Zum Inhalt springen
kreditzentrale.com

Welche Unterlagen wichtig sind, wenn eine SCHUFA-Auskunft falsche Daten zeigt

Dieser Artikel richtet sich an private Verbraucher in Deutschland, die in ihrer SCHUFA-Auskunft einen falschen Eintrag entdecken. Die SCHUFA (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) ist ein privates Unternehmen, kein staatliches Amt. Sie sammelt Bonitätsdaten und berechnet daraus einen Score. Der Score zeigt, wie kreditwürdig eine Person ist. Banken, Mobilfunkanbieter, Vermieter und Versandhändler fragen diese Daten ab, bevor sie einen Vertrag abschließen oder eine Wohnung vergeben. Ein falscher Eintrag kann dazu führen, dass ein Kredit abgelehnt, ein Handyvertrag verweigert oder eine Mietwohnung nicht vergeben wird.

Sie haben das Recht, einmal im Jahr eine kostenlose Datenkopie von der SCHUFA zu erhalten. Wenn darin falsche Daten stehen, können Sie die Korrektur verlangen. Dafür brauchen Sie bestimmte Unterlagen. Der wichtigste Schritt ist, die Datenkopie zu prüfen und den falschen Eintrag zu dokumentieren, bevor Sie bei der SCHUFA oder der meldenden Firma widersprechen. Je früher Sie handeln, desto kürzer bleibt der falsche Eintrag in Ihrer Akte.

Die Datenkopie anfordern und prüfen

Bevor Sie Unterlagen zusammenstellen, müssen Sie wissen, was die SCHUFA über Sie gespeichert hat. Die Datenkopie ist einmal pro Jahr kostenlos. Viele Anbieter verkaufen kostenpflichtige Abos, obwohl die gesetzliche Datenkopie nach Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung kostenlos ist. Nutzen Sie dieses Recht, statt ein kostenpflichtiges Abo abzuschließen.

Die Datenkopie zeigt die gespeicherten Einträge, die meldende Firma und das Datum des Eintrags. Ein falscher Eintrag entsteht zum Beispiel, wenn eine Firma einen Namen falsch zugeordnet hat, eine bezahlte Rechnung nicht gelöscht wurde oder ein Vertrag auf einen fremden Namen abgeschlossen wurde. Die SCHUFA erhält ihre Informationen hauptsächlich von ihren Geschäftspartnern. Ein Eintrag ist also dann falsch, wenn die meldende Firma falsche Daten gemeldet hat. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, die Daten regelmäßig zu prüfen, weil sich Fehler sonst über Monate auf den Score auswirken.

Auch andere Auskunfteien wie Creditreform Boniversum oder CRIFBürgel speichern Bonitätsdaten. Wenn Sie einen Kredit oder einen Vertrag abschließen wollen, lohnt es sich, auch dort eine Datenkopie anzufordern. Die SCHUFA ist die bekannteste, aber nicht die einzige Stelle, die Ihre Bonität bewertet.

Diese Unterlagen belegen den falschen Eintrag

Die SCHUFA verlangt für die Korrektur keine feste Liste. Welche Belege genau nötig sind, hängt vom Einzelfall ab. Diese Unterlagen helfen in den meisten Fällen, den falschen Eintrag zu widerlegen:

  • Die Datenkopie selbst: Sie zeigt den falschen Eintrag mit Datum und meldender Firma. Ohne diese Kopie können Sie nicht präzise widersprechen.
  • Ein Identitätsnachweis: Personalausweis oder Reisepass, damit die SCHUFA die Daten eindeutig einer Person zuordnen kann.
  • Zahlungsbelege oder Kontoauszüge: Wenn ein Eintrag behauptet, Sie hätten eine Rechnung nicht bezahlt, belegen Sie mit dem Zahlungsbeleg oder dem Kontoauszug, dass die Zahlung erfolgt ist.
  • Der Vertrag oder die Kundennummer: Wenn der Eintrag zu einem Vertrag gehört, der Ihnen nie gehörte oder längst beendet ist, hilft der Vertrag oder die Kundennummer, den Sachverhalt zu klären.
  • Korrespondenz mit der meldenden Firma: Wenn Sie bereits mit der Firma gesprochen haben, die den Eintrag gemeldet hat, legen Sie die Schreiben oder E-Mails bei.
  • Eine Meldebescheinigung: Wenn der Eintrag auf eine Namensverwechslung oder eine alte Adresse zurückgeht, belegt die Meldebescheinigung Ihre aktuelle Anschrift.

Reichen Sie die Unterlagen in Kopien ein und behalten Sie die Originale. Die SCHUFA prüft die Belege und korrigiert den Eintrag oder löscht ihn. Die Korrektur ist ein gesetzlicher Anspruch nach Artikel 16 der Datenschutz-Grundverordnung. Dafür fällt keine Gebühr an.

Der Widerspruch Schritt für Schritt

Wenn Sie einen falschen Eintrag entdecken, gehen Sie in dieser Reihenfolge vor:

  1. Datenkopie anfordern: Nutzen Sie den kostenlosen Anspruch und prüfen Sie jeden Eintrag auf Richtigkeit.
  2. Den falschen Eintrag markieren: Notieren Sie, welcher Eintrag falsch ist und warum. Halten Sie auch fest, welche Firma ihn gemeldet hat.
  3. Die meldende Firma kontaktieren: Weil die SCHUFA die Daten von ihren Geschäftspartnern erhält, ist die Firma die erste Anlaufstelle. Bitten Sie sie schriftlich, den Eintrag zu korrigieren oder zu löschen.
  4. Bei der SCHUFA widersprechen: Reichen Sie den Widerspruch bei der SCHUFA mit den Belegen ein. Die SCHUFA muss den Eintrag prüfen und die Daten korrigieren.
  5. Die Bestätigung aufbewahren: Bewahren Sie die schriftliche Bestätigung über die Korrektur auf. Fordern Sie nach einigen Wochen eine neue Datenkopie an und prüfen Sie, ob der Eintrag tatsächlich verschwunden ist.

Ein falscher Eintrag verschwindet nicht von selbst. Wenn Sie ihn ignorieren, bleibt er in Ihrer Akte und verschlechtert Ihren Score. Je früher Sie widersprechen, desto geringer ist das Risiko, dass ein Kredit, ein Vertrag oder eine Wohnung abgelehnt wird. Die SCHUFA muss nach einem Widerspruch aktiv werden, aber eine gesetzliche Frist für die Bearbeitung gibt es nicht. Deshalb lohnt es sich, nach einigen Wochen nachzuhaken und die Datenkopie erneut zu prüfen.

Wann Sie sich Hilfe holen sollten

Wenn die SCHUFA oder die meldende Firma nicht reagiert oder die Korrektur ablehnt, haben Sie weitere Möglichkeiten. Die Verbraucherzentrale berät zu Schufa-Einträgen und unterstützt bei Widersprüchen. Ein Anwalt für Datenschutz- oder Kreditrecht ist sinnvoll, wenn der Fall kompliziert ist oder wenn Sie durch den falschen Eintrag einen Vertrag verloren haben. Auch die Datenschutzaufsichtsbehörde kann eingeschaltet werden, wenn die SCHUFA Ihre Rechte nicht erfüllt.

Nach zwei Urteilen des Europäischen Gerichtshofs müssen Auskunfteien besser erklären, wie der Score berechnet wird. Das bedeutet: Sie können nicht nur falsche Einträge korrigieren lassen, sondern auch verlangen, dass die SCHUFA die Score-Berechnung nachvollziehbar darlegt. Wenn Sie vermuten, dass die Score-Berechnung intransparent ist, können Sie das in Ihrem Widerspruch ansprechen.

Kernaussagen

  • Datenkopie kostenlos prüfen: Einmal pro Jahr haben Sie Anspruch auf eine kostenlose Datenkopie. Nutzen Sie dieses Recht, statt ein kostenpflichtiges Abo abzuschließen.
  • Belege gezielt sammeln: Die wichtigsten Unterlagen für die Korrektur sind Datenkopie, Identitätsnachweis, Zahlungsbelege, Vertrag und Korrespondenz mit der meldenden Firma.
  • Zuerst die meldende Firma kontaktieren: Weil die SCHUFA Daten von ihren Geschäftspartnern erhält, ist die Firma die erste Anlaufstelle für die Korrektur.
  • Widerspruch schriftlich einreichen: Reichen Sie den Widerspruch mit den Belegen bei der SCHUFA ein und bewahren Sie die Bestätigung auf.
  • Hilfe holen, wenn die Korrektur scheitert: Verbraucherzentrale, Anwalt oder Datenschutzbehörde sind die nächsten Schritte, wenn die SCHUFA nicht korrigiert.

FAQ

Was kostet die Datenkopie?

Viele Anbieter verkaufen kostenpflichtige Abos, obwohl Sie das gesetzliche Recht auf eine kostenlose Kopie haben. Nutzen Sie das kostenlose Angebot.

Wie lange dauert die Korrektur?

Eine feste Frist gibt es nicht. Die SCHUFA muss den Eintrag prüfen und korrigieren. Je vollständiger Ihre Belege sind, desto schneller kann die Korrektur erfolgen. Haken Sie nach einigen Wochen nach.

Muss ich zuerst die meldende Firma kontaktieren?

Es ist sinnvoll, weil die SCHUFA die Daten von ihren Geschäftspartnern erhält. Die Firma ist die Quelle des falschen Eintrags und kann die Korrektur veranlassen. Die SCHUFA selbst kann den Eintrag nur prüfen, wenn Sie die Belege einreichen.

Was passiert, wenn die SCHUFA nicht korrigiert?

Dann können Sie sich an die Verbraucherzentrale wenden, einen Anwalt einschalten oder die Datenschutzaufsichtsbehörde informieren. Die Behörde prüft, ob die SCHUFA Ihre Rechte verletzt.

Kann ich die Datenkopie mehrmals im Jahr anfordern?

Einmal pro Jahr ist die Datenkopie kostenlos. Weitere Anfragen können kostenpflichtig sein. Prüfen Sie die Datenkopie deshalb gründlich und nutzen Sie das kostenlose Recht.

Seitenadresse: https://www.kreditzentrale.com/thema/welche-unterlagen-wichtig-sind-wenn-eine-schufa-auskunft-falsche-daten-zeigt