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Wenn die Bank das Konto kündigt

Wenn Ihre Bank Ihr Girokonto kündigt, haben Sie nach dem Kontoschluss kein Konto mehr für Gehaltseingang, Mietzahlungen und laufende Überweisungen. Jedes Jahr erhalten tausende Privatkunden in Deutschland eine solche Kündigung, etwa weil sie einer Preiserhöhung nicht zugestimmt haben oder die Bank einen Verdacht geschöpft hat.

In dieser Lage haben Sie mehr Rechte, als viele annehmen. Sie können die Kündigung anfechten oder zumindest eine Entschädigung verlangen. Prüfen Sie Fristen und Unterlagen zeitnah und ziehen Sie bei Bedarf professionelle Hilfe hinzu.

Warum Banken Konten kündigen dürfen

Die häufigste Ursache für eine Kontokündigung im Privatkundengeschäft ist eine Preiserhöhung, der Sie nicht zustimmen. Wenn Ihre Bank die Kontoführungsgebühren erhöht, haben Sie drei Optionen: Sie akzeptieren die Änderung, Sie kündigen selbst oder Sie verweigern die Zustimmung. Verweigern Sie die Zustimmung, darf die Bank den Vertrag kündigen, weil die wirtschaftliche Grundlage für die Zusammenarbeit entfällt. Dieses Kündigungsrecht bei verweigerter Zustimmung zur Preiserhöhung ist rechtlich zulässig. Die Verbraucherzentrale beschreibt diesen Zusammenhang ausdrücklich.

Seit 2021 gilt eine wichtige Neuerung: Schweigen gilt nicht mehr als Zustimmung. Vorher galt Ihr Schweigen als Zustimmung zur Preiserhöhung. Das hat der Gesetzgeber geändert. Reagieren Sie nicht auf ein Preiserhöhungsschreiben, gilt die Änderung heute nicht als genehmigt. Die Bank muss Ihre ausdrückliche Zustimmung einholen. Hat eine Bank in der Vergangenheit trotzdem stillschweigende Zustimmung angenommen, können Sie zu viel gezahlte Gebühren zurückfordern. Der Bundesgerichtshof hat mit [Urteilen vom 19. November 2024 und 3. Juni 2025

Zeitstrahl mit den BGH-Urteilen vom 27. April 2021, 19. November 2024 und 3. Juni 2025 zur Kontogebühren-Erstattung. ](https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/sparen-und-anlegen/bgh-konkretisiert-erstattungsansprueche-bei-girokonten-60926) die Erstattungsansprüche konkretisiert und die Verjährungsfristen geklärt. Wenn Sie in den letzten Jahren Gebühren gezahlt haben, die auf einer unwirksamen Klausel beruhten, sollten Sie prüfen, ob Sie Ansprüche geltend machen können.

Neben Preiserhöhungen gibt es weitere Kündigungsgründe: etwa der Verdacht auf Geldwäsche, ungewöhnliche Kontobewegungen oder negative Schufa-Einträge. Auch ein generelles Risikoprofil, das die Bank nicht mehr tragen will, gehört dazu. Diese Gründe sind oft schwerer anzufechten, weil die Bank sich auf interne Risikobewertungen berufen kann. Sie haben aber auch hier das Recht, eine Begründung zu verlangen. Außerdem muss die Bank Ihnen eine angemessene Frist einräumen, damit Sie ein neues Konto eröffnen können.

Was Sie nach der Kündigung tun sollten

Die Kündigung ist da. Jetzt kommt es auf Tempo und Sorgfalt an. Lesen Sie das Schreiben genau und notieren Sie das Datum des Kontoschlusses. Die Bank muss Ihnen eine Frist einräumen, die lang genug ist, um ein neues Konto zu eröffnen und laufende Zahlungen umzustellen. Üblich sind zwei bis drei Monate. Die konkrete Frist steht in Ihrem Vertrag oder im Kündigungsschreiben. Prüfen Sie außerdem, ob die Bank eine Begründung nennt. Wenn nicht, fordern Sie diese schriftlich an. Das hilft Ihnen später, falls Sie rechtliche Schritte erwägen.

Parallel dazu eröffnen Sie ein neues Konto. Wenn Sie kein reguläres Konto bei einer anderen Bank bekommen, haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf ein Basiskonto nach dem Zahlungskontengesetz. Dieses Konto steht jedem Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der EU zu, unabhängig von Bonität oder Schufa-Eintrag. Die Bank darf die Eröffnung nur in eng begrenzten Ausnahmefällen ablehnen, etwa bei nachgewiesener Straftat. Ein Basiskonto kostet eine angemessene Gebühr. Die Gebühr liegt deutlich unter den Kosten eines Dispokredits und ermöglicht Ihnen die grundlegende Kontoführung.

Beim Wechsel hilft Ihnen das gesetzlich verankerte Kontowechselverfahren. Die alte und die neue Bank müssen beim Umzug Ihrer Daueraufträge, Lastschriften und Überweisungen helfen. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass diese Hilfe kostenpflichtig sein kann. Die neue Bank übernimmt in der Regel die Umstellung Ihrer Zahlungen, wenn Sie ihr eine Vollmacht erteilen. Die alte Bank muss Ihnen außerdem eine Liste der bestehenden Daueraufträge und Lastschriften aushändigen. Rechnen Sie mit Gebühren für diesen Service. Sie fallen je nach Institut unterschiedlich hoch aus.

Welche Unterlagen Sie konkret benötigen, hängt von der neuen Bank ab. In der Regel verlangt sie einen gültigen Ausweis, Ihre Steuer-Identifikationsnummer und eine Meldebescheinigung. Für den Kontowechsel selbst brauchen Sie die Kontoauszüge der letzten drei Monate, um wiederkehrende Zahlungen zu erkennen, sowie eine Liste aller Vertragspartner, die per Lastschrift abbuchen. Erstellen Sie diese Liste sorgfältig. Ein übersehener Abbuchungsauftrag führt zu Rücklastschriften und Mahngebühren. Prüfen Sie nach dem Wechsel die ersten zwei Monate regelmäßig, ob alle Zahlungen korrekt umgestellt wurden.

Wann Sie sich wehren können

Nicht jede Kündigung müssen Sie hinnehmen. Wenn die Bank Ihnen ohne triftigen Grund kündigt, etwa weil Sie eine Preiserhöhung abgelehnt haben, und Sie keinen anderen Zugang zu einem Konto finden, können Sie sich auf Ihren Basiskonto-Anspruch berufen. Die Bank, die Ihr Konto gekündigt hat, muss Ihnen kein Basiskonto anbieten. Jede andere Bank in Ihrer Nähe muss es tun. Wenn auch das scheitert, wenden Sie sich an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Sie ist für Beschwerden über Banken zuständig.

Außerdem können Sie unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückfordern. Die BGH-Urteile von 2024 und 2025 haben klargestellt: Banken müssen Gebühren zurückzahlen, die auf unwirksamen Klauseln beruhen. Die Verjährungsfrist beträgt in der Regel drei Jahre. Sie beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Wenn Sie 2021 oder später Gebühren gezahlt haben, die auf einer fehlerhaften Preisanpassung beruhten, können Sie diese zurückfordern. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, die Ansprüche schriftlich bei der Bank geltend zu machen und bei Ablehnung eine Schlichtungsstelle einzuschalten.

Professionelle Hilfe ist in zwei Situationen sinnvoll: wenn die Bank die Kündigung nicht begründet oder wenn Ihnen ein Basiskonto verweigert wird. Die Verbraucherzentrale bietet kostenlose Erstberatung und hilft beim Formulieren von Schreiben an die Bank. Bei komplexen Fällen, etwa bei hohen Gebührenerstattungen oder einer unrechtmäßigen Kündigung, kann ein Fachanwalt für Bankrecht helfen. Anwaltskosten können Sie unter Umständen über eine Rechtsschutzversicherung abdecken. Bei geringem Einkommen gibt es Beratungshilfe. Warten Sie mit diesen Schritten nicht zu lange, denn Fristen und Verjährungen laufen.

Kernaussagen

  • Prüfen Sie die Kündigung sofort: Notieren Sie das Enddatum und fordern Sie eine schriftliche Begründung an, falls keine im Schreiben steht.
  • Eröffnen Sie zügig ein neues Konto: Nutzen Sie den gesetzlichen Basiskonto-Anspruch, wenn reguläre Banken Sie ablehnen.
  • Nutzen Sie den Kontowechsel-Service: Beide Banken müssen beim Umzug von Daueraufträgen und Lastschriften helfen, verlangen aber Gebühren dafür.
  • Fordern Sie unrechtmäßige Gebühren zurück: Die BGH-Urteile von 2024 und 2025 sichern Ihnen Erstattungsansprüche, aber achten Sie auf die dreijährige Verjährungsfrist.
  • Holen Sie sich Hilfe bei Verweigerung: Verbraucherzentrale, Schlichtungsstelle oder BaFin unterstützen, wenn die Bank Ihnen den Kontozugang verwehrt.

FAQ

Kann die Bank mein Konto ohne Angabe von Gründen kündigen?

Ja. Bei einem Girokonto kann die Bank den Vertrag grundsätzlich ohne Angabe von Gründen kündigen, solange sie eine angemessene Frist einhält. Sie können aber eine Begründung verlangen. Beruht die Kündigung auf einer abgelehnten Preiserhöhung, haben Sie Anspruch auf ein Basiskonto bei einer anderen Bank.

Was ist ein Basiskonto und wie bekomme ich es?

Ein Basiskonto ist ein gesetzlich garantiertes Girokonto nach dem Zahlungskontengesetz, das jedem Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der EU zusteht. Sie beantragen es bei einer Bank Ihrer Wahl. Die Bank darf die Eröffnung nur in Ausnahmefällen ablehnen, etwa bei nachgewiesener Straftat. Die Gebühren sind gedeckelt und liegen deutlich unter den Kosten eines Dispokredits.

Was kostet der Kontowechsel?

Die Banken dürfen für die Kontowechselhilfe Gebühren verlangen, deren Höhe je nach Institut unterschiedlich ausfällt. Die neue Bank übernimmt die Umstellung Ihrer Daueraufträge und Lastschriften, wenn Sie ihr eine Vollmacht erteilen. Die alte Bank muss Ihnen eine Liste der bestehenden Zahlungsaufträge kostenlos aushändigen.

Kann ich zu viel gezahlte Kontogebühren zurückfordern?

Ja. Wenn die Gebühren auf einer unwirksamen Klausel beruhten, etwa weil die Bank eine Preiserhöhung ohne Ihre Zustimmung durchgesetzt hat, können Sie sie zurückfordern. Der Bundesgerichtshof hat die Erstattungsansprüche 2024 und 2025 konkretisiert. Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. Sie beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem die Gebühr gezahlt wurde.

Was mache ich, wenn keine Bank mir ein Konto eröffnen will?

Wenn Sie keinen Anspruch auf ein Basiskonto geltend machen können oder Banken Sie ablehnen, wenden Sie sich an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die BaFin ist für Beschwerden über Banken zuständig und kann prüfen, ob die Ablehnung rechtmäßig war. Zusätzlich hilft die Verbraucherzentrale bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

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