Wenn Ihre Bank Ihnen mitteilt, dass sie Ihr Girokonto kündigt, stehen Sie vor einer konkreten Aufgabe: Sie müssen zügig ein neues Konto eröffnen und alle laufenden Zahlungen umstellen. Diese Situation betrifft private Verbraucher in Deutschland, die eine solche Kündigung erhalten oder damit rechnen. Für die Kündigung selbst müssen Sie bei der Bank keine Unterlagen einreichen. Sie brauchen die Unterlagen für die Eröffnung eines neuen Kontos und für den Wechsel Ihrer Zahlungen.
Bei einer ordentlichen Kündigung muss die Bank eine Frist von mindestens zwei Monaten einhalten. In dieser Zeit eröffnen Sie ein neues Konto, stellen Ihre Zahlungen um und lassen das Restguthaben auf das neue Konto überweisen. Für die Kündigung selbst darf die Bank keine Gebühren verlangen. Das erklärt der Bank-Blog in einer Übersicht zu den Regeln bei Konto-Kündigungen.
Was die Kündigung durch die Bank für Sie bedeutet
Eine Kündigung durch die Bank ist keine Seltenheit mehr. Als Ursachen nennt der Bank-Blog verschärfte Compliance-Vorgaben und automatisierte Risiko-Bewertungen der Banken. Die Bank prüft Konten regelmäßig nach Auffälligkeiten und kündigt, wenn sie ein Risiko erkennt. Das muss nicht bedeuten, dass Sie etwas falsch gemacht haben. Es kann auch an internen Anforderungen liegen, auf die Sie keinen Einfluss haben.
Die Bank unterscheidet zwischen einer ordentlichen und einer außerordentlichen Kündigung. Bei der ordentlichen Kündigung muss sie eine Frist von mindestens zwei Monaten einhalten. Bei der außerordentlichen Kündigung, etwa bei schwerwiegenden Verstößen, kann die Frist kürzer ausfallen. Die Bank muss die Kündigung in der Regel schriftlich oder über ein von der Bank bereitgestelltes Online-Formular mitteilen. Ob das online möglich ist, entscheidet die Bank, etwa bei manchen Sparkassen über das Onlinebanking.
Ein eigener Punkt ist der Dispokredit. Die Bank kann den Kreditrahmen jederzeit mit einer Frist von 30 Tagen kündigen. Wenn Sie Ihr Konto im Minus gefahren haben, müssen Sie damit rechnen, dass der Kreditrahmen wegfällt, bevor das Konto geschlossen wird. Das kann zu finanziellen Engpässen führen, wenn Sie kein anderes Guthaben haben.
Die Kündigung löst bei Betroffenen oft Unsicherheit über die eigene Bonität und Handlungsfähigkeit aus. Diese Sorge ist verständlich, aber sie sollte Sie nicht davon abhalten, schnell zu handeln. Prüfen Sie zuerst, wann die Frist endet und welche Schritte Sie in dieser Zeit unternehmen müssen. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Fristen.
| Kündigungsart | Frist | Wer kündigt |
|---|---|---|
| Ordentliche Kündigung durch die Bank | Mindestens 2 Monate | Bank |

| Kündigung durch den Kunden | Höchstens 1 Monat | Kunde | | Dispokredit-Kündigung | 30 Tage | Bank |
Nach § 675h BGB gibt es bei der Kündigung eines Girokontos keine gesetzliche Kündigungsfrist, wenn der Kunde selbst kündigt. Bei der Kündigung durch die Bank gilt die Frist von mindestens zwei Monaten als angemessen.
Welche Unterlagen Sie wirklich brauchen
Die Bank hat die Kündigung bereits ausgesprochen, deshalb müssen Sie ihr keine Unterlagen mehr einreichen. Unterlagen brauchen Sie stattdessen für die Eröffnung eines neuen Kontos und für den Wechsel des Guthabens.
Die wichtigste Grundlage ist ein gültiger Ausweis. Personalausweis oder Reisepass verlangt die neue Bank zur Identifikation. Dazu kommen die Angaben für die Kontoeröffnung: Ihre Anschrift, Ihre Steuer-Identifikationsnummer und bei Bedarf ein Nachweis über Ihr Einkommen, etwa eine Gehaltsabrechnung oder ein Rentenbescheid. Manche Banken verlangen diesen Nachweis bei der Eröffnung, andere nicht. Halten Sie die Unterlagen bereit, auch wenn Sie sie nicht in jedem Fall einreichen müssen.
Für den Wechsel des Guthabens brauchen Sie die IBAN des neuen Kontos. Die alte Bank verlangt die Angabe, wohin sie das Guthaben überweisen soll. Der Bank-Blog nennt für die Kontoauflösung durch den Kunden ein Kündigungsschreiben, einen gültigen Ausweis und die Angabe, wohin das Restguthaben überwiesen werden soll. Für die Kündigung durch die Bank gilt: Sie müssen kein Kündigungsschreiben verfassen, weil die Bank gekündigt hat. Sie müssen aber die neue IBAN angeben.
Wenn die Bank wegen Compliance-Vorgaben kündigt, kann sie im Einzelfall Unterlagen zur Identitätsprüfung anfordern. Das ist selten, aber möglich. Halten Sie Ihren Ausweis bereit und antworten Sie auf solche Anfragen zeitnah. Bewahren Sie außerdem das Kündigungsschreiben der Bank auf. Es dient als Nachweis, wann die Frist beginnt und wie viel Zeit Sie haben.
So stellen Sie Ihre Zahlungen um
Der größte Aufwand ist nicht die Kontoeröffnung, sondern die Umschaltung Ihrer laufenden Zahlungen. Daueraufträge, Lastschriften und Abonnements laufen weiter auf dem alten Konto, bis Sie sie umstellen. Wenn Sie das Konto schließen, ohne die Zahlungen umzustellen, werden Miete, Strom, Versicherungen und Telefon nicht mehr bedient. Das kann zu Zahlungsverzögerungen und Mahngebühren führen.
Die Reihenfolge ist entscheidend: Eröffnen Sie zuerst das neue Konto, dann stellen Sie die Zahlungen um, und erst danach lassen Sie das alte Konto schließen. Die gesetzliche Kontowechselhilfe unterstützt Sie dabei. Sie stellt eine Liste Ihrer Zahlungen zusammen und leitet die Umstellung an die neue Bank weiter. Ein digitaler Wechselservice der neuen Bank übernimmt diese Arbeit oft automatisch.
Führen Sie das alte und das neue Konto eine Weile gleichzeitig, denn das gibt Ihnen Zeit, alle Zahlungen umzustellen und zu prüfen, ob nichts aussteht. Die Frist von mindestens zwei Monaten, die die Bank einhalten muss, reicht dafür in der Regel aus. Überweisen Sie das Guthaben erst, wenn Sie sicher sind, dass keine weiteren Lastschriften mehr eingehen, und prüfen Sie in den letzten Wochen nach der Schließung noch einmal die Kontoauszüge.
Wann Sie Beratung holen sollten
Wenn Sie kein neues Konto finden, weil Ihre Bonität angeschlagen ist, haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf ein Basiskonto, also ein Konto mit grundlegenden Funktionen, das jede Bank anbieten muss. Wenn eine Bank das Basiskonto verweigert, können Sie sich an die Verbraucherzentrale wenden. Sie unterstützt Sie, Ihre Rechte durchzusetzen und erklärt Ihnen, welche Schritte Sie unternehmen können.
Wenn Sie Schulden haben oder Ihr Konto im Minus ist, holen Sie sich frühzeitig Rat. Eine Schuldnerberatung hilft Ihnen, die Umstellung zu organisieren und den Überblick über Ihre Finanzen zu behalten. Sie kann auch klären, ob Sie mit der Bank eine Ratenzahlung für den Minus vereinbaren können, bevor das Konto geschlossen wird.
Auch wenn die Kündigung bei Ihnen Unsicherheit über Ihre Bonität auslöst, ist ein Gespräch mit der Verbraucherzentrale sinnvoll. Sie können dort klären, welche Rechte Sie haben, ob die Bank die Fristen eingehalten hat und ob Sie gegen die Kündigung vorgehen können. Die Beratung ist in den meisten Fällen kostenlos oder kostet einen geringen Betrag.
Kernaussagen
- Handeln Sie zügig: Die Bank räumt Ihnen mindestens zwei Monate Frist ein, aber Sie müssen diese Zeit für die Kontoöffnung und die Umstellung aller Zahlungen nutzen.
- Eröffnen Sie zuerst das neue Konto: Erst mit der neuen IBAN können Sie Daueraufträge, Lastschriften und das Restguthaben umstellen.
- Stellen Sie alle wiederkehrenden Zahlungen um: Daueraufträge, Lastschriften und Abonnements laufen sonst auf dem alten Konto und führen zu Zahlungsstörungen.
- Rechnen Sie mit dem Ausfall des Dispokredits: Die Bank kann den Kreditrahmen mit 30 Tagen Frist kündigen, bevor das Konto geschlossen wird.
- Holten Sie sich früh Beratung: Verbraucherzentrale und Schuldnerberatung helfen, wenn Sie kein neues Konto finden oder Ihr Konto im Minus ist.
FAQ
Muss ich bei der Bank Unterlagen einreichen, wenn sie mein Konto kündigt?
Nein. Die Bank hat die Kündigung ausgesprochen, Sie müssen bei ihr keine Unterlagen einreichen. Was Sie brauchen, sind die Unterlagen für die Eröffnung eines neuen Kontos bei einer anderen Bank: ein gültiger Ausweis, Ihre Anschrift und bei Bedarf ein Nachweis über Ihr Einkommen.
Wie lange habe ich Zeit, ein neues Konto zu eröffnen?
Bei einer ordentlichen Kündigung muss die Bank Ihnen eine Frist von mindestens zwei Monaten einräumen. In dieser Zeit können Sie ein neues Konto eröffnen und Ihre Zahlungen umstellen. Bei einer außerordentlichen Kündigung kann die Frist kürzer ausfallen.
Was passiert mit meinem Dispokredit?
Die Bank kann den Dispokredit jederzeit mit einer Frist von 30 Tagen kündigen.
Was mache ich mit meinen Daueraufträgen und Lastschriften?
Stellen Sie sie auf das neue Konto um. Eröffnen Sie zuerst das neue Konto, dann stellen Sie die Zahlungen um. Die gesetzliche Kontowechselhilfe oder ein digitaler Wechselservice der neuen Bank kann dabei helfen.
Was ist, wenn ich kein neues Konto finde?
Sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf ein Basiskonto, das jede Bank anbieten muss. Wenn eine Bank das verweigert, hilft die Verbraucherzentrale weiter. Bei Schulden oder einem Konto im Minus ist die Schuldnerberatung der richtige Ansprechpartner.