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Welche Schritte helfen, wenn ein Kontowechsel stockt

Dieser Artikel richtet sich an private Verbraucher in Deutschland, die ihr Girokonto zu einer anderen Bank wechseln wollen und feststellen, dass der Wechsel nicht vorankommt. Ein Kontowechsel umfasst mehr als die Eröffnung eines neuen Kontos. Daueraufträge, also wiederkehrende Überweisungen wie Miete oder Sparraten, müssen auf das neue Konto umgestellt werden. Das gilt auch für Lastschriften, etwa Abbuchungen durch Stromanbieter, Versicherungen oder Abos. Eingehende Zahlungen wie Gehalt oder Kindergeld müssen ebenfalls umgestellt werden. Zusätzlich müssen alle Zahlungspartner, also Arbeitgeber, Behörden und Vertragspartner, die neue Kontoverbindung erhalten.

Seit September 2016 sind Banken gesetzlich verpflichtet, Verbraucher beim Kontowechsel zu unterstützen. Das regelt das Zahlungskontengesetz (ZKG) in den Paragrafen 20 und 21. Wenn der Wechsel stockt, liegt das selten daran, dass es keine Hilfe gibt. Meist hakt es an der Umsetzung: Unterlagen sind kompliziert, Fristen werden nicht eingehalten oder einzelne Zahlungen laufen weiter über das alte Konto. Mit klaren Schritten bringen Sie den Wechsel wieder in Gang. Wenn die Bank ihre Pflichten nicht erfüllt, gibt es Wege, sich zu wehren.

Warum ein Kontowechsel ins Stocken gerät

Ein Kontowechsel besteht aus vielen Einzelschritten, und jeder davon kann fehlschlagen. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass die Unterlagen für den Kontowechsel kompliziert sind und mitunter Fehler passieren. Typische Stolperstellen sind:

  • Daueraufträge, die gar nicht oder nur teilweise auf das neue Konto übertragen werden
  • Lastschriften, die weiterhin vom alten Konto abgebucht werden, weil der Zahlungspartner die neue IBAN nicht gespeichert hat
  • Eingehende Überweisungen wie Gehalt oder Kindergeld, die noch auf dem alten Konto landen
  • Zahlungspartner, die bei der Auflistung schlicht vergessen wurden

Ohne Unterstützung der Bank ist ein Kontowechsel sehr aufwendig, weil Sie jeden Zahlungspartner einzeln informieren und jeden Dauerauftrag selbst kündigen und neu einrichten müssten. Genau hier setzt die gesetzliche Kontowechselhilfe an, die beide Banken erbringen müssen. Die alte Bank muss Ihnen Auskunft über bestehende Daueraufträge und Lastschriften geben, die neue Bank übernimmt auf Wunsch die Umstellung. Wenn dieser Ablauf nicht funktioniert, etwa weil die Bank Unterlagen nicht rechtzeitig liefert oder die Übertragung fehlerhaft ist, stockt der Wechsel.

Die gesetzliche Kontowechselhilfe gezielt nutzen

Der erste Schritt bei einem stockenden Wechsel ist, die gesetzliche Kontowechselhilfe einzufordern. Beide Banken, die alte und die neue, sind zur Unterstützung verpflichtet, wenn Sie das wünschen. Das Gesetz gibt den Banken dafür genaue Fristen vor, damit das neue Konto zügig einsatzbereit ist.

Wer Aufgabe beim Kontowechsel
Sie Entscheiden, ob der Wechsel mit oder ohne Bankhilfe läuft; prüfen die Liste der Zahlungspartner
Alte Bank Muss Auskunft über Daueraufträge und Lastschriften geben und Unterlagen fristgerecht liefern
Neue Bank Muss das Konto einrichten, die Umstellung übernehmen und auf Wunsch die Zahlungspartner benachrichtigen

Viele Banken bieten inzwischen eine digitale Wechselhilfe an. Dabei geben Sie die Zugangsdaten zum Online-Banking des alten Kontos an, und die Bank erstellt eine Liste Ihrer Zahlungspartner. Diese Liste sollten Sie sorgfältig prüfen und ergänzen, denn sie ist die Grundlage für die gesamte Umstellung. Fehlt ein Zahlungspartner auf der Liste, wird er auch nicht informiert. Der Kontowechselservice kann die Zahlungspartner automatisch benachrichtigen und ein Kündigungsschreiben für das alte Konto erstellen.

Bevor Sie den Wechsel starten, sollten Sie entscheiden, ob Sie ihn mit oder ohne Unterstützung der Bank durchführen wollen. Die Banken können sich die Umzugshilfe bezahlen lassen, also erkundigen Sie sich vorab nach den Kosten. Ein eigener Wechsel ohne Bankhilfe ist möglich, aber deutlich aufwendiger und fehleranfälliger. Wenn Sie die Hilfe der Bank nutzen, halten Sie schriftlich fest, welche Leistungen Sie beauftragt haben und bis wann sie erledigt sein sollen.

Selbst nachfassen und kontrollieren

Wenn der Wechsel trotz Kontowechselhilfe stockt, hilft es, die Kontrolle selbst in die Hand zu nehmen. Führen Sie eine Checkliste, wen Sie informieren müssen: Arbeitgeber, Rentenversicherung, Krankenkasse, Strom- und Gasanbieter, Versicherungen, Mobilfunkanbieter, Streaming-Dienste und Vereinsbeiträge. Vergleichen Sie diese Liste mit der Liste, die der Kontowechselservice erstellt hat, und informieren Sie fehlende Zahlungspartner selbst.

Prüfen Sie regelmäßig das alte Konto auf Bewegungen. Wenn dort noch Lastschriften abgebucht oder Überweisungen eingegangen werden, wissen Sie, welche Stelle noch nicht umgestellt ist. Kontaktieren Sie den betroffenen Zahlungspartner direkt und nennen Sie die neue IBAN. Bei Daueraufträgen, die nicht übertragen wurden, müssen Sie den alten Dauerauftrag kündigen und beim neuen Konto neu einrichten.

Lassen Sie das alte Konto noch eine Weile laufen, auch wenn Sie schon Zugriff auf das neue Konto haben. Bis alle Zahlungen umgestellt sind, fängt das alte Konto Fehlbuchungen ab. Erst wenn über mehrere Wochen keine Bewegungen mehr auf dem alten Konto eingehen, sollten Sie es auflösen. Achten Sie dabei auf Kündigungsfristen, die in den AGB Ihrer alten Bank stehen.

Dokumentieren Sie alle Fehler und den Schriftverkehr mit beiden Banken. Notieren Sie, wann Sie welche Unterlagen eingereicht haben und welche Zusagen die Bank gemacht hat. Diese Nachweise brauchen Sie, wenn Sie Gebühren zurückfordern oder sich beschweren wollen.

Wenn die Bank ihre Pflichten nicht erfüllt

Wenn die Bank ihre gesetzliche Pflicht zur Kontowechselhilfe nicht erfüllt oder Fehler zu finanziellem Schaden führen, müssen Sie das nicht hinnehmen. Es gibt unzulässige Gebühren im Zusammenhang mit Kontowechsel, und Verbraucher können ihr Geld zurückfordern. Die Verbraucherzentrale informiert über die Rechte beim Kontowechsel und stellt Musterbriefe bereit, mit denen Sie Gebühren oder fehlerhafte Abbuchungen reklamieren können.

Eine Beratung durch die Verbraucherzentrale ist sinnvoll, wenn die Bank die Kontowechselhilfe verweigert. Das gilt auch, wenn Sie unzulässige Gebühren entdeckt haben oder wenn durch Fehler beim Wechsel Kosten entstanden sind. Solche Kosten entstehen etwa durch Rücklastschriften oder verspätete Zahlungen. Die Berater prüfen Ihren Fall, helfen beim Formulieren von Beschwerden und zeigen, welche rechtlichen Schritte möglich sind. Auch bei Streitigkeiten mit der Bank, die sich nicht im direkten Gespräch lösen lassen, ist die Verbraucherzentrale der erste Ansprechpartner.

Rechnen Sie nicht damit, dass sich ein stockender Wechsel von allein löst. Je länger Sie warten, desto mehr Zahlungen laufen über das alte Konto und desto größer wird das Risiko von Rücklastschriften oder verpassten Zahlungsfristen. Setzen Sie der Bank eine klare Frist zur Behebung der Fehler und kündigen Sie an, dass Sie sich andernfalls an die Verbraucherzentrale wenden.

Kernaussagen

  • Gesetzliche Hilfe einfordern: Beide Banken müssen Sie seit September 2016 auf Wunsch beim Kontowechsel unterstützen, geregelt im Zahlungskontengesetz.
  • Zahlungspartnerliste prüfen: Die vom Kontowechselservice erstellte Liste ist fehleranfällig; vergleichen Sie sie mit Ihrer eigenen Checkliste und ergänzen Sie fehlende Stellen.
  • Altes Konto parallel laufen lassen: Erst wenn über mehrere Wochen keine Bewegungen mehr eingehen, sollten Sie das alte Konto auflösen.
  • Fehler dokumentieren: Notieren Sie alle Abläufe und Zusagen, um Gebühren zurückfordern oder Beschwerden belegen zu können.
  • Beratung frühzeitig suchen: Bei verweigerter Hilfe, unzulässigen Gebühren oder finanziellem Schaden hilft die Verbraucherzentrale mit Musterbriefen und rechtlicher Einordnung.

FAQ

Was tun, wenn die neue Bank die Kontowechselhilfe verweigert?

Weisen Sie die Bank schriftlich auf ihre gesetzliche Pflicht aus dem Zahlungskontengesetz hin und setzen Sie eine Frist. Erfüllt die Bank ihre Pflicht weiterhin nicht, wenden Sie sich an die Verbraucherzentrale. Dort erhalten Sie Unterstützung beim Formulieren einer Beschwerde und erfahren, welche weiteren Schritte möglich sind.

Darf die Bank für die Kontowechselhilfe Geld verlangen?

Ja, die Banken können sich die Umzugshilfe bezahlen lassen. Erkundigen Sie sich vorab schriftlich über die Kosten, bevor Sie den Wechsel beauftragen. Wenn Sie den Eindruck haben, dass eine Gebühr unzulässig ist, können Sie sie mit einem Musterbrief der Verbraucherzentrale zurückfordern.

Wie lange sollte ich das alte Konto offen lassen?

Lassen Sie das alte Konto so lange laufen, bis über mehrere Wochen keine Bewegungen mehr darauf stattfinden. Prüfen Sie in dieser Zeit, ob noch Lastschriften abgebucht oder Überweisungen eingehen, bevor Sie es auflösen. Beachten Sie außerdem die Kündigungsfristen in den AGB Ihrer alten Bank.

Was passiert, wenn eine Lastschrift noch vom alten Konto abgebucht wird?

Die Lastschrift wird vom alten Konto eingezogen, solange der Zahlungspartner die alte IBAN gespeichert hat. Informieren Sie den Zahlungspartner direkt über die neue Kontoverbindung und klären Sie, ob bereits abgebuchte Beträge erstattet werden. Kontrollieren Sie das alte Konto regelmäßig, um solche Fälle früh zu erkennen.

Kann ich unzulässige Gebühren im Zusammenhang mit dem Kontowechsel zurückfordern?

Ja, Verbraucher können unzulässige Gebühren zurückfordern. Die Verbraucherzentrale stellt dafür Musterbriefe bereit und informiert über die Rechte beim Kontowechsel. Sammeln Sie alle Belege und reichen Sie die Rückforderung schriftlich ein.

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