Wenn Ihre Bank oder Sparkasse die Kontoführungsgebühren erhöht, erhalten Sie eine Änderungsmitteilung. Darin holt die Bank Ihre Zustimmung zu den neuen Gebühren ein. Dieser Artikel erklärt privaten Verbraucherinnen und Verbrauchern in Deutschland, welche Unterlagen sie aufbewahren, prüfen und vorlegen sollten.
Seit dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27. April 2021 (Az. XI ZR 26/20) gilt Ihr Schweigen nicht mehr als Zustimmung. Sie können die Erhöhung ablehnen, müssen dann aber mit einer Kündigung des Kontos rechnen. Entscheidend ist, dass Sie die richtigen Dokumente zur Hand haben: Sie belegen Ihre Rechte und helfen beim Wechsel zu einem günstigeren Anbieter.
Was die Änderungsmitteilung enthält und warum Sie sie aufbewahren sollten
Die Änderungsmitteilung ist das wichtigste Dokument im gesamten Vorgang. Sie enthält die neuen Konditionen, den Zeitpunkt, ab dem sie gelten sollen, und die Frist, in der Sie zustimmen oder widersprechen können. Banken und Sparkassen dürfen Entgelterhöhungen nicht stillschweigend einführen. Sie brauchen Ihre ausdrückliche Zustimmung. Das hat der Bundesgerichtshof mit dem Urteil von 2021 klargestellt: Wer nicht reagiert, stimmt nicht zu. Die Verbraucherzentrale fasst die Rechtslage so zusammen: Sie können die Erhöhung akzeptieren, das Konto kündigen oder die Zustimmung verweigern.
Bewahren Sie die Änderungsmitteilung zusammen mit dem Umschlag oder der E-Mail auf. Der Zugangszeitpunkt ist wichtig, denn er bestimmt, wie lange Ihre Frist läuft. Notieren Sie das Datum des Erhalts direkt auf dem Dokument. Die Mitteilung nennt in der Regel eine Frist von einigen Wochen, in der Sie reagieren müssen. Wenn Sie die Frist versäumen und die Bank in ihren AGB eine andere Regelung vorsieht, kann das zu Ihrem Nachteil ausgelegt werden. Prüfen Sie deshalb sofort, ob die Mitteilung vollständig ist. Sie muss die alten und neuen Preise gegenüberstellen und den Geltungsbeginn nennen. Außerdem muss sie erklären, was passiert, wenn Sie nicht zustimmen.
Welche Unterlagen Sie für den Widerspruch und den Wechsel brauchen
Wenn Sie die Gebührenerhöhung nicht akzeptieren möchten, brauchen Sie für den Widerspruch und einen möglichen Kontowechsel mehrere Dokumente. Sammeln Sie sie in einem Ordner:
- Die Änderungsmitteilung mit Datum des Zugangs und der genannten Frist.
- Ihren Kontovertrag oder die AGB, die zum Zeitpunkt der Kontoeröffnung galten. Darin stehen die ursprünglich vereinbarten Konditionen, die die Bank nicht einseitig ändern darf.
- Das aktuelle Preis- und Leistungsverzeichnis der Bank, das Sie vor der Erhöhung erhalten haben. Es belegt, welche Gebühren bisher galten.
- Kontoauszüge der letzten zwölf Monate, die zeigen, welche Gebühren tatsächlich abgebucht wurden. Diese Belege helfen, wenn Sie nachweisen möchten, dass die Bank bereits früher heimlich Gebühren erhöht hat.
- Ihre Kündigungsbestätigung, falls Sie das Konto kündigen. Sie brauchen sie als Nachweis für den Wechsel.
- Kontoeröffnungsunterlagen und Identifikationsnachweise für die Eröffnung eines neuen Kontos bei einer anderen Bank.
Für den Widerspruch genügt ein formloses Schreiben an Ihre Bank. Erklären Sie darin, dass Sie der Änderung nicht zustimmen. Senden Sie das Schreiben per Einschreiben mit Rückschein oder per E-Mail mit Lesebestätigung, damit Sie den Zugang nachweisen können. Heben Sie eine Kopie auf.
Wenn Sie zu einem günstigeren Anbieter wechseln möchten, prüfen Sie vorher die Kontomodelle. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass insbesondere Direktbanken häufig günstige oder kostenlose Konten anbieten. Vergleichen Sie nicht nur die Kontoführungsgebühr, sondern auch Kosten für Überweisungen, Karten, Bargeldabhebungen im Ausland und Dispozinsen. Für den Wechsel brauchen Sie die letzten Kontoauszüge: Sie zeigen, welche Daueraufträge und Lastschriften auf das neue Konto umziehen müssen.
Was bei Verweigerung und Kündigung passiert
Wenn Sie die Zustimmung verweigern, hat die Bank das Recht, das Konto zu kündigen. Das ist eine reale Folge, auf die die Verbraucherzentrale ausdrücklich hinweist. Überlegen Sie sich vorher, ob Sie ein anderes Konto haben oder schnell ein neues eröffnen können. Ohne Ersatzkonto laufen nach einer Kündigung Gehaltseingänge, Mietzahlungen und Versicherungsbeiträge ins Leere.
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen rät davon ab, die Zustimmung zu verweigern oder gar nicht zu reagieren. Sie empfiehlt, die Erhöhung zu prüfen und bei Unzufriedenheit das Konto ordentlich zu kündigen. Eine ordentliche Kündigung können Sie in der Regel fristgerecht zum Ende der Kündigungsfrist aussprechen. Bei einer Preiserhöhung gilt außerdem das Sonderkündigungsrecht: Sie können sofort und außerordentlich kündigen, sobald die Erhöhung angekündigt wird, ohne die üblichen Kündigungsfristen einhalten zu müssen. Halten Sie die Änderungsmitteilung als Beleg bereit. Sie dokumentiert, dass die Preiserhöhung der Anlass für Ihre Kündigung war.
Ein Sonderfall sind Negativzinsen. Das sind Gebühren, die die Bank für Guthaben auf dem Konto verlangt. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hält diese Praxis für unzulässig, weist aber darauf hin, dass eine höchstrichterliche Entscheidung dazu noch aussteht. Wenn Ihre Bank Negativzinsen einführen möchte, prüfen Sie die Änderungsmitteilung besonders sorgfältig. Im Zweifel holen Sie rechtlichen Rat ein.
Wann Beratung oder amtliche Hilfe sinnvoll ist
Sie müssen nicht jeden Fall allein durchkämpfen. Die Verbraucherzentralen der Bundesländer bieten kostenlose oder kostengünstige Beratung zu Bankentgelten und Kontowechsel an. Wenn Sie unsicher sind, ob die Erhöhung rechtmäßig ist, ob die Frist korrekt berechnet wurde oder ob die Bank unzulässige Klauseln verwendet, nehmen Sie die Unterlagen zu einem Beratungstermin mit. Bringen Sie die Änderungsmitteilung, den Kontovertrag, die AGB und die letzten Kontoauszüge mit. Die Beraterinnen und Berater prüfen, ob die Bank die gesetzlichen Vorgaben einhält, und helfen Ihnen beim Formulieren des Widerspruchs oder der Kündigung.
Die Verbraucherzentrale ist auch der richtige Ansprechpartner bei Streitigkeiten mit der Bank, etwa wenn die Bank trotz Widerspruch Gebühren abbucht oder die Kündigung nicht anerkennt. Sie kann auf die Schlichtungsstelle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verweisen, die bei Beschwerden über Banken vermittelt. Eine anwaltliche Beratung ist sinnvoll, wenn es um größere Summen geht oder wenn die Bank ungewöhnliche Klauseln verwendet, deren Rechtmäßigkeit unklar ist. Die Kosten für eine Erstberatung beim Anwalt liegen in der Regel im Rahmen des gesetzlichen Beratungshonorars. Erfragen Sie die Höhe vorab.
Kernaussagen
- Heben Sie die Änderungsmitteilung mit Zugangsdatum auf: Sie belegt, welche Frist gilt und welche neuen Konditionen die Bank einführen will.
- Reagieren Sie immer schriftlich: Seit dem BGH-Urteil von 2021 gilt Schweigen nicht als Zustimmung. Eine klare Antwort vermeidet Missverständnisse.
- Sammeln Sie Kontovertrag, AGB, Preisliste und Kontoauszüge: Diese Dokumente belegen die ursprünglich vereinbarten Konditionen und helfen bei Widerspruch und Wechsel.
- Nutzen Sie das Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen: Sie können sofort außerordentlich kündigen, sobald die Erhöhung angekündigt wird.
- Ziehen Sie bei Unsicherheit die Verbraucherzentrale hinzu: Sie prüft die Rechtmäßigkeit der Erhöhung und unterstützt bei Widerspruch und Kündigung.
FAQ
Muss ich der Gebührenerhöhung zustimmen?
Nein, Sie müssen nicht zustimmen. Seit dem BGH-Urteil von 2021 gilt Ihr Schweigen nicht als Zustimmung. Die Bank braucht Ihre ausdrückliche Zustimmung, sonst darf sie die neuen Gebühren nicht einführen. Wenn Sie nicht zustimmen, kann die Bank das Konto allerdings kündigen.
Was passiert, wenn ich nicht auf die Änderungsmitteilung reagiere?
Wenn Sie nicht reagieren, stimmen Sie der Erhöhung nicht zu. Die Bank darf die neuen Gebühren dann nicht anwenden. Sie kann Ihnen allerdings das Konto kündigen, weil Sie die neuen Konditionen nicht akzeptieren. Die Verbraucherzentrale rät deshalb, aktiv zu handeln und nicht einfach abzuwarten.
Kann ich mein Konto sofort kündigen, wenn die Bank die Gebühren erhöht?
Ja, bei einer Preiserhöhung haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Sie können sofort und außerordentlich kündigen, sobald die Erhöhung angekündigt wird, ohne die üblichen Kündigungsfristen einhalten zu müssen. Bewahren Sie die Änderungsmitteilung als Beleg für den Kündigungsgrund auf.
Welche Unterlagen brauche ich für einen Kontowechsel?
Für den Wechsel benötigen Sie die letzten Kontoauszüge, um Daueraufträge und Lastschriften zu identifizieren, sowie Ihre Kontoeröffnungsunterlagen und einen Identitätsnachweis für das neue Konto. Die Änderungsmitteilung der alten Bank hilft Ihnen, die neuen Konditionen zu vergleichen. Die neue Bank übernimmt in der Regel den Umzug Ihrer Zahlungen.
Sind Negativzinsen auf dem Girokonto erlaubt?
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hält Negativzinsen für unzulässig, eine höchstrichterliche Entscheidung steht aber noch aus. Wenn Ihre Bank Negativzinsen einführen möchte, sollten Sie die Änderungsmitteilung genau prüfen und im Zweifel eine Beratung bei der Verbraucherzentrale in Anspruch nehmen.