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Welche Schritte helfen, wenn eine Filiale schließt

Wenn Ihre Bankfiliale oder Anbieterfiliale schließt oder schon geschlossen hat, haben Sie praktische Fragen: Wo bekommen Sie Bargeld? Wer berät Sie bei Krediten oder Altersvorsorge? Wie wechseln Sie zu einer Bank mit Filiale in der Nähe? Die Antwort vorweg: Sie haben keine gesetzlichen Ansprüche gegen Ihre Bank, nur weil eine Filiale schließt. Sie haben aber klare Handlungsoptionen. Dazu gehören die Bargeldversorgung im Supermarkt und der vollständige Kontowechsel. Halten Sie die nötigen Unterlagen bereit und wissen Sie, wann Sie sich an Beratungsstellen wenden können.

Die Zahl der Bankfilialen in Deutschland sank von über 36.000 im Jahr 2013 auf 19.501 zehn Jahre später. Liniendiagramm zeigt den Rückgang der Bankfilialen von über 36.000 im Jahr 2013 auf 19.501 im Jahr 2023. Besonders ältere Menschen mit eingeschränkter Mobilität und wenig Vertrauen ins Online-Banking sind davon betroffen. Laut einer repräsentativen Umfrage des Verbraucherportals Finanztip wollen 17 Prozent der Menschen in Deutschland nicht auf eine Bankfiliale verzichten Kreisdiagramm: 17 Prozent der Menschen in Deutschland möchten nicht auf eine Bankfiliale verzichten, 83 Prozent sind offen für einen Verzicht.. Wenn Ihre Filiale schließt, müssen Sie nicht tatenlos zusehen, aber Sie müssen aktiv werden.

Was die Schließung für Sie ändert

Viele Banken lassen Bargeldautomaten und Terminals für Überweisungen sowie Ein- und Auszahlungen in den ehemaligen Räumlichkeiten weiterlaufen. Die Schließung einer Filiale bedeutet also nicht automatisch, dass Sie keinen Zugang mehr zu Ihrem Geld haben. Prüfen Sie zuerst, ob an Ihrem bisherigen Standort noch Automaten verfügbar sind. Die Bank informiert in der Regel per Brief oder Aushang, welche Services am alten Standort erhalten bleiben und welche entfallen.

Für den täglichen Bargeldbedarf gibt es eine einfache Alternative: Supermärkte wie Aldi, Lidl, Rossmann und Edeka geben beim Einkauf Bargeld aus. Der Maximalbetrag ist 200 Euro pro Einkauf. Das deckt den normalen Wochenbedarf der meisten Haushalte ab, aber nicht größere Anschaffungen. Wenn Sie regelmäßig größere Summen benötigen, klären Sie frühzeitig, wo der nächste Geldautomat Ihrer Bank oder eines Verbundpartners steht.

Stellen Sie Daueraufträge und Lastschriften rechtzeitig um. Wenn Sie Ihr Konto bei der Bank mit der schließenden Filiale behalten, ändert sich daran nichts. Wenn Sie wechseln möchten, müssen Sie alle regelmäßigen Zahlungen wie Miete, Strom, Versicherungen und Gehalt auf das neue Konto umziehen. Dafür gibt es den kostenlosen Kontowechsel-Service, den viele Banken anbieten. Sie unterschreiben eine Vollmacht, und die neue Bank informiert Ihre Zahlungspartner und übernimmt die Kündigung des alten Kontos.

Beratung und persönlicher Kontakt ohne Filiale

Der Verlust der Filiale trifft viele Kunden vor allem bei der Beratung. Für Kredite, Baufinanzierung, Altersvorsorge oder Versicherungen möchten viele Menschen ein persönliches Gespräch. Die meisten Banken bieten dafür telefonische Beratung oder einen Live-Chat auf ihrer Website an. Ein persönliches Gespräch können diese Angebote nicht ersetzen; bei Routinefragen und der Terminvereinbarung helfen sie aber weiter.

Einige Banken haben einen mobilen Service, etwa einen Bank-Bus, der an bestimmten Tagen verschiedene Orte anfährt. Fragen Sie bei Ihrer Bank, ob es ein solches Angebot in Ihrer Region gibt und an welchen Haltestellen der Bus wann steht. Diese Busse bieten oft Beratungstermine und Bargeldservices an, allerdings nicht täglich und nicht überall.

Wenn Sie Wert auf persönliche Beratung legen, prüfen Sie, ob es in Ihrer Nähe eine Filiale einer anderen Bank gibt, die Sie erreichen können. Das kann eine Sparkasse, Volksbank oder eine private Bank sein. Beim Eröffnen eines neuen Kontos können Sie nach einem Umzugsservice fragen. Die Bank übernimmt dann Ihre Bankaufträge und die Kündigung des alten Kontos. Vergleichen Sie vorher die Konditionen: Kontoführungsgebühren, kostenlose Bargeldabhebung und die Erreichbarkeit der Beratung sind die wichtigsten Kriterien.

Der Wechsel zu einer Bank mit Filiale in der Nähe

Wenn Sie sich für einen Kontowechsel entscheiden, gehen Sie strukturiert vor und halten für die Kontoeröffnung Ihren Personalausweis oder Reisepass, Ihre Steueridentifikationsnummer und gegebenenfalls eine Meldebescheinigung bereit. Die neue Bank fragt außerdem ab, welche Daueraufträge und Lastschriften Sie übernehmen möchten. Halten Sie dafür eine Liste Ihrer regelmäßigen Zahlungen bereit, am besten mit Beträgen und Zahlungsempfängern.

Kündigen Sie das alte Konto erst, wenn das neue Konto vollständig eingerichtet ist und alle Zahlungen umgestellt wurden. Die Kündigungsfristen variieren je nach Bank und Vertrag; üblich sind ein bis drei Monate. Achten Sie darauf, dass auf dem alten Konto genügend Geld bleibt, um eventuelle Nachbuchungen abzudecken. Nach der Kündigung wird ein Restguthaben ausgezahlt; eine verbleibende Restschuld begleichen Sie selbst.

Wer zu schnell wechselt, ohne alle laufenden Verträge zu überblicken, macht einen häufigen Fehler. Erstellen Sie eine vollständige Liste aller Zahlungspartner, bevor Sie den Wechsel starten. Dazu gehören Gehalt oder Rente, Miete, Nebenkosten, Strom, Gas, Telefon, Internet, Versicherungen, Abonnements und Kredite. Vergessen Sie auch seltene Zahlungen wie Steuernachzahlungen oder Mitgliedsbeiträge nicht. Die neue Bank hilft Ihnen bei der Umstellung, aber die Verantwortung für die Vollständigkeit liegt bei Ihnen.

Wenn nach der Umstellung Betrug oder Fehlbuchungen auftreten

Nach einer Filialschließung steigen viele Kunden erstmals auf Online-Banking oder mobile Bezahlung um. Damit wächst das Risiko von Kreditkarten- oder Kontobetrug. Wenn Sie eine unautorisierte Zahlung auf Ihrem Konto entdecken, handeln Sie sofort. Lassen Sie Ihr Konto sperren, erstatten Sie Strafanzeige bei der Polizei und informieren Sie die Empfängerbank. Fordern Sie die Erstattung schriftlich bei Ihrer Bank ein.

Nach Angaben der Verbraucherzentrale müssen Banken nicht autorisierte Zahlungen grundsätzlich unverzüglich erstatten, sofern sie keine grobe Fahrlässigkeit des Kunden nachweisen können. Das regelt § 675u BGB. Grobe Fahrlässigkeit liegt zum Beispiel vor, wenn Sie Ihre PIN auf der Karte notiert haben oder auf eine offensichtliche Phishing-Mail hereingefallen sind. In der Praxis versuchen Banken jedoch oft, den Schaden auf den Kunden abzuwälzen. Lassen Sie sich nicht abweisen und bestehen Sie auf einer schriftlichen Begründung.

Verweigert die Bank die Erstattung, können Sie eine Schlichtungsstelle einschalten oder mit einem Anwalt rechtliche Schritte prüfen. Unberechtigten Inkassoforderungen oder Schufa-Einträgen sollten Sie schriftlich widersprechen. Die Verbraucherzentrale bietet dafür Musterbriefe und Beratung an. Wenn Sie unsicher sind, ob Sie selbst Fehler gemacht haben oder die Bank haftet, holen Sie sich frühzeitig professionelle Hilfe. Das kostet im Zweifel weniger als ein verlorener Betrugsfall.

Kernaussagen

  • Prüfen Sie zuerst die Restleistungen am alten Standort: Viele Banken lassen Geldautomaten und Überweisungsterminals nach der Schließung weiterlaufen, das spart den sofortigen Wechsel.
  • Nutzen Sie die Bargeldoption im Supermarkt: Aldi, Lidl, Rossmann und Edeka geben beim Einkauf bis zu 200 Euro Bargeld aus, das deckt den normalen Wochenbedarf.
  • Wechseln Sie strukturiert mit Kontowechsel-Service: Erstellen Sie eine vollständige Liste aller Zahlungspartner, bevor Sie das alte Konto kündigen, und nutzen Sie den kostenlosen Umzugsservice der neuen Bank.
  • Fordern Sie bei Betrug sofort die Erstattung: Sperren Sie das Konto, erstatten Sie Strafanzeige und verlangen Sie die Rückzahlung schriftlich. Nicht autorisierte Zahlungen müssen Banken nach § 675u BGB grundsätzlich erstatten.
  • Ziehen Sie bei Streit Schlichtungsstelle oder Anwalt hinzu: Wenn die Bank die Erstattung verweigert, helfen Schlichtungsstellen oder rechtliche Schritte, und unberechtigten Inkassoforderungen sollten Sie schriftlich widersprechen.

FAQ

Muss ich mein Konto kündigen, wenn meine Filiale schließt?

Nein, Sie müssen nicht kündigen. Ihr Konto bleibt bestehen, auch wenn die Filiale schließt. Sie können weiterhin Online-Banking, Geldautomaten und telefonische Services nutzen. Nur wenn Sie persönliche Beratung vor Ort wünschen, sollten Sie einen Wechsel zu einer Bank mit Filiale in der Nähe erwägen.

Welche Unterlagen brauche ich für einen Bankwechsel?

Für die Kontoeröffnung benötigen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass und Ihre Steueridentifikationsnummer. Für den Kontowechsel-Service brauchen Sie eine Liste Ihrer regelmäßigen Zahlungen mit Beträgen und Zahlungsempfängern sowie eine Vollmacht, damit die neue Bank die Umstellung übernehmen kann.

Wie lange dauert ein Kontowechsel?

In der Regel dauert der Wechsel zwei bis vier Wochen, abhängig von der neuen Bank und der Kündigungsfrist des alten Kontos. Die neue Bank informiert Ihre Zahlungspartner über die neue Kontonummer, aber Sie sollten den Wechsel erst abschließen, wenn alle Zahlungen umgestellt sind.

Was mache ich, wenn ich nach der Schließung kein Bargeld mehr bekomme?

Nutzen Sie die Bargeldabhebung im Supermarkt beim Einkauf, sofern Ihre Bank am Point of Sale teilnimmt. Alternativ suchen Sie den nächsten Geldautomaten Ihrer Bank oder eines Verbundpartners. Wenn Sie regelmäßig größere Summen benötigen, fragen Sie bei Ihrer Bank nach dem nächsten Automatenstandort oder einem mobilen Service.

Wer hilft mir, wenn die Bank eine Erstattung verweigert?

Zuerst fordern Sie die Erstattung schriftlich mit Begründung. Verweigert die Bank, können Sie die zuständige Schlichtungsstelle einschalten oder einen Anwalt konsultieren. Die Verbraucherzentrale bietet Beratung und Musterbriefe für solche Fälle an.

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