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Kredit als Selbstständiger

Bei einem Kredit für Selbstständige zählt nicht nur ein monatliches Gehalt. Kreditgeber prüfen, wie regelmäßig und verlässlich die Einnahmen aus der selbstständigen Tätigkeit sind. Deshalb betrachten sie neben dem aktuellen Kontostand vor allem die Entwicklung von Gewinn, Kontobewegungen und Steuerunterlagen.

Je nach Unternehmensform und Buchführungspflicht weisen Selbstständige ihren Gewinn zum Beispiel mit einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung, kurz EÜR, oder mit einem Jahresabschluss nach. Der Jahresabschluss enthält eine Bilanz sowie eine Gewinn- und Verlustrechnung. Die EÜR stellt betriebliche Einnahmen und Ausgaben gegenüber. Der daraus berechnete Gewinn zeigt, wie leistungsfähig das Unternehmen finanziell ist.

Welche Unterlagen ein Kreditgeber verlangt, hängt unter anderem von der Kreditart, der Kredithöhe, der Unternehmensform, der Dauer der Selbstständigkeit und der individuellen Prüfung ab. Vollständige und widerspruchsfreie Unterlagen erleichtern die Prüfung. Sie ersetzen aber keine Kreditentscheidung.

Welche Unterlagen Selbstständige typischerweise brauchen

Für den Kreditantrag sollten Selbstständige private und betriebliche Unterlagen getrennt sammeln. Die folgende Übersicht zeigt typische Dokumente und ihren Zweck:

Unterlage Was sie sichtbar macht Warum sie relevant ist
Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder Jahresabschluss Einnahmen, Ausgaben und Gewinn Sie zeigt, welches Ergebnis die Tätigkeit erwirtschaftet
Steuerbescheide und Steuererklärungen Vom Finanzamt festgestellte Einkünfte und steuerliche Angaben Sie ergänzen die eigene Gewinnermittlung um steuerliche Nachweise
Kontoauszüge oder Kontoumsätze Tatsächliche Zahlungseingänge und Abbuchungen Sie zeigen den Geldfluss und die laufende Kontoführung
Nachweise über bestehende Kredite und Verpflichtungen Monatliche Belastungen und Restschulden Sie helfen bei der Einschätzung, welcher Betrag monatlich noch tragbar ist
Identitäts- und Unternehmensunterlagen Person, Tätigkeit und rechtliche Struktur Sie klären, wer den Kredit beantragt und welches Unternehmen dahintersteht
Unterlagen zum Kreditvorhaben Verwendungszweck und Finanzierungsbedarf Sie machen nachvollziehbar, wofür das Geld eingesetzt wird

Nicht jedes Kreditinstitut verlangt alle Dokumente. Für einen kleinen privaten Ratenkredit gelten oft andere Anforderungen als für eine größere betriebliche Finanzierung. Verwenden Sie daher die konkrete Dokumentenliste des Kreditgebers. Senden Sie sensible Unterlagen nicht ungeprüft an Anbieter, deren Identität Sie nicht überprüft haben.

Gewinnermittlung: EÜR oder Jahresabschluss

Die Gewinnermittlung ist der wichtigste Teil der finanziellen Unterlagen. Bei einer EÜR ergibt sich der Gewinn grundsätzlich aus den betrieblichen Einnahmen minus den betrieblichen Ausgaben. Eine klare Übersicht über Rechnungen, Betriebskosten und andere Geschäftsvorgänge zeigt, wie der Gewinn entstanden ist. Die Grundlagen der EÜR erklären auch, wann diese vereinfachte Gewinnermittlung eingesetzt wird.

Kapitalgesellschaften und andere buchführungspflichtige Unternehmen legen meist einen Jahresabschluss vor. Dazu gehören vor allem die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung. Die Unterlagen zeigen neben dem Gewinn auch Vermögenswerte, Schulden und die finanzielle Struktur des Unternehmens.

Für den Kreditantrag reicht ein hoher Gewinn in einem einzelnen Zeitraum nicht aus. Wichtiger ist das Gesamtbild:

  • Entspricht der Gewinn den tatsächlichen Zahlungseingängen?
  • Lassen sich starke Schwankungen erklären?
  • Bleiben nach privaten und betrieblichen Verpflichtungen ausreichende Mittel übrig?
  • Passt der beantragte Kredit zur wirtschaftlichen Größe des Unternehmens?

Eine Rechnung für einen großen Auftrag erhöht den Umsatz, aber nicht automatisch die sofort verfügbare Liquidität. Zahlt der Kunde erst später, hat das Unternehmen trotz guter Auftragslage zunächst weniger Geld zur Verfügung. Deshalb prüfen Kreditgeber neben dem Gewinn auch den tatsächlichen Geldfluss.

Steuerunterlagen: Gewinn gegenüber dem Finanzamt belegen

Steuerunterlagen ergänzen die Buchhaltung. Dazu gehören je nach Situation zum Beispiel Steuerbescheide, Einkommensteuererklärungen und die zugehörige Gewinnermittlung. Bei einer EÜR ist die Anlage EÜR Teil der elektronischen steuerlichen Übermittlung über ELSTER.

Ein Steuerbescheid zeigt, welche Einkünfte das Finanzamt berücksichtigt hat. Er ist daher ein unabhängiger Nachweis für die Angaben im Kreditantrag. Weichen die Gewinnangaben im Antrag, in der EÜR und im Steuerbescheid voneinander ab, sollten Sie den Grund erklären. Möglich sind zum Beispiel unterschiedliche Steuerjahre, spätere Änderungen oder der Unterschied zwischen Gewinn und Zahlungseingang.

Steuerunterlagen sind nur aussagekräftig, wenn die Belege dazu vorhanden und geordnet sind. Informationen zur Aufbewahrung von Steuerbelegen weisen darauf hin, dass Belege bei Gewinneinkünften für die Gewinnermittlung längere Zeit aufbewahrt werden müssen. Für den Kreditantrag sollten Sie die Unterlagen daher frühzeitig sammeln.

Kontoverlauf: Zahlungsfähigkeit im Alltag nachvollziehen

Der Kontoverlauf zeigt, ob Einnahmen eingehen und laufende Ausgaben bezahlt werden. Bei der EÜR gilt grundsätzlich das Zufluss- und Abflussprinzip: Einnahmen und Ausgaben zählen für den Zeitraum, in dem das Geld tatsächlich gutgeschrieben oder abgebucht wird. Die Bedeutung von Kontobewegungen für die EÜR erklärt diesen Zusammenhang.

Kontoauszüge können zudem als Beleg für Ausgaben dienen. Ein Zahlungseintrag zeigt jedoch nicht immer den geschäftlichen Zweck. Ordnen Sie dem Kontoauszug deshalb die passende Rechnung oder den Vertrag zu.

Für die Kreditprüfung erfüllt der Kontoverlauf eine andere Funktion als die Steuererklärung:

  • Die Steuerunterlagen zeigen den steuerlich erklärten beziehungsweise festgestellten Gewinn.
  • Die Gewinnermittlung erklärt, wie dieses Ergebnis aus Einnahmen und Ausgaben entsteht.
  • Der Kontoverlauf zeigt, wie sich die Liquidität im Alltag tatsächlich bewegt.

Diese drei Sichtweisen müssen nicht übereinstimmen. Zum Gewinn können auch Rechnungen gehören, die noch nicht bezahlt sind. Umgekehrt kann ein Konto hohe Eingänge zeigen, obwohl nach Wareneinkäufen, Steuern, Kreditraten und privaten Entnahmen wenig Geld frei bleibt.

Weitere Nachweise, die je nach Kredit verlangt werden

Neben Gewinn, Steuerunterlagen und Kontobewegungen können weitere Dokumente nötig sein. Welche das sind, hängt vom Einzelfall ab:

  • Personalausweis oder Reisepass zur Identitätsprüfung
  • Nachweis der selbstständigen Tätigkeit, etwa Gewerbeanmeldung oder Angaben zur freiberuflichen Tätigkeit
  • Unterlagen zur Unternehmensform, zum Beispiel Gesellschaftsvertrag oder Registerauszug
  • Betriebswirtschaftliche Auswertungen, wenn die aktuelle Entwicklung zwischen den Steuerjahren wichtig ist
  • Auftragsbestätigungen oder Verträge, wenn bereits vereinbarte Einnahmen die Finanzierung stützen
  • Übersicht über bestehende Verbindlichkeiten, Leasingverträge und regelmäßige Zahlungen
  • Unterlagen zu Sicherheiten, wenn der Kreditgeber eine besicherte Finanzierung prüft
  • Nachweise zum Verwendungszweck, etwa ein Kaufvertrag, eine Investitionsplanung oder ein Kostenangebot

Ein Businessplan ersetzt keine verlässlichen Zahlen aus der Vergangenheit. Er kann aber den Finanzierungszweck und die geplante Rückzahlung erklären. Das ist besonders bei einer jungen Selbstständigkeit oder einer geplanten Investition hilfreich.

So bereiten Selbstständige den Kreditantrag vor

Eine gute Vorbereitung beginnt mit einheitlichen Zahlen. Der Gewinn im Antrag sollte mit der EÜR oder dem Jahresabschluss übereinstimmen. Die Steuerbescheide sollten zum angegebenen Zeitraum passen. Die Kontobewegungen sollten die wichtigsten Einnahmen und Ausgaben plausibel zeigen.

Praktisch bewährt sich folgende Reihenfolge:

  1. Kreditbedarf berechnen: Fragen Sie nur den für den konkreten Zweck erforderlichen Betrag an.
  2. Monatliche Belastung prüfen: Bestehende Raten, Steuervorauszahlungen, Versicherungen und private Fixkosten einbeziehen.
  3. Gewinnunterlagen zusammenstellen: EÜR oder Jahresabschlüsse vollständig und lesbar ablegen.
  4. Steuerunterlagen ergänzen: Steuerbescheide und relevante Erklärungen nach Jahren ordnen.
  5. Kontobewegungen erklären: Ungewöhnlich hohe Einzahlungen, größere Entnahmen oder Rücklastschriften nicht ungeklärt lassen.
  6. Abweichungen dokumentieren: Ein kurzer sachlicher Hinweis ist besser als widersprüchliche Angaben.
  7. Kreditangebote vergleichen: Effektiver Jahreszins, Laufzeit, Sondertilgungen, Gesamtbetrag und Gebühren gemeinsam betrachten.

Bei stark schwankenden Einnahmen sollte die Rückzahlung nicht vom umsatzstärksten Monat ausgehen. Rechnen Sie mit einem realistischen Durchschnitt und berücksichtigen Sie Monate mit geringeren Einnahmen. Auch Steuern und betriebliche Rücklagen gehören in die Liquiditätsplanung.

Typische Schwierigkeiten und sinnvolle Lösungen

Kurze Dauer der Selbstständigkeit

Wer erst seit kurzer Zeit selbstständig ist, verfügt möglicherweise noch nicht über mehrere abgeschlossene Steuerjahre, sodass historische Vergleichswerte fehlen. Aktuelle EÜR-Auswertungen, Kontoentwicklungen, Auftragsbestätigungen und eine nachvollziehbare Finanzplanung können das Bild ergänzen. Ob diese Unterlagen ausreichen, entscheidet der jeweilige Kreditgeber.

Schwankende Einnahmen

Schwankungen sind bei vielen selbstständigen Tätigkeiten normal. Sie sollten sie nicht verbergen, sondern erklären. Ein saisonaler Umsatzverlauf, wiederkehrende Kunden oder unterschriebene Aufträge helfen bei der Einordnung. Entscheidend ist, ob die Rückzahlung auch in schwächeren Monaten möglich bleibt.

Gewinn und Kontostand passen nicht zusammen

Ein niedriger Kontostand bedeutet nicht automatisch einen niedrigen Gewinn. Offene Rechnungen, größere Investitionen, Steuerzahlungen oder private Entnahmen können den Kontoverlauf beeinflussen. Umgekehrt beweist ein hoher Kontostand allein keinen dauerhaft hohen Gewinn. Die Unterlagen sollten deshalb gemeinsam betrachtet werden.

Unvollständige Buchhaltung

Fehlende Belege erschweren die Gewinnermittlung und die Erklärung einzelner Kontobewegungen. Erfassen Sie Einnahmen und Ausgaben laufend und ordnen Sie sie den passenden Rechnungen zu. Bei komplexeren Fällen kann eine steuerliche Beratung helfen, die Unterlagen vor dem Antrag zu ordnen.

Datenvisualisierung: Welche Unterlage beantwortet welche Frage?

Frage des Kreditgebers                  Wichtigster Nachweis
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Wie hoch ist der ausgewiesene Gewinn?   EÜR oder Jahresabschluss
Ist der Gewinn steuerlich nachvollziehbar? Steuerbescheid und Steuererklärung
Fließt regelmäßig Geld ein?             Kontoauszüge und Kontoumsätze
Welche Verpflichtungen bestehen?       Kredit-, Leasing- und Vertragsunterlagen
Wofür wird das Geld benötigt?           Verwendungszweck und Kostenunterlagen

Die Darstellung ersetzt keine Prüfung. Sie zeigt aber, welche Aufgabe die einzelnen Unterlagen haben. Kein Dokument beantwortet alle Fragen. Erst das Zusammenspiel von Ergebnis, Steuerangaben und tatsächlichem Geldfluss ergibt ein verlässliches Bild.

Kernaussagen

  • Gewinn nachweisen: EÜR oder Jahresabschluss weisen das betriebliche Ergebnis Ihrer Selbstständigkeit aus.
  • Kontoverlauf erklären: Kontoauszüge machen tatsächliche Zahlungseingänge, Abbuchungen und die laufende Liquidität sichtbar.
  • Steuerunterlagen ordnen: Steuerbescheide und Steuererklärungen stützen die Gewinnangaben und helfen, Abweichungen nachvollziehbar zu erklären.
  • Unterlagen abgleichen: Angaben im Kreditantrag, in der Buchhaltung, in Steuerdokumenten und auf dem Konto sollten zeitlich und inhaltlich zusammenpassen.
  • Rückzahlung realistisch planen: Nicht der umsatzstärkste Monat, sondern eine belastbare Liquiditätsplanung sollte die Kredithöhe bestimmen.

FAQ

Bekomme ich als Selbstständiger grundsätzlich einen Kredit?

Die Selbstständigkeit allein entscheidet nicht über die Finanzierung. Kreditgeber prüfen unter anderem Einkommen beziehungsweise Gewinn, laufende Verpflichtungen, Kontoverlauf, Unternehmensdauer und die gewünschte Kredithöhe. Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Anbieter und Kreditart.

Welche Steuerunterlagen brauche ich für einen Kreditantrag?

Typischerweise kommen Steuerbescheide, Steuererklärungen und die Gewinnermittlung infrage. Bei einer EÜR gehört die Anlage EÜR zur steuerlichen Dokumentation. Welche Jahre und Dokumente tatsächlich verlangt werden, legt der jeweilige Kreditgeber fest.

Warum reicht mein Kontostand als Nachweis nicht aus?

Ein Kontostand ist eine Momentaufnahme. Er zeigt weder, wie der Gewinn entstanden ist, noch ob regelmäßig Einnahmen eingehen oder bereits hohe Verpflichtungen bestehen. Gewinnermittlung, Steuerunterlagen und Kontobewegungen beantworten diese Fragen gemeinsam.

Wie kann ich den Kontoverlauf verständlich machen?

Ordnen Sie ungewöhnlich hohe Einzahlungen und Ausgaben den passenden Rechnungen, Verträgen oder Investitionen zu. Rücklastschriften, größere private Entnahmen oder einmalige Zahlungen erklären Sie ebenfalls knapp und sachlich.

Was gilt, wenn ich noch keinen Jahresabschluss vorlegen kann?

Bei einer EÜR legen Sie die vorhandenen Gewinnermittlungen vor. Bei einer jungen Selbstständigkeit können zusätzlich aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertungen, Kontoauszüge, Auftragsunterlagen und eine Finanzplanung relevant sein. Ob die Unterlagen genügen, hängt von der individuellen Prüfung ab.

Was passiert, wenn Gewinn und Kontoeingänge voneinander abweichen?

Das ist nicht automatisch ein Widerspruch. Der Gewinn und der Kontoverlauf folgen unterschiedlichen Betrachtungen, insbesondere wenn Rechnungen noch offen sind oder größere Zahlungen zeitlich zusammenfallen. Die Abweichung sollte anhand von Rechnungen, Zahlungszeitpunkten und Belegen nachvollziehbar sein.

Wie gehe ich mit schwankenden Einnahmen um?

Ermitteln Sie eine vorsichtige monatliche Planung und berücksichtigen Sie schwächere Geschäftsphasen, Steuern und bestehende Raten. Ergänzende Auftragsunterlagen können die erwartete Entwicklung erklären, ersetzen aber keine realistische Rückzahlungsrechnung.

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