Wenn Ihre Bank Ihr Girokonto gekündigt hat oder eine Kündigung angekündigt ist, stehen Sie vor praktischen Fragen: Wann ist das Konto wirklich geschlossen? Wo bekommen Sie schnell ein neues Konto? Was passiert mit Gehalt, Daueraufträgen und Lastschriften? Die Hinweise richten sich an private Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland, deren eigenes Konto betroffen ist, nicht an Unternehmen mit Geschäftskonten.
Die wichtigste Botschaft vorweg: Eine Kontokündigung ist unangenehm, aber Sie können sie bewältigen. Sie haben gesetzlich abgesicherte Rechte, die den Wechsel erleichtern, und in bestimmten Fällen einen Anspruch auf ein Basiskonto, also ein einfaches Girokonto, das die Bank nur in engen Ausnahmefällen verweigern darf.
Sichern Sie zuerst ein neues Konto, stellen Sie dann die laufenden Zahlungen um und lösen Sie das alte Konto erst am Ende auf. Hier erfahren Sie, welche Schritte helfen, welche Unterlagen und Fristen wichtig sind, welche Kosten entstehen können und wann sich Beratung oder eine Beschwerde bei der Finanzaufsicht lohnt.
Warum die Bank kündigt und was die Kündigung bedeutet
Eine Bank darf ein Girokonto kündigen, ohne einen bestimmten Grund nennen zu müssen. Bei Verbraucherkonten beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist drei Monate; die Kündigung muss Ihnen in Textform zugehen, also per Brief oder E-Mail. In der Praxis stecken hinter einer Kündigung meist ein dauerhaft überzogenes Konto, zurückgegebene Lastschriften oder ein nicht ausgeglichener Sollsaldo, also ein Konto im Minus. Auch der Verdacht auf Missbrauch wie Geldwäsche oder Betrug kann dahinterstecken. Bei schweren Verstößen kann die Bank auch fristlos kündigen, etwa wenn Sie falsche Angaben gemacht haben oder das Konto nachweislich für Straftaten genutzt wurde.
Bis zum Ablauf der Frist bleibt das Konto nutzbar. Danach schließt die Bank es und zahlt das vorhandene Guthaben aus. Daueraufträge und Lastschriften werden nicht mehr ausgeführt, eingehende Überweisungen gehen an den Absender zurück. Wenn das Konto einen negativen Saldo hat, verschwindet die Schuld mit der Kündigung nicht. Die Bank fordert den Betrag zurück und kann die Kündigung an Auskunfteien wie die SCHUFA melden. Ein solcher Eintrag kann die Eröffnung eines neuen Kontos bei anderen Banken erschweren. Deshalb lohnt es sich, die Kündigung nicht auszusitzen, sondern die Frist aktiv für den Wechsel zu nutzen.
Prüfen Sie das Kündigungsschreiben zuerst auf das Datum, zu dem das Konto geschlossen wird, und notieren Sie sich diese Frist. Klären Sie außerdem, ob noch ein Guthaben oder ein negativer Saldo auf dem Konto liegt. Liegt ein Guthaben vor, klären Sie rechtzeitig, wie die Bank es auszahlt. Ist das Konto im Minus, streben Sie eine Rückzahlungsvereinbarung an, bevor die Bank weitere Schritte einleitet.
Neues Konto sichern und Einkommen schützen
Der erste Schritt nach Erhalt der Kündigung ist, sich ein neues Konto zu sichern. Eröffnen Sie so bald wie möglich ein neues Girokonto bei einem anderen Institut. Vergleichen Sie dabei nicht nur die Kontoführungsgebühren, sondern auch, ob das Konto zu Ihrem Nutzungsverhalten passt, etwa bei Bargeldabhebungen, Kartenzahlungen oder Überweisungen ins Ausland. Viele Banken eröffnen ein Konto innerhalb weniger Tage, wenn Sie die Unterlagen vollständig einreichen; üblich sind ein gültiger Ausweis und gegebenenfalls eine Meldebescheinigung.
Wenn mehrere Banken Sie ablehnen, haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf ein Basiskonto. Dieses Recht besteht für alle Verbraucher, die sich rechtmäßig in der Europäischen Union aufhalten. Die Bank darf die Eröffnung nur in engen Ausnahmefällen verweigern, etwa wenn Sie bereits ein nutzbares Konto bei einem anderen Institut haben oder wenn gesetzliche Vorgaben zur Geldwäschebekämpfung dagegenstehen. Für das Basiskonto darf die Bank ein angemessenes Entgelt verlangen. Die Gebühr muss sich aber in einem vertretbaren Rahmen bewegen. Lehnt die Bank die Eröffnung ab, lassen Sie sich die Ablehnung schriftlich geben und wenden Sie sich an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin.
Falls Ihr Konto wegen Schulden oder einer Pfändung gekündigt wurde, beantragen Sie beim neuen Institut ein Pfändungsschutzkonto, kurz P-Konto. Ein P-Konto schützt einen gesetzlich festgelegten Grundfreibetrag vor Pfändung, sodass Ihr Einkommen auf dem Konto verfügbar bleibt. Den Schutz können Sie auch beantragen, wenn bereits eine Pfändung droht. Die Umwandlung selbst darf die Bank nicht gesondert berechnen.
Sobald das neue Konto steht, informieren Sie Arbeitgeber, Rentenversicherung, Jobcenter oder andere Stellen, die regelmäßig Geld auf Ihr Konto überweisen. Geben Sie die neue IBAN rechtzeitig weiter, damit Ihr Gehalt oder Ihre Leistungen nicht in das alte, bald geschlossene Konto laufen. Sammeln Sie außerdem die Vertragsunterlagen für Daueraufträge und Lastschriften, etwa Mietvertrag, Versicherungsverträge und Abonnements, damit Sie die Zahlungsempfänger vollständig auflisten können.
So funktioniert die gesetzliche Kontowechselhilfe
Seit September 2016 sind Banken gesetzlich verpflichtet, Verbrauchern beim Wechsel des Girokontos zu helfen. Die Kontowechselhilfe nach dem Zahlungskontengesetz regelt in den Paragrafen 20 und 21, dass die alte Bank Ihnen auf Wunsch die Liste der Daueraufträge und Lastschriften zur Verfügung stellt und die neue Bank die Umstellung übernimmt. Beide Institute müssen mitwirken, wenn Sie Ihr altes Konto auflösen und bei einem anderen Institut ein neues einrichten. Das Gesetz gibt den Banken genaue Fristen vor. Innerhalb dieser Fristen müssen die Informationen geliefert und die Zahlungen umgestellt werden. Das neue Konto soll zügig einsatzbereit sein.
In der Praxis ist die Kontowechselhilfe allerdings nicht immer so einfach, wie das Gesetz es vorsieht: Die Unterlagen sind kompliziert, und bei der Umstellung passieren mitunter Fehler. Prüfen Sie deshalb nach dem Umzug die Kontoauszüge des neuen Kontos sorgfältig und kontrollieren Sie, ob alle Zahlungsempfänger die neue IBAN verwenden. Einige Banken und Sparkassen hatten einen Kontowechsel-Service bereits vor der gesetzlichen Regelung freiwillig angeboten; die Qualität unterscheidet sich dennoch von Institut zu Institut.
Die Banken dürfen sich die Umzugshilfe bezahlen lassen. Die Kontowechselhilfe ist also nicht automatisch kostenlos. Fragen Sie vor der Beauftragung, welche Gebühr anfällt, und lassen Sie sich die Kosten schriftlich bestätigen.
Der Ablauf im Überblick:
| Schritt | Wer handelt | Worauf Sie achten sollten |
|---|---|---|
| Neues Konto eröffnen | Sie | Wechselhilfe direkt bei der Kontoeröffnung mitbestellen |
| Bestandsdaten anfordern | Alte Bank | Liste der Daueraufträge und Lastschriften innerhalb der gesetzlichen Frist anfordern |
| Zahlungen umstellen | Neue Bank | Zahlungsempfänger informieren, Daueraufträge einrichten, Fristen im Blick behalten |
| Eingänge umleiten | Sie | Arbeitgeber und Behörden die neue IBAN mitteilen |
| Altkonto auflösen | Alte Bank | Guthaben auszahlen lassen, letzte Eingänge und Restbetrag prüfen |
Wann Sie sich beschweren oder beraten lassen sollten
Wenn die Bank Ihnen ein Basiskonto ohne triftigen Grund verweigert, können Sie sich bei der BaFin beschweren. Die Behörde prüft, ob das Institut seine gesetzlichen Pflichten verletzt hat, und kann im Einzelfall einschreiten. Auch bei Streitigkeiten über die Kontowechselhilfe lohnt sich der Weg über den Beschwerdebeauftragten der Bank oder den zuständigen Ombudsmann. Das gilt etwa, wenn die alte Bank die Informationen nicht liefert oder die neue Bank die Umstellung verschleppt. Diese Stellen vermitteln kostenlos zwischen Ihnen und dem Institut; ihre Entscheidung ist für die Bank in der Regel bindend, wenn es um kleinere Beträge geht.
Wenn die Kündigung im Zusammenhang mit Schulden steht, ist eine Schuldnerberatung der richtige Ansprechpartner. Die Beratungsstellen helfen kostenlos oder gegen einen geringen Eigenbeitrag, etwa bei der Einrichtung eines P-Kontos, bei Verhandlungen mit der Bank und bei der Frage, ob eine Verbraucherinsolvenz in Frage kommt. Auch die Verbraucherzentralen unterstützen bei Streitigkeiten mit Banken und prüfen, ob eine Kündigung rechtlich angreifbar ist. Das ist bei einer ordentlichen Kündigung selten der Fall, aber bei einer fristlosen Kündigung oder einer offensichtlich fehlerhaften Begründung kann sich eine rechtliche Prüfung lohnen. Lassen Sie sich in diesem Fall nicht zu lange Zeit, denn für gerichtliche Schritte gelten eigene Fristen.
FAQ
Kann die Bank mein Konto einfach so kündigen?
Ja, bei einem normalen Girokonto darf die Bank kündigen, ohne einen Grund zu nennen. Bei Verbraucherkonten beträgt die gesetzliche Frist drei Monate. Nur bei einem Basiskonto gelten strengere Regeln: Hier darf die Bank nur in engen Ausnahmefällen kündigen, etwa bei Missbrauch oder wenn Sie das Konto nicht mehr nutzen.
Habe ich ein Recht auf ein neues Konto, wenn mich andere Banken ablehnen?
Ja. Verbraucher, die sich rechtmäßig in der EU aufhalten, haben einen gesetzlichen Anspruch auf ein Basiskonto. Die Bank darf die Eröffnung nur ablehnen, wenn Sie bereits ein nutzbares Konto haben oder gesetzliche Gründe wie die Geldwäschebekämpfung dagegenstehen. Bei einer Ablehnung hilft eine Beschwerde bei der BaFin.
Was passiert mit Daueraufträgen und Lastschriften nach der Kündigung?
Nach Ablauf der Kündigungsfrist führt die Bank keine Zahlungen mehr aus. Deshalb sollten Sie die Umstellung über die gesetzliche Kontowechselhilfe in die Wege leiten, bevor das alte Konto geschlossen wird. Die alte Bank muss die Liste der Daueraufträge und Lastschriften herausgeben, die neue Bank übernimmt die Umstellung.
Was kostet die Kontowechselhilfe?
Die Banken dürfen für die Umzugshilfe ein Entgelt verlangen. Fragen Sie vor der Beauftragung nach der genauen Gebühr und lassen Sie sie sich schriftlich bestätigen. Die Umwandlung eines Kontos in ein P-Konto ist dagegen kostenlos.
Was ist ein P-Konto und hilft es mir?
Ein Pfändungsschutzkonto schützt einen gesetzlich festgelegten Grundfreibetrag vor Pfändung. Wenn Ihr Konto wegen Schulden gekündigt wurde oder eine Pfändung droht, sollten Sie das neue Konto als P-Konto führen lassen. So bleibt Ihr Einkommen verfügbar, auch wenn Gläubiger auf das Konto zugreifen wollen.
Kernaussagen
- Sofort ein neues Konto sichern: Nutzen Sie die Kündigungsfrist von drei Monaten, um zügig ein neues Girokonto zu eröffnen, bevor das alte geschlossen wird.
- Basiskonto als Auffangnetz: Bei Ablehnung durch andere Banken besteht ein gesetzlicher Anspruch auf ein Basiskonto; die BaFin prüft Beschwerden bei ungerechtfertigter Verweigerung.
- Kontowechselhilfe aktiv beauftragen: Die alte Bank muss die Zahlungsdaten herausgeben, die neue Bank muss die Umstellung übernehmen; die Hilfe kann Gebühren kosten, und Fehler sind möglich.
- Einkommen schützen: Bei Pfändungsgefahr ein P-Konto beantragen und Arbeitgeber sowie Behörden frühzeitig die neue IBAN mitteilen.
- Beratung bei Schulden nutzen: Schuldnerberatung und Verbraucherzentralen helfen kostenlos oder günstig bei Streit mit der Bank und prüfen, ob die Kündigung rechtlich angreifbar ist.