehr stattfindet.
Die Kontowechselhilfe beginnt erst mit Ihrer Unterschrift. Mündliche Zusagen am Telefon oder eine freundliche E-Mail ohne Anhang reichen nicht aus. Fragen Sie bei der neuen Bank nach dem Formular für die Kontowechselhilfe, reichen Sie es schriftlich ein und bewahren Sie den Beleg auf. Wenn Sie unsicher sind, ob die Bank das Formular erhalten hat, fordern Sie eine Eingangsbestätigung an.
Prüfen Sie außerdem die Übernahmeliste, die Sie nach Abschluss der Wechselhilfe erhalten. Diese Aufstellung zeigt, welche Daueraufträge und Lastschriftmandate tatsächlich übernommen wurden. Fehlt ein Posten, tragen Sie ihn nach, bevor Sie das alte Konto schließen. Ein doppelt übernommener Dauerauftrag fällt Ihnen spätestens beim Kontoabgleich auf; korrigieren Sie beides direkt bei der neuen Bank.
Behalten Sie die Posten im Blick, die nur Sie umziehen können. Arbeitgeber, Rentenversicherung, Kindergeldkasse und Vermieter stellen nicht automatisch auf die neue IBAN um. Senden Sie die neue Bankverbindung so früh wie möglich und bitten Sie um eine Bestätigung, damit die ersten Gutschriften rechtzeitig auf dem neuen Konto ankommen.
Wenn eine Anhebung der Kontogebühren der Grund für den Wechsel war, reagieren Sie ausdrücklich. Seit dem BGH-Urteil vom 27. April 2021 (Az. XI ZR 26/20) gilt bloßes Nichtreagieren auf eine Preisänderung nicht mehr als Zustimmung. Wer die Erhöhung ablehnt, muss damit rechnen, dass die Bank das Konto kündigt. Deshalb sollten Sie sich bewusst entscheiden: entweder stimmen Sie zu und behalten das Konto, oder Sie lehnen ab und rechnen mit einer Kündigung. Alternativ kündigen Sie selbst, sobald der Wechsel vorbereitet ist. Die Verbraucherzentrale erläutert, welche Möglichkeiten bei einer Gebührenerhöhung bestehen.
Fristen setzen, Unterlagen sammeln, Hilfe holen
Wenn auch nach einer angemessenen Bearbeitungszeit keine Rückmeldung kommt, setzen Sie eine schriftliche Frist. Formulieren Sie einen kurzen Brief an die Bank, in dem Sie den Auftrag noch einmal nennen, die fehlende Bearbeitung schildern und eine Frist von zwei Wochen setzen. Verlangen Sie eine schriftliche Bestätigung. Senden Sie das Schreiben per Einschreiben oder mit Sendungsnachweis, damit Sie im Streitfall einen Nachweis haben.
Sammeln Sie für diesen Fall alle Unterlagen an einem Ort. Dazu gehören die IBAN des alten und des neuen Kontos, Kontoauszüge der letzten Monate als Nachweis für laufende Daueraufträge und Lastschriften, der unterschriebene Wechselauftrag, Ihre Kündigung und sämtliche Schreiben oder E-Mails mit der Bank. Diese Belege brauchen Sie, wenn Sie eine Beschwerde einreichen oder eine Beratung in Anspruch nehmen.
Kosten entstehen beim Kontowechsel vor allem durch die Übergangszeit. Solange das alte Konto läuft, können weiterhin Kontogebühren anfallen. Eine fehlgeschlagene Lastschrift verursacht außerdem häufig Gebühren beim Zahlungsempfänger und unter Umständen auch bei Ihrer Bank. Fragen Sie deshalb vor der Kündigung, ab wann die Kontoführung für das alte Konto tatsächlich endet, und planen Sie die letzten Umbuchungen so, dass keine Rücklastschrift mehr möglich ist.
Wenn die Bank die Wechselhilfe verweigert oder Fehler nicht korrigiert, reichen Sie zuerst eine formelle Beschwerde bei ihrer Beschwerdestelle ein. Bleibt das erfolglos, ist die Verbraucherzentrale ein guter nächster Schritt. Sie berät zu Gebühren, Kündigung und Kontowechsel und hilft beim Formulieren von Schreiben. Für Streitigkeiten rund um ein Zahlungskonto ist die Schlichtungsstelle bei der Deutschen Bundesbank zuständig, für andere Beschwerden über Ihre Bank die Ombudsleute der Bankenverbände. Schlichtungsverfahren sind für Verbraucher kostenlos, ersetzen aber keine Rechtsberatung. Wenn es um größere Beträge oder eine drohende Kündigung der Bank geht, lohnt eine persönliche Beratung.
Kernaussagen
- Altes Konto erst nach der Umstellung schließen: Zu frühes Kündigen führt zu Rücklastschriften, Mahnungen und unnötigen Gebühren.
- Wechselauftrag unterschreiben und mit Beleg einreichen: Ohne die schriftliche Ermächtigung darf die neue Bank keine Daten beim alten Institut anfordern.
- Übernahmeliste der neuen Bank Zeile für Zeile prüfen: Fehlende Daueraufträge und Lastschriften lassen sich nur nachtragen, solange das alte Konto noch läuft.
- Lohn, Rente und Kindergeld selbst ummelden: Die Kontowechselhilfe übernimmt keine eingehenden Überweisungen, die Absender brauchen die neue IBAN von Ihnen.
- Gebührenerhöhung ausdrücklich beantworten: Seit dem BGH-Urteil von 2021 zählt Schweigen nicht als Zustimmung, und die Bank kann sonst kündigen.
FAQ
Was mache ich, wenn die alte Bank die Kontowechselhilfe nicht durchführt?
Fassen Sie den Auftrag schriftlich zusammen, setzen Sie eine Frist von zwei Wochen und verlangen Sie eine Bestätigung. Reagiert die Bank nicht, beschweren Sie sich bei ihrer internen Beschwerdestelle. Danach berät die Verbraucherzentrale, und bei Streitigkeiten rund um das Zahlungskonto hilft die Schlichtungsstelle bei der Deutschen Bundesbank weiter. Bewahren Sie alle Belege auf.
Wie lange muss ich das alte Konto offen lassen?
Lassen Sie es so lange laufen, bis keine regelmäßige Zahlung mehr über das alte Konto läuft. Beobachten Sie beide Konten mindestens ein bis zwei volle Abrechnungsmonate und schließen Sie das alte Konto erst danach. Solange Lastschriften oder Gutschriften eintreffen können, ist das alte Konto Ihre Sicherheit.
Muss ich Arbeitgeber und Vermieter selbst über die neue IBAN informieren?
Ja, das müssen Sie selbst tun. Die Kontowechselhilfe überträgt Daueraufträge und Lastschriften, aber keine eingehenden Überweisungen. Informieren Sie Arbeitgeber, Renten- oder Kindergeldstelle und Vermieter schriftlich über die neue IBAN und bitten Sie um eine Bestätigung der Umstellung.
Kann ich eine Gebührenerhöhung ablehnen und das Konto trotzdem behalten?
Sie können die Erhöhung ausdrücklich ablehnen, müssen dann aber damit rechnen, dass die Bank den Vertrag kündigt. Seit dem BGH-Urteil vom 27. April 2021 ist Schweigen keine Zustimmung, aber auch kein Schutz vor einer Kündigung. Wenn Sie das Konto behalten möchten, stimmen Sie den neuen Konditionen zu oder verhandeln Sie über ein anderes Kontomodell.
Wann lohnt sich der Gang zur Verbraucherzentrale?
Wenn die Bank trotz Frist nicht reagiert, eine Kündigung droht oder Sie unsicher sind, welche Fristen und Kosten in Ihrem Fall gelten. Die Verbraucherzentralen beraten zu Kontowechsel, Gebühren und Kündigung und helfen Ihnen, ein wirksames Schreiben an die Bank zu formulieren.