Zum Inhalt springen
kreditzentrale.com

Welche Schritte helfen, wenn das P-Konto nicht reicht

Dieser Artikel hilft Menschen in Deutschland, deren Pfändungsschutzkonto (P-Konto) nicht für den Lebensunterhalt reicht. Ein P-Konto ist ein Girokonto mit gesetzlichem Schutz vor Pfändung: Bis zu einem Sockelbetrag von derzeit 1.590 Euro können Gläubiger nicht auf das Guthaben zugreifen. Reicht dieser Betrag nicht, weil die Miete hoch ist, Unterhaltspflichten bestehen oder mehrere Personen im Haushalt leben, gibt es trotzdem Wege.

Sie müssen das nicht allein schaffen. Der erste Schritt ist meist nicht der Gang zum Gericht, sondern die Erhöhung des Freibetrags und die Suche nach kostenloser Schuldnerberatung.

Wann der Pfändungsschutz nicht ausreicht

Der gesetzliche Sockelbetrag von 1.590 Euro schützt nur das Existenzminimum einer einzelnen Person. Leben Sie mit Partner oder Kindern zusammen, zahlen Sie Unterhalt oder haben Sie hohe Fixkosten wie Miete und Energiekosten, reicht dieser Betrag oft nicht. Dann bleibt nach einer Kontopfändung unter Umständen kein Geld für Nahrung oder Miete. Diese Situation ist der Ausgangspunkt für die nächsten Schritte, und sie kommt häufiger vor, als viele denken.

Sie können das P-Konto jederzeit bei Ihrer Bank beantragen, auch wenn die Pfändung bereits erfolgt ist. Alle Kontoinhaber haben gegenüber ihrer Bank den Anspruch, dass das Girokonto als Pfändungsschutzkonto geführt wird. Die Umwandlung ist kostenlos, und die Bank darf sie nicht verweigern. Die Fragen und Antworten zum Pfändungsschutzkonto der Verbraucherzentrale erklären die Grundlagen und die Rechte der Kontoinhaber im Detail.

Reicht der Sockelbetrag nicht, gibt es zwei Stellschrauben, die parallel laufen können. Die Erhöhung des Freibetrags sichert kurzfristig mehr Geld auf dem Konto und verschafft Ihnen Luft für Miete, Lebensmittel und laufende Rechnungen. Die Schuldenhilfe bearbeitet die Ursache der Pfändung und verhindert, dass sich die Situation nach einer Entlastung wiederholt. Beide Wege sollten Sie nicht gegeneinander abwägen, sondern nacheinander oder gleichzeitig gehen. Der Freibetrag löst das akute Problem, die Schuldenhilfe das strukturelle.

Den Freibetrag erhöhen

Der Pfändungsschutz auf dem P-Konto lässt sich gesetzlich erhöhen, wenn Sie einer oder mehreren Personen gegenüber zum Unterhalt verpflichtet sind. Die Rechtsgrundlage ist §850k Abs. 2 Nr. 1a ZPO. Auch wer Leistungen nach sozialrechtlichen Vorschriften für Personen entgegennimmt, denen gegenüber keine Unterhaltspflicht besteht, also in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, kann den Freibetrag anheben lassen. Die FAQ zur Schuldnerberatung bestätigen, dass der Freibetrag auch dann erhöht werden kann, wenn Sie Unterhalt tatsächlich zahlen.

Für die Erhöhung müssen Sie Ihrer Bank eine Bescheinigung vorlegen. Welche Bescheinigung infrage kommt, hängt von Ihrer Situation ab:

Situation Geeignete Bescheinigung
Unterhaltszahlung an Kinder oder Ex-Partner Bescheinigung des Arbeitgebers oder Beschluss des Familiengerichts
Bedarfsgemeinschaft mit Partner oder Kindern Bescheinigung des Jobcenters oder Sozialamts
Leistungen nach sozialrechtlichen Vorschriften Bescheinigung der zuständigen Behörde

Die Bank prüft die Unterlagen und passt den Freibetrag entsprechend an. Die Prüfung dauert in der Regel nur wenige Tage, und die Erhöhung gilt ab dem Zeitpunkt, an dem die Bank die Bescheinigung erhält. Ein häufiger Fehler ist, die Erhöhung nicht zu beantragen, weil die Unterlagen fehlen oder unklar sind. Holen Sie die Bescheinigung frühzeitig, denn ohne Nachweis bleibt die Bank beim Sockelbetrag. Die Erhöhung selbst kostet nichts, und die Bescheinigungen stellen die zuständigen Stellen in der Regel kostenlos aus. Wenn Sie unsicher sind, welche Bescheinigung für Ihre Situation richtig ist, fragen Sie bei Ihrer Bank oder der Schuldnerberatung nach.

Schuldenhilfe durch Beratung und Insolvenz

Wenn das P-Konto nicht reicht, ist die Ursache meist ein Schuldenberg, der über die laufende Pfändung hinausgeht. Der nächste Schritt ist dann eine kostenlose Schuldnerberatung. Viele Kommunen, Wohlfahrtsverbände und Verbraucherzentralen bieten diese Beratung kostenlos oder gegen eine geringe Gebühr an. Die Berater prüfen Ihre Einkommens- und Vermögenssituation, verhandeln mit Gläubigern und klären, ob eine außergerichtliche Einigung möglich ist. Sie nehmen sich Zeit für Ihre gesamte Situation und helfen auch bei Fragen zu laufenden Pfändungen.

Der außergerichtliche Einigungsversuch ist der erste Schritt der gesetzlich geregelten Privatinsolvenz. Sie versuchen gemeinsam mit der Beratungsstelle, mit den Gläubigern einen Vergleich oder einen Zahlungsplan zu vereinbaren. Scheitert dieser Versuch, können Sie beim Insolvenzgericht die Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens beantragen. Der Ablauf der Privatinsolvenz ist gesetzlich festgelegt und führt bei erfolgreichem Abschluss zur Restschuldbefreiung, also zur Befreiung von den restlichen Schulden.

Die Kosten für das Insolvenzverfahren können Sie unter Umständen stunden lassen, wenn Sie sie nicht aufbringen können. Die Beratungsstelle informiert Sie über die konkreten Voraussetzungen und hilft bei der Antragstellung. Warten Sie nicht, bis die Pfändung den Alltag unerträglich macht. Je früher die Beratung beginnt, desto mehr Handlungsspielraum bleibt, und desto eher verhindern Sie, dass weitere Forderungen oder Pfändungen dazukommen. Eine frühzeitige Beratung verhindert außerdem, dass Sie übereilte Entscheidungen treffen, etwa neue Kredite aufnehmen oder Zahlungen an Gläubiger leisten, die gar nicht durchsetzbar wären.

Lohnabtretung und Verjährung prüfen

Zwei Fallstricke sollten Sie kennen, wenn Sie über Schuldenhilfe nachdenken. Die Lohnabtretung ist eine Klausel, die oft unauffällig im Kreditvertrag steht. Sie erlaubt dem Gläubiger, ohne Gerichtstitel direkt auf Ihren Lohn zuzugreifen. Das ist gefährlicher als eine Pfändung, weil kein Gericht den Betrag prüft und der Gläubiger schneller an das Geld kommt. Prüfen Sie Ihre Verträge auf solche Klauseln und sprechen Sie die Lohnabtretung in der Schuldnerberatung an. Die Berater können einschätzen, ob die Klausel wirksam ist und welche Möglichkeiten Sie haben, sie anzufechten.

Der zweite Punkt betrifft die Verjährung. Schulden verjähren oft früher, als Gläubiger behaupten. Manche Forderungen verjähren nach drei Jahren, andere erst nach 30 Jahren, und auch Zinsen können verjähren. Die FAQ zur Schuldnerberatung weisen darauf hin, dass die tatsächliche Verjährung von der Art der Forderung abhängt. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen, sondern klären Sie in der Beratung, welche Forderungen tatsächlich durchsetzbar sind und welche Sie nicht mehr bezahlen müssen. Eine verjährte Forderung müssen Sie nicht begleichen, auch wenn der Gläubiger das Gegenteil behauptet. Die Beratung hilft Ihnen, die Verjährungsfristen für jede einzelne Forderung zu prüfen und entsprechend zu handeln. Wenn ein Gläubiger eine verjährte Forderung einklagt, können Sie sich mit der Einrede der Verjährung wehren, und die Beratungsstelle unterstützt Sie dabei.

Kernaussagen

  • Freibetrag erhöhen: Bei Unterhaltspflichten oder Bedarfsgemeinschaft können Sie den Pfändungsschutz über den Sockelbetrag von 1.590 Euro anheben lassen, wenn Sie die passende Bescheinigung vorlegen.
  • P-Konto jederzeit beantragen: Auch nach einer bereits erfolgten Pfändung haben Sie den Anspruch, Ihr Girokonto in ein P-Konto umzuwandeln, und die Bank muss das kostenlos umsetzen.
  • Kostenlose Schuldnerberatung nutzen: Kommunen, Wohlfahrtsverbände und Verbraucherzentralen bieten Beratung an, die Ihre Gesamtsituation prüft und mit Gläubigern verhandelt.
  • Privatinsolvenz als Weg: Der außergerichtliche Einigungsversuch und das anschließende Verbraucherinsolvenzverfahren führen bei Erfolg zur Restschuldbefreiung.
  • Lohnabtretung und Verjährung prüfen: Eine Lohnabtretung im Kreditvertrag erlaubt Gläubigern den direkten Zugriff, und manche Forderungen verjähren früher, als Gläubiger behaupten.

FAQ

Kann ich mein Konto noch in ein P-Konto umwandeln, wenn die Pfändung schon läuft?

Ja. Sie können das P-Konto jederzeit bei Ihrer Bank beantragen, auch nach einer bereits erfolgten Pfändung. Die Bank muss das Konto als Pfändungsschutzkonto führen und darf dafür kein Entgelt verlangen.

Welche Bescheinigungen brauche ich für die Freibetragserhöhung?

Je nach Situation eine Bescheinigung des Arbeitgebers über Unterhaltszahlungen, einen Beschluss des Familiengerichts oder eine Bescheinigung des Jobcenters beziehungsweise Sozialamts über die Bedarfsgemeinschaft. Ohne Nachweis bleibt die Bank beim gesetzlichen Sockelbetrag.

Was kostet die Schuldnerberatung?

Viele kommunale und kirchliche Beratungsstellen arbeiten kostenlos oder gegen eine geringe Gebühr. Die Berater informieren Sie vorab über die Kosten und klären, ob eine Stundung möglich ist.

Was passiert, wenn der außergerichtliche Einigungsversuch scheitert?

Sie können beim Insolvenzgericht die Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens beantragen. Das Verfahren ist gesetzlich geregelt und führt bei erfolgreichem Abschluss zur Restschuldbefreiung.

Verjähren alle Schulden nach drei Jahren?

Nein. Die Verjährungsfrist hängt von der Art der Forderung ab. Klären Sie die konkrete Forderung in der Schuldnerberatung.

Seitenadresse: https://www.kreditzentrale.com/thema/welche-schritte-helfen-wenn-das-p-konto-nicht-reicht