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Welche Unterlagen wichtig sind, wenn eine Filiale schließt

Wenn Ihre Bankfiliale, Sparkassen-Geschäftsstelle oder der Standort eines anderen Anbieters schließt, enden Ihre Verträge nicht automatisch. Girokonto, Sparvertrag oder Versicherung laufen weiter. Nur der persönliche Ansprechpartner vor Ort fällt weg. Sie müssen selbst entscheiden, ob Sie bei dem Institut bleiben, ein neues Konto eröffnen oder Verträge kündigen. Sichern Sie daher zuerst alle Unterlagen: Kontoauszüge, Verträge, Vollmachten und Karten. Ohne diese Unterlagen wird der Wechsel zu einer anderen Bank mühsam, denn Sie brauchen Nachweise für laufende Zahlungen, Daueraufträge und Lastschriften.

Beim Wechsel des Girokontos sind die alte und die neue Bank gesetzlich verpflichtet, Ihnen zu helfen. Die Verbraucherzentrale bietet dafür Musterbriefe und Checklisten an. Den Wechsel müssen Sie also nicht allein durchorganisieren.

Was die Schließung für Ihre Verträge bedeutet

Eine Filialschließung ist kein Kündigungsgrund für Ihr Konto oder Ihren Vertrag; Ihr Girokonto bleibt bestehen, auch wenn die nächste Filiale weiter entfernt liegt. Die Bank muss Sie über die Schließung informieren, üblicherweise per Brief oder Aushang, und Ihnen mitteilen, welche Filiale Sie künftig nutzen können. Prüfen Sie diese Mitteilung genau: Steht dort eine neue Anschrift, eine Berater-Hotline oder ein Hinweis auf Online-Banking? Notieren Sie sich die Kontaktdaten, bevor die alte Filiale schließt.

Wenn Sie mit der neuen Situation nicht zufrieden sind, haben Sie zwei Optionen: Sie bleiben bei Ihrer Bank und nutzen Online-Banking, Telefonbanking oder eine weiter entfernte Filiale. Oder Sie wechseln zu einem anderen Institut. Beim Wechsel sind Sie nicht auf sich allein gestellt: Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass die alte und die neue Bank verpflichtet sind, beim Kontowechsel zu helfen. Die neue Bank übernimmt auf Ihren Wunsch die laufenden Daueraufträge und informiert die Zahlungspartner über die neue Kontonummer. Die alte Bank muss Ihnen die Kontodaten und Kontoauszüge aushändigen.

Ein häufiger Fehler ist, das alte Konto sofort zu kündigen, bevor das neue eingerichtet ist. Lassen Sie beide Konten für einige Wochen parallel laufen, damit Gehälter, Renten und Lastschriften nicht ins Leere laufen. Kündigen Sie das alte Konto erst, wenn Sie sicher sind, dass alle Zahlungen umgestellt sind. Die Kündigung ist formlos möglich und wird von der Bank schriftlich bestätigt. Bewahren Sie diese Bestätigung auf, falls später Unstimmigkeiten auftreten.

Diese Unterlagen sollten Sie vorher sichern

Bevor die Filiale schließt, sichern Sie alle Dokumente und Daten, die Sie für Ihr Konto und einen möglichen Wechsel benötigen. Nutzen Sie dafür am besten die Filiale oder das Online-Banking, solange der Zugang noch besteht. Folgende Unterlagen sind wichtig:

  • Kontoauszüge der letzten zwölf Monate: Sie belegen Ihre Einnahmen und Ausgaben. Beim Kontowechsel verlangt die neue Bank oft Nachweise über regelmäßige Geldeingänge, etwa Gehalt oder Rente.
  • Verträge und Konditionen: Dazu gehören der Kontovertrag, Sparverträge, Depots, Kreditverträge und Versicherungen, die über die Bank laufen. Notieren Sie sich Vertragsnummern und Laufzeiten.
  • Vollmachten: Wenn Sie eine Kontovollmacht für eine andere Person haben oder selbst bevollmächtigt sind, sichern Sie die Vollmachtsurkunde. Nach der Schließung kann es schwieriger werden, eine neue Vollmacht zu beantragen, wenn Sie die alte nicht vorlegen können.
  • Bankkarten und Zugangsdaten: Debitkarte, Kreditkarte, TAN-Listen oder der Zugang zum Online-Banking. Notieren Sie sich die Notrufnummern für Kartenverlust, falls Sie die Karten später sperren lassen müssen.
  • Ausweisdokumente: Personalausweis oder Reisepass benötigen Sie für die Eröffnung eines neuen Kontos. Prüfen Sie, ob Ihr Ausweis noch gültig ist, und verlängern Sie ihn rechtzeitig, wenn er abläuft.
  • Unterlagen zu Daueraufträgen und Lastschriften: Listen Sie alle regelmäßigen Zahlungen auf, die von Ihrem Konto abgehen, etwa Miete, Strom, Versicherungen, Abos und Mitgliedsbeiträge. Diese Liste erleichtert der neuen Bank die Übernahme.

Kopieren oder scannen Sie alle wichtigen Dokumente und bewahren Sie die Kopien getrennt vom Original auf. Das schützt Sie, falls Unterlagen verloren gehen oder die Bank nach der Schließung nicht mehr erreichbar ist. Wenn Sie unsicher sind, welche Unterlagen Sie benötigen, fragen Sie in der Filiale nach einem Beratungsgespräch, solange sie noch geöffnet ist. Die Mitarbeiter können Ihnen eine Übersicht über Ihre Verträge ausdrucken.

Konto wechseln: Ihre Rechte und die Hilfe der Banken

Wenn Sie sich für einen Kontowechsel entscheiden, vergleichen Sie zuerst die Kosten und die Preise anderer Tarife und Anbieter. Wie die Verbraucherzentrale in ihrem Ratgeber zum Girokonto-Wechsel erläutert, kann ein Girokonto den Monatsetat mit bis zu 15 Euro und mehr belasten, etwa durch Grundgebühr, Buchungskosten und Kartenkosten. Ein über das Internet geführtes Konto ist in der Regel günstiger als ein Konto mit Filialservice. Wenn Sie ohnehin Online-Banking nutzen und keine Filiale brauchen, sparen Sie mit einem Direktbank-Konto häufig Geld.

Der Ablauf des Wechsels ist gesetzlich geregelt. Zuerst eröffnen Sie das neue Konto und beauftragen die neue Bank schriftlich mit dem Kontowechsel. Die neue Bank übernimmt dann die Daueraufträge und informiert Ihre Zahlungspartner über die neue Kontonummer. Die alte Bank muss Ihnen innerhalb einer bestimmten Frist die Kontodaten und Kontoauszüge aushändigen. Die genauen Fristen stehen in den Musterbriefen der Verbraucherzentrale, die Sie direkt verwenden können.

Nennen Sie der neuen Bank alle regelmäßigen Zahlungen. Vergessen Sie dabei seltene Lastschriften nicht, etwa für Kfz-Steuer, Grundsteuer oder jährliche Versicherungsbeiträge. Geht nach der Kündigung noch eine Lastschrift auf dem alten Konto ein, entstehen Rücklastschriftgebühren. Lassen Sie das alte Konto deshalb so lange offen, bis Sie sicher sind, dass keine Zahlungen mehr eingehen. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, das alte Konto erst nach Abschluss des Wechsels zu kündigen.

Wenn Schulden oder Pfändung drohen: Das P-Konto

Wenn Sie Schulden haben oder eine Pfändung droht, kommt die Filialschließung als zusätzliches Risiko hinzu. Normale Girokonten bieten keinen Schutz vor Pfändung. Geldeingänge können verrechnet werden und stehen dann nicht mehr zur Verfügung. In dieser Situation haben Sie einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass Ihr Girokonto als Pfändungsschutzkonto, kurz P-Konto, geführt wird. Das P-Konto ist ein normales Girokonto mit einer Zusatzfunktion: Es schützt einen Teil Ihres Geldes vor Pfändung.

Seit dem 1. Juli 2026 bleibt beim P-Konto ein Grundfreibetrag von 1.590 Euro pro Kalendermonat automatisch verfügbar. Weitere Beträge wie Kindergeld können auf Nachweis freigegeben werden. Die Einrichtung eines P-Kontos ist kostenlos. Die Bank darf dafür keine Gebühr verlangen. Sie müssen den Antrag bei Ihrer Bank stellen. Die Bank ist verpflichtet, das Konto umzuwandeln.

Die Verbraucherzentrale weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass ein P-Konto nur für verschuldete Kontoinhaber gedacht ist. Das sind Personen, bei denen eine Pfändung vorliegt oder kurzfristig droht, oder deren Konto wegen Verrechnung von Geldeingängen im Minus ist und nicht mehr genutzt werden kann. Ohne Zahlungsprobleme oder Schulden ist die vorsorgliche Einrichtung eines P-Kontos nicht sinnvoll. Sind Sie unsicher, ob ein P-Konto für Sie infrage kommt, lassen Sie sich bei der Verbraucherzentrale oder einer Schuldnerberatung beraten.

Wenn eine Filiale schließt und Sie Schulden haben, kündigen Sie das alte Konto erst, wenn das neue P-Konto eingerichtet ist. Informieren Sie die neue Bank über Ihre Situation, damit sie das Konto von Anfang an als P-Konto führt. Die Verbraucherzentrale bietet zu diesem Thema ausführliche Antworten auf häufige Fragen.

Kernaussagen

  • Sichern Sie alle Unterlagen vor der Schließung: Kontoauszüge, Verträge, Vollmachten, Karten und Zugangsdaten sollten Sie kopieren oder scannen, bevor die Filiale schließt.
  • Ihre Verträge laufen weiter: Eine Filialschließung kündigt Ihr Konto nicht automatisch. Sie müssen selbst entscheiden, ob Sie bleiben oder wechseln.
  • Die Banken müssen beim Wechsel helfen: Die alte und die neue Bank sind gesetzlich verpflichtet, Daueraufträge zu übernehmen und Kontodaten zu übergeben. Nutzen Sie dafür die Musterbriefe der Verbraucherzentrale.
  • Vergleichen Sie die Kosten: Ein Girokonto kann bis zu 15 Euro und mehr pro Monat kosten. Ein Internetkonto ist oft günstiger, wenn Sie auf die Filiale verzichten können.
  • Prüfen Sie bei Schulden das P-Konto: Bei Pfändung schützt ein P-Konto einen Grundfreibetrag von 1.590 Euro pro Monat. Ohne Zahlungsprobleme ist es nicht sinnvoll.

FAQ

Endet mein Konto automatisch, wenn die Filiale schließt?

Nein. Ihr Konto und Ihre Verträge laufen weiter, auch wenn die Filiale vor Ort schließt. Die Bank muss Sie über die Schließung informieren und Ihnen mitteilen, welche Filiale oder welcher Kanal Sie künftig nutzen können. Sie müssen selbst entscheiden, ob Sie bleiben oder das Konto wechseln.

Welche Unterlagen brauche ich für einen Kontowechsel?

Sie benötigen Kontoauszüge der letzten zwölf Monate, Ihre Vertragsunterlagen, Vollmachten, Bankkarten, Zugangsdaten und einen gültigen Ausweis. Sie sollten außerdem eine Liste aller Daueraufträge und Lastschriften erstellen, damit die neue Bank diese übernehmen kann.

Muss ich mein altes Konto sofort kündigen?

Nein. Lassen Sie das alte Konto so lange offen, bis das neue Konto eingerichtet ist und alle Zahlungen umgestellt sind. Kündigen Sie erst, wenn Sie sicher sind, dass keine Gehälter, Lastschriften oder Daueraufträge mehr auf dem alten Konto eingehen.

Was kostet ein P-Konto?

Die Umwandlung eines Girokontos in ein P-Konto ist kostenlos, die Bank darf dafür keine Gebühr verlangen. Der Grundfreibetrag von 1.590 Euro pro Monat ist automatisch geschützt, weitere Beträge wie Kindergeld können auf Nachweis freigegeben werden.

Wann sollte ich die Verbraucherzentrale einschalten?

Sie sollten die Verbraucherzentrale einschalten, wenn Sie unsicher sind, welche Schritte Sie bei einem Kontowechsel unternehmen sollen, oder wenn Sie Schulden haben und ein P-Konto in Betracht ziehen. Die Verbraucherzentrale bietet Beratung, Checklisten und Musterbriefe an und hilft auch bei Streit mit der Bank.

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