Sie haben ein Schreiben bekommen. Ein Unternehmen oder ein Inkassobüro verlangt mehr Geld als die ursprüngliche Rechnung: eine Mahngebühr, eine Bearbeitungspauschale, Inkassokosten. Sie erkennen die Summe nicht wieder und fragen sich, ob Sie zahlen müssen. Dieser Artikel richtet sich an Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland, die wissen möchten, welche Kosten und Fristen wirklich zählen.
Nicht jeder Betrag auf dem Papier ist geschuldet. Mahnkosten sind Gebühren, die ein Unternehmen für die Erinnerung an eine offene Rechnung verlangt. Inkassokosten kommen dazu, wenn ein Inkassobüro die Forderung eintreiben soll. Beide sind nur dann zu zahlen, wenn die Hauptforderung selbst besteht und die Zusatzkosten zulässig sind. Bevor Sie zahlen, prüfen Sie drei Dinge: die Forderung, den Absender und die Fristen. Die Frist im Brief bedeutet nicht, dass Sie sofort zahlen müssen; das Schreiben sollten Sie trotzdem nicht ignorieren.
Zuerst prüfen, ob die Forderung berechtigt ist
Ob Sie Mahn- oder Inkassokosten zahlen müssen, hängt von der Hauptforderung ab. Nur wer wirklich etwas schuldet, kann auch zu den Zusatzkosten herangezogen werden. Die Verbraucherzentrale erklärt in Leichter Sprache, dass ein Inkassounternehmen nur Forderungen eintreiben darf, auf die ein Unternehmen einen echten Anspruch hat. Ohne offene Rechnung ist die Inkassoforderung unberechtigt. Prüfen Sie daher zuerst, ob Sie die Ware oder Dienstleistung bestellt, erhalten und bereits bezahlt haben. Dafür brauchen Sie Ihre Unterlagen: Vertrag oder Bestellbestätigung, Rechnung, Überweisungsbeleg und Kontoauszüge. Legen Sie diese Belege nebeneinander und gleichen Sie ab, welche Summe wirklich offen ist.
Erst wenn die Hauptforderung steht, stellt sich die Frage nach den Kosten. Inkassounternehmen verlangen oft zusätzliches Geld, das Verbraucher nicht in jedem Fall bezahlen müssen. Zulässig sind nur Kosten, die nachvollziehbar sind und auf einer rechtlichen Grundlage beruhen. Welche Inkassogebühren zulässig sind, ordnet das Verbraucherportal Bayern ein. Ob eine Mahngebühr oder eine Inkassopauschale in der geforderten Höhe zulässig ist, lässt sich nicht pauschal sagen; das hängt von der vertraglichen Vereinbarung und den gesetzlichen Regeln ab. Ist die Hauptforderung bereits bezahlt, entfällt in der Regel auch der Anspruch auf die Zusatzkosten.
Sie haben drei Optionen, wenn Sie eine Forderung oder einen Teil davon nicht nachvollziehen können: zahlen, widersprechen oder nur die Kosten bestreiten. Welche Option sinnvoll ist, hängt davon ab, was Sie prüfen und belegen können.
| Ihre Option | Wann sie passt | Was Sie beachten |
|---|---|---|
| Zahlen | Hauptforderung und Kosten sind nachvollziehbar, Sie schulden den Betrag | Überweisung mit Verwendungszweck, Zahlungsbeleg aufbewahren |
| Widersprechen | Sie schulden nichts oder nur einen Teil der Summe | Schriftlich widersprechen, Forderung benennen, Belege beifügen |
| Nur Kosten bestreiten | Hauptforderung stimmt, aber Mahn- oder Inkassokosten erscheinen überhöht | Anerkannten Betrag zahlen, Kostenanteil konkret beziffern, Rest widersprechen |
Nur registrierte Inkassounternehmen dürfen eintreiben
Bevor Sie antworten oder zahlen, kontrollieren Sie den Absender. Die Verbraucherzentrale rät, im Rechtsdienstleistungsregister zu prüfen, ob das Unternehmen behördlich registriert ist. Das Register ist öffentlich; Sie können kostenlos nach dem Namen des Absenders suchen. Nur ein eingetragenes Unternehmen darf in Deutschland Geld eintreiben. Fehlt die Registrierung, ist das ein starkes Zeichen, dass das Schreiben unseriös ist. Antworten Sie dann nicht, sondern suchen Sie sich Unterstützung.
Auch ein eingetragenes Unternehmen kann ein fragwürdiges Schreiben verschicken. Wirkt der Brief trotz Registrierung betrügerisch, lautet die Empfehlung der Verbraucherzentrale, nicht die Telefonnummer aus dem Schreiben anzurufen, sondern die Nummer, die im Register hinterlegt ist. So vermeiden Sie, bei einem falschen Ansprechpartner zu landen oder einem Betrüger Informationen zu geben.
Unseriöse Forderungen betreffen häufig Gewinnspiele oder Erotikdienste. Eine Forderung, die völlig aus der Luft gegriffen ist, dürfen Sie ignorieren und auf keinen Fall bezahlen. Zahlen Sie eine unberechtigte Forderung, zahlen Sie ohne rechtliche Grundlage. Sie erkennen womöglich Kosten an, die Sie nicht übernehmen müssten. Bewahren Sie das Original des Schreibens auf und senden Sie im Schriftverkehr nur Kopien.
Fristen im Mahn- und Inkassoschreiben einordnen
Die Frist in einer Mahnung oder einem Inkassoschreiben setzt das Unternehmen selbst. Sie gibt an, bis wann das Unternehmen die Forderung weiterverfolgen will. Eine gesetzliche Frist ist das nicht. Sie zwingt Sie nicht, sofort zu zahlen, bevor Sie geprüft haben. Trotzdem sollten Sie nicht untätig bleiben. Reagieren Sie schriftlich, solange die Frist läuft, wenn Sie widersprechen oder die Kosten bestreiten wollen. Antworten Sie nicht, riskieren Sie weitere Mahnungen, zusätzliche Inkassoschritte oder einen gerichtlichen Mahnbescheid. Gegen einen Mahnbescheid müssen Sie ausdrücklich widersprechen. Tun Sie das nicht, kann die Forderung vollstreckt werden. Das gerichtliche Schreiben fordert Sie immer auf, selbst aktiv zu werden.
Versenden Sie den Widerspruch nachweisbar, zum Beispiel per Einschreiben, und behalten Sie eine Kopie. Schreiben Sie klar, welche Summe Sie anerkennen und welche nicht. Nennen Sie Ihre Belege. Senden Sie keine Originale, sondern nur Kopien. Wenn Sie nur die Kosten bestreiten, überweisen Sie den anerkannten Teil. Den Rest erklären Sie schriftlich.
Auch die Verjährung sollten Sie prüfen. Ob eine Forderung bereits verjährt ist, hängt vom Einzelfall ab. Ein Inkassounternehmen weist Sie nicht von sich aus darauf hin. Lassen Sie die Verjährungsfrage im Zweifel von einer Beratungsstelle prüfen. Gehen Sie nicht von pauschalen Fristen aus.
Beratung einholen, bevor Sie zahlen
Bleiben nach Ihrer Prüfung Zweifel, holen Sie sich Hilfe, bevor Sie überweisen. Eine bereits geleistete Zahlung zurückzufordern ist aufwendig, selbst wenn sie unberechtigt war. Die Verbraucherzentrale berät zu Inkassobriefen und hilft einzuschätzen, ob eine Forderung berechtigt ist und welche Kosten zulässig sind. Die Konditionen der Beratung unterscheiden sich je nach Bundesland. Informieren Sie sich direkt bei Ihrer örtlichen Stelle.
Auch eine unabhängige Schuldnerberatung ist sinnvoll, wenn mehrere Forderungen offen sind oder Ihr Einkommen knapp ist. Sie hilft, die Ansprüche zu sortieren, Widersprüche vorzubereiten und zu klären, ob und wie viel Sie zahlen können. Unterschreiben Sie keine Ratenzahlungsvereinbarung und erkennen Sie keine Schuld an, wenn Sie die Summe nicht verstehen oder bestreiten, denn mit Ihrer Unterschrift erkennen Sie womöglich genau die Kosten an, die Sie prüfen wollten. Nehmen Sie zur Beratung alle Unterlagen mit: das Mahn- oder Inkassoschreiben, Rechnungen, Verträge, Zahlungsbelege und Kontoauszüge.
Kernaussagen
- Hauptforderung zuerst prüfen: Ohne offene Rechnung ist auch die Inkassoforderung unberechtigt. Ordnen Sie Vertrag, Rechnung und Zahlungsbelege, bevor Sie über Mahn- oder Inkassokosten streiten.
- Geforderte Kosten kritisch sehen: Nicht alle verlangten Beträge sind geschuldet. Inkassounternehmen fordern oft Zusatzsummen, die Verbraucher nicht immer zahlen müssen.
- Absender im Rechtsdienstleistungsregister kontrollieren: Nur registrierte Unternehmen dürfen Forderungen eintreiben. Wirkt das Schreiben trotzdem unseriös, nutzen Sie die Nummer aus dem Register statt der Nummer aus dem Brief.
- Schriftlich und nachweisbar reagieren: Versenden Sie den Widerspruch per Einschreiben, fügen Sie Belege nur als Kopien bei und überweisen Sie anerkannte Beträge mit Verwendungszweck.
- Vor der Zahlung beraten lassen: Die Verbraucherzentrale hilft bei Inkassobriefen, wenn Hauptforderung oder Kosten unklar bleiben. Eine geleistete Zahlung zurückzufordern ist deutlich aufwendiger.
FAQ
Muss ich alle Inkassokosten bezahlen, die auf dem Schreiben stehen?
Nein. Inkassokosten sind nur geschuldet, wenn die Hauptforderung besteht und die Kosten zulässig sind. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass Verbraucher nicht immer alle verlangten Zusatzkosten bezahlen müssen. Prüfen Sie zuerst die Rechnung und bestreiten Sie unklare Kosten schriftlich.
Wie erkenne ich, ob ein Inkassoschreiben seriös ist?
Suchen Sie den Absender im Rechtsdienstleistungsregister. Ohne Registrierung darf das Unternehmen keine Forderungen eintreiben. Wirkt das Schreiben dennoch betrügerisch, rufen Sie nicht die Nummer im Brief an, sondern die Nummer aus dem Register. Völlig aus der Luft gegriffene Forderungen, etwa aus Gewinnspielen oder Erotikdiensten, können Sie ignorieren und sollten Sie nicht bezahlen.
Was passiert, wenn ich die Frist im Mahnschreiben verstreichen lasse?
Die Frist im Schreiben setzt das Unternehmen selbst. Sie ist keine gesetzliche Frist. Sie müssen nicht sofort zahlen, aber Sie sollten innerhalb der Frist schriftlich reagieren, wenn Sie widersprechen wollen.
Die Hauptforderung stimmt, aber die Kosten sind zu hoch. Was mache ich?
Zahlen Sie den Teil, den Sie anerkennen, und bestreiten Sie den Rest schriftlich. Benennen Sie konkret, welche Position Sie anerkennen und welche nicht, und legen Sie Kopien Ihrer Belege bei. Überweisen Sie den anerkannten Betrag nachweisbar mit Verwendungszweck.
Wo bekomme ich Hilfe, wenn ich unsicher bin?
Die Verbraucherzentrale berät zu Inkassobriefen und hilft einzuschätzen, ob Forderung und Kosten berechtigt sind. Bei mehreren offenen Forderungen oder niedrigem Einkommen ist auch eine unabhängige Schuldnerberatung sinnvoll. Nehmen Sie alle Schriftstücke und Zahlungsbelege zur Beratung mit.