Sie haben als privater Verbraucher in Deutschland einen Inkassobrief bekommen, mit dem Sie nicht gerechnet haben. Jetzt fragen Sie sich, ob Sie zahlen müssen oder ob Sie sich wehren können. Ein Inkassounternehmen treibt offene Geldforderungen ein. Das macht es im Auftrag eines Gläubigers, oder es hat die Forderung gekauft. Überraschend wirkt ein solcher Brief vor allem dann, wenn Sie keine offene Rechnung kennen oder den geforderten Betrag für übertrieben halten.
Das Wichtigste zuerst: Zahlen Sie nicht sofort und ignorieren Sie den Inkassobrief auch nicht. Ein Inkassounternehmen darf nur Forderungen eintreiben, auf die tatsächlich ein Anspruch besteht. Haben Sie keine offene Rechnung, ist die Forderung unberechtigt, und Sie können sich dagegen wehren. Inkassofirmen verlangen oft zusätzliche Gebühren. Diese müssen Sie nicht immer vollständig bezahlen. Wenn Sie sofort zahlen, übernehmen Sie womöglich unnötige Kosten. Reagieren Sie gar nicht, riskieren Sie, dass das Gericht einen Mahnbescheid erlässt, dass eine Klage folgt und dass die Kosten steigen. Prüfen Sie die Forderung, widersprechen Sie, wenn sie unberechtigt ist, oder zahlen Sie nur, was wirklich geschuldet ist. Die Verbraucherzentrale erklärt in einfacher Sprache, worauf es bei einem Inkassobrief ankommt.
Warum Sie die Forderung prüfen sollten, bevor Sie zahlen
Sie müssen einen Inkassobrief nicht automatisch bezahlen. Das Inkassounternehmen macht eine Geldforderung geltend. Entweder hat der ursprüngliche Gläubiger die Forderung an das Unternehmen abgetreten, oder das Unternehmen zieht sie für ihn ein. Entscheidend ist, ob hinter dieser Forderung ein echter Anspruch steht. Fehlt eine offene Rechnung, ein Vertrag oder ein anderer Beleg, ist die Forderung unberechtigt. In diesem Fall widersprechen Sie schriftlich und fordern das Unternehmen auf, die Forderung fallen zu lassen.
Der zweite Grund für die Prüfung sind die Kosten. Inkassounternehmen stellen neben der Hauptforderung oft Zinsen, Auslagen und eine Inkassogebühr in Rechnung. Diese Inkassokosten müssen nicht immer vollständig bezahlt werden. Sie sind nur berechtigt, wenn die Forderung selbst besteht und die Höhe gesetzlich zulässig ist. Überhöhte Gebühren können Sie zurückweisen und eine detaillierte Aufstellung verlangen. Wenn Sie ungeprüft zahlen, bezahlen Sie womöglich eine Forderung, die gar nicht besteht, und unnötige Gebühren.
Der dritte Grund ist der Absender. Es gibt unseriöse Anbieter, die mit Druck und unklaren Schreiben Geld eintreiben wollen. Bevor Sie zahlen, prüfen Sie, ob das Unternehmen eine vollständige Anschrift, eine Telefonnummer und eine klare Forderungsaufstellung nennt. Bei Zweifeln zahlen Sie nicht und verlangen schriftlich Auskunft und Nachweise.
Die Prüfung in vier Schritten
Beginnen Sie mit der Frage, ob die Forderung zu Ihnen passt. Legen Sie dafür den Inkassobrief und Ihre eigenen Unterlagen nebeneinander: Rechnungen, Verträge, Bestellbestätigungen, Kontoauszüge und Zahlungsbelege. Stimmen Betrag, Zeitraum und Vertragspartner überein? Haben Sie die Rechnung vielleicht schon bezahlt? Dann reichen Sie den Zahlungsbeleg ein und verlangen Sie, dass das Inkassounternehmen die Sache abschließt. Kennen Sie die Forderung gar nicht, fordern Sie einen Nachweis an: eine Kopie der ursprünglichen Rechnung, den Vertrag oder eine lückenlose Aufstellung, wie sich der Betrag zusammensetzt.
Im zweiten Schritt prüfen Sie den Absender. Ein seriöses Inkassounternehmen nennt seinen vollständigen Namen, eine vollständige Anschrift, eine Telefonnummer und den Auftraggeber. Es ist im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen und beantwortet Rückfragen. Fehlen diese Angaben oder wirkt das Schreiben vage und drohend, zahlen Sie nicht. Verlangen Sie schriftlich eine klare Auskunft über die Forderung und den Auftraggeber.
Im dritten Schritt kontrollieren Sie die Kosten. Die Hauptforderung, also der ursprüngliche Rechnungsbetrag, ist die Basis. Dazu kommen Zinsen, Auslagen und die Inkassogebühr. Verlangen Sie eine Aufstellung, die jeden Posten einzeln nennt. Sind die Gebühren unverhältnismäßig hoch oder nicht nachvollziehbar, widersprechen Sie diesem Teil ausdrücklich. Sie dürfen auch anbieten, die nachgewiesene Hauptforderung zu zahlen und die strittigen Nebenkosten offen zu lassen.
Im vierten Schritt reagieren Sie schriftlich. Bei einer unberechtigten Forderung erklären Sie den Widerspruch, fordern den Nachweis an und setzen eine Frist zur Klärung. Bei einer berechtigten, aber nicht bezahlbaren Forderung melden Sie sich beim Inkassounternehmen und schlagen eine Ratenzahlung vor. Bewahren Sie von jedem Schreiben eine Kopie auf und senden Sie Antworten am besten per Einschreiben. Achten Sie auch auf Fristen: Erhalten Sie vom Gericht einen Mahnbescheid, also eine formale Zahlungsaufforderung, haben Sie in der Regel zwei Wochen Zeit, Widerspruch einzulegen. Viele Forderungen verjähren zudem nach drei Jahren, gerechnet vom Ende des Jahres, in dem sie entstanden sind.
| Prüfpunkt | Worauf es ankommt | Nächster Schritt |
|---|---|---|
| Forderung | Passt der Betrag zu einer offenen Rechnung oder einem Vertrag? | Ja: Zahlung oder Ratenvereinbarung prüfen. Nein: schriftlich widersprechen. |
| Absender | Sind Name, Anschrift und Auftraggeber klar benannt? | Zweifel: nicht zahlen, Nachweise verlangen. |
| Kosten | Sind Zinsen, Auslagen und Gebühr einzeln aufgeschlüsselt? | Unklar: Aufstellung verlangen, überhöhte Posten zurückweisen. |
| Fristen | Droht ein Mahnbescheid oder eine Klage? | Termine notieren, bei Mahnbescheid binnen zwei Wochen widersprechen. |
Wann Beratung und amtliche Hilfe sinnvoll sind
Sie müssen einen Inkassobrief nicht allein bewältigen. Die Verbraucherzentrale informiert und berät zu Inkassoforderungen und weist auf überhöhte Kosten und unseriöse Praktiken hin. Eine Beratung lohnt sich bei Unsicherheit über die Berechtigung der Forderung, bei mehreren Gläubigern, die gleichzeitig Forderungen stellen, oder wenn Ihnen eine Klage angedroht wird.
Bei mehreren offenen Forderungen oder wenn Sie die Beträge nicht bezahlen können, ist eine Schuldnerberatung der richtige Ort. Schuldnerberatungsstellen arbeiten kostenlos oder gegen einen geringen Beitrag, unterliegen der Schweigepflicht und helfen, die Gesamtlage zu ordnen: welche Forderungen vorrangig sind, welche Sie anfechten können und wie eine Ratenzahlung aussehen kann. Sie finden solche Stellen bei Wohlfahrtsverbänden wie Caritas, Diakonie oder AWO sowie bei vielen Städten und Gemeinden.
Für die Klärung einer einzelnen, unklaren Forderung kann auch ein Anwalt helfen. Wenn Ihr Einkommen gering ist, erhalten Sie beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein. Mit dem Schein zahlen Sie für die anwaltliche Beratung nur einen geringen Eigenanteil. Der Schein lohnt sich vor allem, wenn ein Anwalt prüfen soll, ob die Forderung und die Gebühren rechtmäßig sind, oder wenn Sie einen formellen Widerspruch formulieren möchten. Eine ungeklärte Forderung wird durch Nichtstun nicht kleiner, und eine frühzeitige Beratung verhindert oft teurere Folgen wie Mahnbescheid, Klage oder Vollstreckung.
Kernaussagen
- Prüfen statt sofort zahlen: Ein Inkassounternehmen darf nur Forderungen eintreiben, auf die ein Anspruch besteht. Fehlt eine offene Rechnung, ist die Forderung unberechtigt.
- Schriftlich widersprechen: Auf unberechtigte Forderungen antworten Sie mit einem schriftlichen Widerspruch und fordern Nachweise an. Bewahren Sie Kopien auf.
- Kosten hinterfragen: Inkassogebühren, Zinsen und Auslagen müssen Sie nicht immer vollständig bezahlen. Verlangen Sie eine detaillierte Aufstellung und zahlen Sie nur nachgewiesene Beträge.
- Fristen ernst nehmen: Bei einem Mahnbescheid vom Gericht haben Sie in der Regel zwei Wochen Zeit für den Widerspruch. Viele Forderungen verjähren nach drei Jahren.
- Hilfe holen: Verbraucherzentrale, Schuldnerberatung und Beratungshilfe unterstützen kostenlos oder gegen geringe Eigenbeteiligung, bevor aus einer Forderung eine Klage oder Vollstreckung wird.
FAQ
Muss ich die Inkassokosten immer bezahlen?
Nein. Inkassokosten sind nur berechtigt, wenn die Hauptforderung besteht und die Gebühren gesetzlich zulässig sind. Überhöhte oder nicht nachvollziehbare Posten können Sie zurückweisen und eine detaillierte Aufstellung verlangen.
Was mache ich, wenn ich die Forderung nicht kenne?
Zahlen Sie nicht und ignorieren Sie das Schreiben auch nicht. Fordern Sie das Inkassounternehmen schriftlich auf, die Forderung nachzuweisen, etwa mit einer Kopie der ursprünglichen Rechnung oder des Vertrags. Bleibt der Nachweis aus, widersprechen Sie der Forderung ausdrücklich.
Wie erkenne ich ein seriöses Inkassounternehmen?
Ein seriöses Unternehmen nennt vollständigen Namen, Anschrift, Telefonnummer und den Auftraggeber. Es beantwortet Rückfragen und legt auf Verlangen offen, wie sich der Betrag zusammensetzt. Bei vagen, drohenden Schreiben ohne klare Angaben zahlen Sie nicht.
Was passiert, wenn ich gar nicht reagiere?
Die Forderung bleibt bestehen und die Kosten steigen. Der Gläubiger kann einen Mahnbescheid beantragen und später klagen. Gegen einen Mahnbescheid müssen Sie in der Regel innerhalb von zwei Wochen Widerspruch einlegen, sonst wird er rechtskräftig.
Wann lohnt sich eine Schuldnerberatung?
Immer dann, wenn mehrere Forderungen offen sind, Sie die Beträge nicht bezahlen können oder Ihnen eine Klage droht. Schuldnerberatungsstellen arbeiten kostenlos oder gegen geringen Beitrag, unterliegen der Schweigepflicht und helfen, die Forderungen zu ordnen und Zahlungspläne zu finden.