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Welche Unterlagen wichtig sind, wenn ein Gemeinschaftskonto getrennt werden muss

Wenn Sie mit Ihrem Partner, Ihrer Partnerin oder einem Familienmitglied ein gemeinsames Girokonto haben und es auflösen oder auf eine Person übertragen müssen, ist meist eine Trennung oder Scheidung der Anlass, manchmal ein Familienstreit oder der Wunsch, die Finanzen wieder getrennt zu verwalten.

Ein Gemeinschaftskonto hat mindestens zwei Kontoinhaber, die gemeinsam oder einzeln darüber verfügen können. Für die Trennung braucht die Bank von allen Beteiligten bestimmte Unterlagen, vor allem gültige Ausweisdokumente. Klären Sie zuerst, welche Form des Gemeinschaftskontos Sie haben. Davon hängt ab, ob Sie allein handeln können oder alle Kontoinhaber zustimmen müssen.

Zuerst klären, welche Art von Gemeinschaftskonto Sie haben

Banken führen Gemeinschaftskonten in zwei Varianten, und diese Unterscheidung entscheidet, wie die Trennung abläuft.

Beim Und-Konto müssen alle Kontoinhaber jeder Verfügung zustimmen, Überweisungen und Abhebungen sind also nur mit den Unterschriften aller Beteiligten möglich. Beim Oder-Konto kann jeder Kontoinhaber allein über das Geld verfügen, ohne die anderen zu fragen. Diese Regelung steht im Kontovertrag, den Sie bei der Kontoeröffnung unterschrieben haben; wenn Sie den Vertrag nicht mehr finden, nennt Ihnen die Bank auf Nachfrage die Kontovariante.

Die Kontovariante bestimmt, wer die Trennung erklären kann. Bei einem Und-Konto verlangt die Bank in der Regel die Zustimmung aller Kontoinhaber, weil niemand allein über das Konto verfügen darf. Bei einem Oder-Konto kann ein Kontoinhaber die Kündigung in der Regel allein einreichen. Die Bank informiert den anderen und gibt ihm Gelegenheit, sich zu äußern. In der Praxis möchten die meisten Banken in beiden Fällen eine schriftliche Erklärung aller Beteiligten, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Unabhängig von der Kontovariante haften alle Kontoinhaber gemeinsam für Schulden auf dem Konto, vor allem für den Dispositionskredit, also den eingeräumten Überziehungsrahmen. Ist das Konto im Minus, kann die Bank die Rückzahlung von jedem Kontoinhaber verlangen. Prüfen Sie vor der Trennung den Kontostand und klären Sie, wer offene Beträge ausgleicht.

Diese Unterlagen verlangt die Bank

Das wichtigste Dokument bei jeder Kontotrennung ist der gültige Personalausweis oder Reisepass jedes Kontoinhabers. Banken müssen nach dem Geldwäschegesetz die Identität ihrer Kunden feststellen und diese Prüfung auch bei Änderungen am Konto durchführen. Ohne gültiges Ausweisdokument wird die Bank die Trennung nicht bearbeiten.

Darüber hinaus benötigt die Bank in der Regel folgende Unterlagen:

  • Die Kontonummer oder IBAN sowie den Kontovertrag, falls Sie ihn noch haben. Damit lässt sich das Konto eindeutig zuordnen und die Kontovariante nachweisen.
  • Eine Vollmacht, wenn ein Kontoinhaber nicht persönlich in der Filiale erscheinen kann. Die Bank stellt dafür ein eigenes Formular bereit; der abwesende Kontoinhaber muss die Vollmacht unterschreiben und eine Ausweiskopie beifügen.
  • Bei Trennung oder Scheidung: den Scheidungsbeschluss oder eine schriftliche Trennungsvereinbarung. Diese Dokumente sind nicht in jedem Fall Pflicht, erleichtern aber die Klärung, wenn die Beteiligten unterschiedliche Vorstellungen über die Verwendung des Kontos haben.
  • Bei Tod eines Kontoinhabers: die Sterbeurkunde und unter Umständen einen Erbschein. Das Konto fällt dann in den Nachlass, und die Erben entscheiden über die weitere Verwendung.

Notarielle Beglaubigungen oder Steuerbescheide sind in der Regel nicht nötig. Die Bank will nur Ihre Identität feststellen und klären, wer über das Konto verfügen darf. Wenn Sie unsicher sind, welche Unterlagen Ihre Bank konkret verlangt, fragen Sie vor dem Termin in der Filiale oder in der Online-Beratung nach. Das erspart Ihnen einen unnötigen Weg.

So trennen Sie das Konto in der Praxis

Sie haben zwei Möglichkeiten: Sie lösen das Konto vollständig auf, oder Sie schreiben es auf eine Person um. Bei der vollständigen Auflösung wird das Konto geschlossen und das Restguthaben auf die neuen Konten der Beteiligten überwiesen. Bei der Umschreibung bleibt das Konto bestehen, wird aber auf einen einzelnen Kontoinhaber übertragen. Beide Wege verlangen in der Regel die Zustimmung aller Kontoinhaber. Bei der Umschreibung prüft die Bank die Bonität der verbleibenden Person, weil diese künftig allein für das Konto verantwortlich ist.

Die Kündigung müssen Sie in der Regel schriftlich erklären oder über das Online-Formular der Bank einreichen. Ob beides möglich ist, entscheidet jede Bank für sich. Für die Kündigung eines Girokontos dürfen Banken keine Gebühren erheben. Eine gesetzliche Kündigungsfrist gibt es nicht; die Bank kann jedoch in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Frist vorsehen. Fragen Sie vor der Kündigung, ob und welche Frist in Ihrem Vertrag gilt.

Bevor Sie das Konto auflösen, sollten Sie alle laufenden Zahlungen umstellen:

  • Daueraufträge für Miete, Versicherungen oder Sparpläne auf das neue Konto übertragen.
  • Lastschriften für Strom, Telefon oder Abonnements ummelden, indem Sie den Zahlungsempfängern die neue IBAN mitteilen.
  • Den Arbeitgeber über die neue IBAN informieren, damit das Gehalt auf dem neuen Konto eingeht.
  • Prüfen, ob mit dem Konto weitere Produkte verbunden sind, etwa eine Kreditkarte, ein Schließfach oder ein Wertpapierdepot. Auch diese müssen getrennt oder gekündigt werden.

Nach der Schließung sollten Sie die zugehörigen Bankkarten, also Girocard und Kreditkarte, zerschneiden oder bei der Bank abgeben. So verhindern Sie, dass die Karten nach der Kündigung missbraucht werden.

Seit Oktober 2025 müssen Banken bei fast allen SEPA-Überweisungen prüfen, ob Name und IBAN zusammenpassen. Wenn Sie Geld auf ein Konto überweisen, dessen Inhaber nicht zum angegebenen Namen passt, erhalten Sie eine Warnung. Überweisen Sie trotzdem, tragen Sie das Risiko selbst. Kontrollieren Sie daher bei jeder Überweisung an den Ex-Partner oder auf das gemeinsame Konto die Kontodaten sorgfältig.

Wann Sie sich Hilfe holen sollten

Wird die Kontotrennung kompliziert, ist die Verbraucherzentrale eine gute Anlaufstelle. Sie berät zu Kontoangelegenheiten, hilft bei Streit mit der Bank und stellt Musterbriefe bereit, etwa um unberechtigte Gebührenerhöhungen zurückzufordern. Der Bundesgerichtshof hat Banken untersagt, das Schweigen von Kontoinhabern zu einer Gebührenerhöhung als Zustimmung zu werten. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen, wenn die Bank mit einer Kündigung droht, weil Sie neuen Bedingungen nicht zustimmen.

Suchen Sie frühzeitig eine Schuldnerberatung auf, wenn das Konto stark überzogen ist und Sie die Schulden nicht allein ausgleichen können. Die Beratung ist kostenlos oder kostengünstig und hilft, eine realistische Rückzahlung zu vereinbaren, bevor die Bank Mahnungen oder Zwangsvollstreckung einleitet.

Wenn Ihr Konto von einer Pfändung bedroht ist, können Sie von der Bank verlangen, dass es als Pfändungsschutzkonto (P-Konto) geführt wird. Dieser Anspruch steht jedem Kontoinhaber zu. Auf einem P-Konto ist ein Grundfreibetrag vor Pfändung geschützt, sodass Sie auch während einer finanziellen Krise über einen Teil Ihres Geldes verfügen können.

Kernaussagen

  • Kontovariante zuerst klären: Ob Sie allein kündigen können, hängt davon ab, ob Sie ein Und-Konto oder ein Oder-Konto haben. Der Kontovertrag oder die Bank gibt Auskunft.
  • Gültige Ausweise für alle Beteiligten bereithalten: Ohne Personalausweis oder Reisepass jedes Kontoinhabers bearbeitet die Bank keine Trennung. Vollmachten, Scheidungsbeschluss oder Sterbeurkunde ergänzen die Unterlagen je nach Situation.
  • Vor der Kündigung alle Zahlungen umstellen: Daueraufträge, Lastschriften und Gehaltseingänge müssen auf das neue Konto umziehen, bevor das alte geschlossen wird.
  • Die Kündigung ist gebührenfrei: Banken dürfen für die Kündigung eines Girokontos keine Gebühren verlangen, und eine gesetzliche Kündigungsfrist existiert nicht.
  • Bei Schulden oder Pfändungsgefahr früh Hilfe holen: Verbraucherzentrale und Schuldnerberatung unterstützen, und ein P-Konto schützt den Grundfreibetrag vor Pfändung.

FAQ

Kann eine Person ein Gemeinschaftskonto allein kündigen?

Die Bank informiert den anderen Kontoinhaber jedoch. Bei einem Und-Konto verlangt die Bank die Zustimmung aller Kontoinhaber. In der Praxis möchten die meisten Banken eine schriftliche Erklärung aller Beteiligten, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Was passiert mit dem Dispo, wenn das Konto getrennt wird?

Alle Kontoinhaber haften gemeinsam für den Dispositionskredit. Vor der Schließung verlangt die Bank den Ausgleich offener Beträge. Bei einer Umschreibung auf eine Person prüft die Bank die Bonität der verbleibenden Person, die den Kredit dann allein übernimmt.

Was tun, wenn der andere Kontoinhaber nicht mitmacht?

Sprechen Sie zuerst mit der Bank und schildern Sie die Situation; die Bank kann den anderen Kontoinhaber schriftlich zur Stellungnahme auffordern. Bei einer Scheidung kann das Familiengericht die Nutzung des Kontos regeln. Wenn Sie sich nicht einigen können, ist anwaltliche Beratung sinnvoll.

Welche Unterlagen brauche ich, wenn der andere Kontoinhaber gestorben ist?

Sie benötigen die Sterbeurkunde, Ihren gültigen Ausweis und unter Umständen einen Erbschein. Das Konto fällt in den Nachlass, und die Erben entscheiden, ob es aufgelöst oder auf eine Person übertragen wird. Die Bank berät Sie, welche Dokumente im Einzelfall nötig sind.

Kostet die Trennung eines Gemeinschaftskontos Geld?

Die Kündigung eines Girokontos kostet nichts. Gebühren fallen nur an, wenn das Konto überzogen ist und Sie den Dispo ausgleichen müssen, oder wenn Sie nach der Umschreibung ein neues Konto mit eigenem Preisverzeichnis führen.

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