Zum Inhalt springen
kreditzentrale.com

Welche Kosten und Fristen zählen, wenn eine Filiale schließt

Wenn Ihre Bank oder Sparkasse ankündigt, dass die Filiale in Ihrer Nähe schließt, müssen Sie Ihre Bankgeschäfte neu organisieren. Betroffen sind alle privaten Verbraucher, die die Filiale bisher für Bargeld, Überweisungen, Kontoauszüge oder Beratung genutzt haben. Die Schließung selbst kostet nichts. Die Kosten entstehen erst danach: durch die Kontoführung bei der neuen Bank, Gebühren an fremden Geldautomaten, Bareinzahlungen oder Fehler beim Umzug der laufenden Zahlungen. Dasselbe gilt sinngemäß, wenn ein anderer Anbieter wie eine Versicherung oder ein Telekommunikationsunternehmen eine Geschäftsstelle schließt; dort entscheiden die Fristen aus Ihrem Vertrag.

Wenn Sie Ihr Konto wechseln, hilft Ihnen das Gesetz. Seit September 2016 müssen Banken und Sparkassen Verbrauchern auf Wunsch beim Wechsel des Girokontos helfen, insbesondere bei der Umstellung von Daueraufträgen, Lastschriften und Überweisungen. Das regelt die Kontowechselhilfe im Zahlungskontengesetz in den Paragrafen 20 und 21. Daueraufträge sind wiederkehrende Überweisungen, die Sie selbst eingerichtet haben, etwa für die Miete. Lastschriften sind Abbuchungen, die Vertragspartner wie Stromanbieter oder Versicherungen von Ihrem Konto einziehen.

Eine gesetzliche Mindestfrist für die Ankündigung einer Filialschließung gibt es nicht. Wie viel Vorlauf Sie bekommen, entscheidet die Bank. Maßgeblich sind die Fristen, die Sie selbst einhalten müssen: die Kündigungsfrist für das alte Konto, die Zeit für die Umstellung aller Zahlungen und die Verjährungsfrist, wenn Sie unberechtigte Gebühren zurückfordern.

Welche Kosten die Schließung auslöst

Kosten entstehen an drei Stellen: für die Kontowechselhilfe, für die Nutzung fremder Geldautomaten und für das neue Konto selbst. Bevor Sie etwas beauftragen, fordern Sie das Preis- und Leistungsverzeichnis der neuen Bank an und fragen Sie, welche Gebühren beim Wechsel anfallen.

Die Banken können sich die Umzugshilfe beim Kontowechsel bezahlen lassen. Ein Entgelt für die Umstellung ist also zulässig. Fragen Sie deshalb vorher, was genau sie kostet, und vergleichen Sie die Angebote. Die Umzugshilfe ersetzt nicht Ihre eigene Kontrolle. Die Unterlagen für den Kontowechsel sind komplex, und es passieren Fehler. Prüfen Sie jede Übertragung, statt sich allein auf die Bank zu verlassen.

Zu den laufenden Kosten des neuen Kontos zählen die Kontoführungsgebühr, die Gebühr für die Bankkarte und Entgelte für Überweisungen, wenn Ihr Modell sie vorsieht. Rechnen Sie ein, was die Filiale bisher für Sie geleistet hat. Wenn Sie regelmäßig Bargeld einzahlen, prüfen Sie, ob die neue Bank das kostenlos anbietet. An Geldautomaten anderer Institute fällt meist ein Entgelt an, und auch Bareinzahlungen bei fremden Banken kosten häufig etwas.

Erhöht Ihre Bank nach der Schließung die Kontoführungsgebühr oder ändert sie andere Konditionen, darf sie Ihre Zustimmung nicht einfach unterstellen. Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nach der Ihr Schweigen als Zustimmung gilt, hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 19. November 2024 für unwirksam erklärt. Gebühren, die auf einer solchen Klausel beruhen, können Sie zurückfordern. Die Einzelheiten der Erstattungsansprüche bei Girokonten hat der BGH in den Urteilen vom 19. November 2024 und 3. Juni 2025 geklärt.

Wenn Sie bei der Bank einen Kredit haben, kommt eine weitere Pflicht dazu. Vor jeder Änderung des Darlehensvertrags muss die Bank Sie informieren; das schreibt Paragraf 493 Absatz 7 des Bürgerlichen Gesetzbuchs vor. Ob Zinsen, Tilgung oder Laufzeit angepasst werden sollen, die Bank muss Sie vorher klar unterrichten. Sie können dann prüfen, ob die Änderung für Sie tragbar ist.

Welche Fristen Sie einhalten müssen

Die wichtigste Frist bestimmen Sie selbst: Kündigen Sie das alte Konto erst, wenn das neue funktioniert und alle Zahlungen umgestellt sind. Daueraufträge und Lastschriften sind an die alte IBAN gebunden; schließen Sie das Konto zu früh, laufen sie ins Leere.

Daueraufträge übertragen sich nicht automatisch. Sie müssen sie bei der neuen Bank neu einrichten. Lastschriften sind aufwendiger: Jeder Zahlungsempfänger braucht Ihre neue IBAN einzeln, also Stromanbieter, Versicherung, Vermieter, Abos und gegebenenfalls Arbeitgeber oder Rentenversicherung. Stellen Sie eine Liste aller Abbuchungen und Überweisungen zusammen und arbeiten Sie sie ab. Die Kontowechselhilfe der neuen Bank holt auf Ihren Wunsch eine Übersicht der bestehenden Daueraufträge und Lastschriften vom alten Institut ein. Ob sie dafür ein Entgelt verlangt, steht im Preis- und Leistungsverzeichnis. Kontrollieren Sie danach, ob jede einzelne Zahlung übernommen wurde.

Die Kündigungsfrist für Ihr bisheriges Konto steht im Vertrag oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen; eine gesetzliche Einheitsfrist, die für alle Girokonten gilt, gibt es nicht. Planen Sie eine Übergangszeit, in der beide Konten laufen. So fangen Sie verspätete Lastschriften auf, etwa von Verträgen, die Sie vergessen haben umzumelden. Wer das alte Konto zu früh schließt, riskiert Rücklastschriften mit Gebühren; wer es zu lange offen lässt, zahlt doppelte Kontoführung.

Für die Rückforderung von Gebühren gilt eine eigene Frist: die Verjährung. Der BGH hat in den Urteilen vom 19. November 2024 und 3. Juni 2025 auch dazu entschieden. Wann genau ein Anspruch verjährt, hängt vom Einzelfall ab. Stellen Sie die Rückforderung schriftlich, sobald Sie die Gebühr auf dem Kontoauszug entdecken, und lassen Sie sich die Antwort der Bank bestätigen.

Aufgabe Folge bei Versäumnis Wo Sie sie regeln
Gehalt, Rente oder Kindergeld auf neue IBAN umstellen Zahlung landet auf dem alten Konto und geht nach der Schließung zurück Arbeitgeber, Rentenversicherung, Familienkasse
Daueraufträge neu einrichten Miete oder Beitrag wird nicht gezahlt Neue Bank, Online-Banking
Lastschriftmandate an alle Zahlungsempfänger melden Strom, Versicherung oder Abo bucht vom alten Konto ab Jeder Vertragspartner einzeln
Altes Konto erst nach der Umstellung kündigen Doppelte Kontogebühren oder geplatzte Zahlungen Schriftlich an die alte Bank
Gebührenbelege und Kontoauszüge sammeln Rückforderung scheitert an fehlenden Nachweisen Eigene Unterlagen

Welche Unterlagen Sie brauchen und wann Beratung hilft

Halten Sie zuerst diese Unterlagen bereit: Kontoauszüge der letzten Monate, eine Liste aller wiederkehrenden Zahlungen, Ihre IBAN, Ihren Personalausweis oder Reisepass für die Kontoeröffnung und die Kündigungsbestätigung der alten Bank. Für die Rückforderung von Gebühren brauchen Sie Kontoauszüge, die die einzelnen Gebühren zeigen. Hinzu kommen das Preis- und Leistungsverzeichnis und der Schriftwechsel mit der Bank. Wenn Sie einen Kredit bei der Bank haben, legen Sie den Darlehensvertrag und alle Änderungsmitteilungen dazu.

Dann sortieren Sie die laufenden Verträge. Gehen Sie die Kontoauszüge von zwölf Monaten durch und notieren Sie, wer regelmäßig abbucht oder überweist. Diese Liste ist die Grundlage für die Umzugshilfe und für Ihre eigene Kontrolle, ob die neue Bank alle Posten übernommen hat.

Beratung ist sinnvoll, sobald die Bank Gebühren trotz Widerspruch einzieht oder ein Konto kündigt. Auch wenn sie Konditionen ändert, die Sie nicht akzeptieren wollen, sollten Sie sich beraten lassen. Die Verbraucherzentrale erklärt, welche Rechte Sie beim Kontowechsel haben. Bleibt das Institut untätig, können Sie sich bei der BaFin beschweren, der Aufsichtsbehörde für Banken. Zusätzlich muss Ihre Bank eine Schlichtungsstelle benennen; die Adresse steht in den AGB oder auf der Website des Instituts. Wer sich eine anwaltliche Prüfung nicht leisten kann, kann beim Amtsgericht Beratungshilfe beantragen. Wenn Sie Schulden haben oder auf ein Basiskonto angewiesen sind, beziehen Sie vor der Kontoentscheidung eine Schuldner- oder Verbraucherberatung ein.

Kernaussagen

  • Kontowechselhilfe anfordern, aber den Preis erfragen: Banken müssen beim Kontowechsel helfen, dürfen dafür aber ein Entgelt verlangen. Fragen Sie vorher, was die Umzugshilfe kostet.
  • Erst umstellen, dann kündigen: Kündigen Sie das alte Konto erst, wenn Daueraufträge und Lastschriften über die neue IBAN laufen; planen Sie eine Übergangszeit mit beiden Konten.
  • Gebührenbelege aufbewahren und Fristen beachten: Zu Unrecht erhobene Gebühren können Sie zurückfordern, aber die Ansprüche verjähren. Handeln Sie, sobald Sie die Gebühr entdecken.
  • Preiserhöhungen schriftlich widersprechen: Eine Bank darf Ihre Zustimmung zu Vertragsänderungen nicht unterstellen; der BGH hat solche Klauseln für unwirksam erklärt.
  • Bei Krediten auf Information bestehen: Vor jeder Änderung des Darlehensvertrags muss die Bank Sie informieren; prüfen Sie jede Mitteilung und holen Sie im Zweifel Rat.

FAQ

Muss meine Bank die Schließung der Filiale vorher ankündigen?

Eine gesetzliche Mindestfrist gibt es dafür nicht. Banken informieren üblicherweise per Brief, Aushang oder auf der Website, aber wie lange vor dem Termin, entscheidet das Institut. Fragen Sie im Zweifel schriftlich nach dem Schließungstermin und nach der nächsten Filiale oder dem nächsten Geldautomaten.

Darf die Bank für die Kontowechselhilfe Geld verlangen?

Ja. Die Banken können sich die Umzugshilfe bezahlen lassen. Ob und wie viel Ihr Institut verlangt, steht im Preis- und Leistungsverzeichnis. Fragen Sie vor dem Auftrag nach, dann können Sie die Kosten mit dem Angebot der neuen Bank vergleichen.

Was passiert mit Daueraufträgen und Lastschriften, wenn ich das alte Konto schließe?

Daueraufträge übertragen sich nicht automatisch, und jeder Lastschriftgläubiger braucht Ihre neue IBAN. Schließen Sie das alte Konto zu früh, platzen Miete, Strom und Versicherungsbeiträge. Die Kontowechselhilfe holt die Übersicht der Zahlungen ein, ersetzt aber nicht Ihre eigene Kontrolle.

Kann ich Gebühren zurückfordern, wenn die Bank sie ohne meine Zustimmung erhöht hat?

Ja, in vielen Fällen. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Banken die Zustimmung zu Preiserhöhungen nicht unterstellen dürfen, und hat die Erstattungsansprüche konkretisiert. Beachten Sie die Verjährung und lassen Sie den Einzelfall von der Verbraucherzentrale oder einer Rechtsanwältin prüfen.

Was mache ich, wenn die Bank mein Konto kündigt oder die Konditionen ändert?

Widersprechen Sie schriftlich und verlangen Sie eine Begründung. Wenn Sie auf ein Konto angewiesen sind, prüfen Sie, ob Ihnen ein Basiskonto zusteht. Die Verbraucherzentrale hilft bei der Formulierung und prüft, ob Kündigung oder Änderung wirksam sind.

Wann lohnt sich Beratung?

Bei Streit über Gebühren, bei einer drohenden Konto- oder Kreditkündigung und wenn Sie Schulden haben. Günstige oder kostenlose Hilfe bieten die Verbraucherzentrale, die Schlichtungsstelle der Bank und bei geringem Einkommen die Beratungshilfe beim Amtsgericht. Je früher Sie handeln, desto mehr Möglichkeiten bleiben.

Seitenadresse: https://www.kreditzentrale.com/thema/welche-kosten-und-fristen-zahlen-wenn-eine-filiale-schliesst