Dieser Artikel richtet sich an Menschen in Deutschland, die mit ihrem Ehepartner oder ihrer Partnerin ein Gemeinschaftskonto führen und sich trennen. Ein Gemeinschaftskonto ist ein Girokonto, auf das zwei Personen zugreifen können. Meist ist es als Oder-Konto eingerichtet, bei dem jeder Beteiligte allein über das Geld verfügen kann, seltener als Und-Konto, bei dem beide unterschreiben müssen.
Die Kündigung des Kontos selbst ist kostenlos und an keine Kündigungsfrist gebunden. Der Aufwand liegt woanders. Beide Kontoinhaber müssen der Auflösung zustimmen. Vor der Kündigung müssen Sie Daueraufträge, Lastschriften und Geldeingänge auf ein neues Konto umstellen. Wenn Ihr Partner oder Ihre Partnerin nicht zustimmt, gibt es einen Ausweg: die Zahlungsumleitung. Was sie kostet, welche Fristen gelten und welche Unterlagen Sie brauchen, erklären die folgenden Abschnitte.
Warum beide Kontoinhaber zustimmen müssen
Ein Gemeinschaftskonto gehört beiden. Nach der Scheidung steht jedem der beiden Miteigentümer rechtlich die Hälfte des Kontoguthabens zu.
Das klingt einfacher, als es in der Praxis ist, denn die Auflösung des Kontos erfordert die Zustimmung beider Ehepartner. Verweigert einer die Zustimmung, kann die Bank das Konto nicht auflösen.
In einer Trennung führt das zu einer schwierigen Lage: Solange beide formal Kontoinhaber sind, kann bei einem Oder-Konto jeder allein Geld abheben oder überweisen. Wenn Sie befürchten, dass Ihr Partner das Konto räumen könnte, handeln Sie schnell und suchen Sie das Gespräch, bevor das Guthaben verschoben wird. Bei einem Und-Konto kann keiner allein über das Geld verfügen. Auch hier ist die Auflösung nur gemeinsam möglich.
Verweigert der Partner die Zustimmung zur Auflösung, bleibt die Zahlungsumleitung. Die Bank leitet dann eingehende Zahlungen wie das Gehalt auf ein von Ihnen benanntes Konto um. So landet kein neues Geld mehr auf dem Gemeinschaftskonto. Die Zahlungsumleitung ersetzt die Auflösung nicht. Sie schützt Sie aber davor, dass laufende Einkünfte auf dem Konto eingehen, auf das der andere weiterhin zugreifen kann.
Klären Sie die Aufteilung des Guthabens, bevor Sie die Bank kontaktieren. Wenn Sie sich einigen können, geht es schnell. Wenn nicht, holen Sie sich rechtlichen Rat, bevor Sie einseitig handeln. Ein Fachanwalt für Familienrecht kann die Aufteilung verbindlich klären, notfalls über das Familiengericht.
Welche Kosten wirklich anfallen
Die Kündigung eines Girokontos ist für Sie als Kunde kostenlos. Banken dürfen für die Kündigung keine Gebühren erheben. Das gilt auch für ein Gemeinschaftskonto, denn rechtlich ist es ein Girokonto mit mehreren Inhabern.
Trotzdem entstehen Kosten, nur an anderer Stelle. Bis das Konto tatsächlich geschlossen ist, laufen die normalen Kontoführungsgebühren weiter. Ist das Konto im Minus, kommen Zinsen und Überziehungszinsen dazu, bis der Saldo ausgeglichen ist. Bei einem Gemeinschaftskonto haften beide Kontoinhaber in der Regel gemeinsam für den Dispo und für Schulden über das Konto. Das übersehen viele in der Trennung: Ein negativer Saldo verschwindet nicht mit der Kündigung. Er muss beglichen werden, bevor die Bank das Konto schließt.
Weitere Kosten können außerhalb der Bank entstehen. Die Eröffnung eines neuen Einzelkontos kostet bei vielen Banken eine monatliche Gebühr
. Für den Umzug von Daueraufträgen und Lastschriften müssen Sie sich um neue Verträge kümmern. Diese Kosten sind keine Bankgebühren für die Trennung, aber sie gehören zur finanziellen Realität der Kontotrennung dazu.
Was die Bank für die Überweisung des Restguthabens auf Ihr neues Konto verlangt, hängt vom Institut ab. Fragen Sie vor der Kündigung konkret nach, ob die Auszahlung des Guthabens kostenlos ist oder ob eine Gebühr anfällt. Lassen Sie sich die Antwort schriftlich geben, dann gibt es später keine Überraschung. Da die Auflösung die Zustimmung beider erfordert, überweist die Bank das Restguthaben in der Regel erst, wenn beide der Auszahlung zustimmen.
Keine Kündigungsfrist, aber Vorbereitungszeit
Für die Kündigung eines Girokontos gilt nach § 675h BGB: Verbraucher können den Zahlungsdiensterahmenvertrag jederzeit und ohne Kündigungsfrist kündigen. Sie müssen keine Frist einhalten und keine Gründe angeben. Die Bank darf für die Kündigung keine Gebühr verlangen. Kündigt die Bank das Konto, muss sie eine Frist von zwei Monaten einhalten.

Die fehlende Kündigungsfrist bedeutet nicht, dass das Konto sofort geschlossen wird. Die Bank braucht Zeit für die Bearbeitung, und offene Posten müssen abgewickelt sein. Daueraufträge und Lastschriften, die noch laufen, werden nicht automatisch gestoppt. Kündigen Sie das Konto, bevor Sie diese Zahlungen umgestellt haben, laufen Miete, Strom und Versicherungen ins Leere. Es können Mahngebühren entstehen.
Die Reihenfolge ist entscheidend: Eröffnen Sie zuerst ein neues Konto. Stellen Sie dann alle Daueraufträge und Lastschriften um. Informieren Sie Arbeitgeber, Vermieter und Versicherungen über die neue Kontoverbindung. Erst wenn keine laufenden Zahlungen mehr über das alte Konto laufen, kündigen Sie das Gemeinschaftskonto. Die Kündigung muss schriftlich oder über das Online-Formular der Bank erfolgen. Eine Kündigung in anderer Form, etwa telefonisch, kann unwirksam sein und die Bearbeitung verzögern.
Welche Unterlagen die Bank verlangt, unterscheidet sich von Institut zu Institut. In der Regel genügen die Kündigung in Textform, die Kontonummer und die Angabe des Kontos, auf das das Restguthaben überwiesen werden soll. Nach einer Scheidung kann das Scheidungsurteil oder eine notarielle Vereinbarung helfen, die Aufteilung des Guthabens zu belegen. Wenn der Partner nicht mitzieht, sollten Sie die Bank frühzeitig über die Lage informieren und nach der Zahlungsumleitung fragen.
Nach der Kündigung sollten Sie zugehörige Bankkarten entwerten, also zerschneiden oder bei der Bank abgeben. Solange die Karten existieren, besteht zumindest theoretisch die Möglichkeit, dass mit ihnen noch Zahlungen ausgelöst werden.
Holen Sie sich Hilfe, wenn Ihr Partner die Auflösung verweigert, wenn das Konto Schulden oder einen hohen Dispo hat oder wenn Sie sich über die Aufteilung des Guthabens nicht einigen können. In diesen Fällen hilft ein Fachanwalt für Familienrecht. Bei Überschuldung hilft eine Schuldnerberatung. Sie klärt auch, wie ein gemeinsames Konto mit laufenden Verpflichtungen getrennt werden kann.
Kernaussagen
- Beide müssen zustimmen: Ohne die Zustimmung beider Kontoinhaber lässt sich ein Gemeinschaftskonto nicht auflösen. Verweigert der Partner die Zustimmung, schützt die Zahlungsumleitung vor neuen Geldeingängen auf dem gemeinsamen Konto.
- Kündigung ist kostenlos und fristlos: Banken dürfen für die Kündigung eines Girokontos keine Gebühr erheben. Verbraucher müssen nach § 675h BGB keine Kündigungsfrist einhalten.
- Erst umstellen, dann kündigen: Daueraufträge, Lastschriften und Geldeingänge müssen vor der Kündigung auf ein neues Konto umziehen, sonst gehen laufende Zahlungen ins Leere.
- Nach der Scheidung steht jedem die Hälfte zu: Die rechtliche Hälfte des Guthabens gehört jedem Miteigentümer, aber die Aufteilung muss vereinbart oder gerichtlich geklärt werden, bevor die Bank das Konto schließt.
- Bei Streit oder Schulden früh Hilfe holen: Ein Fachanwalt für Familienrecht klärt die Aufteilung, eine Schuldnerberatung hilft, wenn das Konto im Minus ist.
FAQ
Was passiert, wenn mein Partner die Auflösung des Kontos verweigert?
Die Bank kann das Konto dann nicht auflösen, weil die Zustimmung beider Inhaber fehlt. Als Ausweg können Sie eine Zahlungsumleitung beantragen, damit eingehende Zahlungen wie das Gehalt auf ein von Ihnen benanntes Konto umgeleitet werden. Bei einem Streit über die Aufteilung des Guthabens sollten Sie einen Familienrechtler einschalten.
Muss ich eine Kündigungsfrist einhalten?
Nein. Nach § 675h BGB können Verbraucher einen Zahlungsdiensterahmenvertrag jederzeit ohne Kündigungsfrist kündigen. Die Bank muss die Kündigung aber erst bearbeiten, und offene Posten wie Lastschriften müssen abgewickelt sein, bevor das Konto geschlossen wird.
Was kostet die Kündigung eines Gemeinschaftskontos?
Die Kündigung selbst ist kostenlos, Banken dürfen dafür keine Gebühr verlangen. Kosten können aber bis zur Schließung durch Kontoführungsgebühren und bei einem negativen Saldo durch Zinsen entstehen. Fragen Sie vor der Kündigung, ob die Überweisung des Restguthabens gebührenfrei ist.
Wer bekommt das Geld auf dem Gemeinschaftskonto nach der Trennung?
Nach der Scheidung steht jedem der beiden Miteigentümer rechtlich die Hälfte des Guthabens zu. Die Bank zahlt das Geld aber nur aus, wenn beide der Aufteilung zustimmen oder eine gerichtliche oder notarielle Regelung vorliegt.
Was ist eine Zahlungsumleitung?
Bei der Zahlungsumleitung weist die Bank eingehende Zahlungen auf ein anderes, von Ihnen benanntes Konto um. Das Gemeinschaftskonto bleibt dabei bestehen, aber es landet kein neues Geld mehr darauf. Die Zahlungsumleitung ist ein praktischer Schutz, wenn der Partner die Auflösung blockiert.