Ein Kredit nach der Elternzeit ist nur tragbar, wenn der Haushalt die Rate in drei Zeiten dauerhaft zahlen kann: mit dem aktuellen Einkommen, in den Übergangsmonaten und nach der Rückkehr. Rechne Elternzeit, Elterngeld, Erwerbseinkommen und Betreuungskosten getrennt.
Das ist besonders wichtig bei größeren Anschaffungen, bestehenden Krediten und einer Immobilienfinanzierung. Entscheidend ist nicht, ob du einen Kredit bekommst. Entscheidend ist, welche Rate auch dann tragbar bleibt, wenn die Rückkehr in den Beruf oder erwartete Einkünfte anders ausfallen als geplant.
Elternzeit, Elterngeld und Rückkehr getrennt planen
Elternzeit und Elterngeld hängen zusammen, bezeichnen aber unterschiedliche Dinge: Die Elternzeit ist ein arbeitsrechtlicher Zeitraum für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Sie kann grundsätzlich bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes genommen werden; außerdem lassen sich bis zu 24 Monate zwischen dem dritten Geburtstag und der Vollendung des achten Lebensjahres nutzen. Währenddessen ist Erwerbstätigkeit grundsätzlich bis zu 32 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt möglich. Die einzelnen Voraussetzungen und Grenzen stehen in § 15 BEEG.
Elterngeld ist dagegen eine zeitlich begrenzte staatliche Leistung mit eigenen Regeln. Basiselterngeld kann grundsätzlich bis zur Vollendung des 14. Lebensmonats bezogen werden. Elterngeld Plus kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen grundsätzlich bis zur Vollendung des 32. Lebensmonats reichen. Maßgeblich sind dabei die Lebensmonate des Kindes, nicht einfach die Kalendermonate Januar bis Dezember. Die Bezugsregeln finden sich in § 4 BEEG.
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Für die Kreditplanung hat diese Unterscheidung eine direkte Folge: Eine lange Elternzeit bedeutet nicht automatisch, dass über den gesamten Zeitraum dieselbe Leistung oder dasselbe Einkommen eingeht. Umgekehrt endet eine Elterngeldphase nicht zwingend genau dann, wenn die Elternzeit endet. Wer beide Zeitachsen in eine einzige Zahl zusammenfasst, kann die spätere Rate zu hoch ansetzen.
Drei Phasen statt einer Durchschnittsrechnung
Eine Monatsübersicht ist hilfreicher als ein pauschales Jahreseinkommen. Teile den Haushalt mindestens in drei Phasen:
- Aktuelle Phase: Einnahmen und Ausgaben in der laufenden Elternzeit.
- Übergangsphase: Änderungen bei Elterngeld, Arbeitszeit, Betreuung oder Mobilität.
- Dauerphase: Monate nach der Rückkehr, in denen die tatsächlich verfügbaren Einnahmen und laufenden Kosten feststehen.
Notiere für jeden Monat die erwarteten Einnahmen und Ausgaben. Beim Elterngeld sollte der konkrete Bescheid verwendet werden, sofern er bereits vorliegt. Eine grobe eigene Berechnung kann Besonderheiten übersehen. Dazu gehören Einkommen während des Bezugs, Elterngeld Plus, Mehrlinge, Frühgeburten und der Partnerschaftsbonus. Die gesetzlichen Grundregeln zur Berechnung stehen in § 2 BEEG und § 4a BEEG.
Ein Beispiel ohne konkrete Einkommensprognose: Im ersten Zeitraum kann das Erwerbseinkommen niedriger sein und Elterngeld eingehen. Im zweiten Zeitraum endet eine Leistung oder ändert sich, während Betreuungskosten entstehen. Im dritten Zeitraum kommt ein weiteres Erwerbseinkommen hinzu. Gleichzeitig können Fahrtkosten und Betreuungszeiten steigen. Jede Phase braucht ihre eigene Rechnung. Ein Monatsdurchschnitt über alle Phasen kann diese Unterschiede verdecken.
Es kann sinnvoll sein, die Übersicht nicht nur für drei grobe Zeiträume, sondern für die nächsten zwölf bis 18 Monate anzulegen. So werden einzelne Lücken sichtbar, etwa wenn Elterngeld zum Monatsende endet, die erste volle Gehaltszahlung aber erst später eingeht. Auch einmalige Kosten wie eine Kaution für die Betreuung, Arbeitskleidung, ein Jobticket oder eine Reparatur am Familienauto lassen sich dann dem passenden Monat zuordnen.
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Die Rückkehr ist ein Termin, kein fertiger Netto-Betrag
Nach § 15 Absatz 5 BEEG bleibt das Recht unberührt, nach der Elternzeit zu der vor Beginn vereinbarten Arbeitszeit zurückzukehren. Die gesetzliche Regelung zur Rückkehr sagt jedoch nicht, welcher Nettobetrag später tatsächlich auf dem Konto ankommt. Steuerabzüge, eine andere Arbeitszeitvereinbarung, veränderte Versicherungen, Betreuungskosten und weitere Haushaltsfaktoren werden dort nicht pauschal beziffert.
Plane deshalb mit einer Rückkehr als Datum und mit den Einnahmen erst dann, wenn sie für den Haushalt belastbar sind. Eine erwartete Gehaltssteigerung, eine noch nicht festgelegte Aufstockung der Arbeitszeit oder ein möglicher Wechsel des Arbeitsmodells sind keine sichere Grundlage für die Rate.
Auch die Fristen für die Anmeldung und Aufteilung der Elternzeit sind für den Zeitplan hilfreich, aber kein Kreditkriterium. Bei Elternzeit bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres gilt grundsätzlich eine Anmeldefrist von sieben Wochen, bei Elternzeit zwischen dem dritten und achten Geburtstag grundsätzlich von 13 Wochen. Einzelheiten enthält § 16 BEEG. Mit diesen Fristen kannst du die Monate im Haushaltsplan richtig markieren. Sie sagen aber nichts über die Höhe künftiger Einnahmen oder über eine Kreditentscheidung aus.
Den Haushalt mit Reserve und Übergangsmonaten rechnen
Die neue Rate darf nicht nur in einem guten Monat passen. Sie muss auch tragbar sein, wenn das Elterngeld ausläuft, die Rückkehr noch nicht abgeschlossen ist oder zusätzliche Kosten für Betreuung und Mobilität entstehen. Prüfe deshalb vor jeder Ratenentscheidung alle Einnahmen und Ausgaben.
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Beginne mit den Einnahmen, die tatsächlich verfügbar oder für einen bestimmten Zeitraum bewilligt sind. Dazu können Erwerbseinkommen, ein konkreter Elterngeldbetrag, Kindergeld und andere regelmäßige Leistungen gehören, soweit sie im jeweiligen Haushalt tatsächlich eingehen. Unsichere oder nur erhoffte Zuflüsse behandelst du nicht als feste Einnahme.
Liste danach alle laufenden Kosten auf. Dazu zählen nicht nur Miete oder laufende Wohnkosten, sondern auch Energie, Telefon, Internet, Lebensmittel, Versicherungen, Mobilität, Betreuung und bestehende Kreditraten. Unterhalt, Ratenkäufe und andere feste Verpflichtungen gehören ebenfalls in die Rechnung. Teile Jahreskosten wie Versicherungsbeiträge, Reparaturen sowie bestimmte Vereins- und Betreuungskosten durch zwölf. So werden sie als Monatswerte sichtbar und müssen nicht überraschend aus der Rücklage bezahlt werden.
Eine übersichtliche Tabelle kann so aussehen:
| Einnahmen und Rücklagen | Laufende Ausgaben und Verpflichtungen |
|---|---|
| tatsächlich verfügbares Erwerbseinkommen | Miete oder sonstige Wohnkosten |
| bewilligtes Elterngeld im jeweiligen Zeitraum | Energie, Telefon und Internet |
| Kindergeld oder andere tatsächlich eingehende Leistungen | Lebensmittel und Haushaltsbedarf |
| frei verfügbare Rücklagen | Betreuung, Mobilität und Versicherungen |
| sonstige verlässliche Einnahmen | bestehende Kreditraten und Unterhalt |
| unregelmäßige, aber absehbare Jahreskosten | |
| geplante neue Rate |
Behandle Rücklagen und monatliches Einkommen nicht gleich. Eine Rücklage kann eine Übergangsphase überbrücken oder eine notwendige Anschaffung teilweise finanzieren. Sie ersetzt aber kein dauerhaftes Einkommen, wenn du die neue Rate über mehrere Jahre zahlen willst. Wer Rücklagen für die Rate einplant, sollte deshalb konkret festhalten, wie lange sie reichen würden und welche Notfälle dann nicht mehr abgesichert wären.
Zwei Szenarien verhindern eine zu knappe Planung
Rechne mindestens zwei Varianten:
- Grundrechnung: Nur sichere oder bereits bewilligte Einnahmen werden angesetzt.
- Belastungsrechnung: Ein erwarteter zusätzlicher Zufluss, etwa aus der Rückkehr in eine höhere Arbeitszeit, wird vorübergehend mit null Euro angesetzt.
Die zweite Variante ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Sie zeigt aber vorsichtig, wie stabil der eigene Haushalt ist. Wenn die Rate nur funktioniert, sobald jede erwartete Entwicklung pünktlich eintritt, ist der Finanzierungsplan empfindlich. Dann kommen eine niedrigere Kreditsumme, eine spätere Aufnahme, eine längere Ansparphase oder eine günstigere Anschaffung als Alternativen infrage.
Ziehe vom verfügbaren Einkommen nicht einfach die üblichen Ausgaben ab und setze den Rest als Rate an. Plane zusätzlich einen Puffer für unregelmäßige Kosten ein. Gerade mit einem kleinen Kind können Ausgaben schwanken. Entscheidend ist nicht, ob die Rechnung in einem besonders günstigen Monat aufgeht, sondern ob sie auch bei vorhersehbaren Abweichungen nicht sofort ins Minus rutscht.
Ein zusätzlicher Realitätscheck kann helfen: Prüfe, ob der Haushalt die geplante Rate für einige Monate gedanklich bereits zurücklegen könnte, ohne dass notwendige Ausgaben oder die Notfallreserve darunter leiden. Das ist kein Ersatz für eine Kreditentscheidung und keine Voraussetzung für einen Antrag. Es zeigt aber, wie sich die Rate im tatsächlichen Alltag anfühlen würde.
Betreuungskosten nicht ausblenden
Betreuung ist oft ein Übergangsposten. Sie kann mit der Rückkehr beginnen, sich bei einer anderen Arbeitszeit ändern oder durch längere Wege und zusätzliche Arbeitszeiten teurer werden. Ein bundesweit einheitlicher Betrag lässt sich dafür nicht ansetzen. Verwende daher die Kosten, die für deine konkrete Betreuung bereits feststehen oder realistisch kalkuliert werden können.
Berücksichtige neben dem regelmäßigen Elternbeitrag auch mögliche Verpflegungskosten, längere Betreuungszeiten, Ferienbetreuung oder zusätzliche Wege. Nicht jede Ausgabe fällt in jedem Monat an. Für die Haushaltsplanung ist es dennoch sinnvoll, vorhersehbare Kosten auf einen Monatswert umzurechnen.
Dasselbe gilt für Mobilität. Eine Rückkehr zur Arbeit kann zusätzliche Fahrten, ein zweites Fahrzeug, Fahrkarten oder veränderte Arbeitswege auslösen. Diese Ausgaben gehören in die Dauerphase, auch wenn sie während der Elternzeit noch nicht anfallen.
Was die Kreditwürdigkeitsprüfung für den Haushalt bedeutet
Vor dem Abschluss eines Verbraucherdarlehens muss der Kreditgeber die Kreditwürdigkeit prüfen. Bei einem allgemeinen Verbraucherdarlehen darf der Vertrag nur geschlossen werden, wenn keine erheblichen Zweifel daran bestehen, dass die Verpflichtungen erfüllt werden können. Bei einem Immobiliar-Verbraucherdarlehen, also etwa einer Finanzierung für den Erwerb oder Bau einer Immobilie, muss es wahrscheinlich sein, dass die vertraglichen Verpflichtungen erfüllt werden können. Die unterschiedlichen Maßstäbe stehen in § 505a BGB.
Für die verschiedenen Kreditarten gelten unterschiedliche Regeln. Bei Immobiliar-Verbraucherdarlehen müssen notwendige, ausreichende und angemessene Informationen zu Einkommen, Ausgaben sowie weiteren finanziellen und wirtschaftlichen Umständen in die Prüfung einfließen. Das regelt § 18a KWG für Kreditinstitute. Für eine eigene Vorbereitung folgt daraus eine einfache Reihenfolge: Erst den Haushalt vollständig erfassen, dann die zusätzliche Rate prüfen.
Bei einer Immobilienfinanzierung nennt die einschlägige Verordnung zur Kreditwürdigkeitsprüfung unter anderem regelmäßige Ausgaben, Schulden, sonstige finanzielle Verpflichtungen, sonstiges Einkommen, Ersparnisse und andere Vermögenswerte als relevante Faktoren. Das bedeutet nicht, dass für jeden Haushalt dieselbe Formel gilt. Es zeigt aber, warum ein einzelner Einkommensnachweis oder der Wert einer Immobilie nicht die gesamte Haushaltsrechnung ersetzt.
Je nach Kreditart und Anbieter können die angeforderten Unterlagen unterschiedlich ausfallen. Ordne Bescheide und Einkommensunterlagen nach Zeiträumen. Lege nicht nur Unterlagen für den aktuellsten Monat vor. So lassen sich Veränderungen durch Elternzeit, Elterngeld oder Teilzeit nachvollziehbar erklären. Angaben sollten vollständig und konsistent sein; fehlende Ausgaben oder geschätzte Einkommen führen nicht zu einer besseren tragfähigen Planung.
Rückkehr nach der Elternzeit bei Immobilienfinanzierungen
Für Immobiliar-Verbraucherdarlehen kann eine wahrscheinliche Wiederaufnahme der Berufstätigkeit nach der Elternzeit als mögliches positives Zukunftsereignis berücksichtigt werden. Ein erwarteter deutlicher Einkommensanstieg darf nach § 4 ImmoKWPLV jedoch nur berücksichtigt werden, wenn Unterlagen ihn ausreichend nachweisen.
Das bedeutet weder, dass die Rückkehr automatisch berücksichtigt wird, noch dass sie immer gleich bewertet wird. Die Regel gilt zudem nicht pauschal für jeden Raten-, Auto- oder Konsumentenkredit. Auch eine geplante Rückkehr ersetzt nicht die Prüfung der aktuellen Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungen.
Für die eigene Planung ist deshalb folgende Entscheidung sinnvoll: Baue die Rate so, dass sie auf nachvollziehbaren Zahlen beruht. Behandle die Rückkehr als möglichen zusätzlichen Spielraum, nicht als Fundament, auf dem die Finanzierung zwingend aufbauen muss. Je größer der Anteil des Plans ist, der erst durch künftige Entwicklungen funktioniert, desto genauer sollten Zeitpunkt, Arbeitsumfang, Betreuung und monatliche Kosten feststehen.
Der Immobilienwert ersetzt keine laufende Tragbarkeit
Bei Immobiliar-Verbraucherdarlehen darf sich die Kreditwürdigkeitsprüfung grundsätzlich nicht hauptsächlich darauf stützen, dass der Wert der Immobilie den Darlehensbetrag übersteigt oder künftig steigt. Das folgt aus § 18a KWG. Ausnahmen für bestimmte Bau- oder Renovierungsfälle ändern nichts an der praktischen Haushaltsfrage: Die monatliche Rate muss aus den laufenden finanziellen Verhältnissen heraus nachvollziehbar bleiben.
Wer nach der Elternzeit eine Immobilie finanzieren möchte, sollte daher nicht nur Kaufpreis, Eigenkapital und Objektwert betrachten. In die Rechnung gehören auch bestehende Verpflichtungen, Kinderbetreuung, laufende Wohnkosten, Rücklagen und die Phase, in der sich das Einkommen noch verändert. Ein hoher Objektwert macht schwankende Einnahmen nicht automatisch unproblematisch.
Kreditentscheidung Schritt für Schritt vorbereiten
Eine gute Vorbereitung macht die Entscheidung klarer, unabhängig vom Ergebnis einer einzelnen Prüfung. Sie verhindert auch, dass du die Rate nur mit einem besonders guten Monatsbudget bewertest.
1. Zeitplan mit Lebensmonaten und Übergängen erstellen
Markiere zunächst:
- die laufenden Elternzeitmonate,
- die Lebensmonate des Kindes für die Elterngeldplanung,
- das voraussichtliche Ende oder die Änderung des Elterngeldbezugs,
- den geplanten Zeitpunkt der Rückkehr,
- den Beginn und die Kosten der Betreuung,
- mögliche Änderungen bei Arbeitszeit und Mobilität.
Kennzeichne jeden Punkt als sicheren Termin, bereits bewilligte Leistung oder reine Planung. Diese Kennzeichnung verhindert, dass eine Annahme später wie ein feststehender Zahlungseingang behandelt wird.
2. Einnahmen und Ausgaben belegen
Nutze für die Haushaltsrechnung Kontoauszüge, Bescheide, Miet- und Versicherungsunterlagen sowie bestehende Kreditverträge. Für die Rückkehr zählen nur Angaben, die im Haushalt belastbar sind. Eine erwartete Erhöhung des Nettoeinkommens sollte nicht mit einem selbst errechneten Wunschbetrag eingetragen werden.
Auch bestehende Verpflichtungen müssen vollständig hinein. Dazu gehören kleine Raten, Kreditkartenverpflichtungen, Unterhaltszahlungen und regelmäßige Ausgaben, die leicht übersehen werden. Eine unvollständige Liste lässt den freien Betrag zwar größer erscheinen. Die Planung wird dadurch aber nicht tragfähiger.
3. Die neue Rate in jede Phase einsetzen
Trage die geplante Rate in alle relevanten Monate ein, nicht nur in die Dauerphase. Prüfe:
- Bleibt in der aktuellen Elternzeitphase ein positiver Betrag übrig?
- Was passiert, wenn eine Leistung endet oder sich verändert?
- Sind Betreuung und zusätzliche Fahrtkosten eingerechnet?
- Funktioniert die Rechnung ohne den noch unsicheren Rückkehrbetrag?
- Bleibt nach der Rate ein Betrag für unregelmäßige Ausgaben und Rücklagen?
Die genannten Rechtsquellen legen keine allgemeine amtliche Prozentgrenze für die höchstens vertretbare Kreditrate fest. Eine starre Einkommensquote wäre deshalb irreführend. Der individuell freie Betrag ist aussagekräftiger, wenn er um eine Reserve und um die Übergangsmonate ergänzt wird.
4. Kreditbetrag und Laufzeit anpassen
Wenn die Rechnung nur mit einem späteren Einkommen aufgeht, kann eine kleinere Kreditsumme die erste Stellschraube sein. Auch ein Aufschub bis nach einer stabileren Einkommensphase kann sinnvoll sein, sofern die Anschaffung nicht dringend ist. Bei einer längeren Laufzeit sinkt zwar häufig die monatliche Rate, zugleich können Gesamtkosten und Bindungsdauer steigen. Diese Auswirkungen müssen anhand des konkreten Angebots geprüft werden.
Bei dringenden Ausgaben kommen je nach Situation auch eine günstigere Variante, eine Reparatur statt eines Ersatzes, eine vorhandene Rücklage oder eine zeitliche Verschiebung einzelner Anschaffungen infrage. Das ist keine Bewertung der persönlichen Lebenssituation, sondern eine Möglichkeit, die feste monatliche Belastung zu begrenzen.
5. Angebote nicht nur nach der Monatsrate vergleichen
Eine niedrige Monatsrate zeigt allein nicht, wie hoch die Gesamtbelastung ist. Vergleiche die Kreditsumme, Laufzeit, Gesamtkosten, mögliche Sonderzahlungen, Gebühren und Bedingungen für eine vorzeitige Rückzahlung. Prüfe, ob die Rate in allen drei Haushaltsphasen gleich bleibt oder sich durch die Vertragsstruktur verändert.
Für einen fairen Vergleich sollten die Angebote möglichst dieselbe Kreditsumme und eine ähnliche Laufzeit abbilden. Sonst kann eine niedrigere Rate vor allem daraus entstehen, dass der Kredit länger läuft. Lies außerdem, ob optionale Zusatzprodukte oder Versicherungen in die Monatsbelastung einfließen und ob diese für deine Situation tatsächlich erforderlich sind.
Bei einer Immobilienfinanzierung sollten zusätzlich die laufenden Kosten der Immobilie, Instandhaltungsbedarf, Versicherungen und mögliche Änderungen bei den Wohnkosten in die Haushaltsrechnung einfließen. Eine Finanzierung, die nur ohne diese Posten funktioniert, ist nicht vollständig geplant.
Kernaussagen zum Kredit nach Elternzeit
- Trenne Elternzeit und Elterngeld: Elternzeit kann länger dauern als die Elterngeldphase. Plane beide Zeitachsen nach konkreten Monaten beziehungsweise Lebensmonaten.
- Rechne mit belastbaren Einnahmen: Eine Rückkehr zur vorher vereinbarten Arbeitszeit ist ein wichtiger Termin, aber kein pauschaler Netto-Betrag für die künftige Haushaltskasse.
- Prüfe den Haushalt vor der Rate: Erfasse Wohnkosten, Betreuung, Mobilität, bestehende Verpflichtungen, Jahreskosten und eine Reserve, bevor du den freien Betrag bestimmst.
- Behandle Zukunftseinkommen als Zusatz: Bei Immobilienfinanzierungen kann eine wahrscheinliche Rückkehr berücksichtigt werden, sie ersetzt aber weder Nachweise noch die laufende Haushaltsprüfung.
- Vergleiche die gesamte Belastung: Neben der Rate sind Laufzeit, Gesamtkosten und die Möglichkeit zur vorzeitigen Rückzahlung wichtige Vergleichspunkte.
- Vermeide starre Quoten: Die amtlichen Regeln nennen keine allgemeine Maximalrate. Entscheidend ist ein dauerhaft nachvollziehbarer Spielraum in allen relevanten Phasen.
FAQ
Ist Elternzeit dasselbe wie Elterngeld?
Nein. Elternzeit ist ein arbeitsrechtlicher Zeitraum für eine Freistellung oder eine begrenzte Teilzeittätigkeit. Elterngeld ist eine befristete Leistung mit eigenen Bezugsregeln. Diese Regeln können sich an den Lebensmonaten des Kindes orientieren. § 15 BEEG und § 4 BEEG regeln unterschiedliche Bereiche.
Wie lange kann Elternzeit grundsätzlich dauern?
Elternzeit kann grundsätzlich bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes genommen werden. Bis zu 24 Monate können zwischen dem dritten Geburtstag und der Vollendung des achten Lebensjahres genutzt werden. Für die konkrete Aufteilung und Anmeldung gelten weitere Regeln nach § 16 BEEG.
Darf ich während der Elternzeit arbeiten?
Grundsätzlich ist während der Elternzeit eine Erwerbstätigkeit bis zu 32 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt möglich. Für einzelne Tätigkeitsformen und Situationen gelten zusätzliche Vorgaben. Die gesetzliche Grundlage steht in § 15 BEEG.
Kann ich nach der Elternzeit zur früheren Arbeitszeit zurückkehren?
Das Recht, nach der Elternzeit zu der vor Beginn vereinbarten Arbeitszeit zurückzukehren, bleibt nach § 15 Absatz 5 BEEG unberührt. Daraus lässt sich jedoch kein bestimmter künftiger Nettobetrag ableiten. Für die Kreditplanung sollten deshalb nur belastbare Einnahmen verwendet werden.
Wie lange gibt es Basiselterngeld und Elterngeld Plus?
Basiselterngeld kann grundsätzlich bis zur Vollendung des 14. Lebensmonats bezogen werden. Elterngeld Plus kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen grundsätzlich bis zur Vollendung des 32. Lebensmonats reichen. Die konkrete Bezugsdauer hängt von der individuellen Gestaltung und den gesetzlichen Voraussetzungen ab.
Muss ein Kreditgeber bei einer Immobilienfinanzierung meine Ausgaben berücksichtigen?
Bei Immobiliar-Verbraucherdarlehen muss die Kreditwürdigkeitsprüfung auf ausreichenden Informationen zu Einkommen, Ausgaben sowie weiteren finanziellen und wirtschaftlichen Umständen beruhen. Dazu gehören je nach Fall auch regelmäßige Ausgaben, bestehende Schulden und sonstige Verpflichtungen. § 18a KWG beschreibt diesen Rahmen.
Wird die Rückkehr nach der Elternzeit automatisch berücksichtigt?
Nein. Bei einer Immobilienfinanzierung kann eine wahrscheinliche Wiederaufnahme der Berufstätigkeit nach der Elternzeit berücksichtigt werden. Ein erwarteter deutlicher Einkommensanstieg muss jedoch ausreichend nachgewiesen werden, und daraus folgt keine automatische Bewertung oder Zusage.
Welche Kreditrate ist nach der Elternzeit vertretbar?
Eine allgemein gültige Prozentgrenze nennen die einschlägigen amtlichen Vorschriften nicht. Ermittle deshalb den freien Betrag nach allen regelmäßigen Ausgaben, bestehenden Verpflichtungen und einer Reserve. Prüfe zusätzlich, ob die Rate auch ohne einen noch unsicheren künftigen Zufluss tragbar bleibt.
Sollten Rücklagen vollständig als Einkommen eingeplant werden?
Nein. Rücklagen können eine kurze Übergangsphase abfedern oder den Kreditbedarf senken. Für eine langfristige monatliche Rate sind sie jedoch kein Ersatz für laufende Einnahmen. Berücksichtige daher, welche Reserve nach einer Anschaffung noch für unerwartete Ausgaben verfügbar bleibt.
Was ist, wenn die Rückkehr später erfolgt oder die Arbeitszeit anders ausfällt?
Dann sollte die Rate nicht allein auf dem ursprünglichen Rückkehrplan beruhen. Rechne die Monate mit verändertem Einkommen und zusätzlichen Betreuungskosten erneut durch und prüfe, ob eine kleinere Kreditsumme, eine spätere Finanzierung oder eine günstigere Anschaffung die Belastung reduziert.