Wenn Sie ein Gemeinschaftskonto mit einem Partner, Ehepartner, Familienmitglied oder Freund führen und sich trennen, scheiden lassen oder zerwerfen, müssen Sie das Konto auflösen oder auf eine Person übertragen. Ein Gemeinschaftskonto ist ein Konto, das auf den Namen von mindestens zwei Personen läuft. Beide Kontoinhaber haben grundsätzlich dieselben Rechte und Pflichten. Es spielt keine Rolle, wer wie viel eingezahlt hat. Im Alltag bedeutet das: Jeder Inhaber kann allein über das gesamte Guthaben verfügen.
Genau darin liegt das Risiko bei einer Trennung. Solange das Konto besteht, kann der andere das Geld abheben oder überweisen, ohne zu fragen. Trennen Sie das Konto deshalb früh und geordnet. Drei Wege stehen offen: das Konto auflösen, es auf eine Person übertragen oder es für eine Übergangszeit weiterführen. Welcher Weg passt, hängt von Ihrer Situation ab. Im Folgenden lesen Sie die rechtlichen Grundlagen, die praktischen Schritte, Fristen und Kosten. Außerdem erfahren Sie, wann Beratung oder amtliche Hilfe sinnvoll ist.
Warum das gemeinsame Konto nach der Trennung riskant ist
Das Gemeinschaftskonto ist in einer Trennungssituation riskant. Beide Inhaber haben dieselben Rechte, und jeder kann grundsätzlich allein über das gesamte Guthaben verfügen. Das gilt unabhängig davon, wer das Geld eingezahlt hat. Wenn Sie befürchten, dass der andere das Konto leert, ist diese Sorge nicht unbegründet: Es gibt keine Sperre, die ein Inhaber allein gegen den anderen setzen kann. Ob die Bank auf Wunsch eines Inhabers die Verfügungsmacht des anderen einschränkt, hängt von den AGB und der Kontovariante ab. Fragen Sie das direkt bei Ihrer Bank.
Auch bei Verbindlichkeiten sind beide Inhaber betroffen. Ein Gemeinschaftskonto ist häufig mit einem Dispositionskredit verbunden, also einem vereinbarten Überziehungsrahmen, den die Bank bis zu einem bestimmten Betrag einräumt. Wird das Konto im Minus geführt, haften beide Inhaber gegenüber der Bank. Nach einer Trennung wird daraus ein ernstes finanzielles Problem, wenn einer das Geld nicht zurückzahlen kann oder will.
Entscheidend ist außerdem die Kontovariante. Bei einem Oder-Konto kann jeder Inhaber allein über das Geld verfügen. Bei einem Und-Konto müssen beide gemeinsam handeln. Welche Variante Sie haben, steht im Kontovertrag oder in den Unterlagen der Bank. Klären Sie das, bevor Sie handeln, denn es bestimmt, ob Sie allein Schritte einleiten können und wie schnell der andere das Konto leeren kann. Je früher Sie den Vertrag prüfen und die Bank einbeziehen, desto mehr Kontrolle behalten Sie über den Zeitpunkt und das Guthaben.
Die drei Wege zur Trennung des Kontos
Drei Wege führen aus dem gemeinsamen Konto heraus. Welcher für Sie passt, hängt davon ab, ob beide das Konto beenden wollen und ob einer von Ihnen es weiter braucht.
Konto auflösen
Die vollständige Auflösung ist meist die sauberste Lösung. Sie als Kontoinhaber und auch die Bank können ein Girokonto kündigen. Kündigen Sie, darf die Kündigungsfrist nicht länger als einen Monat betragen. Nach § 675h BGB gibt es keine gesetzliche Frist für die Kündigung eines Girokontos. Die Bank kann eine Frist festlegen, die diese Grenze einhalten muss. Die Kündigung erfolgt in der Regel schriftlich oder über ein Online-Formular der Bank. Gebühren für die Kündigung darf die Bank nicht erheben.
Nach der Kündigung müssen Sie das Guthaben auf ein anderes Konto überweisen oder sich auszahlen lassen; ob beide Inhaber die Auszahlung gemeinsam beantragen müssen, legt die Bank fest. Klären Sie das vorab, damit das Geld nicht wochenlang auf dem gekündigten Konto liegen bleibt. Gehören zu dem Konto Bankkarten, entwerten Sie diese nach der Auflösung, also durchschneiden oder vernichten Sie sie.
Konto auf eine Person übertragen
Wenn einer von Ihnen das Konto behalten möchte, etwa weil Gehalt oder Miete darauf laufen, kann die Bank das Konto auf eine Person umschreiben. Dafür braucht es das Einverständnis beider Inhaber und die Zustimmung der Bank. Die Person, die das Konto übernimmt, muss die Anforderungen der Bank erfüllen, etwa eine ausreichende Bonität. Ob die Kontonummer erhalten bleibt und ob die Bank für die Umschreibung Gebühren verlangt, erfragen Sie vorher. Eine gesetzliche Frist für die Umschreibung gibt es nicht. Die Dauer hängt von der Bank ab.
Konto vorerst weiterführen
Manchmal ist es praktisch, das Konto für eine Übergangszeit weiterzuführen, etwa wenn gemeinsame Kosten für Miete, Strom oder Kinder noch darüber laufen. Dann sollten Sie schriftlich festhalten, wer welche Beträge einzahlt und bis wann das Konto endgültig aufgelöst wird. Ohne solche Absprachen bleibt das Risiko bestehen, dass der andere weiterhin über das gesamte Guthaben verfügt. Setzen Sie ein Datum, an dem die Auflösung spätestens erfolgt.
| Weg | Wer muss mitwirken | Frist | Typisches Risiko |
|---|---|---|---|
| Konto auflösen | Sie können allein kündigen; die Auszahlung des Guthabens regelt die Bank | Höchstens ein Monat nach Ihrer Kündigung | Guthaben bleibt liegen, wenn kein neues Konto bereitsteht |
| Konto auf eine Person übertragen | Beide Inhaber und die Bank | Keine gesetzliche Frist; Dauer hängt von der Bank ab | Bank kann die Übernahme ablehnen |
| Konto vorerst weiterführen | Beide Inhaber | Selbst gewählt | Der andere behält vollen Zugriff auf das Guthaben |
Brauchen beide das Konto nicht mehr, ist die Auflösung der einfachste Weg. Will einer es behalten, bleibt die Umschreibung. Sind Sie sich noch nicht einig, hilft die Weiterführung nur mit klaren Regeln und einem festen Enddatum.
Was Sie vorbereiten und klären sollten
Bevor Sie die Bank kontaktieren, verschaffen Sie sich einen Überblick über das Konto. Drucken Sie die Kontoauszüge der letzten Monate aus und notieren Sie: Welche Daueraufträge laufen? Welche Lastschriften gehen regelmäßig ein? Gehen Gehalt, Rente oder Kindergeld auf das Konto? Ist der Dispositionskredit in Anspruch genommen? Diese Liste brauchen Sie, um den Wechsel auf ein neues Konto zu planen.
Für den Kontowechsel steht Ihnen die gesetzliche Kontowechselhilfe zur Seite. Die Bank ist verpflichtet, Ihnen dabei zu helfen, Daueraufträge und Lastschriften auf das neue Konto zu übertragen. Zusätzlich gibt es den digitalen Wechselservice. Führen Sie das alte und das neue Konto eine Weile parallel, damit keine Zahlung ins Leere läuft. Informieren Sie Arbeitgeber, Vermieter und Versicherungen über die neue IBAN.
Welche Unterlagen die Bank für die Auflösung oder Umschreibung verlangt, hängt von den Formularen der Bank ab. Fragen Sie vor dem Termin, ob beide Inhaber persönlich erscheinen müssen, ob ein Ausweisdokument genügt und ob es ein spezielles Formular gibt. Wenn der andere nicht mitwirkt, können Sie das Konto als Inhaber allein kündigen. Ob und wie das Guthaben dann ausgezahlt wird, regelt die Bank im Einzelfall.
Wenn die Bank das Konto kündigt, müssen Sie zeitnah reagieren. Die Bank muss eine Frist von mindestens zwei Monaten einräumen.
Überweisen Sie das Guthaben auf ein neues Konto und stellen Sie die Zahlungen um. Beim Dispositionskredit gilt eine kürzere Frist: Die Bank kann ihn jederzeit mit einer Frist von 30 Tagen kündigen. Planen Sie ein, dass Sie den Rahmen dann zurückzahlen müssen.
Hilfe ist in mehreren Situationen sinnvoll. Die Verbraucherzentrale berät bei Fragen zu Kontoverträgen, Kündigungen und dem Kontowechsel. Wenn das Konto im Minus ist und Sie die Schulden nicht allein zurückzahlen können, ist eine Schuldnerberatung der richtige Ansprechpartner. Viele Beratungsstellen sind öffentlich gefördert und beraten kostenlos. Bei einer konfliktreichen Trennung, einer Scheidung oder wenn der andere das Konto geleert hat, sollten Sie einen Anwalt hinzuziehen. In dringenden Fällen kann ein Anwalt eine einstweilige Verfügung erwirken, um Verfügungen über das Konto vorläufig zu stoppen.
FAQ
Kann ich das Gemeinschaftskonto allein kündigen, wenn der andere nicht mitmacht?
Ja, als Kontoinhaber können Sie das Konto allein kündigen. Die Kündigungsfrist darf höchstens einen Monat betragen. Wie das Guthaben ausgezahlt wird, wenn nur eine Person kündigt, legt die Bank fest. Fragen Sie das im Voraus.
Was passiert mit dem Guthaben, wenn das Konto gekündigt wird?
Die Bank zahlt das Guthaben aus oder überweist es auf ein anderes Konto. In der Regel müssen beide Inhaber angeben, wohin das Geld gehen soll. Bis dahin bleibt das Guthaben auf dem gekündigten Konto liegen.
Kann die Bank das Gemeinschaftskonto kündigen?
Ja, auch die Bank kann ein Girokonto kündigen. Sie muss Ihnen dann eine Frist von mindestens zwei Monaten einräumen. Reagieren Sie sofort, überweisen Sie das Guthaben auf ein neues Konto und stellen Sie Daueraufträge und Lastschriften um.
Was passiert mit dem Dispositionskredit?
Die Bank kann den Dispositionskredit jederzeit mit einer Frist von 30 Tagen kündigen. Sie müssen den in Anspruch genommenen Betrag dann zurückzahlen. Wenn Sie das nicht auf einmal können, sprechen Sie frühzeitig mit der Bank über eine Ratenzahlung.
Was kostet die Trennung des Kontos?
Die Kündigung eines Girokontos ist gebührenfrei. Für ein neues Konto können laufende Kontoführungsgebühren anfallen, und eine Umschreibung auf eine Person kann die Bank mit Gebühren verbinden. Fragen Sie die Kosten vorher ab und vergleichen Sie Angebote.
Was kann ich tun, wenn der andere das Konto vor der Trennung leert?
Gegenüber der Bank darf jeder Inhaber über das gesamte Guthaben verfügen. Im Verhältnis zwischen Ihnen und dem anderen kann das anders zu bewerten sein, wenn das Geld erkennbar nicht beiden gehört. Dokumentieren Sie die Kontostände und holen Sie sich rechtlichen Rat, wenn Sie den Betrag zurückfordern wollen.
Welche Unterlagen brauche ich für die Auflösung?
Das hängt von der Bank ab. Fragen Sie vor dem Termin, ob beide Inhaber persönlich erscheinen müssen, ob ein Ausweisdokument genügt und ob es ein Formular gibt. Nehmen Sie Kontoauszüge und Ihre Bankkarten mit.
Kernaussagen
- Kündigen Sie früh und schriftlich: Jeder Inhaber kann das Gemeinschaftskonto allein kündigen. Die Frist beträgt höchstens einen Monat, und die Kündigung ist gebührenfrei.
- Sichern Sie das Guthaben, bevor Sie verhandeln: Weil jeder Inhaber allein über das gesamte Geld verfügen kann, überweisen Sie Ihren Anteil auf ein eigenes Konto, solange das möglich ist.
- Nutzen Sie die Kontowechselhilfe: Die Bank muss Daueraufträge und Lastschriften auf das neue Konto übertragen; führen Sie beide Konten eine Weile parallel, damit keine Zahlung verloren geht.
- Reagieren Sie sofort auf eine Bankkündigung: Die Bank muss mindestens zwei Monate Frist einräumen. Der Dispositionskredit kann schon nach 30 Tagen enden.
- Holen Sie sich Hilfe bei Konflikten: Verbraucherzentrale, Schuldnerberatung oder Anwalt sind die richtigen Ansprechpartner, wenn der andere nicht mitwirkt, Schulden bestehen oder das Konto geleert wurde.