Dieser Artikel richtet sich an Menschen in Deutschland, deren Pfändungsschutzkonto (P-Konto) den monatlichen Bedarf nicht deckt. Ein P-Konto ist ein normales Girokonto mit einer Zusatzfunktion: Es schützt einen Teil des Guthabens vor Pfändung und vor der Verrechnung mit einer Kontoüberziehung. Der gesetzliche Grundfreibetrag beträgt derzeit 1.590 Euro pro Kalendermonat. Wenn Ihre notwendigen Ausgaben diesen Betrag übersteigen, weil Sie Unterhalt zahlen, Kindergeld beziehen oder Sozialleistungen für andere Personen erhalten, bleibt der Schutz ohne zusätzliche Nachweise auf dem Grundfreibetrag begrenzt. Entscheidend ist, welche Unterlagen Sie der Bank vorlegen müssen, damit der geschützte Betrag steigt.
Ein P-Konto schützt nicht automatisch mehr als den Grundfreibetrag. Die Erhöhung müssen Sie aktiv beantragen und belegen. Der Anspruch auf die Führung des Kontos als P-Konto besteht jederzeit, auch wenn eine Pfändung bereits erfolgt ist. Die Bank muss das Konto dann umstellen. Der vertragliche Rahmen bleibt gleich, es kommt nur die Zusatzfunktion hinzu. Die folgenden Abschnitte erklären, welche Bescheinigungen für eine Erhöhung in Frage kommen, woher Sie sie bekommen, welche Fristen und Kosten gelten und wann eine Schuldnerberatung der richtige nächste Schritt ist.
Wann der Grundfreibetrag nicht ausreicht
Der Grundfreibetrag von 1.590 Euro hilft nur, wenn tatsächlich so viel Guthaben auf dem Konto liegt. Fehlt das Geld, weil Ihr Lohn niedriger ausfällt oder weil die Bank eingehende Beträge mit einer Kontoüberziehung verrechnet, greift der Pfändungsschutz nicht. Ein normales Girokonto ohne P-Konto-Status bietet gegen beides keinen Schutz, wie die Verbraucherzentrale erläutert.
Der Grundfreibetrag reicht in mehreren typischen Situationen nicht aus. Hohe Miete und Lebenshaltungskosten sind ein Grund. Auch wer gesetzlich zu Unterhalt verpflichtet ist und diesen tatsächlich zahlt, Kindergeld für Kinder erhält oder Sozialleistungen für Personen in seiner Bedarfsgemeinschaft bezieht, braucht mehr als 1.590 Euro. In diesen Fällen erhöht sich der geschützte Betrag, aber nur, wenn Sie der Bank die passenden Nachweise vorlegen. Ohne die Unterlagen bleibt der Pfändungsschutz auf dem Grundfreibetrag begrenzt. Beträge darüber hinaus können gepfändet oder mit einer Überziehung verrechnet werden.
Ein P-Konto ist für verschuldete Kontoinhaber gedacht, bei denen eine Pfändung vorliegt oder kurzfristig droht, oder deren Konto im Minus nicht mehr genutzt werden kann, weil Geldeingänge verrechnet werden. Ohne Zahlungsprobleme oder Schulden ist die vorsorgliche Einrichtung eines P-Kontos nicht sinnvoll, weil der Grundfreibetrag dann unnötig die Verfügungsmöglichkeiten einschränkt. Prüfen Sie also zuerst, ob Ihre Situation tatsächlich eine Erhöhung erfordert, bevor Sie Unterlagen beschaffen.
Diese Unterlagen erhöhen den Pfändungsschutz
Drei Nachweise sind für die Erhöhung des Pfändungsschutzes relevant. Welcher für Sie zählt, hängt von Ihrer Lebenssituation ab.
Unterhaltsbescheinigung. Wenn Sie gesetzlich zu Unterhalt verpflichtet sind und diesen tatsächlich zahlen, erhöht sich der geschützte Betrag. Sie weisen den Unterhalt mit einer Bescheinigung nach, die Sie bei der Bank einreichen. Die Bescheinigung stellt in der Regel das Familiengericht oder das Jugendamt aus, das Ihre Unterhaltspflicht festgestellt hat. Wichtig ist, dass daraus hervorgeht, dass Sie den Unterhalt tatsächlich gewähren und nicht nur dazu verpflichtet sind.
Kindergeldnachweis. Kindergeld ist ein Betrag, den die Bank über den Grundfreibetrag hinaus freigeben darf. Den Nachweis erhalten Sie von der Familienkasse. Reichen Sie ihn bei Ihrer Bank ein, bleibt das Kindergeld auf dem Konto verfügbar, statt gepfändet oder verrechnet zu werden.
Bescheinigung über Sozialleistungen. Wenn Sie sozialrechtliche Leistungen für Personen in Ihrer Bedarfsgemeinschaft erhalten, gegenüber denen Sie nicht unterhaltspflichtig sind, können Sie auch diesen Betrag freigeben lassen. Die Bescheinigung stellt das Jobcenter oder das Sozialamt aus.
| Unterlage | Wofür sie gebraucht wird | Woher Sie sie bekommen |
|---|---|---|
| Unterhaltsbescheinigung | Erhöhung des Pfändungsschutzes wegen gesetzlicher Unterhaltspflicht, die tatsächlich erfüllt wird | Familiengericht oder Jugendamt |
| Kindergeldnachweis | Freigabe des Kindergelds über den Grundfreibetrag hinaus | Familienkasse |
| Bescheinigung über Sozialleistungen | Berücksichtigung von Leistungen für Personen in Ihrer Bedarfsgemeinschaft | Jobcenter oder Sozialamt |
Die Erhöhung wird nur umgesetzt, wenn Sie die Bescheinigungen einreichen. Selbst wenn die Bank Ihre Unterhaltspflicht oder Ihren Kindergeldbezug kennt, bleibt der Pfändungsschutz ohne den geforderten Nachweis auf dem Grundfreibetrag begrenzt.
Fristen, Kosten und Risiken bei der Einreichung
Das Gesetz schreibt keine Frist vor, innerhalb derer die Bank die Erhöhung bearbeiten muss. Reichen Sie die Unterlagen deshalb frühzeitig ein, am besten bevor das nächste Gehalt oder das Kindergeld eingeht. Fordern Sie nach der Vorlage eine schriftliche Bestätigung der Bank, dass der geschützte Betrag angepasst wurde. So vermeiden Sie, dass ein eingehender Betrag gepfändet oder verrechnet wird, weil die Erhöhung noch nicht verarbeitet war.
Die Umwandlung des Kontos in ein P-Konto ist gesetzlich geregelt und darf nicht mit einer Sondergebühr belegt werden. Für die laufende Kontoführung gelten die normalen Konditionen Ihres Girokontos. Fragen Sie im Zweifel schriftlich nach, ob für die Umstellung oder die Bearbeitung der Nachweise Gebühren anfallen, und lassen Sie sich die Antwort bestätigen.
Das größte Risiko ist der Zeitpunkt der Einreichung. Legen Sie die Unterlagen erst vor, nachdem ein Betrag bereits gepfändet wurde, müssen Sie die Freigabe unter Umständen über einen längeren Weg zurückfordern. Ein weiteres Risiko besteht, wenn das Guthaben auf dem Konto den Grundfreibetrag gar nicht erreicht. Dann hilft auch eine Erhöhung nicht weiter, weil der Pfändungsschutz nur das vorhandene Guthaben schützt. In dieser Lage brauchen Sie keine weiteren Bescheinigungen, sondern eine Klärung Ihrer gesamten Einkommens- und Schuldensituation.
Wann Schuldnerberatung und amtliche Hilfe sinnvoll sind
Reicht der Pfändungsschutz auch nach der Erhöhung nicht für Ihre Lebenshaltungskosten, ist eine Schuldnerberatung der nächste sinnvolle Schritt. Das gilt besonders, wenn Ihre Einkünfte dauerhaft unter Ihrem Bedarf liegen, wenn mehrere Gläubiger Forderungen stellen oder wenn sich die Situation in den nächsten Monaten nicht verbessert. Die Beratung ist kostenlos und vertraulich. Sie wird von Verbraucherzentralen, Caritas, Diakonie, Arbeiterwohlfahrt und vielen kommunalen Stellen angeboten.
Eine Schuldnerberatung hilft Ihnen, die Unterlagen zu ordnen, Ansprüche zu prüfen und zu entscheiden, ob eine Privatinsolvenz der richtige Weg ist. Im Insolvenzverfahren selbst stellt die Beratungsstelle eine Bescheinigung aus, die für die Eröffnung des Verfahrens erforderlich ist. Auch wenn Sie unsicher sind, welche Nachweise Ihre Bank verlangt, lohnt ein Termin: Die Berater kennen die üblichen Anforderungen der Kreditinstitute und können die Bescheinigungen mit Ihnen gemeinsam beschaffen.
Amtliche Hilfe kommt außerdem in Betracht, wenn Sie Anspruch auf ergänzende Leistungen wie Bürgergeld oder Wohngeld haben, denn diese erhöhen Ihr verfügbares Einkommen und verringern den Druck auf das Konto. Die zuständigen Stellen prüfen anhand Ihrer Einkommens- und Mietnachweise, ob ein Anspruch besteht. Eine Schuldnerberatung kann Sie dabei unterstützen, diese Anträge korrekt zu stellen.
FAQ
Wie wandle ich mein Girokonto in ein P-Konto um?
Sie teilen Ihrer Bank mit, dass Sie Pfändungsschutz beanspruchen; der Anspruch besteht jederzeit, auch nach einer bereits erfolgten Pfändung. Die Bank muss das Konto dann als P-Konto führen; der vertragliche Rahmen bleibt gleich, es kommt nur die Zusatzfunktion hinzu.
Welche Unterlagen brauche ich, um den Pfändungsschutz zu erhöhen?
Je nach Grundlage eine Unterhaltsbescheinigung von Familiengericht oder Jugendamt, einen Kindergeldnachweis der Familienkasse oder eine Bescheinigung über Sozialleistungen für Personen in Ihrer Bedarfsgemeinschaft. Ohne diese Nachweise bleibt der Schutz auf dem Grundfreibetrag von 1.590 Euro begrenzt.
Was passiert, wenn ich die Unterlagen nicht einreiche?
Der Pfändungsschutz bleibt auf dem Grundfreibetrag begrenzt. Beträge wie Kindergeld oder Unterhaltszahlungen, die darüber hinausgehen, können gepfändet oder mit einer Kontoüberziehung verrechnet werden. Die Erhöhung wird nicht automatisch gewährt, auch wenn die Bank Ihre Situation kennt.
Was mache ich, wenn das Geld auf dem Konto nicht für meine Miete reicht?
Reichen die geschützten Beträge nicht für die notwendigen Lebenshaltungskosten, klären Sie mit einer Schuldnerberatung, ob Sie Anspruch auf ergänzende Leistungen haben oder ob eine Privatinsolvenz sinnvoll ist. Die Beratung ist kostenlos und vertraulich.
Kostet die Umwandlung in ein P-Konto etwas?
Die Umwandlung ist gesetzlich geregelt und darf nicht mit einer Sondergebühr belegt werden. Fragen Sie Ihre Bank schriftlich nach den Konditionen und lassen Sie sich die Antwort bestätigen.
Wann lohnt sich eine Schuldnerberatung?
Wenn die Einkünfte dauerhaft nicht für die Lebenshaltungskosten reichen, mehrere Gläubiger Forderungen stellen oder eine Privatinsolvenz in Betracht kommt. Die Beratung hilft, die Unterlagen zu ordnen, Ansprüche zu prüfen und den richtigen Weg zu wählen.
Kernaussagen
- Grundfreibetrag greift automatisch, die Erhöhung nicht: Der Schutz von 1.590 Euro pro Monat gilt ohne Zutun. Jede Erhöhung braucht einen Nachweis bei der Bank.
- Unterhaltsbescheinigung frühzeitig einreichen: Wer Unterhalt zahlt, weist das mit einer Bescheinigung von Familiengericht oder Jugendamt nach und erhöht damit den geschützten Betrag.
- Kindergeld freigeben lassen: Mit dem Nachweis der Familienkasse bleibt das Kindergeld über den Grundfreibetrag hinaus verfügbar.
- Unterlagen vor dem Geldeingang vorlegen: Das Gesetz setzt keine feste Bearbeitungsfrist. Reichen Sie die Nachweise ein, bevor das Geld eingeht, und fordern Sie eine schriftliche Bestätigung.
- Bei dauerhafter Unterdeckung Schuldnerberatung suchen: Reicht der Schutz auch nach Erhöhung nicht, klärt eine kostenlose Schuldnerberatung, ob ergänzende Leistungen oder eine Privatinsolvenz der bessere Weg sind.