Sie möchten Ihr Girokonto zu einer neuen Bank oder Sparkasse verlagern, aber der Wechsel kommt nicht voran. Typische Anzeichen: Daueraufträge fehlen, Lastschriften werden weiter vom alten Konto abgebucht, oder die neue Bank lässt auf sich warten. In dieser Situation haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf Unterstützung: die Kontowechselhilfe nach dem Zahlungskontengesetz (ZKG). Die alte und die neue Bank müssen Ihnen auf Wunsch bei der Umstellung von Daueraufträgen, Lastschriften und Überweisungen helfen. In der Praxis läuft das nicht immer reibungslos, weil die Unterlagen kompliziert sind und bei der Übertragung Fehler passieren. Dieser Artikel erklärt, was Sie in dieser Situation tun können, welche Fristen und Kosten gelten und wann Beratung oder eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde sinnvoll ist.
Ein Dauerauftrag ist eine Überweisung, die Sie selbst regelmäßig auslösen, etwa die Miete. Eine Lastschrift ist eine Abbuchung, die ein Unternehmen von Ihrem Konto einzieht, etwa der Stromanbieter. Beide Zahlungsarten müssen beim Kontowechsel auf das neue Konto übertragen werden, damit keine Zahlung ausfällt.
Was die Kontowechselhilfe leisten muss
Die gesetzliche Grundlage steht in den Paragrafen 20 und 21 des Zahlungskontengesetzes. Danach müssen Banken beim Kontowechsel helfen, wenn Sie das wünschen. Die alte Bank stellt die Informationen bereit, die für die Umstellung nötig sind: bestehende Daueraufträge, erteilte Lastschriftmandate und regelmäßig eingehende Überweisungen wie das Gehalt. Die neue Bank richtet die Daueraufträge ein, informiert die Zahlungsempfänger über die neue Kontonummer und leitet eingehende Zahlungen auf das neue Konto um.
Das Gesetz gibt den Banken genaue Fristen vor, damit das neue Konto schnell einsatzbereit ist. Wenn Sie den Wechsel beauftragen, lassen Sie sich schriftlich bestätigen, welche Schritte die Bank bis wann übernimmt. Diese Bestätigung ist später Ihr Nachweis, falls etwas fehlt.
Für den Auftrag stellt die Bank in der Regel ein Formular bereit. Sie sollten darin alle Daueraufträge und Lastschriften auflisten oder die von der Bank erstellte Liste sorgfältig prüfen. Häufig fehlen einzelne Mandate, weil sie unter einem alten Firmennamen laufen oder nur einmal im Jahr abgebucht werden. Nehmen Sie sich für diese Liste Zeit, denn sie ist die Grundlage für die gesamte Umstellung.
Die Kontowechselhilfe kann Geld kosten: Banken können sich die Umzugshilfe bezahlen lassen. Fragen Sie vor dem Auftrag, ob und in welcher Höhe Gebühren anfallen, und vergleichen Sie die Konditionen der neuen Bank. Manche Institute werben mit kostenlosem Kontowechsel, andere stellen die Hilfe in Rechnung.
Wo der Wechsel typischerweise hakt
Die Kontowechselhilfe funktioniert in der Praxis nicht immer, denn es passieren mitunter Fehler. Die häufigsten Probleme:
- Daueraufträge werden nicht oder doppelt übertragen.
- Lastschriftmandate erreichen die Zahlungsempfänger nicht, sodass weiter vom alten Konto abgebucht wird.
- Eingehende Überweisungen wie das Gehalt landen noch auf dem alten Konto.
- Die alte Bank liefert die nötigen Informationen erst nach mehrfacher Nachfrage.
Wenn nach dem Wechsel noch Lastschriften vom alten Konto abgebucht werden, prüfen Sie zuerst, ob das Konto gedeckt ist. Solange das alte Konto besteht, können Zahlungen dort eingehen und abgebucht werden. Kündigen Sie das alte Konto erst, wenn die Umstellung abgeschlossen ist. Lassen Sie für den Übergang einen kleinen Betrag auf dem alten Konto stehen. So vermeiden Sie Rücklastschriften und die damit verbundenen Gebühren.
Bei Abbuchungen ohne Einzugsermächtigung können Sie das Geld über Ihre Bank zurückholen. Ob zusätzlich eine Strafanzeige sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab, etwa davon, ob ein Unternehmen wiederholt ohne Berechtigung abgebucht hat. Die Verbraucherzentrale kann einschätzen, ob sich eine Strafanzeige lohnt.
So reagieren Sie, wenn der Wechsel stockt
Prüfen Sie zuerst Ihren eigenen Auftrag. Haben Sie die Kontowechselhilfe tatsächlich beauftragt und der Bank die nötigen Informationen gegeben? Liegt eine schriftliche Bestätigung vor? Ohne diese Grundlage können Sie nicht beurteilen, ob die Bank ihre Pflicht verletzt hat.
Danach reklamieren Sie schriftlich bei der zuständigen Bank. Nennen Sie den Auftrag, beschreiben Sie den Fehler und setzen Sie eine klare Frist, etwa zwei Wochen. Verlangen Sie eine schriftliche Antwort und eine verbindliche Zusage, bis wann der Fehler behoben ist. Bewahren Sie Kopien aller Schreiben auf, denn bei späteren Beschwerden zählt, was Sie nachweisen können.
Reagiert die Bank nicht oder weicht sie aus, gehen Sie in mehreren Stufen vor:
| Schritt | Was Sie tun | Warum das hilft |
|---|---|---|
| 1 | Auftrag und Bestätigungen prüfen | Sie wissen, was die Bank leisten muss |
| 2 | Schriftlich reklamieren und Frist setzen | Die Bank muss reagieren, Sie haben einen Nachweis |
| 3 | An das Beschwerdemanagement der Bank wenden | Hartnäckige Fälle bearbeitet eine eigene Stelle |
| 4 | Verbraucherzentrale einschalten | Sie berät und hilft beim Formulieren der Beschwerde |
| 5 | Die BaFin informieren | Die Aufsichtsbehörde prüft Beschwerden über Banken |
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist die staatliche Aufsichtsbehörde für Banken. Sie können dort eine Beschwerde einreichen, wenn Ihre Bank sich nicht an gesetzliche Pflichten hält. Die BaFin verhandelt nicht für Sie. Sie prüft, ob die Bank systematisch gegen Regeln verstößt. Für die Klärung Ihres Einzelfalls sind die Verbraucherzentralen oft der schnellere Weg, weil sie direkt mit der Bank verhandeln und Ihnen rechtliche Einschätzungen geben.
Wenn es um Gebühren geht, die die Bank in der Vergangenheit erhoben hat, lohnt ein Blick auf die BGH-Urteile zu Erstattungsansprüchen bei Girokonten. Der Bundesgerichtshof hat im November 2024 und im Juni 2025 entschieden, wann Banken Gebühren aus unwirksamen Vertragsklauseln erstatten müssen und welche Verjährungsfristen gelten. Wenn Ihre Bank Gebühren auf Grundlage solcher Klauseln verlangt hat, prüfen Sie, ob Sie Ansprüche geltend machen können. Achten Sie auf die Verjährung, sonst verfällt der Anspruch.
FAQ
Muss die Bank mir beim Kontowechsel wirklich helfen?
Ja. Die Paragrafen 20 und 21 des Zahlungskontengesetzes verpflichten beide Banken, Sie bei der Umstellung von Daueraufträgen, Lastschriften und Überweisungen zu unterstützen, wenn Sie das beauftragen. Die Hilfe ist gesetzlich vorgeschrieben und kein Kulanzservice.
Darf die Bank für die Kontowechselhilfe Geld verlangen?
Ja. Banken dürfen die Umzugshilfe in Rechnung stellen. Fragen Sie deshalb vor dem Auftrag, ob und in welcher Höhe Gebühren anfallen, und vergleichen Sie die Konditionen verschiedener Institute.
Was mache ich, wenn Lastschriften weiter vom alten Konto abgebucht werden?
Prüfen Sie zuerst, ob das alte Konto gedeckt ist, damit keine Rücklastschrift entsteht. Reklamieren Sie dann schriftlich bei der Bank und verlangen Sie, dass die Lastschriftmandate auf das neue Konto übertragen werden.
An wen kann ich mich wenden, wenn die Bank nicht reagiert?
Wenden Sie sich zuerst an das Beschwerdemanagement der Bank, dann an die Verbraucherzentrale. Sie berät, hilft beim Formulieren und verhandelt mit der Bank. Zusätzlich können Sie eine Beschwerde bei der BaFin einreichen, die als Aufsichtsbehörde prüft, ob die Bank gegen gesetzliche Pflichten verstößt.
Kernaussagen
- Kontowechselhilfe ist Pflicht: Beide Banken müssen die Umstellung von Daueraufträgen, Lastschriften und Überweisungen unterstützen, wenn Sie das beauftragen.
- Auftrag schriftlich erteilen: Lassen Sie sich bestätigen, welche Schritte die Bank bis wann übernimmt, und bewahren Sie alle Unterlagen auf.
- Kosten vorab klären: Banken dürfen die Umzugshilfe berechnen. Fragen Sie vor dem Auftrag nach dem Preis.
- Bei Fehlern schriftlich reklamieren: Setzen Sie eine Frist. Wenden Sie sich an das Beschwerdemanagement und ziehen Sie Verbraucherzentrale oder BaFin hinzu.
- Gebührenansprüche prüfen: Bei unwirksamen Vertragsklauseln können Sie Gebühren zurückfordern, achten Sie dabei auf die Verjährung.