Ein Monatsplan verteilt einen eingegebenen Betrag auf eine bestimmte Zahl von Monaten. Dafür brauchst du nur die Basis in Cent, die Nutzungsdauer in vollen Monaten sowie Startmonat und Jahr.
Das Ergebnis dient als verständliche Rechenhilfe für ein Szenario: Du siehst Rundungsabweichungen, Jahresanteile und die genaue Gesamtsumme. Eine steuerliche Entscheidung trifft es nicht und liefert weder eine zulässige AfA noch ein Steuerergebnis oder eine Empfehlung. Für die Steuererklärung lassen sich daraus keine Aussagen ableiten.
Eingaben festlegen: Basis, Monate und Startmonat
Für den Plan brauchst du drei klar abgegrenzte Eingaben:
| Eingabe | Format | Bedeutung im Szenario |
|---|---|---|
| Basis | ganze Cent, mindestens 0 | Betrag, der rechnerisch verteilt wird |
| Nutzungsdauer | ganze Monatszahl, mindestens 1 | Anzahl der Monate im Szenario |
| Startmonat | Jahr und Monat, etwa 2026-11 |
erster Monat des Szenarios |
Die Basis ist der Betrag, den du im Plan verteilen möchtest. Der Rechner prüft nicht, ob dieser Betrag steuerlich Anschaffungs- oder Herstellungskosten, ein Bemessungswert oder eine andere zulässige Größe ist.
Die Nutzungsdauer trägst du selbst ein. Der Plan schlägt keine Dauer vor und prüft nicht, ob sie für deinen Fall richtig oder zulässig ist. Die AfA-Tabellen des Bundesfinanzministeriums können bei der Einschätzung betriebsgewöhnlicher Nutzungsdauern helfen. Sie sind aber keine bindenden Rechtsnormen und ersetzen nicht die Prüfung deines Einzelfalls.
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Der Startmonat muss ein Jahr enthalten. Die Eingabe „November“ reicht nicht aus, wenn die Monatswerte später Kalenderjahren zugeordnet werden sollen. Verwende daher zum Beispiel 2026-11. Im Rechenmodell legt dieser Wert nur fest, welcher Kalendermonat als Szenario-Monat 1 gilt. Er legt nicht fest, wann eine steuerliche Abschreibung beginnt.
Hinweis: Das Szenario enthält keine zulässige AfA und liefert weder ein Steuerergebnis noch eine Empfehlung.
Monatswerte berechnen und Rundung nachvollziehen
Die Berechnung arbeitet vollständig mit Cent. Für die Monatsnummer n wird zunächst der kumulierte Szenario-Wert ermittelt:
K(0) = 0
K(n) = \operatorname{round}_{kaufm.}\left(\frac{B \times n}{L}\right)
Dabei steht:
Bfür die Basis in Cent,Lfür die Nutzungsdauer in Monaten,K(n)für den kumulierten Betrag nach Monatn,round kaufm.bezeichnet die kaufmännische Rundung auf ganze Cent.
Der Monatswert entsteht erst danach als Differenz:
M(n) = K(n) - K(n-1)
Du kannst die Rechenregel also so lesen:
kumuliert(n) = kaufmännisch gerundete Basis mal n geteilt durch Nutzungsmonate
Monatswert(n) = kumuliert(n) minus kumuliert(n-1)
Gerundet wird erst nach der Multiplikation und Division. Die Rechnung bleibt dadurch auch dann exakt, wenn sich die Basis nicht gleichmäßig auf ganze Cent verteilen lässt. Eine technische Ganzzahlformel verhindert Fehler durch ungenaue Gleitkommazahlen:
kumuliert(n) = floor((2 × B × n + L) / (2 × L))
monatswert(n) = kumuliert(n) - kumuliert(n - 1)
Lässt sich die Basis nicht ohne Rest durch die Monatszahl teilen, können einzelne Monatswerte um einen Cent abweichen. Das ist kein Fehler. Die Abweichung entsteht, weil die Rundungsreste verteilt werden.
Nimm als Beispiel eine bestätigte Basis von 100.000 Cent, eine Dauer von 36 Monaten und den Startmonat November 2026:
Szenario – keine zulässige AfA, kein Steuerergebnis, keine Empfehlung.
| Szenario-Monat | Rechnung für den kumulierten Wert | Kumuliert | Monatswert |
|---|---|---|---|
| 1, November 2026 | rund 100.000 × 1 ÷ 36 | 2.778 Cent | 2.778 Cent |
| 2, Dezember 2026 | rund 100.000 × 2 ÷ 36 | 5.556 Cent | 2.778 Cent |
| 3, Januar 2027 | rund 100.000 × 3 ÷ 36 | 8.333 Cent | 2.777 Cent |
Der dritte Monatswert beträgt hier 2.777 Cent, weil der kumulierte Wert von 5.556 auf 8.333 Cent steigt. Die Monatswerte werden also nicht unabhängig voneinander gerundet. Jeder Wert ergibt sich aus zwei aufeinanderfolgenden kumulierten Beträgen.
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Die Kalenderlogik lautet:
kalendermonat(n) = Startmonat + (n - 1) Monate
Der November 2026 ist damit Monat 1, der Dezember 2026 Monat 2 und der Januar 2027 Monat 3. Diese Zuordnung ist eine technische Regel für das Szenario.
Szenario – keine zulässige AfA, kein Steuerergebnis, keine Empfehlung.
Jahressummen und technische Prüfsumme kontrollieren
Für jedes Kalenderjahr werden nur die Szenario-Monate addiert, die in diesem Jahr liegen. Bei einem Start im November enthält das erste Jahr deshalb zwei Monate. Auch das letzte Jahr kann nur einen Teil der Nutzungsdauer enthalten.
Mit den Beispielwerten ergibt sich folgende Übersicht:
Szenario – keine zulässige AfA, kein Steuerergebnis, keine Empfehlung.
| Kalenderjahr | Szenario-Monate | Szenario-Jahressumme |
|---|---|---|
| 2026 | 2 | 55,56 € |
| 2027 | 12 | 333,33 € |
| 2028 | 12 | 333,33 € |
| 2029 | 10 | 277,78 € |
| Gesamt | 36 | 1.000,00 € |
Die technische Kontrolle vergleicht zwei Summen mit der eingegebenen Basis:
- Summe aller Monatswerte,
- Summe aller Jahressummen.
Für gültige Eingaben mit einer nichtnegativen Cent-Basis und mindestens einem Monat gilt:
K(L) = B
Außerdem heben sich die Differenzen der Monatswerte vollständig auf:
\sum_{n=1}^{L} M(n)
= K(L) - K(0)
= B
Im Beispiel lautet die Jahresprüfung:
55,56 € + 333,33 € + 333,33 € + 277,78 € = 1.000,00 €
Die Ausgabe sollte deshalb ausdrücklich anzeigen:
Szenario – keine zulässige AfA, kein Steuerergebnis, keine Empfehlung.
Technische Prüfsumme: Summe der Monatswerte entspricht der eingegebenen Basis exakt.
Eine Abweichung wäre bei diesem Rechenmodell kein steuerliches Ergebnis, sondern ein technischer Fehler bei der Eingabe, Rundung oder Gruppierung. Die Prüfung bestätigt nicht, dass die Basis steuerlich angesetzt werden darf.
§§ 6 und 7 EStG: Quellenrahmen statt Einzelfallentscheidung
§ 7 EStG beschreibt für bestimmte Wirtschaftsgüter mit einer Nutzung zur Einkünfteerzielung von mehr als einem Jahr eine Verteilung in gleichen Jahresbeträgen. Dabei spielen unter anderem die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer und der zeitanteilige Ansatz im Jahr der Anschaffung oder Herstellung eine Rolle. Der Paragraph enthält außerdem weitere Methoden und Sonderregeln.
§ 6 EStG enthält Bewertungsregeln und zusätzliche Behandlungsmöglichkeiten für bestimmte Fälle. Der Monatsplan wendet diese Vorschriften nicht auf deinen Sachverhalt an.
Wichtig: Der Plan entscheidet nicht,
- ob ein Gegenstand steuerlich als Wirtschaftsgut einzuordnen ist,
- ob deine Basis die richtige steuerliche Bemessungsgrundlage bildet,
- welche Nutzungsdauer gilt,
- ob eine lineare, degressive, leistungsbezogene oder andere Methode anwendbar ist,
- ob überhaupt eine Berechtigung für die Abschreibung besteht,
- ob die Nutzung privat, betrieblich oder gemischt erfolgt,
- ob Sofortabzug, Sammelposten, Sonderabschreibung oder erhöhte Absetzungen infrage kommen,
- wie Verkauf, Entnahme, Einlage, Nutzungsänderung oder Berichtigung zu behandeln sind,
- welche Steuerfolge oder welcher Eintrag in einer Steuererklärung entsteht.
Auch der bestätigte Startmonat ist nur eine Szenario-Annahme. Er sagt nicht, ob steuerlich die Anschaffung, Herstellung, Lieferung, Fertigstellung oder ein anderes Ereignis maßgeblich ist.
Die Formel für den Monatsplan ist mathematisch offengelegt. Da sie keine amtlich bestätigte steuerliche Rundungsregel ist, muss jede Ergebniszeile, Jahreszeile, Prüfsumme und jeder Export diese Einordnung enthalten:
Szenario – keine zulässige AfA, kein Steuerergebnis, keine Empfehlung.
Datenschutz und sichere nächste Schritte
Für die Berechnung reichen Basis in Cent, Monatsdauer und Startmonat. Namen, Steuer-ID, Steuernummer, Rechnungen, Steuerbescheide, genaue Gegenstandsbezeichnungen und persönliche Einkommensdaten brauchst du dafür nicht.
Die Datenschutz-Grundverordnung nennt unter anderem Transparenz, Zweckbindung und Datenminimierung als Datenschutzgrundsätze. Welche Daten tatsächlich gespeichert, übertragen oder für Zusatzfunktionen verarbeitet werden, hängt von der technischen Umsetzung ab. Aussagen über lokale Berechnung, fehlende Speicherung, Cookies oder Löschung sind daher nur zulässig, wenn sie zur tatsächlichen Funktion und zur Datenschutzerklärung passen. Für Zugriffe auf Informationen auf deinem Endgerät gelten zusätzlich die Vorgaben aus § 25 TDDDG.
So nutzt du den Plan möglichst sicher:
- Trage für das Szenario nur die drei nötigen Werte ein.
- Teile keine Belege, Zugangsdaten oder Steuer-IDs in Freitextfeldern.
- Speichere oder exportiere den Plan nur, wenn du ihn wirklich brauchst.
- Prüfe die Eingaben gegen deine Unterlagen, ohne daraus eine steuerliche Zulässigkeit abzuleiten.
- Halte Browser und Betriebssystem aktuell und verwende für verschiedene Konten eigene sichere Passwörter. Dazu gibt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik praktische Basistipps.
Wenn du eine steuerliche Einordnung brauchst, lass Wirtschaftsgut, Nutzungsdauer, Methode und Nutzungssituation fachkundig prüfen. Der Monatsplan hilft dir, deine Rechenannahmen festzuhalten. Er ersetzt aber keine steuerliche Beurteilung.
Quellenstand: 3. August 2026. Gesetze und Verwaltungsauffassungen können sich ändern.
Kernaussagen
- Bestätige drei Werte: Verwende eine Basis in ganzen Cent, eine Nutzungsdauer in ganzen Monaten und einen Startmonat mit Jahr.
- Prüfe die Rundung: Berechnet wird der Monatswert als Differenz zweier kumulierter, kaufmännisch gerundeter Cent-Beträge.
- Kontrolliere die Summe: Die Summe aller Monatswerte und Jahressummen muss exakt der eingegebenen Basis entsprechen.
- Trenne Mathematik und Steuerrecht: Jede Ausgabe ist ein Szenario, keine zulässige AfA, kein Steuerergebnis und keine Empfehlung.
- Gib keine unnötigen Daten ein: Für den Plan sind weder Steuer-ID noch Belege oder persönliche Angaben erforderlich.
FAQ
Ist das meine zulässige AfA?
Nein. Du erhältst nur ein Rechenszenario aus Basis, Monatsdauer und Startmonat. Der Plan prüft weder die steuerliche Berechtigung noch die passende Methode oder dein individuelles Steuerergebnis.
Warum muss ich Monat und Jahr angeben?
Weil die Monatswerte nach Kalenderjahren gruppiert werden. Ohne Jahr lässt sich nicht bestimmen, ob ein Szenario-Monat beispielsweise zu 2026 oder 2027 gehört.
Warum sind manche Monatswerte um einen Cent verschieden?
Die Basis lässt sich oft nicht ohne Rest auf ganze Cent verteilen. Durch die kumulative Rundung können sich die Monatswerte dann um höchstens einen Cent unterscheiden. Die Gesamtsumme bleibt im Szenario trotzdem exakt.
Warum muss ich die Nutzungsdauer selbst eintragen?
Der Plan beurteilt keine Nutzungsdauer. Die BMF-AfA-Tabellen sind nur Hilfsmittel und geben für deinen konkreten Fall keine bindende Auswahl vor.
Beginnt das Szenario immer im ausgewählten Monat?
Ja. Der ausgewählte Monat ist im Rechenmodell Monat 1. Das bedeutet nicht, dass dieser Monat steuerlich als Beginn der Abschreibung gilt.
Prüft der Plan, ob meine Basis steuerlich richtig ist?
Nein. Die Basis wird als bestätigte Rechengröße übernommen. Der Plan entscheidet nicht, ob sie Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder eine andere steuerlich ansetzbare Größe darstellt.
Was passiert, wenn die Summe nicht exakt stimmt?
Dann liegt im Rechenmodell wahrscheinlich ein technischer Fehler bei Eingabe, Rundung oder Kalendergruppierung vor. Eine solche Abweichung ist keine steuerliche Aussage und sollte vor der Nutzung der Ausgabe korrigiert werden.
Werden meine Eingaben gespeichert?
Das hängt von der tatsächlichen technischen Umsetzung ab. Prüfe dafür die konkrete Datenschutzerklärung und vermeide sensible Daten, die für die Berechnung nicht erforderlich sind.