Kredit zu zweit: Zu zweit einen Kredit aufnehmen

       

Das bekannte Sprichwort gilt auch für die Kreditvergabe. Einen Kredit zu zweit, also mit zwei Kreditnehmern als Hauptschuldner, aufzunehmen, ist für den Kreditgeber attraktiv, da doppelte Sicherheit gegen Zahlungsausfälle besteht. Die Konditionen werden sich deshalb nach der günstigeren Bonitätsbeurteilung richten. Die beiden Kreditnehmer sollten aber genau überlegen, auf was sie sich einlassen.

Hauptschuldner oder Bürge

Grundsätzlich besteht beim Kredit zu zweit die Möglichkeit, dass beide Vertragspartner als Kreditnehmer, also Hauptschuldner auftreten, oder dass einer der beiden nur Bürge für die Schuld ist. Da die Bank üblicherweise eine sogenannte selbstschuldnerische Bürgschaft vereinbart, macht es in der Rechtsbeziehung zwischen Kreditnehmer und Kreditgeber kaum einen praktischen Unterschied, ob es die Bank mit zwei Schuldnern oder mit einem Schuldner und einem Bürgen zu tun. Selbstschuldnerisch ist die Bürgschaft nämlich deshalb, weil der Bürge auf die Einrede der Vorausklage verzichtet. Das bedeutet, bei einem Zahlungsausfall wird die Bank sofort den Bürgen in Anspruch nehmen. Dieser kann nicht einwenden, der Kreditgeber müsse erst seinen Haupt-Vertragspartner verklagen und es bis zur Zwangsvollstreckung kommen lassen. Die Variante mit der Bürgschaft wird zum Beispiel beim Studenten- oder Ausbildungskredit gewählt, wenn der jugendliche Kreditnehmer noch nicht über ausreichendes bzw. regelmäßiges Einkommen verfügt und die Eltern deswegen eine Bürgschaft übernehmen. Das sollte nicht leichtfertig geschehen, denn wie oben dargestellt ist die Bürgschaft keine bloße Formsache. Eine Bürgschaft unter Freunden „mal eben so“ unterschreiben, kann den Bürgen finanziell ruinieren.

Ein gemeinsames Leben aufbauen

Kredite mit zwei Kreditnehmern kommen häufig vor bei jungen Paaren, egal ob verheiratet oder nicht, die eine erste gemeinsame Wohnung einrichten möchten, ein Auto finanzieren oder sogar Grundeigentum erwerben wollen. Auch wenn es absolut unromantisch ist, denken Sie beim gemeinsamen Abschluss eines Kreditvertrags an den Fall einer möglichen Trennung. Haben Sie den Kredit zu zweit aufgenommen, haften Sie beide, und zwar gesamtschuldnerisch – jeder für die volle Summe. Natürlich darf die Bank nicht doppelt kassieren, aber sie muss sich auch nicht für die zweite Hälfte der Rate an den anderen Kreditnehmer verweisen lassen. Die Haftung für den Kredit gilt unabhängig davon, was mit dem geliehenen Geld passiert ist. Wohnt nur noch ein Partner nach der Trennung bzw. Scheidung im ehemals gemeinsam finanzierten Haus, muss der andere trotzdem das Darlehen abbezahlen, wenn er Pech hat und die Bank ihn für den zahlungskräftigeren Schuldner hält, sogar allein. Gegebenenfalls kann er vom im Haus verbliebenen Partner Miete verlangen oder die Kreditrate beim Unterhalt berücksichtigen, aber zunächst einmal bleibt er als Kreditnehmer der Bank gegenüber leistungspflichtig. Nicht anderes ist die Rechtslage, wenn nur einer der Kreditnehmer das finanzierte Auto oder auf Raten gekaufte Möbel nutzt. Umgekehrt gilt aber auch: Nur wer Kreditnehmer – oder eben Bürge – ist, ist auch zur Zahlung verpflichtet. Nur wegen seiner Eigenschaft als Ehepartner haftet niemand für die Schulden des anderen.


Marcel Ziegler

Als ehemaliger Finanz- und Honorarberater habe ich jahrelang direkt mit Privatkunden gearbeitet und weiß daher aus eigener Erfahrung, welche Fehler Menschen beim Umgang mit Geld machen. Ich kenne die Fallstricke von Bank- und Versicherungsprodukten und habe es mir zur Aufgabe gemacht, das Thema Finanzen so zu erklären, dass es wirklich jeder versteht.


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert